News Ende des Pyrotechnik-Fachhandels durch Gesetzesänderung

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von Adnan Meschuggi, 9. Januar 2021.

  1. Und auch da passen ein paar Sachen nicht....Gründungsjahr z.B. Pulverfischer gegründet 2004 wäre mir neu
     
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  2. Ich musste für meine Vorbestellung 2020 bei meinem Fachhändler keine Vorkasse leisten. Demzufolge gibt es jetzt nichts zu erstatten und ich habe keine Probleme so wie mancher andere Online-Shop Vorbesteller. Bei mir wird die Bestellung auch kostenlos eingelagert für 2021 - sofern da wieder ein Verkauf erlaubt ist und es den Fachhändler dann noch gibt. Viele haben da aktuell ja richtig zu kämpfen was auch daran liegt das staatliche Hilfen zu spät oder gar nicht bezahlt werden.

    Hier im Forum gibt es Threads die zeigen vor Augen das es nicht überall so gut läuft. Manche Online Shops kommunizieren Probleme, können nicht alle Gelder zurückerstatten usw. Bei anderen Shops hört man gar nichts ja und dann gibts Shops die für 500 Euro bestellen + bezahlen bis Ende März versandkostenfrei anbieten und dutzende wenn nicht hunderte Leute nutzen das und bestellen + überweisen blauäugig hunderte von Euros. Ich hab gelesen das manche dafür sogar einen Kredit nehmen....

    Da frage ich mich echt wo da das Hirn ist. Welche Sicherheiten gibt es von dem Shop? Wie viel bekommt man von den 500+X zurück wenn der Shop im Sommer insolvent ist? Ich würde mich auf sowas nicht einlassen...
     
  3. Für den von dir angesprochenen Shop ist das feuerwerk laut eigener Aussage lediglich ein nebengeschäft welches nur einen geringen Teil des Umsatzes ausmacht und von daher braucht man sich als Kunde da glaub ich eher wenig sorgen um eine Insolvenz machen. Zumal der Versand ja dieses Jahr erstmalig dort angeboten wird und man als Unternehmen so einen Schritt wohl eher nicht geht wenn man in finanziellen Schwierigkeiten steckt.
     
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  4. Viele Leute sagen vieles... und ein paar Wochen später ganz anderes.
     
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  5. Guten Morge
    Ich schmeiße meine Frage mal hier rein. Wenn ich Online bestelle und auch schon bezahlt habe, geht dann meine
    Ware bei einer möglichen Involvens in die konkursmasse oder ist sie Meins?
     
  6. Nein ist noch nicht deine ware... da die ware erst in deinen eigentum über geht wenn sie ordentlich übergeben wurde...
    Du kannst dich denn in der Gläubiger liste mit deinen ansprüchen eintargen lassen... wo am ende meist nicht viel bei rum kommt...

    Aber jeder der es verknapssen kann solte das risiko eingehen um die händler zu unterstützen...
     
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  7. @pyroberlin Danke, habe es mir fast schon so gedacht. Also am besten die bestellung aufspliten auf verschiedene Händler.
     
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  8. gib auf :kicher:
     
  9. Eventuell neu gegründet oder umfirmiert?
    Oder geht es evtl nur um das Online Geschäft o_O
     
  10. Bei einigen Shops (bspw. in Rechtsform GmbH) hast Du die Möglichkeit dir die Bilanz anzuschauen. Da kannst Du dann schon abschätzen, wie es um die finanzielle Lage des Shops steht. Das ist natürlich nur eine Momentaufnahme und spiegelt nicht die aktuelle Situation wider. Aber man bekommt dennoch ein Gefühl für die Finanzkraft.
    Ich habe bspw. bei einem Shop einlagern lassen, dessen Bilanz so lala ist. Das Risiko gehe ich einfach ein und hoffe das Beste.
     
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  11. #111 pyrocrackxxl05, 13. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 13. Januar 2021
    Das was du da schreibst ist falsch. Du verwechselst hier grundlegend Eigentum und Besitz. Wenn ein Kaufgeschäft vollzogen wird, dann geht, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, mit der vollständigen Bezahlung ein Eigentumsübertrag einher. Umgekehrt bedeutet Besitz nicht, dass einem die Ware gehört.

    Was ist dann eigentlich das Problem ? Naja, die Ware muss dann auch ab dem Zeitpunkt der Bezahlung in irgendeiner Form nachweisbar einem Eigentümer zugewiesen werden. Nehmen wir mal den regulären Fall, das Jahr über gehen Bestellungen ein und werden dann abgearbeitet. Meist wird die Ware aber dann erst im Zuge der Versandvorbereitungen wirklich explizit den Kunden zugewiesen und damit ist das Eigentumsverhältnis ersichtlich. Vorher befindet sich die Ware einfach ohne konkrete Zuweisung im Lager und ist physisch schon mal Bestandtteil des Warenbestandes.

    Hinzu kommt, tritt irgendwo wirklich ein Insolvenzfall ein, dann ist in diesem Fall keine Eigentumszuweisung ersichtlich und dann wird alles noch im Sinne der Gläuber versucht zu verwerten, es heißt man geht dann einfach davon aus, dass ist Ware die noch dem Unternehmen gehört, andernfalls ist es im Einzelfall dann relativ schwer und aufwendig, hier die genauen Eigentumsverhältnisse der Ware im Lager zu bestimmen.

    Es gibt also rechtliche sowie praktische und organisatorische Fragestellungen, die hier in diesem Kontext relevant sind. Wird eine Ware basierend auf einem Kaufvertrag vollständig bezahlt, dann geht diese Ware ohne abweichende Regelungen in das Eigentum des Käufers über. Der Besitz ist der physische Status, Eigentum ist der rechtliche Status. Aber wie gesagt das Eigentum muss dann auch begründet und ersichtlich sein.

    Zusammengefasst der Kunde wird zum Gläubiger und hat bei vollständiger Bezahlung rechtlich den Anspruch an seinem Eigentum also seiner Ware oder einem gleichwertigen Ersatz. Da aber das Eigentum dann nicht ersichtlich ist oder die Abgrenzung nur schwer realisierbar ist, wird die Ware zunächst mal als Bestand oder Eigentum somit potenzielle Insolvenz und Verwertungsmasse betrachtet. Ob man da dann also obwohl begründete Ansprüche bestehen, diese auch durchsetzen kann, dass ist fraglich.

    Wird zudem ein Insolvenzverwalter bestellt, ist damit meist jeglicher Geld oder Warentransfer unterbunden, alles was physisch und rechnerisch an Werte vorhanden ist, wird erstmal im Unternehmen belassen.
     
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  12. Hinzu kommt, wenn die Ware dein Eigentum sein sollte (musst es halt beim Insolvenzverwalter nachweisen), wirst du es bestenfalls vor Ort abholen können, aber ja leider nicht dürfen.
     
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  13. Bestellen werde ich ja sowieso, und drücke allen beteiligten die Daumen.
     
  14. Zwar Unterscheidest du Besitz und Eigentum in deinem Post zutreffend. Aber dein hier zitierter Punkt ist schlicht falsch. Zur Übertragung des Eigentums an beweglichen Sachen ist grds. neben einer Einigung über den Eigentumsübergang auch eine Übergabe (= idR Besitzverschaffung) ebendieser notwendig, § 929 S. 1 BGB
     
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  15. Ich habe vor ein paar Jahren beim Ranger Outdoor Shop online bestellt, bezahlt und hab die Bestellung erhalten. 2 Hosen passten nicht und ich habe die Hosen zurückgesendet zum umtausch.
    Unglücklicherweise kam dann überraschend die Insolvenz - ich bekam keine Hosen mehr.

    Den Schaden (ca. 150 Euro) hab ich beim Insolvenzverwalter angemeldet und bestätigt bekommen. Das ist nun einige Jahre her. Geld hab ich bis heute keines gesehen...

    Deshalb bin ich vorsichtiger als andere, insbesondere wenn ich jetzt zahlen soll und die Ware irgendwann in 11 Monaten erst erhalten soll. In dieser langen Zeit kann so vieles passieren und wer garantiert das Silvester 2021 wie gewohnt stattfindet??

    Bevor ich hunderte Euros verliere und mich dann als Gläubiger abärgern muss und am Ende nichts bekomme warte ich lieber und bestelle im November. Zur Not muss ich dann eben 40 Euro Versand zahlen... oder noch besser: ich kaufe nur beim Fachhändler ohne Vorkasse bzw. im Worst Case im Discounter.
     
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  16. Schön schon mal, dass du Gesetzespassagen zitierst, dass ist soweit schon mal gut. Jetzt wäre es natürlich angemessen erstmal sich mit der Materie inhaltlich dann zu befassen, bevor du sagst, dass meine Schilderungen zum Sachverhalt falsch sind. Nochmal Besitz und Eigentum sind voneinander abzugrenzen. Jemand der die physische Kontrolle über einen Gegenstand hat, muss nicht der Eigentümer sein. Erwirbt jemand ein Eigentum, muss jemand eine Sache nicht besitzen. Beim Eigentumsübertrag erwirbt jemand also zunächst mal umfassende Ansprüche und Rechte sowie die Verfügungsgewalt über eine Sache. Das Eigentum besteht auch dann schon, wenn die Ware nicht physisch übertragen wurde. Aber der Verkäufer oder Anbieter einer Sache ist ab dem Moment dazu Verpflichtet auch den physischen Besitz an einer Sache einzuleiten oder zu ermöglichen. Abweichungen davon sind möglich.

    Andernfalls, dass wurde schon bei der Aussage von dem anderen User deutlich, würde das ja alles nicht funktionieren. Gläubiger wird man ja erst wenn man berechtigte Ansprüche hat. Hier ist also ein Eigentum ja schon mal die Grundvoraussetzung.

    Das was du da zitierst steht überhaupt nicht in irgendeinem Gegensatz, zu meinen Aussagen, ich glaube du hast die Passage tatsächlich nur nicht verstanden. Die zitierte Passage macht nur deutlich, dass deine und die Ausführungen von Berlin Pyro falsch sind. Denn Sie verdeutlichen hier die Pflicht die sich daraus ableitet. Nach eurer Aussage würde man irgendwo etwas Bestellen oder Kaufen und komplett bezahlen, wäre dann aber erst Eigentümer, wenn man die Ware bekommt. Das macht doch gar keinen Sinn.
     
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  17. Die Unterschiede zwischen Eigentum und Besitz sind mir bekannt. Dir ebenfalls, das streite ich nicht ab.

    Mir ging es lediglich um deine Aussage, dass man nach einem Kauf mit Bezahlung Eigentümer wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Diese Aussage ist nun mal falsch.



    Der berechtigte Anspruch wird durch Abschluss des Kaufvertrages begründet und ergibt sich aus § 433 I BGB. Anspruch auf Übergabe und Übereigung.



    Mag in deine Augen keine Sinn machen, ist aber nunmal so.

    Wenn es dich interessiert, google mal nach "Trennungs- und Abstraktionsprinzip". Gerne können wir auch per PN weiterdirkutieren, um den Thread nicht unnötig vollzuschreiben.
     
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  18. Das kannst du jetzt noch lange hin und her diskutieren, aus Erfahrung kann ich dir sagen, im Falle einer Insolvenz bekommst du zu 99% einfach mal GAR NIX, ausser Ärger und Schreibkram.
     
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  19. Nein, die Aussage ist korrekt.
    Wie oft soll ich mich eigentlich noch wiederholen.

    Ich weiß nicht ob du bisschen trollen willst oder ob es sich um ein Verständnisproblem handelt.

    Wenn auf Grundlage eines Kaufvertrages, der wiederum ist an keine Form gebunden, ein Kauf vollzogen wird, dann geht im Regelfall mit vollständiger Bezahlung das Eigentum auf den Käufer über. Bei Abweichungen hiervon handelt es sich um Individual oder Sonderfälle.
    Das Eigentum ist nicht an eine physische Verfügung gebunden, wie ich das schon mehrfach geschrieben habe. Was du meinst ist die Erfüllung, die Erfüllung ist hier aber die abgeleitete Verpflichtung, des Verkäufers, die sich aus dem Übertrag des Eigentums ergibt.

    Würde mit abgeschlossenem Kauf bzw. der vollständigen Bezahlung keine Eigentumsübertragung verbunden sein, das ist nochmal ein rechtlicher Akt, kein physischer, dann würden Kunden ja niemals bei einer Bestellung und vollständiger Bezahlung im Voraus Ansprüche haben. Demnach könnten sämtliche Anbieter einfach das Geld einsacken und müssten keinem Ware senden. Das macht keinen Sinn oder ? Weiterhin gibt es bewegliche Sachen, über die man generell nicht physisch verfügen kann. Bsp. Gesellschaftsanteile usw. Die Aussagen von dir und Pyro Berlin machen also keinen Sinn, dass habe ich aber schon im vorherigen Post deutlich gemacht.

    Was den Fall einer Insolvenz angeht, vollkommen korrekt, selbst wenn man Ansprüche an einer Sache begründet hat, ist es nochmal eine ganz andere Sache diese auch durchsetzen zu können. Vereinfacht, richtig die Wahrscheinlichkeit, dass man im Falle einer Insolvenz bei einem Unternehmen, Zugriff auf bestellte Ware, Eigentum oder finanzielle Mittel hat ist generell eher als klein zu betrachten, auch das habe ich meiner Ansicht nach bereits deutlich gemacht in einem der vorherigen Beiträge.
     
  20. Naja, die Sofort Hilfe im April kam schon an aber seitdem ist der Wurm drin.
    Novemberhilfe noch kein Cent... Dezember Hilfe natürlich auch nichts.

    Die Politik stellt immer nur neue Forderungen und Regeln, an das eigene Wort hält sich von denen aber keiner.
    Ich kaufe mir FFP2 Masken erst wenn die ersten Euros der Novemberhilfe am Konto sind. Wenn die Politik Wochen braucht um in die Gänge zu kommen dann trag ich eben auch nicht zum Stichtag die besonders teure Söderwindel.
     
    Hammer, Trueno, Log2k14 und 5 anderen gefällt das.
  21. Dazu sag ich nur 2 Worte... ist noch nicht lange her und die Diskussion ist hier im Forum zu finden.

    Die 2 Worte lauten:

    PYRO ART


    Da musste ich damals sehr um meine Ware kämpfen und musste am Ende selber den Transport von Berlin zu mir beauftragen und bezahlen.
     
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  22. @Excalibur: Ich könnte schwören dass ich eigentlich hier rein geschrieben hatte.
    Die (inzwischen gelöschte) Info über 2 Brüder, Feuerwerksproduzenten, Altersgründe hat mich annehmen lassen dass es um die Pulverfischer GmbH geht. Die ja auch im PLZ 7er Bereich (Hechingen) liegt.
    Diese Info bezüglich "schon 2018" war mir nicht geläufig, daher habe ich lediglich die Vermutung aufgestellt dass es mit dem "Mordversuch" (so wurde es in den Lokalnachrichten bezeichnet) zu tun haben könnte. Die Fischerbrüder sind zwar rüstig (gewesen als ich sie das letzte Mal gesehen habe), aber halt doch auch schon älter.

    @All: Wenn ihr eure sinnfreien "wer bekommt was von wem wenn Insolvenz"-Themen woanders niederlegen könntet, das wäre Klasse.

    @Pyro: Wer hat denn bitte "Gift" als Schlagwort mit rein genommen? Ich bin mir auch da sicher dass ich dies NICHT getan habe.

    Egal, der Grund für diesen Thread ist in der Tat, dass Feuerwerker, da vom Shutdown 16.12 betroffen, KEINE Umsatzausfälle bekommen werden, lediglich "Fixkosten" bis 500.000 EUR können angemeldet werden.

    Und jeder der denken will (also nicht jeder hier, da einige das Denken ja vorsätzlich unterlassen wollen) kann sich dann an einem Finger abzählen dass es viele Online- und/oder Fachhändler erwischen wird.

    Ich drücke allen Pyrotechnikern und Fachhändlern die Daumen, dass sie überleben bzw. wenn es sie erwischt sie keine bösen Schulden mitnehmen müssen! Haltet durch.
     
    ViSa und Excalibur75 gefällt das.
  23. Also ich mit Sicherheit auch nicht, Du wirst das schon gewesen sein. Deine anderen Schlagwörter haben den gleichen Tonfall und sind genauso sinnfrei - denn ein Klick darauf (und dafür sind die Schlagwörter gedacht = Suche nach ähnlichen Themen) wird keine weiteren Themen finden :D Gift liefert wenigstens noch etwas ...
     
  24. Ist klar das nun die Trollkeule ausgepack wird:mad::(;) nö macht denn für mich abselut kein sinn mehr! @Firework4Night sehe ich genau so! ich bin denn hier raus...:rolleyes:
     
  25. Jeder kann Tags hinzufügen.
     
    TIE Fighter und DieEngel gefällt das.
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