News Verkaufsverbot und die Feuerwerksvitrine

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von wolffi007, 26. Dezember 2020.

  1. §40 SprengG i.V.m. §22 SprengG und §22 SprengV.
     
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  2. Jetzt wird es kompliziert... Ich habe auch nachgeschlagen und dort steht genau das Gegenteil. :D
     
  3. Da sie nicht insolvent sind, ist doch alles easy, wenn man storniert.

    Aber um beim Insolvenzrecht zu bleiben, empfehle ich allen, die ihr Geld auch im Falle einer Verwalteten Insolvenz wieder haben wollen, einen Gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Vitrine zu stellen.
    Falls er nämlich mit der Besrbeitung der Mails, wie gesagt erst im Januar beginnt, und vorher Insolvenz anmelden sollte, ist die möglichkeit gerichtlich zu mahnen nich mehr gegeben.
     
  4. Du schreibst einen Müll, wenn es nicht so traurig wäre, würde ich mir noch immer vor lachen auf die Schenkel hauen.
    Was glaubst du, wie die Leute bezeichnet werden, die nicht stornieren ? Im Falle einer Insolvenz....Richtig - Gläubiger.
    Alle die einen Anspruch haben nennt man Gläubiger. Vor einer Insolvenz stornieren ist interessant, das schauen die Verwalter (Insolvenzverwalter) ganz genau drauf
     
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  5. Hab jetzt extra nochmal auf der Seite der Verbraucherzentrale geguckt:
    Also hängt dann alles vom Insolvenzverwalter ab!
     
  6. "Fremdeigentum dürfen Sie nicht verkaufen, es sei denn, der verfügungsberechtigte Eigentümer stimmt dem ausdrücklich zu. Klassische Beispiele für Fremdeigentum sind Gegenstände, die im Zuge des Leasings genutzt werden – typischerweise Fahrzeuge, technische Anlagen, Maschinen oder auch Werkzeuge. Auch Objekte, die gemietet werden, bleiben im Eigentum eines anderen. Im alltäglichen Wirtschaftsleben wird klassischerweise der einfache Eigentumsvorbehalt vereinbart, etwa in Lieferantenverträgen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die gelieferte Ware ist damit bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum des Verkäufers, Juristen sprechen hier von einer aufschiebenden Bedingung."

    Vielleicht bin ich auch etwas zu blöd um das Thema nachvollziehen zu können, aber ich bin doch der Eigentümer der dort gelagerten Ware.
     

  7. Auf der Seite Der Vitrine.
    Abgründe der Menschheit z.B. is nich sehr nett.
     
  8. Das bezog sich allerdings nicht auf die Leute die Stornieren da hast du das absolut falsch verstanden. Es ging spezifisch um die Personen die sich absolut nicht am Riemen reißen konnten und irgendwelchen Schwachsinn geschrieben haben der überhaupt nichts mit der Thematik zu tun hatte. "Hansi" oder "Hausi" - Wie auch immer der genannt wird, hat ziemlich dubiose und kranke Sachen geschrieben...

    Jeder hat das Recht zu Stornieren und es ist jeden selbst überlassen ob er es tut oder nicht!
     
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  9. Also Du willst deine Ware behalten, nicht stornieren, aber im Falle einer Insolvenz deine Ware behalten?

    So n bisschen dreht deine Fahne vom gefühl her ja auch ziemlich im Wirbelwind hin und her.

    Kommt mir zumindest so vor, kann mich da aber auch täuschen.
     
  10. Die Ware möchte ich definitiv behalten sonst würde ich es ja nicht einlagern lassen. Soweit ich das jetzt verstanden habe gehört meine bezahlte Ware nicht mehr dem Shop sondern ist mein Eigentum. Ein Eigentumsvorbehalt gibt es nicht, denn die Ware ist gänzlich gezahlt und wird eigentlich nur bis zur Auslieferung aufbewahrt. Das ich im Insolvenzfall kein Geld bekommen würde ist mir klar, aber immerhin müsste meine Ware abgesondert werden.

    So habe ich die Thematik bis jetzt aufgefasst, aber ich kann mich auch komplett täuschen! Für sachdienliche Infos bin ich offen!
     
  11. Das würde mich jetzt rein rechtlich auch interessieren...da ich auch davon ausgehe: Ware bezahlt = mein Eigentum

    Hab allerdings nicht bei Vitrine bestellt.;)
     
  12. Also muss er es herausgeben! Aber wie sieht es denn speziell bei Feuerwerk aus. Kann der Insolvenzverwalter das dann einfach "unterm Jahr" rausgeben, glaube kaum?! Richtig kompliziert das Thema, aber auch irgendwie spannend!
     
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  13. Geht es etwas genauer, das ist ungefähr so hilfreich wie "im SprengG".
    Welcher Absatz und welche Nr. in §40 soll das sein?
    Abs. 2 Nr. 3 gelten nicht für PTG.

    §22 Abs 1 des SprengG gilt auch nicht für PTG.
     
  14. Da muss ich dir mehr als nur Recht geben, es kann immer technische Probleme geben wodurch ich vielleicht keine Kenntnis von der Lage bekomme.
     
  15. Genau so sehe ich es eben auch. Spannendes und sehr komplexes Thema mit so viel Input. Eigentlich müsste man sich hier schon juristisch beraten lassen um sich wirklich annähernd sicher sein zu können was überhaupt Sache ist.
     
  16. Da bin ich jetzt aber mal gespannt, warum §40 (3) Nr.3 nicht für PTG gelten soll.
    Dieser bezieht sich auf §22 (1) SprengG und durch §22 SprengV wird das Überlassen geregelt.

    Und §3 (1) 1. und 3. SprengG sagen aus, dass PTG de jure zu den explosionsgefährlichen Stoffen zählen.
     
  17. Ist doch ganz einfach. Ich nehme mal an du meinst §40 (2) Nr.3 , denn §40 (3) Nr.3 gibt es nicht.
    Zum einen gibt es §40 Abs. 5 SprengG:
    "Die Tat ist nicht nach Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 3 strafbar, wenn eine dort bezeichnete Handlung in Bezug auf einen nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 konformitätsbewerteten oder nach § 47 Absatz 2 oder Absatz 4 zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand begangen wird. "
    Gut, es gibt dafür einen Auffangparagraphen §41 Abs 1a SprengG der diese Fälle als Ordnungswidrigkeit bestraft.

    Allerdings verkennst du, dass §22 Abs 1 SprengG gar nicht für F2 PTG gilt.
    Siehe §4 Abs 1 1. SprengV
    "(1) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2, die §§ 23, 27 sowie § 28 des Gesetzes, soweit er sich auf § 22 Absatz 1 und 2 und § 23 bezieht, sind nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden, das Vernichten, den Erwerb, den Vertrieb, das Verbringen und das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien 1, 2 (Feuerwerk),"
     
  18. Falls es hier noch jemanden betrifft: nachdem ich nun noch mal mit Julius per Mail in Kontakt war, hat er mir mitgeteilt, dass man als 27er nun doch seine Bestellung abholen kann. ( gilt nur für Leute die auch wirklich als Abholer bestellt haben)
    Wollte ich nur noch mal klar stellen, nachdem ich mich vorhin etwas aufgeregt habe.
     
  19. Ich muss teils schon arg schmunzeln, wenn ich lese, was mache hier von sich geben.
    Es wird Solidarität gefordert mit den Betreibern eines Shops, obwohl dieser seinen Kunden quasi die Pistole auf die Brust setzt?
    Habe gestern für meine Freundin und mich bei einer Pizzeria Nudeln und eine Pizza bestellt. Die Nudeln waren bei Lieferung kalt, der Boden der Pizza halb roh. Aber gut, folge ich den Meinungen hier, dann müsste ich das einfach hin nehmen, weiter dort bestellen, weil die sonst ggf. Insolvenz anmelden und es Luxus ist, sich Pasta und Pizza zu bestellen. Ist ja noch schneller gegessen als Feuerwerk verbrannt ist. Gehts noch?
    Und ganz grundsätzlich, wir haben das Jahr 2020 und die einzigen Zahlungsmöglichkeiten sind per Vorkasse. Heißt, Risiko für den Kunden bei 100%....
    Gibt es mal Probleme, gleich welcher Art, der Shop hat sein Geld, fertig. Da kann sich der Kunde noch so sehr beschweren, schimpfen, drohen. Da lacht man als Betreiber nur drüber, denn Ernst wird es nur, wenn der Kunde tatsächlich einen Anwalt einschaltet. Und das machen die wenigsten. Alle anderen lassen sich hinhalten und springen über die Stöckchen, die man ihnen hin hält.
     
  20. Aus welchem Grund sind jetzt eigentlich die F1/T1/P1 Verkaufsstellen in Berlin geschlossen? Ich bin gestern Abend nach Ahrensfelde gefahren und war etwas überrascht dass dort alles dicht war. Hier lese ich dann etwas vom Ordnungsamt - sind die jetzt alle verrückt geworden?

    Ich werde es morgen mal im Laden in Bernau versuchen. (allerdings habe ich kein Auto und muss dort mit dem Rad hin /o\) Irgendwie traurig dass sie da so albern aufs Nachbarbundesland ausweichen müssen. Ich komme mir fast vor, als würde ich da irgendwelche bösen Narkotika kaufen wollen. "Hey, pssst, honey badger?"
     
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  21. Weil laut der Corona Schutzverordnung nur Läden geöffnet haben dürfen, die Gegenstände des täglichen Bedarfs verkaufen. Feuerwerk gehört nicht dazu

    Weshalb jetzt aber Kaufland, Aldi und Co. dennoch andere Produkte verkaufen dürfen, was laut Verordnung nicht gestattet ist, weiß wohl selber nur das Ordnungsamt.
     
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  22. 60 Prozent muss täglicher Bedarf sein, Kaufland hat halt mehr davon und weniger Unterhaltung
     
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  23. #273 KracherFan, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Indem man Kunden hat die sich so behandeln lassen. Er weiss halt, daß sehr, sehr viele nur bellen und nicht beißen werden.

    Selbst wenn da was drinsteht: Widerrufen und gut ist. Da kann in den AGBs praktisch stehen was will. Es geht hier ja nicht um Sonderanfertigungen, verderbliche Ware, digitale Güter oder Sanitärartikel...
     
  24. Wie das alles rechtlich zu bewerten ist wird wohl auch von einen Rechtsanwalt nicht 100%ig beantwortet werden können,
    Auf der einen Seite Kunden die bezahlt haben und ihre Ware haben wollen, auf der anderen Seite ein Unternehmer der die Ware hat und sie auch gerne ausliefern würde, es aber Aufgrund einer Gestzesänderung nicht ausliefern darf.
    Auch eine Zahlungunfähigkeit/Überschuldung ist so nicht so einfach zu atestieren, da ja zumindestens der Warenwert der aufgegebenen Bestellungen vorhanden ist.
    Das ein Unternehmen nicht in der Lage ist bei einer solchen unvorhergesehnen Stornierungwelle alle Leute auszuzahlen wenn das Geld im Warenwert steckt sollte auch einleuchten. Jetzt weiß ich nicht genau welche Unternehmensform die Vitrine hat noch wieviel der Ware auf Kommision oder direkt gekauft wurde, sind ja alles wichtige Faktoren um eventuell einen Überbrückungskredit bei einer Bank zu bekommen. Auch Staatliche Hilfe ist ja noch nicht in Aussicht.

    Auf jeden Fall ist für mich ersichtlich das die Vitrine bis zuletzt daran geglaubt und versucht hat die Einschränkungen gerichtlich zu kippen.
    Mag sein das andere Onlineshops schneller und elleganter reagiert haben, eventuell weil sie sich mit der neuen Situation abgefunden haben und nicht an die Gerichte geglaubt haben.
    Sicher hat man hier im Stress die falsche Wortwahl getroffen, ich rechne es der Vitrine auf jedenfall hoch an bis zuletzt für unser Hobby gekämpft zu haben.

    Ich persönlich habe zwar den Großteil meiner Bestellung erhalten wegen Gewerbe (nur eine Kiste mit F1 für 19€ fehlt noch) werde aber auf jeden Fall im nächsten Jahr sehr frühzeitig eine Neue Bestellung aufgeben und diese auch direkt bezahlen.

    PS: Was einige hier betreiben könnte man fast als Rufmord auslegen (besonders wenn dann andere Leute dahingehend verunsichert werden das sie jetzt sofort abmahnen sollen weil sonst ihr Geld weg ist), wenn jemand der Meinung ist das er/sie das machen muss dann macht das, aber deswegen hier so eine Hetze betreiben ist definitiv der Falsche Weg.
    Könnte man glat auf die Idee kommen das hier die DUH ihre Hände im Spiel hat, um einen Unternehmer fertig zu machen der aktiv gegen das Feuerwerksverbot vorgeht.
     
  25. #275 KracherFan, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Da gibt es keine Fragen die man beantworten müsste. Wenn jemand kein Interesse mehr an der Ware hat und lieber sein Geld zurück haben will dann widerruft er eben. Das Zauberwort hier ist: Fernabsatz. Ende vom Lied.

    Oder der betreffende Händler eben ein sehr, sehr schlechtes Händchen in Sachen Umgang mit Kunden hat. Röder kriegt Spenden. Andere Händler bedanken sich für die Unterstützung und geben mehr oder weniger Entwarnung. Nur dieser eine löst einen Shitstorm aus. Schon seltsam...
     
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