Firmen & Shops Pyroland -kein Verkauf von P1 unter dem Jahr-

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Fireworksfreak, 28. Januar 2021.

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  1. Und es ist so, ein Shop darf bzw. kann verkaufen was und an wenn die wollen.

    Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das besagt das mann jemanden was verkaufen muss "weil der Kunde das möchte"

    Man kann auch aus einem Laden geworfen werden ohne das man etwas verkauft bekommt...

    Höchstens wenn man im Laden diskriminiert wird kann man irgend einem Laden Probleme machen.
     
    Sandy gefällt das.
  2. Der Shop verbreitet trotzdem falsche Informationen und stiftet Unsicherheit. Man merkt ja auch hier im Forum dass einige immer noch nichts von dem Thema verstanden haben.
     
    Brakelmann, trax, BMW-Freak und 10 anderen gefällt das.
  3. Nur meine Meinung
    Klar kann jeder shop das handhaben wie er möchte. Ist sein gutes recht aber was ist der nächste schritt? Die Geschichte zeigt mir kein beispiel wo selbstregulierung funktioniert hat sonder nur negative beispiele. Etwas mehr Selbstbewustssein und positives auftreten währe angebracht.
     
  4. Sicher ist es eine Gesetzeslücke die manche Importeure und Händler ausnützen um P1 zu verkaufen an Leute die diese nicht dem Zweck entsprechend verwenden... Und davon gibts hier im Forum bestimmt keine :)
     
  5. Er muss sich sogar weigern, einem "20er" Pyrotechnik zu verkaufen. Ausser...............
     
    Quinzy, Christoph, JustPyro und 2 anderen gefällt das.
  6. jeder shopbetreiber mag seinen artikelverkauf handhaben wie er mag. natürlich innerhalb gesetzlicher bestimmungen.

    sollte ein shopbetreiber eine aussage tätigen, dass schallerzeuger eigentlich nur zu silvester erlaubt oder eine gesetzeslücke seinen, so möge er sich bitte erklären.

    mein erster schinken schallerzeuger bei nem kleinen fachhändler ... die schinken wurden in einer glasvitrine gezeigt, ich musste bestätigen dass dieser schinken kein silvesterfeuerwerk darstellt und die übergabe der schinken erfolgte beim verlassen des shops.
    soviel zum thema "eigentlich nur zu silvester".
     
  7. Wieso ist es eine Gesetzeslücke? Das Gesetz ist eindeutig: Ganzjähriger Verkauf an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nur weil einige die Artikel nicht sachgemäß verwenden, ist der Verkauf doch keine Gesetzeslücke oder in irgendeiner Form gesetzeswidrig. Nach dieser Theorie müsste der Verkauf von Kat. 1 auch eine Gesetzeslücke darstellen, weil es durchaus Menschen gibt, die damit unsachgemäß umgehen. Der richtige Umgang, liegt in der Verantwortung des Käufers.
     
  8. Keine Gesetzeslücke, eher eine geschickte Eingruppierung der Hersteller bestimmter Artikel in diese Kategorie. Besser ? Oder wie erklärst du Vogelschreck in P1 ?
     
  9. P1 = Sonstige pyrotechnische Gegenstände. In welche Kategorie würdest du denn sonst Volgeschrecks Zulassen?
    Kleiner Tipp: PM1 und PM2 sind ein Alleingang von Deutschland.

    In der Gebrauchsanweisung von P1 Vogelschreck steht auch wie sie benutzt werden müssen (eben mit einer Schreckschuss). Glaubst du die Zulassungsstellen würden da nichts zu sagen?
     
    Elroh, Flashpowder, DieEngel und 4 anderen gefällt das.
  10. Was man moralisch davon hält ist das Eine. Wenn man nur das Gesetz betrachtet, ist es legal.
     
    Quinzy gefällt das.
  11. Es wurde alles gesagt, zu P1. Hier aktuell und früher.
    Ich hab die Mail nicht lesen können. Aber es steht dem Händler frei, was er verkaufen möchte.

    Können wir das Thema schließen?
    Wir wissen doch, wie das abdriften wird.
     
    Gattaca303 gefällt das.
  12. Vollste Zustimmung! :)

    Ich persönlich kann an P1 einfach nichts verwerfliches entdecken! Im Gegenteil, ich finde es super dass es diese Kategorie gibt (jede Kategorie hat seine Daseinsberechtigung)!!
    Klar, die Einstellung von Pyroland hat man entweder zu akzeptieren oder eben nicht!
    Aber jetzt aufgrund dieser Entscheidung schlechte Worte für Pyroland übrig zu haben kann ich nicht nachvollziehen. Es obliegt wie schon erwähnt dem Händler welche Produkte er wie anbietet!

    Meiner Meinung nach gibt es jedoch immer noch zu wenige und vorallem relativ schwache Artikel in P1 (in Deutschland)!

    Da gibt es endlich die Möglichkeit auf legalem Wege Schallerzeuger mit Blitzknall zu erwerben und dann wird in alter, typisch deutscher Manier auf dieser Kategorie rumgehackt bis zum bitteren Ende...
     
  13. Darum geht es doch nicht, hab ich auch so nicht geäußert. Die P1-Disskussion haben hier wieder andere entfacht.
    Um deiner Frage noch antworten zu wollen PM2....wäre für den einen (deutschen) Hersteller wohl möglich oder ?
    Ohne die eine Zulassung wäre der deutsche Hersteller bestimmt nicht auf den Trichter gekommen, aber drehe dich mal schön wie die Fahne im Wind.....Immer wie es passt.
    Aber wenn man Eigenbedarf hat gehen die Mundwinkel bei vielen halt nach oben.....genau wie bei BKS-Böllern
     
  14. Warum hat der Themenersteller nicht einfach eine Mitteilung weitergegeben.
    *Pyroland versendet keine P1 Artikel unterjährig* und gut ist.
    Dieses bashen gegen Shop's oder Mitglieder muss wirklich nicht sein.
    Ich sehe hier eine negative Entwicklung im Forum , was von Jahr zu Jahr mehr wird :(
     
  15. Warum? Klär mich mal bitte auf.
     
  16. dieser shop versendet ... mit genehmigung/gewerbeschein.
     
  17. Weil der §20 nur F4 zünden aber nicht kaufen darf, dafür bedarf es den §7 als Auftraggeber bzw. 27§ zusätzlich als nicht gewerblich
     
    Christoph und Quinzy gefällt das.
  18. Lieblings 27er:rolleyes:. Wie kann man denn zu dieser Ehre kommen:good::good:.

    Wenn Pyroland kein P1 verkauft, dann eben woanders bestellen.
    Über eine Daseinsberechtigung dieser Schallerzeuger kann man sich streiten. Ebenso über den Verwendungszweck und ob er auch eingehalten wird. Leider wird hier bei uns der Funfaktor i.S. Feuerwerk zu stark reglementiert.
    Und wenn der Gesetztgeber mit P1 eine Möglichkeit zur "Schallerzeugung" geschaffen hat.......prima, her damit. Gibt ja nix anderes.
     
  19. Nein, lieber weiter einreden dass eine ganze Kategorie eine Gesetzlücke ist und drum bitten dass sowas verboten wird :rofl:
     
  20. Wie präsent ist Pyroland überhaupt, das es einem stört was sie machen. Für einige war P1 noch die Rettung. Um überhaupt an Pyrotechnik zu kommen, bezogen auf das Abgabeverbot.
     
    Pyrofan1985 und Gattaca303 gefällt das.
  21. mehr Lockerheit :ignore:
     
    Christoph, matzeW und Gipsbombe gefällt das.
  22. :wall:Zu deiner Info, ich habe einen 20er! Manchmal ist es einfach besser, nicht mit Halbwissen zu glänzen.
     
  23. Naja am Thema vorbei aber ich frage mich warum Pyroland kein Signalmunition anbietet, wäre doch gerade wo es kein Feuerwerk gab eine alternative. Falls es wieder so kommt.
     
  24. fazit:

    p1 nur zu silvester ist kokolores.
    p1 ist keine gesetzeslücke.
    jeder shop mag das handhaben wie er möchte.
    über weitere hintergründe bitte nicht spekulieren.

    danke für die aufmerksamkeit.
     
    mfxmfx, Knallmeister, Silberblau und 2 anderen gefällt das.
  25. Weil Signalmuni nun mal unters Waffengesetz fällt und man dafür einen extra "Schein"/Berechtigung als Verkäufer braucht...
     
    böllerfan, matzeW, Excalibur75 und 2 anderen gefällt das.
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