Bestimmung Klage in Hamburg - Möchte sich wer beteiligen?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Teddygaengsta, 16. Dez. 2020.

  1. Moinsen,

    kurze Zusammenfassung.

    Steffen11 (ich) = 100€ (+Kollege 100€)
    DirtyHenry = 300€
    Unicorn27 = k. Angabe
    Feuerrausch = 50€
    Bo Peep = 200€
    PyroPanda = 50€
    RaketeHH = k. Angabe
    Pepe Le Fou = 50€
    Digi-Quick = 50€
    masterloard = 100€
    Nils_Fuchs = 100€
    jakobsgd = 50€
    Daggerz = 100€
    Kintaro87 = 50€
    Pyrodampfer = k. Angabe
    Pyrofeeling = ? (meine Interpretation)
    marcoHH = 100€
    Solidsnake = 50€
    Vikingblood77 = k. Angabe

    Pyroknall007 =20€
    Planlos1988 = 20€
    Tepozi = 50€

    Macht an festen Zusagen 1540€ plus die User die keine Angaben zur Höhe gemacht haben.

    Gibt es noch weitere Zusagen von Unterstützern? Würde es dann ergänzen.

    Viele Grüße Steffen

    Stand: 28.12.2020 16:28
     
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  2. Falls jemand mal die Begründung für die Ablehnung durchlesen möchte:

    https://justiz.hamburg.de/contentbl...e-5238-20-vg-hamburg-beschl-v-23-12-2020-.pdf


    Das eigentlich Ausschlaggebende:

    "Das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 ist nach der Überzeugung der Kammer grundsätzlich geeignet, Bürger zu Verstößen gegen das Abstandsgebot und die Kontaktbeschränkungen (inklusive des Ver- und Ansammlungsverbots nach § 4d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) zu verleiten, wodurch es zu einer potenziell erhöhten Infektionsgefahr kommen kann. Zwar gibt es keinen Erfahrungssatz, dass das Abbrennen von Feuerwerk jedweder Art der Kategorie 2 im öffentlichen oder privaten Raum regelmäßig zu Personenansammlungen führen würde; zweifelhaft erscheint dies insbesondere für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. Allerdings dürfte ein solches Abbrennen (auch im privaten Raum) in der besonderen Regelungssituation des anstehenden Silvestertages eine sonst so nicht vorhandene Anreizwirkung haben."

    ....

    "Vorliegend gilt es zu berücksichtigen, dass nach § 22 Abs. 1 Satz 1 der 1. SprengV ein bundesweites Verkaufsverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 besteht. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass im Vergleich zu den üblichen Silvestertagen signifikant weniger Bürger im Besitz von Feuerwerkskörpern sein werden. Zugleich besteht in Hamburg keine Ausgangssperre, so dass davon auszugehen ist, dass sich – wenn auch weniger als sonst üblich – Personen insbesondere in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar im öffentlichen Straßenraum bewegen werden. In dieser neuartigen Situation dürfte das vereinzelte Abbrennen von Feuerwerk besondere Aufmerksamkeit und Neugier erregen. Zwar erscheint es aus Sicht der Kammer unter diesen Voraussetzungen und auch angesichts der anderen Ver- und Gebote der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO eher wenig wahrscheinlich, dass es zu Menschenansammlungen größeren Umfangs kommt. Allerdings erachtet es die Kammer für durchaus plausibel, dass zumindest Personen aus dem näheren örtlichen Umfeld der das Feuerwerk abbrennenden Person (z.B. Nachbarn, Passanten) durch den Seltenheitswert, den ein Abbrennen von Feuerwerkskörpern aufgrund des Verkaufsverbots voraussichtlich hätte, trotz der ansonsten bestehenden Verbote veranlasst werden, entweder mit dem Feuerwerksnutzer in Kontakt zu treten, sei es aus Neugier bzw. um selbst daran zu partizipieren, oder zumindest das Geschehen zu beobachten."


    Kurz gefasst:

    Die gehen davon aus das die Nachbarn durch das unglaublich seltene Feuerwerk an Silvester neugierig werden und sich zu mehreren Leuten Ansammeln und sich das dann gemeinsam anschauen KÖNNTEN. Sie KÖNNTEN, aber das wissen die selber nicht und vermuten es nur.


    Eigene Meinung:

    Wenn das weiterhin so bestehen bleibt, dann zünde ich dennoch! Hier wird lediglich pauschalisiert und es werden nur Annahmen getätigt. Bei einem öffentlich auf der Straße gezündeten Feuerwerk ist die Annahme mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch richtig, aber im privaten Bereich kann sich jeder das Feuerwerk von seinem Balkon oder vom Fenster aus sicherer Entfernung anschauen. So sieht es ja auch eine Gemeinde in Bayern die ein zentrales Feuerwerk an Silvester veranstalten.
     
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  3. Sehr ich auch so, wenn ich dann etwas "illegal" zünden werde - keine Menschen auflaufen und die Polizei meine Daten aufnimmt, würde ich gegen diesen Bußeldbescheid klagen. Denn die Begründung ist aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar.
     
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  4. Das zünden ist eigentlich nicht illegal und wird als Ordnungswiedrigkeit behandelt. Dennoch ist Annahme des VG wohl mehr als zu kritisieren im privaten Bereich das abbrennen weiterhin zu verbieten.

    Immerhin ist die Begründung für privaten Grund - nicht für den öffentlichen! - mehr als pauschal gehalten. Rein nach meiner Auffassung müsste dann der Alkoholkonsum und das hören von Musik im eigenen Garten auch unterbunden werden, da dies auch ein seltenheitswert besitzt. Immerhin könnten dort auch Menschenansammlungen entstehen, da viele Menschen das Silvester alleine verbringen würden.
     
  5. Polizei Hamburg hat auf Instagram gepostet, dass das ganze 150 Euro strafe nach sich zieht, kann ich mit Leben ^^
     
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  6. Das die überhaupt so eine niedrige Strafe aussprechen ist meiner Meinung nach schon kurios wenn man sich mal andere Länder/Landkreise anschaut. :D
     
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  7. Die Annahmen der Kammer sind so realitätsfremd, das es erstaunt diese in einem Urteil so zu lesen. Auch die wiederholende Selbstentkräftung Untergrabung der eigenen Argumente fällt auf: "nur vereinzelt" " weniger als üblich" "signifikant weniger" "keinen Erfahrungssatz," "zweifelhaft erscheint" "davon auszugehen (nur vermutlich)" usw.

    Das OVG wird sich wohl kaum anschließen können, da die Argumentation recht realitätsfremd sind und nur ggf. auf einzelne Situationen zielen - diese sind bereits andere Verordnungen ausreichend geregelt. Die Argumentation des Verwaltungsgerichts schreit gerade zu nach Aufhebung dieser "doppelten" Verordnung.

    Nur eine Verordnung zu erlassen, weil es zu Verstößen kommen kann, ist wenig sinnvoll. Bus- und U-Bahn darf man ja auch noch fahren, obwohl Masken nicht oder falsch getragen werden. Auch der Eingriff in den "privaten Raum" "Grundstück" - ist immer nur als letztes Mittel zulässig - davon sollten wir jedoch sehr weit entfernt sein.

    Wie - mit welchen Argumenten der Anwalt die erneute Klage begründet - ist auch wesentlich. Hat der Anwalt überhaupt die schwachen Argumente der Kammer erkannt und greift diese an? Sonst wird das OVG ggf. dazu schweigen. Artikel 13 des Grundgesetzes muss meiner Meinung nach die letzte Brandmauer sein- zu der sich das OVG äußern sollte. Es ist das wichtigste um mal eben so mit einer Verordnung eingeschränkt zu werden…
    die letzte Brandmauer sein- zu der sich das OVG äußern sollte. Es schränkt das Grundgesetz ein ...
     
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  9. "Böller-Fans" :dontthinkso:
     
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  10. Habe ich das jetzt eigentlich richtig verstanden das vorm OVG geklagt wird oder gibt es nur eine Beschwerde?
     
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  11. Wohl Beschwerde beim Hamburger OVG. Die werden sicher zeitnah entscheiden. Bestenfalls diese unsinnige bzw. zu umfassende Verordnung kippen.

    Wünsche viel Erfolg
     
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  12. Im Mopo Corona Liveticker ebenfalls mit drin

    Böller-Verbot in Hamburg bleibt – Gericht lehnt Eilanträge ab
    17.40 Uhr: Zwei Böller-Fans sind mit ihren Eilanträgen gegen das Feuerwerksverbot an Silvester gescheitert. Die zuständigen Kammern des Hamburger Verwaltungsgerichts bestätigten das Verbot, das vorrangig der Reduzierung menschlicher Kontakte diene, als vergleichsweise wenig schwerwiegend und verhältnismäßig.

    Ausgenommen vom Verbot ist nur Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen bis 30 Zentimeter, Knallerbsen oder Tischfeuerwerk. Einer der Antragsteller habe bereits Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erhoben.
     
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  13. Ich freue mich auf den Silvesterabend wenn gestandene Männer Knallerbsen werfen :p
     
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  14. #215 Teddygaengsta, 28. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 28. Dez. 2020
    Guten Abend, so ich hoffe ich vergesse keine Fragen.

    Erstmal das wichtigste.
    Die Kostennote für die 1 & 2. Instanz beträgt: €4.239,74
    Wie genau wir das ablaufen lassen, kläre ich voarb mit Pyro. (Ich melde mich dann)

    Nun das veröffentlichte Urteil aus dem VG!:
    https://justiz.hamburg.de/contentbl...erbot-von-feuerwerkskoerpern-an-silvester.pdf

    Danke für die Auflistung. Weiteres siehe bereits oben.


    Eigentlich sehr gut, sehr zuversichtlich. Aber passieren kann nunmal auch beim OVG alles.


    Bitte nicht so negativ. Nicht einmal hier weiter geäußert und direkt so negativ eingestellt. :bad:


    In Hamburg ist das etwas anders mit dem "Normenkontrollverfahren" aber läuft nach dem selben Prinzip. Es wird geklagt gegen das generelle Zündverbot.


    Heute ist nichts passiert. Ich denke morgen könnte was kommen. (verspreche nichts)

    ACHTUNG!! NICHT UNSER URTEIL!!
    Das korrekte Urteil auf unsere Klage ist hier ersichtlich: https://justiz.hamburg.de/contentbl...erbot-von-feuerwerkskoerpern-an-silvester.pdf


    Hinsichtlich des Inhalts natürlich fast gleich aber trotzdem ein anderes Urteil.


    So sehen wir es auch, wenn das OVG dies so hinnehmen würde ...
    Aber genau das waren eben auch gute Angriffspunkte für die Beschwerde und Fortführung der Klage beim OVG. Nun bleibt es abzuwarten.


    :good:
    Schade finde ich das der zweite Kläger hier nichts aktiv scheint. Ich weiß von meinem Anwalt das dieser - ja die Welt ist sehr klein - genau bei diesem ebenfalls gelandet ist. Aber er mir natürlich nicht verraten kann, wer, was, wie, wo...


    Ja.. Zumindest der Titel ist auch schonwieder zu wild.
    Das Feuerwerk mehr als nur "Böller-Fans" sind, weiß niemand dort. Es gibt ja auch nur Böller und keine schönen Sachen zu Silvester. Stimmt.. :nerd:


    Rechtlich - Beschwerde. Im Deutschen: Klage. Also am Ende wird entweder ein neues Urteil zur Klage gefällt, oder die "Beschwerde" wird begründet abgelehnt. Eben jetzt vor dem OVG nicht mehr VG.


    Richtig, wir hoffen alle!


    :lol::lol::lol::rofl::rofl::rofl::D:D:D

    Moin! Da bin ich. Grüße gehen raus an meine Fans. :bye:
     
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  15. Kurzes Update, noch keine Rückmeldung vom OVG.

    Aufgrund er ganzen Medien, Zeitungen, Radios die bereits auf den Zug aufgesprungen sind, anbei eine Pressemitteilung durch unseren Anwalt.
     
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  16. HH-Abendzeitung berichtetet : Böllerverbot, kein Anstoßen im öffentlichen Raum: Polizei und Feuerwehr mit Großaufgebot. Nur fünf Personen dürfen sich treffen.
    Hamburg. Die Polizei bereitet sich mit einem Großaufgebot auf den Jahreswechsel vor. Sämtlich Peterwagen werden besetzt sein, auch die gesamte Bereitschaftspolizei ist im Einsatz. In der ganzen Stadt gelten ein Böllerverbot und weitere drastische Einschränkungen.

    Ganz offensichtlich wir nun führt das Abbrennv e r b o t nun auch noch zu einer zusätzlichen Belastung der Polizeikräften, welche nun neben den öffentlichen Raum auch den privaten Raum überwachen müssen - selbst wenn es zu keinen Ansammlungen kommt. Wollte man die Polizeikräfte nicht entlasten und nun wird drastisch Personal aufgestockt??? Wie sinnig...
     
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  17. Und da ja nicht alle bei der Polizei Experten in Sachen Feuerwerkskörper sind möchte ich nicht wissen, wie viele F1-Zündler trotzdem behelligt werden.
     
  18. Böller-Fans scheitern mit Eilanträgen gegen Feuerwerksverbot

    Ich finde es richtig toll das ein offizielles Portal der Stadt die Kläger als "Böller-Fans" bezeichnet werden. Klar die Quelle ist von der dpa, aber ich finde es schon frech das sich die Stadt so etwas überhaupt rausnimmt.

    Ich hoffe immer mehr das die mit ihren Mist auf die Schnauze fliegen.
     
  19. Ja dieses reduzieren von Feuerwerk auf "böllern" finde ich auch zum kotzen. Ich baue nun schon seit 2007 meine Feuerwerksplatten und von Jahr zu Jahr werden die Batterien professioneller, von Jahr zu Jahr hört man im Umkreis immer mehr die "oohs" und "aahs" wenn man das Feuerwerk abbrennt und der Himmel für ein paar Minuten mit viel Kreativität ausgeleuchtet wird. Und dann wird man von Nachbarn mit den Worten "na kannst dieses Jahr gar nicht böllern?" angesprochen, die aber zu jedem Jahreswechsel ungeduldig mit den Hufen scharren und schon Tage vorher fragen, ob es denn auch dieses Jahr wieder Feuerwerk gibt. Tausende Pyrofans bauen jedes Jahr tausende schöne Feuerwerke, aber letztlich wird Silvester nur noch auf "böllern" reduziert.
     

  20. Meine Mutter sagt auch immer "böllern" - dabei findet sie Böller an sich nicht gut. Dennoch hat selbst sie dazu gesagt das die ganze Thematik total schwachsinnig ist wenn man es auf dem privaten Grund macht. Sie meinte desweiteren das wohl ein paar Raketen und Fontänen in Ordnung seien. Da ist sie bei weitem nicht die einzige Person. Viele die ein "Böllerverbot" fordern wollen eigentlich die richtigen Böller nicht mehr haben und das Leichtfeuerwerk behalten.

    So etwas sollte mal mehr in den Medien polarisiert werden.
     

  21. Vorschlag:

    Besorgte Hamburger Bürger wehren sich gegen die vom Hamburger Senat erlassen Verordnungsflut und mahnen zu mehr Rechtstaatlichkeit und Sorgfalt bei erlass von Verordnungen - insbesondere wenn diese die Grundrechte (GG§13) der Bürger berühren.
     
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  22. #223 WeatherbyMagnum, 29. Dez. 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dez. 2020
    Dieses Vokabular "Böller" oder "Böllern" im Zusammenhang mit jeglicher Art Feuerwerk (selbst F1 wird als Böller bezeichnet) hat einen Sinn in den Medien und der Presse.
    "Böller" statt "Feuerwerk" hört sich matialischer und brutaler an.
    Dh. damit soll Terror, Lautstärke, Nerven, dummes Zeug, kleingeistigkeit usw. versinnbildlicht werden.
    Das Wort Böller gegen das Wort Feuerwerk auszuwechseln beabsichtigt nichts anderes, als Feuerwerk und seine Anhänger schlecht, dumm und unnötig hinzustellen. Mit "Böller" oder "Böllern" kann man auch besser aufhetzen und Feuerwerksgegner erzeugen. In den Medien und Presse ist ein Vulkan, eine Rakete oder anderes Leuchtfeuerwerk ein "Böller".
    Da Knallkörper meist die Artikel sind, die anstoß bzw. verhasst in der Bevölkerung sind, kann man mit dem Schreibstil am besten aufhetzen !
     
    Pyro-Fan, GuildoESC1998, matzeW und 15 anderen gefällt das.
  23. TOMQX und marcohh gefällt das.
  24. Kurze frage , hat es schon eine Entscheidung vom OVG gegeben ? Kann darüber nichts finden
     
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