News Totalverbot auch in Bremen

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Matthias Meyer, 21. Dezember 2020.

  1. Wer soll da was kontrollieren? Bremer Seite um das Mitführen zu ahnden?
     
  2. Genau, gehe ich mal von aus, aber muss halt nicht.
     
  3. Auch für den Fall gäbe es eine saubere Lösung, aber die werde ich nicht öffentlich kommunizieren ;)
     
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  4. ja ich kenne auch nen paar lösungen
     
  5. Immernoch nichts? :confused:
     
  6. nope
     
  7. Das wird glaube ich nichts mehr...
     
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  9. Beinhaltet das Mitführen nicht den Transport im Auto?
    Ich weiß es schlichtweg nicht, könnte mir beides vorstellen...
     
  10. Die Spielen ganz klar auf Zeit und wollen einfach keine gegenklage mehr zulassen. Alles andere würde mich mehr als überraschen. Als ich schon las, dass OVG Bremen fällt die Entscheidung, hatte ich nicht mehr viel Hoffnung. Der Richter is Wahrscheinlich ein guter Kumpel vom Bürgermeister.
    Hoffe ich irre mich....
     
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  11. Naja das Mitführen einer SSW z.b ist ja auch verboten, der Transport allerdings nicht.
    Denke wenn man das Feuerwerk entsprechend in einem geschlossenen Behältniss, das den Anforderungen des Transported entspricht, in einem Fahrzeug transportiert dann dürfte dies nicht als Mitführen zählen da das Mitführen doch einen direkten zugriff erlauben müsste oder nicht?
    Oder steht da das "Verbringen"? Dann würde das den Transport sowie das Mitführen einschließen.. Ansonsten gehe ich davon aus das Mitführen und Transport zwei unterschiedliche paar Schuhe sind im Rechtsjagon
     
  12. Ich glaub die Auslegung ist der Polizei dann wohl erst mal egal, nach dem Motto "Soll sich damit doch ein Gericht rumärgern...".
     
  13. Naja wer soll sonst die Entscheidung fällen. Kann auch sein das es noch dauert weil ggf noch ausdiskutiert wird wo überal f2 erlaubt ist, sprich ob generell oder nur Privat etc.
    Ich glaube da sitzt auch nicht nur ein Richter sondern mehrere die das zusammen entscheiden, ggf gibt es da noch unstimmigkeiten und es wird diskutiert..
    Kann auch sein das sie eher pro Feuerwerk sind und die Argumente dagegen nicht fruchteten und sie auf Zeit Spielen um der Stadt nicht die möglichkeit zu geben darauf noch reagieren zu können (auch wenn ich das eher weniger glaube aber möglich ist halt alles..)
     
  14. Darin sehe ich auch eher das Problem..
     
  15. Die müssen das ja auch alles Schriftlich machen und sowas dauert auch ab und an mal und dann gehen die Pressemitteilungen raus, da steht auch noch nichts
     
  16. Mit sich führen bedeutet, die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand auszuüben.
    Auf deutsch: der Gegenstand muss sofort griffbereit sein.
    Ergo ist ein Transport im abgeschlossenen Kofferraum definitiv rechtlich ok.
     
  17. Mitführen ist immer am Mann haben, bereit zum zünden schießen usw. Im Kofferraum ist der Transport, das Verbringen von a nach b
     
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  18. Das denke ich nämlich auch, ggf dazu noch in entsprechendem zu geklebtem Gefahrgut Karton, dann kann eigentlich nichts schief gehen. Aber wie schon gesagt wurde, Polizisten sind leider auch nicht allwissend was das an geht, daher kann es auch gut möglich sein das man erstmal dennoch ein Bußgeld aufgedrückt bekommt. Am besten alles Protokolieren lassen damit man entsprechend beweislast anführen kann..
    In der Verordnung wird ja explizit nur vom Mitführen geredet nicht vom Verbringen an sich.
     
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  19. Das Ovg legt doch nicht fest wo abgebrannt wird und wo nicht.sie legen doch keine zonen fest.Sondern entscheiden doch nur ob der Antrag stattgegeben wird oder nicht.oder sehe ich das falsch.Sprich wenn sie die Verordnung kippen dann ist in dem augenblick erstmal überall böllern erlaubt.Das land Bremen muss dann die zonen usw.bennen
     
  20. Es bleibt verboten
     
  21. Ich glaube es wurde in anderen Komunen/Bundesländern/Städten die ein generelles Verbot hatten auch schon entschieden das nur das Verbot auf Privatgrundstücken gefallen ist, nicht aber das in der Öffentlichkeit. Kann mich auch Irren aber ich glaube das schon gelesen zu haben. Daher die Vermutung. Hängt natürlich davon ab was alles in der entsprechenden Klage bzw den Klagen genannt wurde denke ich.
     
  22. Buten un binnen auf Twitter

    Das Feuerwerksverbot in Bremen bleibt bestehen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat nach Informationen von buten un binnen einen Eilantrag gegen das Verbot abgelehnt. Mehr Informationen in Kürze.
     
  23. Buten un binnen bei Twitter
     
  24. Na prima. Das wars.Da brauch man sich wohl auch keine hoffnung machen das sie von einem sprechen.Es waren ja 3
     
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