News Feuerwerk in Mecklenburg Vorpommern

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von batterieinferno, 14. Dezember 2020.

  1. armes Deutschland :mad::( echt nur noch traurig, ja das wollte die Regierung erreichen und haben es geschafft, den Leuten glauben zu lassen das alles was mit FW zu tun hat auch verboten ist. Ich befürchte auch schon schlimmes am 31.12. wenn ich F1 zünden werde mit den Kids, aber werde nicht alleine sein, ich werd es drauf ankommen lassen, und mir es nicht verbieten lassen. Gestern ein bekannten im Lidl getroffen, haben uns wegen Silvester unterhalten, er war auch davon ausgegangen das es auch auf Privaten Grundstück verboten sei. Hab ihm dann erstaml aufgeklärt.
     
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  2. für alle, die auf "Privat" abbrennen.....
    gebietet es der Anstand, die Nachbarschaft darüber zu informieren, dass trotz des Verkaufsverbotes die Restbestände auf privatem Grund gezündet werden dürfen und auch gezündet WERDEN ?

    Vorteile hin oder her.....Die Mentalität einiger Weggenossen bzw. Neider sollte man nicht außer Acht lassen. Da ist mal schnell das Telefon in die Hand genommen und Diskussionen vorprogrammiert.....

    Gerade in der aktuellen Situation gibt es tatsächlich den ein oder anderen, der entweder aus Unkenntnis oder einfach auch aus Neid andere ansch.....t......

    Was denkt ihr?
     
  3. hier vielleicht ein eventueller Text als eine Art "Rundschreiben" für die liebe Nachbarschaft, damit ihr wisst, was ich meine......


    ".............Liebe Nachbarn
    um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, möchten wir folgende Hinweise geben.
    Trotz des diesjährigen Verkaufsverbotes von Silvesterfeuerwerk gibt es kein grundsätzliches Abbrennverbot.
    Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist das Abbrennen verboten. Restbestände jedoch dürfen auf dem privaten Grundstück zu den gesetzlichen Abbrennzeiten am 31.12. und 01.01. verwendet werden.

    Wie die Jahre zuvor werden wir auch in diesem Jahr zu Silvester Feuerwerk auf unserem Hof zünden.


    Mit freundlichen Grüßen........."







     
  4. Der Text bringt es auf den Punkt! Super
     
  5. Ja, das stimmt steht so in der Corona Verordnung. Es bedarf keiner örtlichen Allgemeinverfügung ! Nur Feuerwerk auf privatem Grund !
     
  6. Kenn ich, wurde vor 2 Jahren an Silvester vom neuen Nachbarn verprügelt.
     
  7. Was? Kacke erzähl mal
     
  8. Was geht bei euch ab bitte:mad:
     
  9. Wie wo was? Schau dir an das der Deutsche Pyroverband schrieb.
    "F2 verboten im öffentlichen Raum"
    Warum steht da nur F2? das war meine eigentliche Frage
     
  10. Liebe Landsleute, ist euch schon was zu Ohren gekommen ob das Zünden wie letztes Jahr auf öffentlichen Straßen und Plätzen wieder verboten ist? Letztes Jahr um diese Zeit stand die Landesverordnung meine ich schon. :rolleyes:
     
  11. Habe noch nichts gesehen. Bis jetzt scheint öffentlich noch erlaubt.
     
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  12. Gut. Also nur an festgelegten Plätzen verboten.
     
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  13. Hoffentlich bleibt dies so.
     
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  14. mal ne andere Frage. Werde wohl nach Polen. Die 50kb Brutto sind ein bisslen wenig.

    Kann ich nicht auch mit ner Handgeschriebenen Liste 1000 Punkte Regel fahren? Feuerlöscher vorhanden.

    Was brauch ich dann dazu noch?
     
  15. Gibt auch Vorlagen hier im Forum.
    Ansonsten 1000 Punkte. 2kg Feuerlöscher und ich glaube Kartons nach Richtlinie
     
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  16. Glaube gestern war die letzte Zusammenkunft bei uns im Landtag, eigentlich sollte damit fest stehen was man darf und was nicht.
    Aber wissen tut man es erst am 31…
     
  17. aktuelle Corona Landesverordnung gilt bis 13.01.2022. Diese beinhaltet bereits das Verkaufsverbot für Verbraucher. Abbrennen von Feuerwerk wird nicht empfohlen. Verboten auf öffentlichen Plätzen etc. die noch zu bestimmen sind.
    Privat also auch nicht empfohlen, aber nicht verboten.

    Fazit:
    Alles so wie im letzten Jahr. Wer Feuerwerk bereits (noch) zu Hause hat, darf es auch auf dem Privatgrund Abbrennen. Gekauft bekommt man, stand jetzt, hier in Deutschland nix.
     
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  18. Das wird ballern. Himmel muss leuchten
     
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  19. Letztes Jahr hieß es doch
    Sofern die Gemeinde keine Verbotszonen festlegt, heißt es dann dieses Jahr auch auf öffentlichem Grund Feuer frei. Letztes Jahr war m.E. landesweit auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen verboten. Das ist für mich gut, da ich zur Miete wohne. :)
     
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  20. Selbst wenn man in einem Mietsblock wohnt ist die Grünfläche/Parkplatz nicht zwangsläufig öffentlicher Grund.
    Eine Beschilderung reicht auch ohne Zaun! Der Weg darf nur nicht offensichtlich die Weiterführung von öffentlichem Gehweg sein.

    Irgendein übermotivierter Hilfshausmeister hat bei mir vor 2 Wochen zusätzliche Schilder angebracht (das Paar kostet 7€ bei ama...)
    Auch wenn es in Stuttgart noch nicht nötig ist...
     
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  21. Stand jetzt heißt es Verbot in den Zonen die festgelegt wurden genau.

    Letztes Jahr waren es alle Öffentlichen Plätze etc.

    Heißt der Himmel wird brennen!
     
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  22. #224 lokutus2000, 22. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Dezember 2021
    Keine Sorge. Die neue Verordnungen sind schon überall in Arbeit…. Spätestens der Landkreis wird’s dann per allgemeknverfügung verbieten so wie fast überall….
     
  23. Korrekt. F2 war letztes Jahr komplett auf öffentlichem Grund verboten. War quasi nur im Garten, oder auf eigenem Grundstück erlaubt. Die hatten in Schwerin mit einem Six-Pack sogar meine Tasche F1 vor der Haustür dursucht. Hatte gerade Funke F1 gezündet, da sind die halb abgedreht.

    Dieses Jahr dagegen nicht pauschal Öffentlich verboten, sondern nur auf zu bestimmenden Verbotszonen.
     
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