Böller & Pfeifen P1 Zulassungen mit Bks in 1.4g bald in Deutschland erlaubt

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von <Flightace>, 17. September 2018.

  1. Die Lautstärke ist eh irrelevant wenn die Anleitung das Tragen von Gehörschutz vorschreibt.
     
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  2. Denke bei Feuerwerk ist das anders. Wenn sowas in der Öffentlichkeit angewendet wird muss sichergestellt werden das außerhalb des Sicherheitsabstand der dann kontrolliert werden muss keine Gefahr besteht. PSA ist nur im kontrollierten Bereich eine Alternative.
     
  3. Wir reden hier im Thread aber nicht von Feuerwerk, sondern von technischen Schallerzeugern.
     
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  4. Trotzdem denke ich ist der Sicherheitsabstand immer ohne PSA anzugeben bei frei verkäuflichen PTGs würde ich vermuten, wäre zumindest sinnvoll. Aber im Prinzip kann man dann ja umrechnen auf die 120dB....
     
  5. Ist doch egal was du vermutest, es zählt was in der Norm steht.
     
  6. Ich habe Tropic Exploder 4 und 5.

    Bei den 4er sind es 120Db auf 40m...

    Bei den 5 müssten es noch mehr sein... Kann gerade nicht gucken.
     
  7. Welche Norm gilt da eigentlich, würde mich wirklich interessieren. Auch wegen der exakten Durchführung der Messung, da kann man nämlich auch sehr viel hinbiegen....
     
  8. 5er haben auch 120 Db auf 40m. Haben auch 4,5 gr. NEM, aber ohne Vorbrenner.

    Freue mich schon auf die!
     
  9. Du wirst nicht enttäuscht sein,;) würde aber auch einen Gehörschutz empfehlen
    oder die Zündschnur verlängern und auf keinen Fall im bebauten Gebiet zünden.
    Sicherheitsabstand ist bei diesen auch 40m.
     
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  10. Hier habe ich was für Interessierte als Anhang.

    Laut BAM: P1=Schallerzeuger zum Schallerzeugen, es sind sogar 145Db in P1 drin!
     
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  11. die Dumbum P6A11 haben ca. 5g.....die sind definitiv nichts für die Wohngegend.
     
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  12. #337 Mathau, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Anscheinend EN 15947-4 und EN 15947-5. @zuendlER84 hat dankenswerterweise mal Auszüge daraus gepostet:
    Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk
    Ich habe mir schon lange vorgenommen, eine FAQ zu dem Thema zu erstellen, da hier immer sehr viel Halbwissen kursiert, bin aber noch nicht dazu gekommen (zugegebenermaßen verfüge ich auch nur über Halbwissen in dem Bereich, aber das lässt sich ja noch ändern).

    Edit
    Folgendes hatte ich schon mal zusammengeschrieben, ist aber noch ein Entwurf:
    Code:
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     Wie wird der Schalldruckpegel bei der Zulassung von Feuerwerkskörpern (F1, F2, F3) nach Norm gemessen?
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     Entsprechend der Norm EN 15947-4 gelten folgende Messbedingungen:
     - Klasse-1-Schalldruckpegelmessgerät (nach EN 61672-1)
     - Zeitbewertung: Impuls (I) [Zeitkonstante Pegelanstieg 35 ms, Zeitkonstante Pegelabfall 1,5 s]
     - Frequenzbewertung: A
     - Erfasst wird der Maximalpegel bei obigen Einstellungen
       * Zusammenfassende Kurzschreibweise: LAImax
       * Einheit: dB (AI)
     - Mikrofon in 1m Höhe
     - Abstand (Mikrofon <-> Prüfling):
          F1: 1 m
          F2: 8 m
          F3: 15 m
     - mind. 9 m Radius kein Hindernis (damit keine Reflexionen in das (Impuls-)Zeitfenster fallen können)
     - Windgeschwindigkeit < 5m/s
     - Prüfling direkt auf glattem Boden (???)
    
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     Welche Schalldruckpegelgrenzwerte gelten für Feuerwerkskörper (F1, F2, F3)?
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     Bei Prüfung nach EN 15947-4:2015, 6.5.1, 6.5.2 oder 6.5.3, darf kein Feuerwerkskörper einen maximalen A-bewerteten Impuls-Schalldruckpegel (LAlmax) von mehr als 120 dB(Al) oder gleichwertig erzeugen.
    
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     Welche Schalldruckpegelgrenzwerte gelten für Schallerzeuger (P1, P2)?
    //------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Für Schallerzeuger ist EN 16263-3 relevant.
    Auszug:
    "Der Gegenstand ist der Kategorie P2 zuzuordnen, wenn bei Prüfung nach EN 16263-4:2015, 5.5, der C-bewertete Schalldruckpegel (LC,peak) höher als 145 dB ist oder wenn der maximale A-bewertete ImpulsSchalldruckpegel (LAImax) mehr als 120 dB beträgt, es sei denn, in der Gebrauchsanweisung wird das Tragen von Gehörschutz gefordert."
    
     
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  13. #338 Pyrofan1985, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Exploder 4 und 5 auch nicht.

    Weiß nicht ob die besagten DumBum einen Vorbrenner haben. Die Exploder 5 haben 4,5 gr. NEM nur für den Knall...

    Wobei du die DumBum meinst. Hatte nur die TP4 und TP5 erwähnt. Nicht 5 gr.
     
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  14. ja haben die, aber ganz kurz. Insgesamt haben die 5,5g, denke 0,5 für die Vorbrenner sind realistisch.
     
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  15. Gab ja 2x verschiedene DumBum P1 glaube ich, hätte für die DumBum zu weit fahren müssen. Genau wie für die Megatresk 3 gr.

    Nächstes Jahr mal schauen.
     
  16. vielen Dank für die Mühe und die sehr gute Auskunft!
     
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  17. Sehr gerne, mich interessiert das Thema eigentlich brennend, aber ich bekomme manchmal einfach den A.... nicht hoch und/oder verzettle mich mit meinen anderen Interessen....
    Das Tolle ist, dass Du an der Uni vermutlich die ganzen Normen einsehen kannst, um die Angaben noch mal zu verifizieren.
     
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  18. Die Norm oben ist falsch, das ist die für Feuerwerk nicht für Schallerzeuger.
    Für Schallerzeuger ist 16263-3 relevant.
    da heißt es
    "Der Gegenstand ist der Kategorie P2 zuzuordnen, wenn bei Prüfung nach EN 16263-4:2015, 5.5, der C-bewertete Schalldruckpegel (LC,peak) höher als 145 dB ist oder wenn der maximale A-bewertete ImpulsSchalldruckpegel (LAImax) mehr als 120 dB beträgt, es sei denn, in der Gebrauchsanweisung wird das Tragen von Gehörschutz gefordert."

    Kannst du über perinorm runterladen wenn du ein Uni VPN hast.
     
  19. #344 Mathau, 29. Dezember 2020
    Zuletzt bearbeitet: 29. Dezember 2020
    Vielen Dank für diesen (entscheidenden) Hinweis; werde ich korrigieren/ergänzen (spätestens in der FAQ).

    Welcher Abstand gilt denn dann nach EN 16263-4? Und decken sich die sonstigen Anforderungen mit denen aus EN 15947-4?

    Wäre klasse, wenn Du davon einen Auszug posten könntest. Ich habe leider keinen Zugriff auf die Normen.

    Grüße
    Mathias
     
  20. Habt ihr schon erfahrung mit den BLauen und P1 zu Silvester gemacht ? Ich meine sind die entsprechend Informiert ?
     
    JonnyThunderkong gefällt das.
  21. Bedingt...im Prinzip müssen wir die Normen auch kaufen, bei gewissen Normen haben wir inoffiziell Zugang zu selbigen. Bei fiesen fachfremden müsste ich mal schauen was geht. Würde mich nämlich auch interessieren was genau da drin steht.
     
    Mathau gefällt das.
  22. Ihr könnt einfach in eine Uni Bibliothek gehen und da am Terminal die Normen aufrufen, sofern die Uni ein Perinorm Abo hat, die meisten technischen Unis haben das eigentlich, dafür muss man kein Student oder Mitarbeiter sein:
    Perinorm Application
    Hier gibt es ne Liste ale Unis die das haben:
    ZDB-Katalog - Detailnachweis: Perinorm

    Wenn ihr Student oder Mitarbeiter an der Uni seid, geht das normal auch ausm Uni Netz über VPN.
     
    Pyro tha dragon und Mathau gefällt das.
  23. Sollte es in meinem Umfeld nicht langsam lauter werden erspare ich mir P1.
    (Habe glücklicherweise noch Oldschoolböller in F2)
    Die Diskussion mit Passanten reicht mir so schon, da muss ich nicht noch eine mit wirklichen Ordnungshütern haben.
     
    Silvestergewitter gefällt das.
  24. Vor 2 Jahren hat man mich an Silvester kontrolliert. Ich hatte etliche Batterien und Böller dabei. Bei den P1 Waren haben die auch nichts gesagt. Schriftstücke, die die Legalität bestätigen, hätte ich auch zur Hand gehabt.
     
  25. Also, um hier nochmal etwas informatives zu schreiben, da ich P1 Threads einfach mag...

    Stimmt was oben geschrieben steht, mit dem Peak-Wert von 145db in P1 als Maximum stimmt. Auch mit den 120db und PSA stimmt. Der Abstand ist allerdings frei bestimmbar vom Importuer. Grade bei den größeren Kalibern mit Blitzsatz sind oft 30-50m Sicherheitsabstand angegeben.

    Bei den Dumbum P6A11 handelt es sich um eine ältere Zulassung bzw von 2017 als der Hype mit P1 grade aufkam.

    Zum Thema Schallerzeuger in P1 mit LGZ: Der Thunderflash Mk5 von JGWB ist auch ein Schallerzeuger mit Blitzsatz und LGZ 1.4G.
    Außerdem haben auch die Crazy Robots von Triplex eine LGZ und die CE ist auch gültig (entgegen dem was viele behaupten). Allerdings kam die Darauffolgende 2018er Charge in der Kategorie P2.

    @Pyrofan1985 an Dumbum Schallerzeugern gibt es diverse. Ich versuche dir mal alle aufzuzählen, da ich wohl einer der wenigen bin, der bei den ganzen Dumbum Produkten noch den Überblick hat:D
    Also es gibt: Dumbum F2 Scatch Head, Dumbum 120db Scatch Head, Dumbum P6A14, Dumbum 2G+ P5DU13(1), Dumbum P6A11 und die 2017er Charge Dumbum 5g.
    Bei einigen Artikel hab ich jetzt die Artikelnummer dazugeschrieben, da die teilweise einfach nur Dumbum heißen oder im Falle der 2G+ es die parallel auch in F3 gibt.

    Bzgl der auf der letzten Seite schon angesprochenen Änderung mit der Lautstärke... es sillen künftig die Maßstäben von F3 genommen werden. Also 120db auf 15m. Das ganze ist keine offizielle Regelung, sondern nur die Empfehlung unserer deutschen Institution, der BAM, und gleicht mehr eine interne Absprache der Prüfstellen.

    Beste Grüße
     
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