Besucher Wer von euch wird fleißig Zuendeln in Luebeck?

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von Rftaetre55, 29. Dezember 2020.

Schlagworte:
  1. Moin Leutz,

    wer von euch in Lübeck oder Umgebung wird fleißig zuendeln?

    Ist es richtig das zumindestens in Schleswig-Holstein nur bestimmte Bereiche vom Verbot des Knallens betroffen sind?

    Aber in einer Wohngegend hingegen kein Problem ist zu Zuendeln? Vlt kann mich noch mal jemand richtig einweihen in das ganze Verbots Wirr Warr :/
     
  2. Allgemeinverfügung der Hansestadt Lübeck
    über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck
    hier: Verbot des Mitführens und Abbrennens von Feuerwerkskörpern gemäß § 2c der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 14.12.2020


    Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie § 28a Abs.1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 2c der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) vom 29.11.2020 und § 106 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG) wird folgende Allgemeinverfügung erlassen:

    1. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist von Donnerstag, dem 31.12.2020 ab 18 Uhr bis zum 01. Januar 2021 um 01.00 Uhr verboten.
    2. Das Verbot gilt für Feuerwerkskörper der Kategorie F2, F3 und F4, sowie sonstige pyrotechnische Gegenstände lt. Sprengstoffgesetz.
    a) Kategorie F2: unter anderem Raketen und Batterien, Böller, Sonnen-/Feuerräder, Römische/Bengalische Lichter oder Fackeln, Fontänen, Bodenwirbel, Heuler, Feuertöpfe

    b) Kategorie F3 und F4: so genanntes professionelles Feuerwerk sowie sonstige nicht genehmigungsfähige pyrotechnische Gegenstände, so genannte „Polenböller“

    3. Erlaubt bleibt Feuerwerk der Kategorie F1 Sprengstoffgesetz, u.a. Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen

    4. Dieses Verbot gemäß Nr. 1 und 2 gilt für die nachfolgend bezeichneten Bereiche, die gemäß der Anlagen 1-6 dort orange gekennzeichnet sind:

    • Holstentorplatz
    • Mittlere Wallhalbinsel zw. Holstentorplatz und Drehbrücke
    • Nördliche Wallhalbinsel
    • Dachterrasse Europäisches Hansemuseum
    • Drehbrückenvorplatz
    • An der Untertrave
    • An der Obertrave
    • Burgtorbrücke
    • Hafenstraße Schuppen 10/11
    • Eric-Warburg-Brücke
    • Drägerpark
    • Grünanlage vor Tor der Hoffnung
    • Grünanlage Falkenwiese
    • Kanalstraße einschließlich der öffentlichen Stellplatzanlagen
    • Hüxwiese
    • Stadtpark
    • Meesenplatz
    • Kaufhof (Schlutuper Straße/Marlistraße)
    • Behaimring
    • Huntenhorster Weg
    • Carlebachpark
    • Ziegelstraße zw. Ziegelteller und Mozartstraße
    • Kirchplatz
    • Tilsitstraße
    • Ostpreußenring
    • Hochofenstraße
    • Strandpromenade
    • Brüggmanngarten
    • Priwallpromenade
    • Strand Travemünde
    • Grünstrand
    • Priwallstrand
    Hinweis:

    Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist gemäß § 23 Absatz 1. SprengV verboten. Bei hochsteigenden Raketen (Kategorie F3 und F4) gilt ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern. Bei sonstigen Feuerwerkskörpern (auch Kategorie F2) ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 30 Metern zu o.g. Einrichtungen und Gebäuden einzuhalten. Die entsprechenden Schutzbereiche für das Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck sind unter https://www.luebeck.de/files/stadtentwicklung/Klimaschutz/Feuerwerk_Abstand_HL-weit.pdf gekennzeichnet. Das betrifft insbesondere große Teile der Lübecker Altstadtinsel.

    1. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 31.12.2020 bis einschließlich 01.01.2021.
    2. Diese Allgemeinverfügung ist gemäß § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
     
  3. Lustig ist allerdings:
    31.12.2020 ab 18 Uhr bis zum 01. Januar 2021 um 01.00 Uhr verboten.

    Sprich, ab 01:01, also ne Stunde nach Mitternacht, kannste fröhlich überall ballern?!
     
    Desert gefällt das.
  4. Stimmt, das hatte ich auch gelesen. Echt lächerlich.

    Wo in Lübeck wirst du es krachen lassen?
     
  5. Bei mir wird es definitiv auch nicht still bleiben, hab zwar keine Batterien mehr, aber dafür einige Bombenrohre und Raketen. Lübeck hat ja zum Glück bis auf die genannten Verbotszonen keine weiteren Einschränkungen (?).
    Also lasst uns das beste draus machen Pyros! Ich werde definitiv um 18:18 einen kleinen Salutverbund zünden.
     
  6. Ich habe nochmal F1 bestellt und habe massig an Funke Böllern.. Für 0 Uhr sind noch Raketen und ein römisches Licht vorhanden.

    Wo zündet Ihr?
     
  7. Da ich nun wohl doch alleine Zuhause bleibe...
    Bei mir wirds in St. Gertrud ordentlich leuchten, 6 Schinken Funke sind noch da + Funke P1, haufenweise salut-batterien und funke raketen :) Eben das 1. mal im Keller die Reste gesichtet, dachte da wären nur noch paar Raketen übrig geblieben :D
     
    polestar gefällt das.
  8. Einen Teil vom Peng1 sowie ein F1 Freibeuter Set gezündet.

    Fazit: Die B Frösche springen, der F1 Kram hat eine recht große Rauchentwicklung :D
     
  9. Ich danke..für..- denen.. .Menschen..., die mir..ein trotzallem..mit Feuerwerk..doch einen Teil- normal..geschenkt haben..- Ich schaue ..und.. danke..an die, die anderen..unbewusst etwas geben..was mir..einiges bedeutet.
     
    schnix gefällt das.
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden