Bestimmung Erlaubnis § 27 SprengG in Sachsen

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von wert709, 4. Januar 2021.

  1. Guten Abend,

    ich beschäftige mich zurzeit mit der Beantragung einer Erlaubnis nach dem § 27 des Sprengstoffgesetzes.
    Ich habe nur ein Problem mit dem vorgefertigten Antrag meines Ordnungsamtes, es scheint so als wäre der Antrag nicht für die Verwendung von Pyrotechnik (F3 + evtl. F2) ausgelegt zu sein.
    Kann mir da jemand helfen?

    Link zum Dokument: A_E_Erteilung_Verlaengerungr_Erlaubnis_SprengG.pdf (sachsen.de)

    Dazu der Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (scheint auch nicht der richtige zu sein?): A_E_Unbedenklichkeitsbescheinigung_34.pdf (sachsen.de)

    Kann man den Antrag auch formlos selber schreiben?


    Liebe Grüße
     
  2. Ist er auch nicht, das ist der für die Böllerschützem. Theoretisch kannst du den selbst schreiben, wenn weißt was reingehört. :)
     
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  3. Ich komme auch aus Sachsen und folgendes gefunden:

    Formular
     
  4. Weitersuchen §7 ist nicht 27
     
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  5. Der müsste gehen oder mal bei deiner zuständigen Behörde nachfragen.
     
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  6. Ich hätte folgende Frage, passt zwar nicht 100% hier rein, aber ich würde ungern einen neuen Threat eröffnen.
    Kennen sich hier Leute mit der Gewerbeanmeldung aus? Wenn ich mein Gewerbe anmelde, dann kommen ja zum einen die Anmeldegebühren auf einen zu. Zum anderen ist es ja wahrscheinlich, dass sich die Steuer bei mir meldet und ich dann eine Steuererklärung machen muss. Gibt es sonstige Dinge, die man als Gewerbetreibender beachten muss?
     
  7. Aber sicher.

    Die sind vernachlässigbar.

    Du bekommst einen Fragebogen vom FA und solltest schon wissen, wie man den ausfüllt.
    Ausserdem wird sich die zuständige BG bei Dir melden und ziemlich sicher auch die örtliche IHK.

    Eine Menge - aber ohne zu wissen, was für ein Gewerbe Du eröffnen willst, wird es schwierig, eine sinnvolle Antwort zu geben.
     

  8. Wozu die BG? Solange er alleine ist?
     
  9. Die BG kommt auf jeden Fall, war bei mir auch so als ich mein Gewerbe angemeldet hatte als Einzelperson, ich musste aber nichts bezahlen.
     
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  10. Der Link zum 27er ist eigentlich richtig.
    Die UBB kannst aber knicken... ;)


    @CePe
    Sorry aber wenn du solche Fragen stellst, ist mein Tip, dich erstmal mit der Selbständigkeit zu beschäftigen... Das geht sonst gewaltig nach hinten los. Das ist wie mit allen - Rechte und Pflichten...
     
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  11. Hey, Danke erstmal für die Antworten.
    Ich werde einfach mal beim Ordnungsamt anfragen und schauen wohin die mich verweisen oder auch nicht.
    Falls es nur diesen geben sollte, schreibe ich den Antrag zur Not selbst - da kann ich wenigstens alles so zum Ausdruck bringen wie ich möchte und bin nicht auf die Vorgaben da beschränkt.

    Auf das erste Formular bin ich nur gestoßen weil ich auf der Internetseite des Landkreises einfach nach §27 gesucht habe und nur die beiden Links auftauchten - daher dachte ich mehr gibt es dazu bei uns nicht und ich weiß auch nicht wie weit sich die Zuständigkeit da verteilen kann.
    Und in dem Antrag ist man ja dazu gezwungen sich für Vorderladerschützen, Böllerschützen oder das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen zu entscheiden.
     
  12. Das ist aber auch eher die Regel als die Ausnahme. Zum 27er beantragen gibt es hier auch einiges im Forum. Du kannst sonst den Antrag sicherheitshalber so gut wie möglich ausfüllen, nicht zutreffendes streichen und einen formlosen Antrag mit deinem Anliegen hinzufügen. Am besten auch noch den Verweis auf Gesetzestexte (Bedürnis, Lehrgang etc). Hatte hier oft mitbekommen, dass der 27er für die meisten Behörden die Ausnahme ist oder man sich da ggf. auch doof stellt. Bist auf der sicheren Seite, wenn du deutlich machst, dass du dich umfangreich mit der Gesetzeslage und den Vorraussetzungen befasst hast.

    Viel Erfolg!
     
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  13. Übrigens, such dir im Vorfeld schon ne Versicherung die F3 Feuerwerk abdeckt - ich hab damals dafür länger gebraucht als für den ganzen Rest.
    Weil ich 1. doof war und 2. dieses Wunderforum noch nicht kannte... ;)
     
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  14. Hab schon bei meiner Versicherung angefragt ob es in der Haftpflicht enthalten ist oder, falls nicht, ob sie eine passende haben.
    Nur müssen die sich da erkundigen und wollen sich demnächst melden :D
     
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  15. Moin,
    ich beschäftige mich momentan mit dem selben Thema, komme auch aus Sachsen (Dresden) und bin auch nur auf den Antrag nach §20 und §7 gestoßen, jedoch nicht auf einen Antrag nach §27. Hast du damals vom Ordnungsamt eine Antwort bekommen und kannst mir evtl. weiterhelfen?
     
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