News Gericht bestätigt Böllerverbot für Dresden

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von ThunderBlaze, 30. Dezember 2020.

  1. Und wenn ich den positiven Bescheid erst 23:00 Uhr bekomme.
    Das schlimmste ist nichts zu tun und sich dann noch drüber zu beschweren das nichts passiert ist.
    Selbst wenn ich scheitere hab ich nur Geld versenkt - was soll's. Ich hab schon mehr in den Himmel geballert... :D
     
  2. Finde ich top was du da durchziehst ;-) Was kostet denn soetwas ?
     
  3. Naja.... Das war zu erwarten.
     
  4. Ich mach das ja für/in Chemnitz aber grundsätzlich wird ja ein fiktiver Streitwert von (im Standartfall) 5000 Euro angesetzt. Macht unterm Strich irgendwas zwischen 380 und 500 Euro, je nach Anwalt.
    Wie gesagt, ich hab schon größere Summen in den Himmel geballert.
     
  5. Fragwürdig ist auch, dass ein Rechtsverstoß mit bis zu 25000€ zu ahnden ist. Hier sind jegliche Vergehen gegen das IfSG inbegriffen. Es gibt keine detailierte Aufschlüsselung über die einzelnen Vergehen und deren Strafen, wie z. B. "das Mitführen von Pyrotechnik". Ich weiß nicht, ob diese Intransparenz überhaupt zulässig ist.

    Zudem sind in der Verordnung keine expliziten Bestimmungen zu T1 oder P1 enthalten. Nur das "Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2, F3 und F4 im Sinne des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) im gesamten Stadtgebiet untersagt".

    Weiß jemand, wie die Situation in Radebeul ist?
     
  6. Was ich mich auch frage ob man das mitführen wirklich strafrechtlich verfolgen kann, zumindest was F2 angeht.
    Wie du schon gesagt hast ist das echt alles Fragwürdig..

    Da wollen die dann jeden auf der Straße anhalten und Kontrollieren? Na Prost Mahlzeit.
    Oder jeden der dann auf der Straße Klasse 1 Zündet, wo die guten Beamten so keinen plan haben was was ist.
     
  7. Schade, scheint wohl gelaufen zu sein. :(
    Aber war eigentlich schon vorher klar, bei diesem "Rechtsstaat"... :rolleyes:
    Da hat Hilbert wohl ein paar Scheine locker gemacht, um die Richter zu "überzeugen". Hier ist mittlerweile alles möglich...

    Werde einen Großteil meiner Böller in der Nähe von Pesterwitz zünden, was zu Freital gehört, bzw. Kreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge.

    Hier die heutige, offizielle Erklärung, dass es dort erlaubt ist:

    Corona-Virus: Regelungen zu Silvester – was gilt im Landkreis? - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge

    Kann allen im Dresdner Westen oder Süden nur empfehlen über die Grenze nach Freital & deren kleine Außengemeinden auszuweichen. Sind bei mir keine 800 Meter Luftlinie, da kann ich sogar hinlaufen. Zumindest für den frühen Nachmittag und Abend ist das für mich eine echte Alternative, um 0 Uhr sollte die Sache hier in Dresden schon anders aussehen. :spiteful:
    Wohne gleich neben dem Neubaugebiet in Gorbitz, da ging es bisher immer ab... :crazy:

    F1 ist ja auch noch reichlich vorhanden.

    Bin gespannt, ob es morgen generell in Deutschland eskaliert. :sneaky:
     
  8. Wie gesagt, die gleichen Fragen stelle ich mir auch. Es gibt keinen Strafenkatalog.
    Nach welchen Maßstab werden dann die Strafen für ein Vergehen festgelegt, nach Lust und Laune?

    Woher will man denn wissen, dass das Mitführen nicht nur dazu dient, um außerorts F2 zu zünden, wo es erlaubt ist?
     
  9. Meiner Meinung nach wurde das auch viel zu spät festgelegt, nie im Leben haben das 500.000 Leute mitbekommen was hier Sache ist.
    Zumal was ich ja schon gesagt habe, bei einem richtigen komplett Verbot wäre ja sogar das Klasse 1 Feuerwerk Verboten.

    Ich bin ja auf 00:00 Uhr gespannt, es geht ja jetzt schon los. ;)
     
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  10. Da es nach dem "Bußgeldkatalog" der Coronaschutzverordnung dafür keinen Betrag gibt, sich aber auf die Verordnung berufen wird, sind die 25000 reines Wunschdenken der Behörden. Soll ja auch anständig Angst erzeugt werden.
    Wenn man in den normalen Katalog schaut, ist nach OWi Recht, maximal mit 1000 €zu rechnen.
    Ein Anwalt zerpflückt das schneller als man Coronaschutzverordnung sagen kann. Vor allem muss man sich erstmal erwischen lassen... ;)
     
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  11. Es ist doch alles nur noch Willkür.Sogar vom Ovg.Z.b. bei uns in Bremen ist das Böllern komplett untersagt.Sprich auch auf Privat Grund nicht.Ging bis zum Ovg.Das bei einem aktuellen Inzidenz Wert von 82,womit wir deutlich unter dem Deutschland Schnitt(141) stehen.
    Ich hoffe das das mit dem Verkaufsverbot und dem Abrennverbot noch bis zum Bundesverfassungsgericht geht.Auch wenn es für dieses Jahr nix mehr bringt.Aber dann halt für nächstes Jahr und somit bekommen vielleicht die Pyrohändler Schadensersatz
     

  12. So sieht es aus, vor allem um 00:00 Uhr glaub ich kaum das da groß Kontrolliert wird.
    Ich bin echt gespannt wie es wird hier, der erst Knall war 8:00 Uhr. :D
     
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