Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
     
  2. Ich glaube, es geht da eher um die persönliche Eignung, da könnte die Behörde vielleicht mal einen Besuch abstatten. Habe gehört, in Hamburg gerne mal genommen.
     
  3. Kannst du das erläutern?
     
  4. Hallo,

    Ich mische mich mal hier im Thread ein. Ich lese schon lange im Forum passiv mit und habe mich nun angemeldet. Nach langem hin und her, und da sich mein Aufenthalt in den USA langsam dem Ende neigt (bin dann wieder 100% in DE), habe ich mich mit dem „27er“ beschäftigt. Danke schonmal an alle in diesem Thread und alle anderen Informationen. Das hat schon mal sehr geholfen.

    Ich bin beruflich auch sehr viel mit Gesetzestexten in Kontakt (Prüfung/Einhaltung dieser und Beratung). Deshalb habe ich mich erstmal mit den relevanten Gesetzen auseinandergesetzt. Das ist auch alles schön und gut.

    Ich würde aber gerne mehr über die Praxis lernen und habe bis jetzt keine guten Ressourcen (Literatur) gefunden. Threads hier sind ja schön und gut, ich will hier ja auch keinem zu nahetreten, aber es gibt viele Meinungen (Was an den lebhaften Diskussionen in vielen Posts/Threads zu sehen ist).

    Ich suche daher nach guten Quellen (nicht nur XY schrieb im Forum XY oder auf FB) um mich zu Bilden. Wie sieht eine Vorbildliche Lagerung aus? (Nicht nur was schreibt uns der Gesetzgeber vor), Wie erstelle ich ein Lageplan für ein Feuerwerk? Wie kommuniziere ich am besten mit den relevanten Behörden? Etc. etc.

    Ich habe noch keine guten und verlässlichen Ressourcen gefunden. Ggf. das jemand etwas kennt/hat oder ein Pyrotechniker Schulungsbücher kennt die auch für ein „27er“ gut wären – bitte lasst mich dies wissen.

    Danke.
     
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  5. SprengG und SprengV sollte man sich definitiv durchgelesen haben.
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  6. Gut das habe ich mehrfach gemacht. Gibt es noch andere gute Ressourcen ?
     
  7. Hallöle liebe Forengemeinde

    Ich möchte jetzt nicht extra einen Beitrag aufmachen deswegen hänge ich mich mal kurz hier mit dran
    Da ich mich die letzten paar Tage mit dem 27er beschäftigt habe bzw aktuell immer noch infos sammel (hatte noch muse 139 komplett durchzulesen)

    Bei uns auf der Seite des Kreises Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten - serviceportal.kreis-warendorf.de

    Findet man Antrag auf unbedenklichkeitsbescheinigung und den Antrag für den 27er

    Allerdings kommt mir das so vor als wäre das alles auf Jagd ausgelegt ?
    wenn ich mir z.b. Düsseldorf angucke da ist der antrag recht ausführlich bei uns hingegen naja schaut es euch auf dem Oberen link selbst an


    oder reicht das was bei uns im Kreis als Antrag dient bereits ????

    und noch so 2 Fragen am rande

    1. Versicherung ? da würde ggf auch die vom Verband reichen ? oder lieber die eigene erweitern bzw prüfen ob die geforderten punkte drin sind

    2. Nur F3 eintragen lassen ist dann F2 auch gleich mit drin oder lieber beides eintragen ?
     
  8. Liegt daran das der 27er hauptsächlich für sportschützen oder böllerschutzen ist, die schwarzpulver brauchen
     
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  9. Z.B. hier:
    Abbrennen von Feuerwerk
    Ansonsten kann ich dir raten einen Pyrotechniker zu suchen. Nichts ersetzt die Praxis in echt zu erleben. Eine Möglichkeit wäre hier gegeben. War auch mein Sprungbrett:
    Hinweis - Werde Pyrotechniker mit Uns
     
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  10. So, der 27er Schein ist beantragt. Jetzt heißt es warten. :ignore:
     
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  11. Dito, geselle mich zu dir auf die Wartebank:ignore:
     
  12. Ich hoffe doch mal ich bin bald von der Wartebank runter. Hab Anfang November den Antrag eingereicht und am 11.01 werd ich mal auf der Kreisverwaltung anrufen und freundlich nachfragen wie lange es denn noch dauern wird. Von der Bezirksregierung Köln gab es ja schon mitte November grünes Licht für die Erlaubnis.
     
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  13. Ich habe jetzt für den 27er ein Musterantrag gesucht aber leider nicht gefunden, kann jemand helfen?
     
  14. Wieso sollte dir jemand einen ausgefüllten Antrag zur verfügung stellen? Du musst idR kleine Texte mit reinschreiben.
    Wenn du da irgend einen Copy&Paste Kram nimmst, machst das einen richtig schlechten Eindruck.
     
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  15. Wie wäre es mit ein wenig einlesen und selber machen? Ist es heutzutage so schwer etwas selber zu tun? Lese das Thema ein wenig durch und du bekommst es alleine hin.
     
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  16. Wenn du einfach mal deinen Antrag ausfüllst, so wie du meinst, teils mit verweisen auf Paragraphen, so dass die Mitglieder hier im Forum sehen dass du dir selber schon Gedanken gemacht hast und dich in die Gesetze eingelesen hast steigt hier auch die Hilfsbereitschaft. Du wirst noch Kontakt mit dem Sachbearbeiter haben und evtl auch mit der Bezirksregierung. Entweder sind die unwissend und du musst denen zeigen wie die gesetzeslagen sind oder die sind über dass Thema informiert und merken dass du wenig Ahnung davon hast.
     
  17. Hat hier schon jemand aus Meck-Pomm Erfolg gehabt? Ich bin soweit einen Versuch zu starten - Landkreis Rostock.
     
  18. Schick mir mal Fotos von deinem Personalausweis (Vor-/Rückseite), deiner Kreditkarte, Führerschein, pol. Führungszeugnis, Geburtsurkunde und Impfpass, dann stelle ich dir evtl einen Antrag aus :narr:
     
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  19. Alleine mein eines Batteriesortiment hatte mehr:eek::D
    Sach mal, merkste selba wat?
    Du willst mit F3 umgehen, aber machst dir nichtmal die Mühe dich im enferntesten mit den Gesetzen und Regel zu beschäftigen sondern fragst einfach ob dir jemand den Wisch ausfüllen kann?!
    Woher ich weiß, dass du dich nicht damit beschäftigt hast?
    Du hast keine sinnvolle Nachfrage gestellt, wie andere in diesem Thread, was ja legitim ist.
    Daraus folgt: Da du keine Nachfrage gestellt hast, hast du die Sachlage entweder in gänze Verstanden, dann bräuchtest du auch keinen Musterantrag und hättest den Antrag einfach ausgefüllt oder du hast dir einfach nicht die Mühe gemacht dich damit zu beschäftigen.
    Da es letzters war und du ja trotzdem gerne "Richtig große Battzen und fette Raketen" haben willst, suchst du nun nach einer Möglichkeit den Schein mit möglichst wenig Aufwand zu bekommen.

    Genau wegen sowas sind 27er bei vielen Behörden und auch bei Pyrotechnikern ziemlich unbeliebt, weil keine Ahnung von Rechten und Pflichten
     
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  20. Super, ist ja schön für dich. Ist das jetzt eine Art Schwanzvergleich für dich? "Oh geil ich habe mehr als andere"? Sorry, das bist du bei mir ganz falsch zumal ich aufgrund von Kurzarbeit nicht im Geldregen schwomm.
     
  21. Schade das du den kleinen Scherz so aufgefasst hast.

    Einen Schwanzvergleich hab ich nun wirklich nicht nötig, da bist du auch im falschen Forum für;)

    "Ohhh ich habe Kurzarbeit, bemitleidet mich." Sorry, da bist du bei mir ganz falsch.
     
  22. Ich habe mal eine Frage an die Spezis, wo ich mir nicht sicher bin:

    Ich bewahre derzeit alle F3 Artikel(ca. 2,8kg) bei mir auf und habe die F2 Artikel in einen anderen Aufbewahrungsstätte.
    Dürfte man F3 Artikel auch bei jemand anderen lagern, der keinen 27iger Befähigungsschein besitzt?
     
  23. Du darfst natürlich auch woanders aufbewahren, solltest aber den alleinigen Zugang bekommen. Und wie immer auf die kleinmengenregelung achten.

    LG Zedy
     
    progres99 und PaintTheSky0584 gefällt das.
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