Hier noch etwas aus dem oberbayrischen Landkreis Weilheim-Schongau: Weilheim-Schongau: Darf an Silvester geböllert werden? | Weilheim
Ich war eben bei Lidl. Hier (nähe Lübeck) gab es immerhin ein Jugendfeuerwerk-Set von Weco sowie Dekoartikel für Silvester.
Wer kennt es nicht, das postapokalyptische Sturmfeuerzeug, das ganze Zivilisationen in den Untergang getrieben hat . Gibt es irgendwo etwas besonderes zu gewinnen oder warum versuchen die sich gegenseitig mit blödsinnigen Maßnahmen und Verordnungen zu überbieten?
Ist es denn überhaupt legal, Gesetzesänderungen und Erlässe zu verabschieden, deren Rechtmäßigkeit aus zeitlichen Gründen nicht überprüft werden kann? Das ist ja wohl nicht nur bei der Änderung des SprengV, sondern auch bei den Abbrandverboten in Ländern und Kreisen der Fall. Das muss doch sittenwidrig sein...
Das Warten hat ein Ende, das Nicht-Feuerwerk-Paket ist endlich da. Nun kann ich endlich los, um zu gucken, was es alles an F1 gibt.
Ganz seltsame Stimmung bei mir heute... Normalerweise wäre ich heut früh zu 3 Fachhändlern gefahren, meine Bestellungen abholen. Jetzt wäre ich bereits dabei alles zu verzündern, aufzukleben und zu verbauen. Ihr kennt das. Und was hab ich stattdessen gemacht? Wohnung geputzt. Jetzt bin ich damit fertig und nun überkommt mich eine doch ziemlich starke Wehmut, wenn ich daran denke, dass ich jetzt normalerweiße die Garage für die große Party am Vorbereiten bin. Ich glaube ich mach mich gleich doch nochmal los um nach etwas Kat1 ausschau zu halten, sodass zumindest etwas Feeling aufkommt
Mal wieder keine Zahlen, um die Behauptungen zu belegen, damit garnicht auffällt, dass es nur ein Tropfen auf den heißen Stein wäre.
In der aktuellen Augsburger Allgemeinverfügung vom 23.12. steht: Die in § 5 Satz 3 der 11. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung enthaltene Untersagung, pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 im Sinne von § 3a des Sprenggesetzes (SprengG) mit sich zu führen oder abzubrennen, gilt auf allen öf- fentlichen und privaten Flächen unter freiem Himmel Aber in der 11. BayIfSMV steht: Auf von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden festzulegenden zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten... Das steht doch im direkten Widerspruch, die Stadt kann es gar nicht auf Privatgelände verbieten. Diese Verfügung ist nicht von dem Gerichtsurteil betroffen, das hatte sich auf die Verordnung vom 15.12. bezogen.
Derweil geht in den Seniorenheimen das Sterben weiter". Nichts wurde unternommen. Das einzige, was diese Schnarchnasen können, ist das Zusperren von Geschäften etc.
Aktuell gibt eine schöne Diskussion um Silvester in Kassel. Der Landkreis Kassel hat ein Verbot im öffentlichen Raum ausgesprochen, die Stadt Kassel erlässt nur mehrere Verbotszonen. Die CDU meckert und ist auf einmal FÜR ein komplett Verbot(Auf Bundesebene noch dagegen). Die SPD hält sich relativ bedeckt, einzelne Mitglieder schreiben nur das es anders Rechtens nicht möglich ist und bezweifeln auch an das es im Landkreis Kassel rechtens ist! Somit ist die SPD in Kassel der Meinung das es nicht rechtens ist ein komplett Verbot zu erlassen. Wenn die SPD nicht mal Fraktionsübergreifend einig ist, will ich gar nicht wissen wie es da hinter verschlossen Türen brodelt .
Ich habe eine Email bekommen das meine Knallköppe P1 Bestellung in Elmshorn nicht mehr an Gewerbetreibende ausgehändigt werden darf. da sie die eh vergessen haben diese mit dorthin zu liefern. Nur ein kleiner Trost.
Man erlässt einfach wie wild rechtswidrige Verbote, in der Hoffnung, dass die Leute in Verwirrung auf das Zünden verzichten, und die Gerichte nicht genügend Zeit haben, sie zu kippen. Denn wer keine Lust hat, im Nachhinein gegen Bußgelder zu klagen, und sich an Silvester mit der Polizei auseinanderzusetzen, lässt das Feuerwerk sein. Selbst wenn man dann am Ende Recht bekommt, die Polizei kassiert dann halt erstmal alles ein und Silvester ist gelaufen. Das ist einfach ein Schlag ins Gesicht des Rechtsstaats.
Richtig, nur wenn sich die Regierenden aus Städten und Landkreisen einig sind dann sprechen die mit einer Stimme. Die Entscheidung wird dann nicht von einer Person getroffen sondern von einer sich einigen Gruppe. Macht zwar keinen Sinn, im Sinne des Infektionsschutzes aber demokratisch ist das schon.
Tja, hätte es ja nicht gedacht das mal sagen zu können, aber da ist unser Kreis Pinneberg wegweisend. Sie erlassen gar keine Einschränkungen und appellieren an die Vernunft, keine Gruppen zu bilden. Das in Pinneberg mal die Vernunft zu Hause sein würde (in der Politik), hätte ich auch nicht gedacht. Allen anderen drücke ich fest die Daumen! Liebe Grüße GoldDragon
"Ja, der eigene Garten oder die heimische Terrasse gehöre zum privaten Raum, weswegen man sich dort auch nach der Sperrstunde um 21 Uhr aufhalten dürfe. Wenn dort Restbestände aus dem Vorjahr gezündet würden, sei das nicht zu ahnden." so ists in LL auch. Grüße
das ist nichts neues und wurde so ja schon die letzten jahre überall in Deutschland gemacht. In Duisburg sind es nur 5 orte. z.b vor einer Kirche, irgendwo ein Marktplatz oder Tiger und turtle in der pampa... in der Stadtmitte oder in bekannten Gegenden versuchen die das unmögliche, das Berlin versucht, erst garnicht und bleiben realistisch. Und in Köln und Düsseldorf nur in der Altstadt.
wie oft wurde in den verganenen jahren gepredigt, nur zugelassenes feuerwerk zu kaufen? wie oft wurden schweinepfoten mit f3/f4 zerfetzt? wie oft wurde gezeigt, dass unsere zugelassenen knallkörper schmauchspuren und vielleicht eine prellung verursachen können, wenn sie falsch verwendet werden? und genau dieses sichere feuerwerk wird uns in 2020 genommen? verbot des überlassens, abbrandverbot teilweise im öffentlichen und selbt im privaten raum. kein f1, nichts.