News Feuerwerksverbot Niedersachsen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von xPyro, 15. Dezember 2020.

  1. Siehe Auszug der Verordnung:
    Betreff das rot markierte "Wann darf nicht geböllert werden / (21-7.00Uhr)
    Sind auch Privatgrundstücke von dieser Uhrzeitregelung betroffen? Oder gilt das nur für die Verbotszonen?

    Die haben wie bei vielen anderen auch, bis auf den letzten Drücker gewartet ... :mad::mad::mad:

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    Region legt Böllerverbot für ausgewählte Straßen und Plätze fest

    Wo sind in xxx die VERBOTSZONEN?

    Die Bereiche in xxx, in denen das Abbrennen von Feuerwerken, zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Region Hannover, untersagt ist im Detail:

    xxx:

    - Parkplatz Edeka-Markt
    - Parkplatz Netto-Markt
    - Kirchplatz
    - Parkplatz des Gemeinschaftshauses
    - Bushaltestelle

    Wann darf nicht geböllert werden?

    In der Silvesternacht von 21 bis 7 Uhr


    Warum wurde die Allgemeinverfügung der Region Hannover gefasst?

    Aus Gründen des Infektionsschutzes. Die Region Hannover setzt damit §10 a der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus um.

    Was ist genau untersagt?

    Der Paragraph untersagt das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 - das sind klassische Silvester-Feuerwerkskörper, die nur im Freien verwendet werden dürfen und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden - auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Auch das Mitführen von Feuerwerk in den entsprechenden Bereichen ist verboten.

    Was ist noch erlaubt?

    Kleinstfeuerwerk wie Knallerbsen und Wunderkerzen sind nach wie vor erlaubt.

    Wer hat die Straßen und Plätze festgelegt?

    Der Krisenstab der Stadt xxx hat sich mit dem Ordnungsamt, dem PK xxx und der Freiwilligen Feuerwehr abgestimmt und die Straßen und Plätze für die Stadt xxx bei der ...
     
  2. Du darfst hat nur auf den von Straßen, Plätzen und Wegen die von Deiner Stadt genannt werden (alos Parkplatz von Edeka und Netto z.B.) kein Feuerwerk abbrennen. Und auf den genannten darf man eben zusätzlich in der Zeit von 21:00 Uhr am 31.12. bis 7:00 Uhr am 1.1. kein F 2 dabei haben.
     
    ViSa gefällt das.
  3. O.k., Danke .dir.

    Also einfach gesagt, das genannte Uhrzeitverbot betrifft also nur die als Verbotszonen ausgewiesenen Plätze, verstehe ich das so richtig?

    Aber selbst wenn ... ich lasse es einfach darauf ankommen.
    Die Aussage ist tatsächlich sehr schwammig formuliert und lässt daher Platz für Interpretationen ..
     
  4. Genau. Die Uhrzeit wann man kein Feuerwerk dabie haben darf gelten nur für die Verbotszonen.
     
  5. Moin,
    ich wollte wegen meiner Frage nicht einen extra Thread erstellen.

    Habe mal in den Bekanntmachungen meiner Stadt wegen Silvester gesucht und folgendes gefunden:

    Aktuelles in Cuxhaven - Corona-Regeln zu Weihnachten und zum Jahreswechsel

    Darf jetzt wieder geknallt werden - außer an den von den Kommunen definierten belebten Plätzen und Straßen?

    Der Kauf und Verkauf von Feuerwerksmaterial wird gerade vom Bund verboten. Feuerwerk, das sich bereits im Bestand der Bürgerinnen und Bürger befindet, darf im eigenen Garten, auf einer ruhigen Straße oder einem ruhigen Platz abgebrannt werden. Vorsorglich sei auf das am 31.12.2020 geltende Ansammlungsverbot hingewiesen.

    Die Zuständigkeit, über Feuerwerksverbote an belebten Straßen oder Plätzen zu entscheiden, liegt beim Landkreis Cuxhaven. Bislang hat dieser davon keinen Gebrauch gemacht (Stand: 22.12.2020, 15:00 Uhr). Ob der Landkreis dahingehende Regelungen noch trifft, bleibt abzuwarten.



    Dann darf man theoretisch ab 18 Uhr Zündeln? Mitführverbot gibt es auch nicht?

    Sonst drucke ich mir das aus, falls wirklich einer kommen sollte. Private Haushalte sind ca. 500 m entfernt und es liegen auch keine Bauernhöfe in der näheren Umgebung.:)

    Oder was gilt es noch zu beachten?

    Was meint Ihr?

    Gruß Vincent

     
  6. Kennt jemand Einschränkungen bezüglich der Abbrennzeiten in der Region Hannover bzw. Wunstorf? Konnte nirgendwo etwas finden? Oder wo kommt teilweise die „18 Uhr-Regel“ her?
     
  7. Deine Gemeinde/Stadt muss es extra bekanntgeben, wenn das zünden von PtG nur zeitlich eingeschränkt möglich ist. Ansonsten kannst du laut SprengG und unter Einhaltung der Ruhezeiten am 31.12. und 01.01. zünden :)
     
    Kikki93 gefällt das.
  8. Danke ;)
     
  9. In der Zeit darfst du halt an den Plätzen auch kein Feuerwerk mitführen. Also um 20 Uhr darfst mit der Rakete darüber laufen (aber nicht zünden), ab 21 Uhr darfst sie halt nicht mehr dabei haben. Mehr ist das nicht
     
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  10. Die kommt genau daher wie die Mär das Wölfe Kinder mit roten Mänteln fressen.

    Solange nichts anderes im Amtsblatt steht gelten die 48 Stunden.
     
    Quinzy gefällt das.
  11. Ich habe F2 Reste.
    Ich habe eigenes Haus/ Grundstück
    Gilt auf meinem Hausgrundstück auch diese Uhrzeitliche Begrenzung von 21-7 Uhr?
    Mehr wollte ich nicht wissen.

    Lt. den bisher getägtigten Aussagen gilt in meinem Fall diese Begrenzung nicht.

    Danke für die Infos.
     
    Shizm gefällt das.


  12. Locker bleiben.... ich denke, ich weiß woher Du kommst... dann sollte Dir der Name Harms etwas sagen. Mit ihr hatte ich Mailkontakt und habe von Ihr unaufgefordert die offizielle Presseerklärung bekommen. Da steht etwas mehr drin und hier ist die Formulierung deutlicher:

     
    ViSa gefällt das.
  13. Nein, die zeitliche Begrenzung betrifft nur die Platze,Wege etc. die von der jeweiligen Kommune als Verbotszone/n deklariert wurde/n.
    Selbst das zünden auf der Straße ist erlaubt, wenn sie nicht all zu belebt ist. Eigenes Grundstück ist grundsätzlich erlaubt und keine zeitliche Einschränkung.
     
    Shizm und ViSa gefällt das.
  14. Falsch. Das Verbot gilt für diese genannten Plätze ab 21:00 Uhr. Also ist ab 21:00 Uhr kein zünden und auch kein "dabeihaben" auf diesen Plätzen erlaubt. Vor 21:00 Uhr und Neujahr ab 07:01 ist auch auf diesen Plätzen "Feuer frei"...
     
  15. Falsch.....die Verbotszonen gelten am 31.12. und 01.01. ganztägig. Zusätzlich darfst du an den Plätzen in der Zeit von 21 Uhr bis 7 Uhr kein Feuerwerk dabei haben
     

    Anhänge:

    Kevin1887 gefällt das.
  16. Wir sollten uns nicht streiten.... bitte...

    Dann ist dem Regionspräsidenten in seiner offiziellen Pressemitteilung wohl ein "blöder" Fehler unterlaufen... Schade, aber genau das habe ich auf Rückfrage sowohl von meiner Gemeinde als auch von der Region erhalten, also nicht einfach aus dem Web sondern als Mailverkehr... und daran halte ich mich!

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  17. Ja sieht so aus....das was da drin steht, ist leider nur die halbe Wahrheit. Fehlt da noch eine Seite ?
    Daran sieht man mal wieder, die kommen schon selber durcheinander :rolleyes:
     
  18. Da fehlen noch 7 Seiten... auf denen sind aber nur im Detail alle Plätze und Straßen aller Gemeinden in der Region Hannover genannt.
     
  19. Osnabrück hat ebenfalls die Verbotszonen festgelegt.(Hört sich echt gut an, da es dort so oder so die letzten Jahre verboten war ;) ) Außerdem hofft man hier auf die Vernunft der Menschen, sprich man könnte reintheoretisch mit 6 7 leuten "feiern" ohne direkt ein Bußgeld zu kassieren.:)
     
  20. Würde ich trotzdem nicht riskieren an den besagten Orten zu zünden. Genau diese werden ja sicherlich kontrolliert.
    Auch wenn es in der Pressemitteilung steht, die Bekanntmachung der neuen Verordnung wurde auf anderen Kanälen auch kommuniziert. Wie heißt es immer so schön ? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
     
  21. Keine Sorge, das mache ich auch nicht. Ich habe ganz in meiner Nähe ein größeres, freies, nicht befriedetes Plätzchen... es liegt zwar in unmittelbarer Nähe einer der Verbotszonen, aber eben nicht darin ;-)
     
  22. Auf Hannover.de findest du nähere Infos für die Region:

    upload_2020-12-30_12-7-21.png

    upload_2020-12-30_12-9-35.png
     
  23. Update Landkreis Leer:

    Feuerwerk an einigen öffentlichen Orten nicht erlaubt

    Der Landkreis Leer hat in seiner Allgemeinverfügung vom 29. Dezember 2020 folgende Regelungen festgelegt:

    In der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an diesen Orten nicht abgebrannt werden, und vom 31. Dezember ab 21 Uhr bis zum 1. Januar um 7 Uhr dürfen dort auch keine pyrotechnischen Gegenstände mitgeführt werden. Dies gilt für folgende Bereiche:

    • in der Stadt Leer: Bahnhofs- und Zollhausvorplatz, Mühlenplatz, Denkmalplatz, Ernst-Reuter-Platz, Willy-Brandt-Platz, Gebiet rund um das Restaurant „Zur Waage und Börse“, Platz vor der „J. Bünting Coloniale“ sowie Große Bleiche, Dr.-vom-Bruch-Brücke (Rathausbrücke) und Nessebrücke, Uferpromenade rund um den Leeraner Handelshafen,

    • auf Borkum: Bürgermeister-Kieviet-Promenade (von der Kaapdelle bis zur Randzelstraße), Jann-Berghaus-Straße sowie die dazwischenliegende Promenade (von der Gorch-Fock-Straße bis zur Bismarckstraße).
    Die Verfügung gilt darüber hinaus auch für das jeweilige nähere Umfeld der genannten Plätze, Straßen, Brücken und Promenaden.
     
    scirocco75 und alexplayking gefällt das.
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