News Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk wegen Corona

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Pyro, 13. Dezember 2020.

  1. Genau so ist es.:( Damit wird 2020 auf jeden Fall unvergessen bleiben!
     
  2. deshalb führe ich nur Pyrounion mit , alles auf Deutsch usw.
     
  3. Bei LIDL gab es lediglich Tischfeuerwerk.
    Die haben wohl etwas falsch verstanden.
    Es ist doch nur Kat.2 und höher untersagt... :bad:
     
  4. Wir haben hier jetzt leider auch das Verbot, dass F2/F3/F4 "im öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen, Fußwegen und Plätzen sowie auf öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken untersagt" ist.

    Die zuständige Gemeinde (1000-Seelen-Dorf) hat mir für eine Wiese gleich neben unserem Grundstück im Rahmen der Anzeige meines F3-Feuerwerks zu Silvester eine Nutzungsgenehmigung erteilt. Hab jetzt über Ecken erfahren, dass das Ordnungsamt in diesem Jahr nicht mehr besetzt ist, also wird man mir meine Anzeige auch nicht mehr streichen. Wie soll ich da jetzt verfahren? Einfach drauf verzichten, oder um 24 Uhr ganz normal die paar Batterien abbrennen und bei Rückfragen auf die Gemeinde verweisen? :confused:
     
  5. Würde mit flatterband absperren so nicht zugänglich und zünden.
     
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  6. Hallo, ich bin zwar neu hier möchte aber dennoch sagen das dass was grad abläuft .... ist! Durch eine nicht stattfindende Feier habe ich doch einiges an Feuerwerk da, was definitiv hoch gehen wird Ein Flatterband wird angebracht mit Beschilderung- ich freue mich echt darauf unseren nachtbarn ein lächeln zu schenken! Und mir natürlich auch! In dem Sinne- Guten Rutsch
     
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  7. Weder im Mitteilungsblatt für unsere Kleinstadt noch auf deren Homepage, steht im übrigen ein einziges Wort über Feuerwerk oder den Verhaltenskodex zu Silvester. Und das obwohl sie einen für so blöd halten das sie sich genötigt fühlen jedes Halloween den gleichen kurzen Text abzudrucken, wie man sich zu Verhalten hat, wenn ein paar Kinder an der Haustür klingen. Als ob es so etwas wie Feuerwerk niemals gegeben hätte. Fast schon gespenstisch.
    Bin mir nichtmal sicher ob ich das jetzt für ein gutes oder schlechtes Zeichen halten soll. :confused:
     
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  8. Moin
    Habe dazu nichts auf Google gefunden also versuche ich es hier jetzt mal. Die Grenzen zu Luxemburg sind ja ganz normal offen wenn ich es richtig gelesen habe. Also meine Frage: Gibt es nich ganz normal feuerwerk zu kaufen in Luxemburg oder gibt es dort auch ein Verkaugsverbot ?
    Danke schonmal für eure Antwort
     
  9. wenn! wen das witschen wenn nicht währe denn währe ick schon Millionär... oder so...
    Jeder der einlagertet sorgt mit dafür das wenn es Staatliche Unterstützung geben sollte das die die wo genug ein gelagerter worden gesagt Wirt sie verdienen genug und es wären nicht genügend Verluste um es zu unterstützen! aber denn geht es erst richtig los! na denn werden allen wieder rum tun und heul aber unser ach so tollen P.......! Haben sich fein raus wie in andre Brunchen auch... Aber ok
     
  10. Hallo in die Runde, PyroRob und ich haben bis eben mit den Anwälten telefoniert.

    Fazit: Wir gehen zum Endgegner nach Karlsruhe!

    Falls irgendwie wer noch Unterstützung leisten kann und möchte, für den Weg nach Karlsruhe, der MoneyPool ist noch offen. Wenn noch jemand helfen kann ist jeder Euro weiter gern gesehen.

    Den Beschluss aus Karlsruhe werden wir veröffentlichen.

    Klage gegen das Feuerwerk Verkaufsverbot

    Beste Grüße aus Halle (Saale)
     
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  11. Ihr seit wirkliche Helden... die ohne Rücklagen noch bis zum ende was zu reißen... Ein Riesen Dankeschön und Natürlich werde ich weiter Spenden auch wenn es nur Kleine Beträge sind...
     
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  12. EINFACH DANKE FÜR EUREN EINSATZ!
     
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  13. Hat einer von eine Empfehlung für einen Shop in Frankreich? Soweit ich weiß sind ja die Grenzen offen
     
  14. @Zille Grenzen zu Lux sind auf, aber an die Quarantänebestimmungen denken. Außerdem hat Lux zur Zeit auch einen Lockdown, da wirst du dieses Jahr auch nichts mehr bekommen.
     
  15. Tja Leute, in ein paar Stunden würde theoretisch gesehen die von mir mit vollem enthusiasmus ersehnte Einkaufstour losgehen.
    In einem Paralleluniversum bin ich zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich so voller Vorfreude das mich selbst eine Flasche Baldrian-Tropfen nicht beruhigen kann.
    Dieses Jahr wurde ich um dieses Vergnügen aufgrund von fantasievollen und haltlosen Begründungen von mir nicht ins Amt gewählter Personen beraubt.
    Also ich rege mich jetzt nicht wie ich es normalerweise tuen würde darüber auf, es ist eher ein Gefühl der absoluten Enttäuschung.
    Kann sein das es an dem mit Atü vernetzten Tee liegt, aber es ist schon ein heftiger Schlag ins Gesicht.
     
  16. Mir geht es genau so, es ist einfach nur traurig:cry:.
     
  17. Nur mal ne blöde Frage , es ist doch nur Klasse F2 verkaufsverbot.

    War heute bei Lidl und Aldi Nord und bekam zu hören das sie überhaupt kein Feuerwerk verkaufen kein F1 kein F2 nichtmal Tisch Feuerwerk ... ist das Überall so oder nur in Hamburg?
    Wollte Eigtl noch so 5-7 Pakete von den jugendfeuerwerk für 4.85 holen für unter dem Jahr. Da kann man die gut gebrauchen
     
  18. Habe auch soeben gespendet. Vielen Dank für Eure unermüdlichen Bemühungen!

    Wenn jetzt nicht wenigstens das BVerfG als letztinstanzliches Gericht das Argument des "Übermaßverbotes"

    (siehe dazu den sehr guten Kurzaufsatz im Verfassungsblog => Feuerwerksverbote in pandemischen Zeiten: Gefahrenabwehr & -vorsorge)

    hier nicht klar erkennt und aufgreift, dann ist mein Glauben an das deutsche Rechtssystem wirklich mehr als erschüttert.
     
  19. Schade das es so gelaufen ist.
    Hätte mich echt Gefreut wenn die es Geschafft hätten.
    Mal schauen ob die auch eine Einlagerung anbieten.
     
  20. Weißt du zufällig wie ich bei Pyroland stornieren kann?

    Habe die Option stornieren nirgendwo gefunden.
     
  21. Das weiß pyroland wohl selbst noch nicht , die wollen morgen eine Strategie ausarbeiten wie sie die tausenden Mails bearbeiten und außerdem soll das wohl eine Weile dauern. Wäre interessant ob jemand von den andern Shops das Geld zurück beklemmen hat.
     
    Bruno86 gefällt das.
  22. "Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat unserem Eilantrag NICHT STATTGEGEBEN, mit der Begründung, dass eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verordnung vom 18.12.20 in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich sei."
    In Verbindung mit Feuerwerksverbote in pandemischen Zeiten: Gefahrenabwehr & -vorsorge

    Der Schuß könnte für die Politik mächtig nach hinten losgehen - wenn auch mit einer Entscheidung vor Silvester nicht mehr zu rechnen ist.
     
  23. Also merken: wenn man was durchdrücken muss dann immer warten bis kurz vor Jahresschluss bis die Gerichte leider keine Zeit mehr haben.Mit dem heutigen Urteil kann man doch sicher viel Unsinn anstellen oder?
     
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