Nimm es bitte nicht persönlich, aber es stört einfach, wenn immer gleich die Moralkeule geschwungen und mit Halbwissen geantwortet wird. Ferner werden den Fragestellern bezüglich P1, immer sofort illegale Absichten vorgeworfen, obwohl die ja genau das Gegenteil machen, indem sie sich hier erkundigen was erlaubt ist und was sie lieber lassen sollten.
0589-P1-0703 und dazu die BAM-nummer BAM-P1-0677 Lustigerweise auch nicht auf der Liste zu finden, obwohl die Zulassung 100% gültig ist, und die für die Zulassung verantwortliche benannte Stelle die BAM ist. Edit: Und mit der Erteilung einer BAM-Nummer bestätigt wurde, dass eine Lagergruppenzuordnung vorhanden ist. Irgendwie ist das alles ziemlich lächerlich.
Wieso BKS? Funke (ja schon wieder Funke) muss bloß die Qualität auf dem Niveau der guten Chargen der Superböller oder der 2018er D halten und ich wäre völlig zufrieden (Schnipsel gratis)...
Bei mir war dies bei den ‚Panda-Booster D’ der Fall (grüne Visco), diese Böller sollte man nach Zündung ganz schnell „wegwerfen“!! Mit einzeln hinlegen und 8m entfernen ist da nix, die schafft nicht mal ein trainierter Sprinter!
Weiß jemand zufällig bis wv gramm bks ein böller mit der Zulassung p1 in deutschland legal ist? Sehe bspw. 3gr ps3 von funke mit der Zulassung p1 und CE Kennzeichnung.
da spielt allerdings die neue Verordnung der EU mit Max 120 dB eine Rolle , da gibts so einen österreichischen YouTuber der das ganz gut beschrieben hatte
Und wo kann man genau nachschauen ob der gewisse "Schallerzeuger" die Zulassung hat? Geht mir spezifisch nur um Shark ps3 von funke und tropic 3g im 20er blister.
Ja, okay dann glaube ich mal dass sich meine Frage erübrigt hat. Ich schötze mal nicht dass die Knallkörper weniger bzw bis max 120dB haben:')
Mir sind nur Cobra P1 und Pyro Union P1 benannt mit LGZ, die anderen mit deutscher Anleitung darf man privat aufbewahren aber halt nicht gewerblich verkaufen
So ein P1 Thread wirkt nun fast wie Balsam für die Seele bei all diesen scheußlichen Verbotthreads. Und damit wir beim Thema bleiben: Die Funkenschlag 10 sollte man unbedingt einmal erlebt haben, falls sich die Gelegenheit dafür bietet. Logischerweise sind die für das normale Silvesterzünden viel zu laut und in der Stadt unzumutbar, doch in ruhigen und unbewohnten Gebieten kann man es ordentlich krachen lassen. Da bekommt man ein gutes Bild von den Dimensionen eines Knalls und den Kategorien. 10g BKS einfach so in einem Schallerzeuger... und wenn man sich vorstellt, dass die Zink Kreisel- und Bodenblitze irgendwas zwischen 8 bis 17g NEM haben und von Salutbomben, wie man sie ganz klassisch am Anfang und Ende von Großfeuerwerken kennt, brauche ich gleich gar nicht anfangen. Einfach mal das im legalen Rahmen maximal Mögliche auszuloten kann sehr interessant sein und ich war froh, dass ich durch P1 die Möglichkeit dazu hatte!
Soll jetzt bitte keine P1 Diskussion werden, aber steht in der SprengV ein Verwendungszweck ? Ich meine zu sagen, Schall erzeugen zu sagen als Grund wird das Akzeptiert bzw hat da jemand Erfahrung ?
120dB stimmt schon so weit ich weiss. Allerdings auf 15m (oder 20?) nicht die von F2 bekannten 8m. Der Verwendungszweck (bzw. die möglichen Zwecke) wird von den Herstellern festgelegt und steht in der Gebrauchsanweisung der Artikel.
Sollte keiner definiert sein dürfte es so aussehen, daß keine Zweckbindung vorliegt bzw der Zweck im Ermessen des Nutzers liegt. Falls es sich hier um Funke P1 Artikel handelt ist die Benutzung unter Umständen nur auf dem Schinken ausführlich beschrieben.
Interessant. Entweder handelt es sich um eine Altzulassung oder??? Soweit mir bekannt ist handelt es sich bei der Bengrenzung wohl (noch?) nicht um eine offizielle Änderung der betreffenden Norm sondern nur eine Absprache zwischen den einzelnen Prüfstellen aber erklären kann ich das trotzdem nicht.