Böller & Pfeifen Piranha: Das ist doch kein Schwarzpulver?

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von Strichard09, 15. Januar 2021.

  1. Nee, sicher nicht.
     
  2. sind jedenfalls falsch gelabelt, schließlich steht Knallkörper statt Blitzknallkörper drauf
     
  3. Darf es in F2 kein BKS mehr geben oder warum die verwunderte Frage?
     
    DieEngel gefällt das.
  4. In F2 darf kein BKS in bodenknallkörpern sein. Da ist aber definitiv ein Blitzknallsatz drin , daher wundere ich mich warum dieser Knallkörper als F2 gelabelt ist.
     
  5. Klar. Nur in Deutschland nicht... hier gibt es die nur für Scheininhaber.
     
    ViSa, TOMQX, DieEngel und 7 anderen gefällt das.
  6. Weil die CE Kennzeichnung in Europa gilt und der Sonderstatus in Deutschland nicht interessiert. Wurde doch schon hundertmal besprochen das man bei Auslandseinkauf aufpassen muss keine F2 Artikel zu erwischen die BKS enthalten (denn die sind im Rest Europa sehr verbreitet).
     
    4m@ru, Pyro tha dragon, Elroh und 3 anderen gefällt das.
  7. Stimmt nicht. Nur in Deutschland ist das "verboten" bzw nur für Inhaber eines 20er oder 27er mit Fachkunde erlaubt. Ansonsten sind in vielen anderen Ländern der Eu 0,5g Perchlorat Satz bzw 1g Nitrat Satz in F2 erlaubt.
     
    4m@ru, ViSa, Soldat4215 und 2 anderen gefällt das.
  8. Oh okay dann war das mein Fehler. Entschuldigt bitte :D
     
  9. aber du hast Recht, dass in Knallkörpern kein BKS enthalten sein darf.
     
  10. Ich dachte eben das wenn das CE Zeichen drauf ist das der dann auch für Deutschland erlaubt ist. Prinzipell sieht man ja nicht das in dem Knallkörper ein Blitzknallsatz drin ist
     
  11. Das CE- Zeichen sieht auch etwas komisch aus. Ein Bindestrich gehört da meiner Meinung nach nicht hin.
     
  12. Deswegen muss Blitzknallkörper draufstehen. Raketen mit mehr als 20g haben ja auch CE in F2, sind in DE aber trotzdem Verboten für den Normalo
     
  13. Nagut aber da würde man es direkt sehen anhand der Nem der einzelnen Raketen.

    bei der Packung aus dem Video steht dies nicht drauf. Daher würde ich das nun als legales Produkt sehen , da es CE hat und F2 hat.
     
  14. Ich würde mal sagen Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn man das vermeiden will muss man beim Kauf von Knallkörpern im Ausland informiert und zu 100% sicher sein was man darf. Oder man kauft diese nur im bekannten deutschen Fachhandel.
     
    companion.32 gefällt das.
  15. Ist halt falsch gelabelt. Ob Druckfehler oder praktischer "Fehler" seitens Zena ist schwierig zu sagen.

    Strafbar würde man sich als Kunde allerdings anders als @Flashpowder schreibt nicht machen, da ja nicht zu erkennen ist, dass das ein Blitzböller ist.
     
    Brakelmann und Flashpowder gefällt das.
  16. Ich brauch also nur den Polenshop-Mensch ein anderes Fake-Label auf den F4-Cake draufklatschen lassen, sagen das ich davon nichts wusste und bleibe straffrei?
    Ist ja super. :)


    /ironie off
     
    DieEngel und companion.32 gefällt das.
  17. Nö, muss es nicht.

    Sehe ich nicht so. Wo soll denn bitte aufgeführt sein das ein BKS Böller zwingend so gelabelt sein muss?
     
    reyzix gefällt das.
  18. Das sehe ich aber komplett anders. Wenn du in Kenia beim Händler Elfenbein als Imitat kaufst, weil der Händler es dir so gesagt hat, oder andere geschützte, illegale Sachen......das interessiert dem Zoll bei der Einreise Null....dann bist du dran. Und das ist dann bei den Böllern auch so......Die Aussage "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist richtig.
     
  19. 1. CE Kennzeichnung vorhanden 2. Kategorie F2 gelabelt ! Was sol der Endverbraucher noch überprüfen? Eine Laboranalyse der eingesetzten Chemikalien kann der Zoll von mir als Endverbraucher nicht einfordern. Und ich denke das dürfte auch die Justizia so sehen ;)
     
  20. Also einfach selbstgedruckte Etikettchen über die "falsche" CE geklebt und gut?
    Machen Hersteller ja auch hin und wieder so.


    Mein Rechtsverständnis kratzt sich grad etwas am Kopf. :D
     
    DieEngel gefällt das.
  21. Ne das nicht, aber es gibt nunmal Einfuhrbestimmungen. Wenn mann sich nicht sicher ist, lieber die Finger von lassen. Vor Gericht wird dann die Höhe des Strafmaßes noch mal verglichen.....aber unterm Strich ist man selber für sein handeln und tun verantwortlich.
    Das hat mit einer Analyse nichts zu tun....kannst ja bei gewissen Dingen im Ausland (nicht bei Feuerwerk) auch nicht machen.
    Aber macht wie ihr wollt, aber dann bitte nicht jammern und schon gar nicht hier :good:
     
    DieEngel, Knalltrauma und Saul.Goodman gefällt das.
  22. Ich würde sagen, dass diese Teile primär für den belgischen Markt sind. Dort ist (korrigiert mich wenn ich falsch liege) BKS in F2 für private Personen zulässig. In D wie schon mehrfach steht eben nicht.
    Deutsche Beschreibung steht drauf, da in Belgien multilingual gesprochen wird und Niederländisch, Französisch und Deutsch als Amtssprachen vorhanden sind.

    Kennst du den Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"? Du bist in der Verantwortung sicherzustellen, dass deine Einfuhr den geltenden Regeln entspricht.
     
    TOMQX gefällt das.
  23. Ein Knallkörper darf nur Schwarzpulver enthalten. Böller mit Blitzknallsatz, sei es Metall-Nitrat-Satz oder Metall-Perchlorat-Satz, sind Blitzknallkörper, keine Knallkörper.

    DIN-EN 15947.
    Das einzige, was an dem Label nicht passt, ist die Bezeichnung als Knallkörper.

    Aber für weder Zoll noch Polizei noch Kunden ist das ersichtlich, erst durch Delaborierung bzw. Zündung kommt das zu Tage.

    Würde das Teil auf den Deutschen Markt kommen, wäre ein Rückruf die Folge. Es wäre auch nicht das erste mal, dass falsch gelabelte Böller mit BKS auf den deutschen Markt kommen.

    Aber der Kunde macht alles richtig, wenn er diese Teile einführt. Auf welcher Basis soll man da Haftbar gemacht werden? Dem Hersteller und der Benannten Stelle muss man eben vertrauen, das wäre ja noch schöner. :confused:

    So lange es keinen Rückruf, RAPEX-Meldung oder sonstwas gibt, sind das rechtlich gesehen für den Kunden erstmal ganz normale Knallkörper.

    In P1 gibt es eh viel heftigere Knaller, ein Sicherheitsrisiko stellen die Teile nicht dar, und selbst in F2 haben die dicken Schwarzpulverböller mehr Wumms als das halbe Gramm Nitrat-BKS was da drin sein sollte.
     
    Knatterartikel, schneiper, TOMQX und 4 anderen gefällt das.
  24. Genau so kann man das zusammenfassen. Deshalb auch ab 16 Jahren ....
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden