Naja hilft nigs, nochmal eine nacht zittern.. Ätzend dieser Druck.. Ich finde den Beitrag an sich aber auch nicht sonderlich gut formuliert.. "Es sind nur Tischfeuerwerk und Knallerbsen erlaubt".. Normal hätte man einfsch sagen können "Jugend/Kleinst- und Tischfeuerwerk der Kategorie F1" oder so ähnlich.. Meine Funke Geysir Kal. A und co. sind nämlich keine Knallerbsen und dennoch erlaubt..
Vielleicht bin ich etwas zu weit gegangen mit meiner Aussage das Normenkontrollverfahren meistens beim OVG geprüft werden, aber es hängt eben auch von der Gewichtung ab. Die erste Instanz ist eben meistens das VG, dann das OVG und zum Schluss das BVerfG. Es gibt diverse Ausnahmen wo man auch direkt im OVG oder im BVerfG ein Normenkontrollverfahren anschieben kann, aber im Regelfall muss man die ersten Instanzen ausschöpfen. Ob das in Bremen so gehandhabt kann ich nicht sagen, aber in Hamburg habe ich schon von mehreren Fällen gehört wo erst das VG und dann das OVG eine Prüfung vorgenommen hat.
Mal so nebenbei.Ich glaube die Stadt selber rechnet doch auch selber damit das es gekippt wird.Warum.Naja bevor überhaupt das komplette Verbot gekommen ist.Hat man doch schon verkündet was in etwa alles Verbotszone ist.Sielwall bzw.komplettes Steintorviertel city usw.Das war doch so oder irre ich mich da.Sowas macht man doch nur wenn man damit rechnet das solch ein komplettes Verbot gekippt werden könnte und man danach keine Zeit hat die Verbotszone dann erst festzulegen. Kann mir vorstellen das es dann morgen heisst das komplett Verbot ist aufgehoben und es gelten die Verbotszonen die vorab schon festgelegt wurden.
In Bremen ist der Inzidenz Wert nochmals gefallen und liegt damit nur noch bei 92.5 im Vergleich der Deutschland Schnitt liegt bei 160
Holla, hier geht aber alles durcheinander... Also: Das, was Du meinst, sind Klagen gegen Allgemeinverfügungen oder konkrete Bescheide, also Verwaltungsakte. Dafür ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (§ 40 VwGO) und der geht so: VG, OVG, Bundesverwaltungs(!)gericht (BVerwG) mit den korrespondierenden Eilanträgen (§ 80 und § 123 VwGO). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist niemalsnicht Teil irgendeines Rechtswegs, sondern ein besonderes Gericht mit besonderen Aufgaben. Ja, das BVerfG kennt auch das abstrakte und konkrete Normenkontrollverfahren, da ist der einfache Bürger aber ebensowenig antragsberechtigt wie die Feuerwerksvitrine. Diese Verfahren sind für Staatsorgane und Untergerichte reserviert. Für uns Normalos bleibt da nur die Verfassungsbeschwerde, die wiederum voraussetzt, dass der Rechtsweg ausgeschöpft ist oder das Beschreiten des Rechtswegs unzumutbar ist (Art. 93 GG, § 90 BVerfGG). Das Normenkontrollverfahren gegen Landesverordnungen wiederum, darf von jedem betroffenen Bürger angeschoben werden (§ 47 VwGO), wenn das Landesrecht dies vorsieht (in Bremen Art. 7 AGVwGO). In ihm wird die Landesverordnung auf Rechtmäßigkeit geprüft, und zwar immer und ausschließlich vom OVG. Das hängt auch nicht von irgendeiner Gewichtung ab. Normenkontrollverfahren beim VG gibt es nicht. Egal, welches Bundesland.
Das gute ist man kann wohl mit mittags mit dem ergebniss eventuell rechnen.Weil die Bremer Politk nur bis heute Vormittag Zeit hat stellung zunehmen zu ihren argumenten
Wollen wir mal das beste hoffen das ist schon alleine so unangenehm das heute das Stöbern in Läden wie dem postenhandel ect. Nicht gestattet ist ,das macht das schon zu dem tristesten 29.12 überhaupt, dann wäre doch das heute noch eine Erleichterung wenn wir wenigstens das was wir haben ohne Katz und Maus spiel zünden dürfen und der Geist von silvester gerettet wird das liegt jetzt alles in den Händen vom OVG... wollen wir hoffen das mann die am Ende so hoch loben kann wie die aus Lüneburg ganze Nacht wieder nicht geschlafen ich versuch jetzt mal noch paar Stunden zu schlafen bin fix und foxy mir schlägt das echt auf die Psyche
Ich glaube immer noch fest daran dass einige ihre Ware zum Verkauf ausstellen... So verrückt wie alles momentan ist, wär das echt ne saulustig dumme news wenn 1-2 das machen
Ich wünsche heute jeden Bremer das das Verbot aufgehoben wird so wie bei uns in Niedersachsen ich bin da optimistisch und denke das wird hin hauen
Wenn man so den letzten Absatz liest könnte man denken das die Regierung von Bremen damit rechnet das das Verbot gekippt wird
Dürfte eigentlich nichts im Wege stehen, um 90% von Bremen ist es erlaubt und die mucken rum.. Viele werden dann nach Niedersachsen pilgern, so wie ich auch.
Keine Zeit,das wird es nicht geben.Die Bremer Regierung hatte bis heute Vormittag Zeit stellung zunehmen zu den Argumenten der Antragsteller.Sprich wenn sie es nicht getan haben gleicht das einem zugeständnis das die Antragsteller recht haben und das Ovg wird dwn Antragstellern recht geben.Dieses würde wiederum bedeuten das wir dann schon die news in den nächsten 1-2 Stunden bekommen
Der Schriftsatz der Landesregierung ist eben hier eingegangen. Ich rechne mit dem Beschluss des Gerichts spätestens am Nachmittag. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
@Prince Denmark heute Nachmittag hört sich ja fast an als hätte die Landesregierung nicht viel argumente gehabt
Ja dann mal viel Spass.Hoffe das das Ovg mit einbezieht das es zum Feuerwerkstourismus sonst kommt.Alle ab an die Landesgrenzen Schwanewedd Rutterhude und co.Zudem wird ein generelles Verbot die Einsatzkräfte zu sehr binden und bei wichtigen dingen wie überfälle gewalt und co eventuell zuspät kommen