Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Diese Richtlinie erlaubt allerdings einige Schlupflöcher, z.B. die Abgabe an Scheininhaber etc. Ich weiß nicht, ob ich das lustig oder traurig finden würde, wenn man die Richtlinie so umsetzen würde, dass man selbst F1 nur mit Fachkunde bekommen würde:narr:
     
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  2. Unter "Rechrsvorschriften" verstehe ich leider überhaupt nichts...aber will mal nicht so sein und gebe dir grundlegend Recht (Wortspiel nicht beabsichtigt^^)...unser Verständnis geht hier scheinbar auseinander.

    Des weiteren zitiere ich aus dem von dir angeführten Punkt (2)
    "berechtigten Gründen" und "breite Öffentlichkeit"

    Somit macht der 27er ja doch Sinn und ist auch konform mit der Richtlinie...was meine ursprüngliche Ausage stütz...den haben wir sicher noch ne Weile. :)

    Falls du noch weiter über Begrifflichkeiten diskutieren möchtest, gerne per PN oder im passenden Thema...ich werde hier diesbezüglich nicht weiter drauf eingehen, zumal ich das ganze Thema gelesen haben und weiß wie nervig diese ganzen Streiterein hier sind.
     
  3. EU technisch viel interessanter ist eigentlich das Cassis de Dijon Urteil, auch bekannt als Harmonisierungsprinzip, eine der wichtigsten Entscheidungen im europäischen Freihandelsverkehr.

    Das daraus abgeleitete Cassis-de-Dijon-Prinzip besagt, dass grundsätzlich alle Produkte, die in einem Mitgliedsstaat der EU rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, auch in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden dürfen. Gemäß dem Urteil darf ein Mitgliedstaat die Warenverkehrsfreiheit in der EU nur aus ganz bestimmten, im öffentlichen Interesse stehenden Gründen einschränken: insbesondere zur steuerlichen Kontrolle, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, zum Schutz der Lauterkeit des Handelsverkehrs und aus Gründen des Verbraucherschutzes.

    Gerade was das Thema LGZ angeht bricht Deutschland hier in meinen Augen EU-Recht. Es müsste nur mal jemand dagegen klagen :rolleyes:
     
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  4. Problem ist nur, dass eine Klage vorm EuGH sehr sehr teuer und seeeehr viel Zeit, Geduld und Nerven kostet..
     
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  5. Da hier weiter oben mal erwähnt wurde , das der 27er F3 mal abgeschafft werden sollte :

    Es wurde durchaus damals eine Änderung diesbezüglich angestrebt und zwar das die Möglichkeit der Anzeige , die für Erlaubnisscheininhaber ausreicht , ein Feuerwerk unter dem Jahr durchzuführen , gestrichen wird und diese dann auch nur per AG unterjährig Feuerwerk zünden können.
    Das wurde dann aber als wenig Zweckdienlich wieder verworfen...
     
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  6. @TIE Fighter kannst du mir bitte sagen wo du das her hast? Quelle/Link wäre gut.

    Vielen Dank :)
     
  7. ADR 2.2.1.1.5
     
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  8. Gibt es von deiner Versicherung schon Infos?
    Ich habe bei meiner (auch Generali) am Anfang des Jahres nachgefragt und habe noch keine Rückmeldung, habe auch schon zwischendurch mal nachgefragt aber die wissen es noch nicht.
     
  9. Jepp, würde mich auch interessieren - aus persönlichen Gründen... ;)
     
  10. Ich warte ebenfalls noch auf eine Rückmeldung von der Versicherung. Bei mir die VHV, da ist "erlaubtes Feuerwerk" prinzipiell automatisch drin. Vor zwei Wochen habe ich aber um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass dies eben auch F3 umfasst.
     
  11. Als Geschädigter, der auf seinen Kosten sitzen geblieben ist, muss ich leider sagen, wie Abgrund tief ich die VHV hasse!

    Tritt doch lieber dem BVPK bei! :)
     
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  12. Hättest du mal lieber explizit nach
    Nach der Aussage, wäre selbst F4 automatisch drin, weil erlaubt ist das auch... :rolleyes:
    Da kannst du lange warten. Wenn, dann ist definitiv nur F2 in den beiden gesetzlich gestatteten Tagen (mit)versichert - und vermutlich mit einer Deckungssumme, die jeder Beschreibung spottet.
     
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  13. Ich würde bei sowas denke ich auch eher auf nummer sicher gehen und eine gesonderte Versicherung abschließen bzw halt über den BVPK oder den Röder Klub oder sowas.
    Die Paar Euro im Jahr und dazu tut man mit der Unterstützung sogar noch was gutes für unser Hobby allgemein :)
    Ich hab meinen Antrag auf aktive Mitgliedschaft vor knapp 2 Wochen beim BVPK auch ausgefüllt, allerdings bisher leider noch keine Rückmeldung bekommen.
     
  14. Die VHV versichert explizit jegliche Kategorien mit. Habe hierzu auch selber erst Ende Juli 2020 eine Anfrage gestellt:
    Wobei ich dennoch zusätzlich im Röder-Club Mitglied bin. Das kommt daher, da ich ja nie alleine F3 oder F4 abbrennen werde und meine Helfer in der Regel keine Versicherung haben, die entsprechendes Feuerwerk absichert. In den beiden bekannten Vereinen ist in der Versicherung aber auch für eine jeweils unterschiedliche maximale Anzahl an Helfern die Versicherung ebenfalls enthalten. So kann ich halt mit ein paar Freunden gemeinsam das Feuerwerk aufbauen und abbrennen. Macht auch mehr Spaß und ist bei Großfeuerwerk ja sogar vorgeschrieben (mindestens ein Helfer).
     
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  15. Bei der AXA kostet mich die PHV Brutto 78,46.
    20.000.000 pauschal für Personen Sach und Vermögensschäden.
    Hat zwar etwas gedauert aber für meinen Antrag habe ich die Bestätigung dass F3 versichert ist wenn es ordnungsgemäß angezeigt ist.
     
  16. Ich bin bei der HUK Coburg versichert und das ist alles enthalten:

     
  17. Bin ich der einzige, der hier eine Diskrepanz sieht?
     
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  18. @Strobe Bist du durchaus nicht, aber die explizite Aufzählung der Kategorien mit Nennung des Paragrafen ist hier durchaus viel wert, egal, wie die Versicherung solches Feuerwerk dann bezeichnen möchte. Nebenbei steht dann in den eigentlichen Versicherungsbedingungen, wie einige hier bzgl. VHV schon meinten "Abbrennen von erlaubtem Feuerwerk", also ohne "Kleinst- und Klein" als Präfix. Diese E-Mail im Zusammenhang mit den Versicherungsbedingungen ist also genug.

    Wie gesagt, es ist mir persönlich aber auch nicht soooo wichtig, da ich ja noch zusätzlich ordentlich über den Röder-Club versichert bin, für mich und meine Helfer :)
     
  19. Da hätte ich zwei Fragen an dich: Wie viel zahlst du für die PHV im Jahr und gibt es einen expliziten Passus zum Thema Feuerwerk in deinem Vertrag? Grüße
     
  20. 1. 100 Euro pro Jahr (80 PHV plus 20 für's Feuerwerk F3)
    2. Ja, gibt es
    Auszug:
    "... als Pyrotechniker gemäß §27 SprengG"
    "... die Tätigkeit als Pyrotechniker betreibt der Versicherungsnehmer rein privat und unendgeltlich"
     
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  21. Danke dir. Bin auch als 27er bei denen, und muss dass im Vertrag nochmal überprüfen, da kommt es mir entgegen zu wissen, dass es bei dir explizit erwähnt wird. Zahlen tu ich im übrigen dasselbe. Grüße
     
  22. Hallo in die Runde,

    beim Einkaufen ist mir folgende Aufbewahrungsmöglichkeit aufgefallen. Könnte ich gut hinter unserem Gartenhaus verstecken :D
    Ne ernsthaft,... ist bestimmt nicht ganz günstig sowas, aber vielleicht für den ein oder anderen eine Anregung ;)
     

    Anhänge:

  23. Innenliegende Türscharniere? :confused::eek::rolleyes::whistling:
     
  24. Ach man... mach mir doch nicht alles kaputt ;) ... hast ja recht! :)
     
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