Firmen & Shops Pyroland -kein Verkauf von P1 unter dem Jahr-

Dieses Thema im Forum "Einkaufslisten, Pläne, Shops, Erlebnisse" wurde erstellt von Fireworksfreak, 28. Januar 2021.

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  1. Ich sehe das zweckentfremdete "rumböllern" mit P! auch kritisch, weil grade diese Art von Feuerwerk (mit reiner Knallwirkung) den Feuerwerksgegnern gehörig auf... geht! Da sollte man immer wieder dran denken! Bitte lasst es!!! :rules:
     
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  2. ich will ja keine Doppelmoral wecken aber ohne P1 hätte Funke wohl sichtlich keine neuen Chargen auf den Markt gebracht oder man denke an den Honey Badger, ein hervorragender SP-Schallerzeuger

    ich bleibe dennoch dabei, mit den aktuellen LGZ Schallerzeugern ist keiner der Problem-Menschen unterwegs, da sehe ich auch ganz andere Probleme mit Feuerwerk z.B. Fächer in der Stadt, es gibt nur sehr wenige Orte wo man Fan-Shapes wirklich sicher zünden kann, auch hier wurde ja schon diskutiert ob man diese unter F3 stellt da sie eigentlich zu gefährlich sind für die Feuerwerk-Muggel
     
  3. Du weisst doch was ich meine, müssen wir hier jetzt echt diskutieren deswegen?
     
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  4. ganz genau, ich bezweifel jedoch das wir hier die zielgruppe für zweckentfremdenden p1 gebrauch sind.
    wenn es rummst ist es f3, f4 auf straßenkreuzungen, in briefkästen oder fahrscheinautomaten.
    diese klientel grinst über p1
     
  5. Klar, solange er seine Ware ausschließlich in Deutschland vertreiben will. Im Rest von Europa gibt es nämlich keine Extrawurst namens PM2 und man erwartet, daß die besagten Patronen dort zugelassen sind wo sie hingehören: P1.
     
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  6. Dann haben wir vielleicht aneinander vorbeigeredet. Alles gut. ;)
     
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  7. Ich empfehle Zwecks Beurteilung der Lage am besten erstmal die zulässigen Einsatzgebiete der einzelnen Artikel zu studieren.
     
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  8. Weil manch Mitmenschen keine paar Stündchen tolerant sein können sollen es gleich alle unterlassen und es wird von Verboten und angeblichen Grauzonen gefaselt.
    Das geht echt nur in Deutschland. :D

    Das die Problemkandidaten schon vor P1 ihr F3-F4 Material hatten und weiterhin haben werden lassen wir einfach mal außer acht. :rolleyes:


    Wie oft will man diesen P1 Kreisel hier eigentlich noch anschubsen?
     
  9. Moinsen!

    Das hier ist zwar "off topic" zum eigentlichen Thread, aber da möchte ich doch jetzt mal nachhaken...

    Mein letzter Lehrgang ist jetzt zwar schon ein wenig her, aber ich kenne das eigentlich auch so:

    Der §20er hat die Befähigung, der §7er die Erlaubnis, sprich als 20er darfst Du im Prinzip erst einmal gar nichts, auch kein Feuerwerk kaufen. Erst wenn der 7er Dich bestellt und auf seine Versicherung den Kopf hinhält und wenn was schief geht, die "Lampe" von den Behörden kassiert, darf ich als 20er Feuerwerk kaufen und im Auftrag für den Inhaber des 7er auch schießen, bzw. als 27er im privaten Bereich, quasi als Kombi 20+7 kaufen und schießen.

    Oder bringe ich da jetzt etwas durcheinander?

    Besten Gruß
    Quinzy
     
  10. Sorry, aber wenn jetzt schon Händler anfangen, sich als Moral-Apostel aufzuführen, sollten die doch besser gleich die Branche wechseln.
     
  11. ob es einen hintergrund gibt? ich mag es nicht zu beurteilen.
     
  12. ... der "20er" ist sein Kumpel.:D
     
  13. Von allem mal abgesehen bleibt es doch jedem Shop selbst überlassen was er an wen verkauft. Diese Freiheit hat jeder. Denk ich mal;)
     
  14. Sorry aber dann hast du wohl nicht aufgepasst, was du darfst und was nicht. Meines ist wie auch andere angemerkt haben vollkommen richtig. Nur der 20er allein reicht da nicht um zu kaufen. Du benötigst für das Gewerbe zwingend den 7er der dich beauftragt oder bist selbst einer. Für nicht gewerbliche Zwecke geht wie auch bei Wikipedia richtig steht der 27er in Verbindung mit dem 20er. Reicht mein "Halbwissen" wohl aus.
    Pyrotechniker – Wikipedia
     
    Quinzy und Christoph gefällt das.
  15. Wir reden hier von P1 und F2!

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen.

    Da steht ganz klar ODER!
     
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  16. Wir sind bei F2 und P1!

    (1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher im Jahr 2020 nicht und in anderen Jahren nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig. Satz 1 gilt nicht für Verbraucher, die eine Erlaubnis nach § 7 oder § 27 oder einen Befähigungsschein nach § 20 des Gesetzes oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Absatz 1 besitzen.
     
  17. Das ganze wird immer damit argumentiert das Feuerwerksgegner dadurch gefüttert werden :D

    Wenn die Nachrichtenmacher im Auftrag der Politik sagen "Feuerwerk ist böse" dann ist Feuerwerk böse, du änderst nichts daran selbst wenn du auf Knallerbsen unterm Jahr verzichtest oder den örtlichen Feuerwerksgegnern vorher noch die Hecke schneidest und das Auto wäscht oder eine Standpauke über irgendwelche Statistiken hälst.
     
    Quinzy, KracherFan und Pyro tha dragon gefällt das.
  18. Ihr haut aufeinander ein als gäbe es keinen Morgen.
    Habt Ihr Euch eigentlich überlegt um was es wirklich geht?
    Es geht um unsere Feuerwerkskultur und nicht darum dem andern noch irgendetwas als geringste Kleinigkeit reinzuwürgen.
    Damit seid Ihr auf dem besten Weg uns zu zerfetzen, nur dass irgendwer Recht behält - koste es was es wolle.
    Gottseidank gibt es noch andere Threads ohne diesen Total-Irrsinn.
     
  19. Schönes Schlusswort. Ich mache hier erst mal zu.
     
    saschaoofc, Matthias Meyer, Dobi und 7 anderen gefällt das.
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