Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Umziehen.
     
  2. Wenn du mit dem 27er nicht unterjährig Feuerwerke schießen möchtest, sondern wie viele nur ganzjährig entspannt F2 shoppen möchtest, dann hol dir doch alternativ einen Gewerbeschein. Einlesen musst du dich da aber mindestens genauso!
    Vorteil: Es gibt keine lästigen Kontrollen, keine sonderliche "Prüfung" und die Kosten für den Gewerbeschein betragen einmalig ca 40€.
    Im Idealfall hast du daran auch schon Spaß und es kommt ein kleines "Taschengeld" dabei rum ;)
    Nachteil: Du solltest in deinen selbständigen Nebengewerbe schon etwas aktiv sein, damit dir das Finanzamt keine "Liebhaberei" unterstellt und dir das nach zwei Jahren wieder einstampft und du hast i.d.R. bei z.B. der IHK Beiträge zu entrichten (50€/Jahr also 4,20€/mtl…man kann sich aber die ersten Jahre davon befreien lassen).

    In Summe finde ich aber den 27er nicht verkehrt. Mal eine Frage an alle 27er-Inhaber mit Eigenheim/Grundstück.
    Theoretisch müsste es doch reichen, wenn ich im Garten hinter meinem Haus (Sackgassen-&Feldrandlage) einen stabilen Geräteschuppen aufstelle (Fest verschraubt mit einem Streifenfundament) und das als Lagerstelle angebe. Sollte natürlich nicht aus Plastik bestehen, verschließbar sein und ein Fenster haben. Dann hätte man nicht mehr das Problem, dass man bei einem Hausbesuch durch die Gemeinde seinen privaten Bereich im Haus offenbaren muss. Oder habe ich da was in der Lagerrichtline übersehen?
    So etwas sollte doch in der Theorie passen:
    https://www.amazon.de/Zelsius-Ger%C3%A4teschrank-Gartenschrank-Au%C3%9Fenbereich-M%C3%BClltonnenbox/dp/B07TYL791Z/ref=sr_1_21?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&crid=2CE4C5WDRCDCO&dchild=1&keywords=m%C3%BClltonnenbox&qid=1611297900&sprefix=m%C3%BClltonnen%2Caps%2C443&sr=8-21
    Das kleine Belüftungsgitter kann man gegen ein Plexiglasfenster tauschen. Wie ist eure Meinung dazu. Ist das zu einfach gedacht?
     
  3. #3653 Pyrofuchs, 22. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 22. Januar 2021
    Hmm mal ne frage.

    warum müssen bei einigen 27er beantragenden jetzt Lager nachgewiesen werden ?

    als ich 2018 in HH mein 27er beantragt haben, wurde ich nur sehr sehr ,,nett‘‘ drauf hingewiesen das es nur noch eine Frage der Zeit ist , bis das SprengG geändert wird und dann eine Fachkunde für F3 notwendigen ist und ob ich immer noch beantragen möchte. Meine Antwort JA.

    3 Wochen später beim Ortsamt, der Bearbeiter war recht nett hat alles erklärt. Versicherung vorgelegt und schon hatte ich den Schein mit F2 & F3 (F2 Plus wurde ausgeschlossen) bezüglich Lager , habe ich nach gefragt und wurde auf ,,Anlage 7 zum Anhang der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz” verwiesen. Mehr nicht .

    bei mir hat der Schein 50 euronen gekostet.
     
  4. Lass dich nicht kleinkriegen. Die wollen dich testen, ob du den Schein wirklich haben willst. Bei mir in Achim wurden aehnliche Sachen genannt, am Ende war alles cool und habe nur 80 Euro bezahlt. Wichtig sind persönliche(am Telefon) Gespräche und ein bisschen Fachwissen!
     
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  5. Dann den Schein für F3 beantragen solange man noch kann. Wenn er ausgestellt ist, ist er ausgestellt. Fachkunde für F3 finde ich nicht verkehrt aber ich brauche auch keinen Führerschein zum E-Bike fahren...
     
  6. *Klugscheißmodus*
    Für E-Bikes braucht man sehr wohl einen Führerschein, wobei hier ein Mofa-Führerschein ausreicht. Für Pedelecs, die fälschlicherweise auch häufig als E-Bikes bezeichnet werden, braucht man hingegen keinen Führerschein.
    Pedelecs = Elektrofahrräder mit Unterstützungsmotor bis 25km/h
    E-Bikes = Elektrofahrräder mit Antrieb der auch greift, ohne dass in die Pedale getreten werden muss
     
  7. hab ihn ja seit 2019 . Nur 2024 steht halt die Verlängerung an ... das wird fraglich ?

    Eine gewisse Fachkenntnis für F3 finde ich nicht verkehrt evt. Auch mit kleiner Schulung. Jedoch finde ich ist eine richtige Fachkunde wie bei F4 nicht notwendig. Denn in F3 verlädt man nicht und hat maximal 1.3G sowie nur zu einer bestimmen Satzmasse die Artikel.
     
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  8. Also es war wohl irgendwann im Gespräch, den 27er abzuschaffen
     
  9. ja davon hab ich 2019 schon mitbekommen ,dann aber wohl Untergegangen.

    Abwarten was passiert
     
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  10. Durch den 27er wird gerade so noch das EU-Recht in Deutschland eingehalten, sollten sie ihn abschaffen müsste F3 frei verfügbar werden.

    Ich glaub den haben wir schon noch ne Weile ;)
     
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  11. Wann überbringst du den Niederländern die Nachricht dass das Totalverbot aufgehoben wird, F3 frei verkäuflich sein wird und man auch wieder für private Zwecke einen einen Pyrotechniker Schein machen kann?

    Zwinker Zwinker
     
  12. Diese Zuverlässigkeit stellt die auszustellende Behörde aus (man:bad: selbst kann dazu nur ein kurzes Statement geben), wird auch im Rahmen der Unbedenklichkeitsprüfung durchgeführt.

    VG
     
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  13. Hier muss allerdings erwähnt werden, dass Deutschland so zienlich alle Vorschriften aus der EU umsetzt, was man bei den Niederländern nicht so sagen kann. Allerdings kann man das EU Recht so umsetzen, dass es einem passt, also so sicher ist das alles nicht.
     
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  14. Nach Klagen vom EuGh vielleicht ;)
    Wollte damit nur sagen dass Ich seine These für falsch halte. Es gibt nämlich leider kein Recht Feuerwerk
     
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  15. Dann wenn ich König der Niederlande bin :D

    In unserer heutigen Zeit ist nichts mehr sicher...wie wir im Dezember erleben durften.

    Allgemein wollte ich auch nur zum Ausdruck bringen das ich (aus besagtem Grund) glaube/denke/hoffe das der 27er nicht von heute auf morgen abgeschafft wird.

    Und wozu gibt es Rechte wenn man diese nicht einfordert?
    Das müssen die Niederländer allerdings selber tun...kann mich ja auch nicht um alles kümmern ;)
     
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  16. Es gibt kein Recht auf Feuerwerk.
     
  17. Aber auf Brauchtum... ;)
     
  18. Aber man kann für den freien Handel (mit Feuerwerk) klagen:)
     
  19. Ist mir nicht bekannt und lässt sich auch nicht so schnell verifizieren über eine Suchmaschine.

    Joa, wenn man Geld verbrennen will kann man das gerne machen.
     
    Feuerwerksfreak 96 gefällt das.
  20. Nicht bei allem hilft Tante Google. Wer Antworten sucht, findet die zumeist in Büchern... ;)
     
  21. Ist ja schön wenn sich das Person XY in einem Buch ausdenkt. Ein Gesetz finde Ich dazu trotzdem nicht.
     
  22. RICHTLINIE 2013/29/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Juni 2013
    zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt

    your turn ;)

    Wird aber auch schon wieder OT hier :whistling:
     
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  23. Ich glaube du verstehst unter Rechrsvorschrift etwas falsches. Außerdem solltest du die von dir erwähnte Richtline auch lesen:
    Screenshot_20210122-220510_Adobe Acrobat.jpg
     
  24. Leute, der Thread macht eigentlich viel Spaß daher bitte BTT!! Hier muss mal jemand mit dem Feudel durch.
     
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