Signalmunition Wie lagert ihr eure Signalmunition bzw. eure SSWs?

Dieses Thema im Forum "Kartuschen, pyrotechnische Munition, Effekte" wurde erstellt von Mofafreund, 15. Januar 2019.

  1. Alles klar, danke dir schonmal. Kann man die neue Nickel dennoch bedenkenlos kaufen? Nicht dass die aufeinmal wesentlich minderwertiger ist oder mehr Hänger hat. :D
     
  2. Die Uma RG96 sind klasse. Ich habe eine 2016er. Super Gerät:)
    Die Umarex Oberflächen sind ebenfalls spitze. Schwarz ist haltbar und einwandfrei.
    Silberversionen top. Eben ein ganz anderes Finish als zB Nickel früher bei Röhm.
    Aber nicht irgendwie schlechter. Eben anders.:cool:
     
  3. Klemmer kommen immer Mal vor liegt an den Kartuschen.
    Bei der RG96 kannst du aber dann die Verschlussfeder der RG88 einsetzen oder eine Staudruckschraube
    Hatte bei meiner 2013er eine Staudruckschraube drin hatte die aber gleich nach Erhalt raus gemacht der Pyrobecher ging nicht mehr voll drauf zu schrauben. Hatte dann zur Vorsicht eine RG88 Feder bestellt die war bei den alten RG96 von Hause aus mit dabei (weiß aber nicht ob bis zum Schluss der Röhm Era)
    Hatte die RG88 Feder bis jetzt aber nicht gebraut meine Läuft wie geschmiert.
     
  4. Die 2016er hat keine Madenschraube im Lauf. Musste sich etwas einlaufen. Funktioniert ziemlich gut mit Titan und PPU.
     
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  5. Super, danke dir! :)
     
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  6. #183 EdwardTeller, 31. Januar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 31. Januar 2021
    Da das Ebay-Angebot der schwarzen Werkzeugkoffer (@Jack-Beauregard hat sie auf der vorherigen Seite ja ausführlich vorgestellt:good: Danke auch @Vegas für den Tipp) nicht mehr existiert und ich noch zwei zusätzlich zu meinen beiden bisherigen haben wollte, habe ich mich zuerst auf AliExpress umgesehen. Da die Zahlung per PayPal dort aber nicht angeboten wird, bin ich letztendlich bei diesem Angebot gelandet:

    https://banggood.app.link/Gc852cKhvdb

    Bestellt am 23.01. und gestern waren sie schon da. Keine Ahnung, ob die wirklich direkt aus China kamen, da als Absender nur eine deutsche Adresse für Retouren angegeben ist. Bei dieser Lieferzeit und dem Preis wollte ich das gerne mit euch teilen. :)
     
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  7. Ausgemusterte 7.62 Ammobox vom US shop, passt alles perfekt rein, 3pck. Kartuschen, 2 Rollen Sterne und 4pck. PM1, Fläschchen Balistol und ÖL, Multi-Becher, 3 Magazine und die Bimmse selbst. Kann man auch mit einem Schloss abschließen und ist super kompakt :3

    a60f17194c53b55e.jpg
     
  8. Ich habe nochmal eine Frage an euch. Aktuell habe ich keine Signalmunition da, aber ich habe hier im Album gesehen, dass Zink anscheinend (zumindest teilweise) auf den Produkten eine Verbrauchsfrist von 2 Jahren ab Herstelldatum angibt:

    PM1.JPG

    Dass bei Signalsternen gerne mal die Aluhülle oxidiert / sich weiß verfärbt oder sogar zersetzt ist ja bekannt. Wie sieht es denn bei den Sternbombetten in Papphülsen aus (Sungrazer, Angel Eyes .... )? Gibt Zink dabei eigenlich auch eine Haltbarkeit an? Könnt ihr mal für mich auf den Packungen nachschauen?

    Verfärben die Alu-Hülsen sich eigentlich auch bei trockener und lichtgeschützter Lagerung nach ein paar Jahren? Wie sind da eure Erfahrungen mit "alten" Sternen?

    [Hintergrund ist, ich wollte mich demnächst mit einem guten Vorrat an Pyro-Munition eindecken, also eigentlich für ein paar Jahre]

    Besten Dank und Grüße!
     
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  9. #186 Tactical-Fireworks, 2. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 2. Februar 2021
    @Reaper Auf den Papphülsen ist auch ein Verbrauchdatum von 2 Jahren angegeben, sollten sich aber bei korrekter Lagerung deutlich länger halten.
    Bei den Sternen ist mir das demletzt auch aufgefallen hatte noch eine Packung Silberhütte Leuchtsterne von 2002.
    Bei denen hatten sich beim letzten nachschauen fast alle Sterne ausgedehnt und die Aluhülle zerrissen.
    Sahen aber alle noch Recht lange Zeit gut aus...
    Bei den Roten gab es da interessanter Weise keine Probleme die sehen aus wie vorher waren nur Weiß, Grün und Blau betroffen.
    Keine Ahnung woran das liegt.
     
  10. Gut zu wissen das Sterne ein "MHD" haben... die Bombetten sind in meinen Augen ein analog zu Silvesterfeuerwerk... wenn man das trocken lagert sollten die immer noch funktionieren...
     
  11. Bis auf die alten Weco Sterne hatte ich nie Probleme mit bauchig gewordenen Sternen.

    Bei Zink sind die Stardust etwas angelaufen. Aber oft schon direkt nach dem Kauf.

    Meine Vorräte an Sternen sind oft >8 Jahre alt. Die 4farb Sterne, die ich zuletzt Silvester geschossen hatte, waren einwandfrei:)

    Hauptsache trocken und in einer geschlossenen Kiste gelagert. Das funktioniert super.
     
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  12. Das mit dem Verbrauchsdatum betrifft glaube im Speziellen die Pyromun, die auch eine CE-P1-Zulassung hat, kann das sein? Wenn ja, könnte das an dieser Zulassung in P1 liegen. Ich weiß nicht als was die Effekte in P1 zugelassen sind, aber wenn die als visuelles und/oder akkustisches Signalmittel zugelassen sind, kann es durchaus sein, dass dann ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben ist.
     
  13. Also Waffen Lager ich ausschließlich in Tresoren und Waffenkoffern (mit schloss).
    Sind mittlerweile 3 Tresore für die Waffen, die müssen sich vermehren glaube ich...

    Die Munition lagere ich eine kleinmenge in ner Geldkassette, den Rest auch in alten munitionskisten.

    Pyromunition nur in Munitionskisten.
     
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  14. Mal doof gefragt, sind nicht mittlerweile alle (zumindest bei Zink meine ich) Effekte in P1?
    So ist da mein Kenntnisstand
     
  15. Ja, so auch mein Kenntnisstand, aber es sind ja noch zig alte Chargen in Umlauf. Deswegen die Frage, ob das "MHD" nur bei den Chargen drauf ist, die auch eine CE-P1-Zulassung haben.
     
  16. Ich kann mich bei den „alten“ PM1 Effekten nicht daran erinnern, dass dort solche Verbrauchsfristen drauf standen. Deshalb sage ich ganz klar JA!
    Wird mit der P1 Geschichte zusammenhängen, ist aber absolut zu vernachlässigen.
    So lange alles sauber und trocken gelagert wird (einige positiv Beispiele gibt es ja :)) , passiert da nichts
     
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  17. Eigentlich müsste alles was neu hergestellt wird mit einer P1 Nummer ausgelierfert werden.
    @tribun77 auf Rauchgeneratoren und Signalfackeln in P1 sind auf jeden fall auch Ablaufsdaten angegeben.
    Wird wie du schon gesagt hast mit dem Einsatzweck als Notsignalmittel zusammen hängen
     
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  18. Naja, eigentlich nur, wenn der Artikel nicht nur für den deutschen Markt bestimmt ist.
     
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  19. Das ist die einzige Sache bei dem Ich mir mit P1 nicht sicher bin.
    Denn so wie Ich das sehe ist ein PtG ohne CE per se Illegal.
    In Deutschland muss halt noch zusätzlich eine BAM Nummer drauf...
    (Ich hoffe ja immer noch dass der Passus mal aus dem WaffenG entfernt wird)
     
  20. Das würde ich grundlegend anders sehen. In Deutschland fallen entsprechende Artikel, aufgrund ihrer Bauweise UND ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung (abschießen aus SSWs) unter das WaffG. Aus dem Grund greift überhaupt nicht das SprenG oder die SprengV, von daher kein CE -Zulassung nötig. Ist aber nur meine Interpretation der Gesetze... bin weder Jurist etc. :D
     
  21. @tribun77
    Quelle: § 5 SprengG - Einzelnorm

    Nun bin Ich mir doch ziemlich sicher dass jede neue hergestellte Pyromunition eine CE-P1 Nummer tragen muss.
     
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  22. @reyzix
    Pyrotechnische Munition gilt in Deutschland nicht per sé als PyroTechnischer Gegegstand, sondern wie der Name schon sagt als pyrotechnische Munition, damit --> WaffG , CE ist hier außen vor
    Sonst könnte man ja auch sagen, dass Kartuschen PTGs sind und CE haben müssten, aber haben die ja auch nicht. Bei Kartuschen ist es natürlich bissl einfacher, weil der Aufbau und Verwendungszweck klar erkennen lässt, dass die für den Einsatz in Waffen bestimmt sind und dementsprechend (auch in anderen europäischen Ländern) keine CE-Zulassung brauchen, da greift ja dann CIP etc.
    Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist und das ist nur meine Auslegung der Gesetze. Vielleicht kann @ABA Pyrotechnik da auch mal was zu schreiben. Die müssten es ja wissen. :)

    Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ABA oder UMAREX Produkte ohne CE-Zulassung auf den deutschen Markt bringen, wo eine CE-Zulassung vorgeschrieben wäre.
     
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  23. @tribun77
    Ich habe gerade mal in die Begriffsbestimmungen der beiden Gesetze geschaut.
    Waffengesetz:
    Quelle: Anlage 1 WaffG - Einzelnorm

    Sprengstoffgesetz:
    Quelle: § 3 SprengG - Einzelnorm

    Demnach wären es schon pyrotechnische Gegenstände auf die die weiter oben von mir zitierten Regelungen greifen.

    Hast aber Recht. @ABA Pyrotechnik wäre da eine vertraulichere Quelle :D
     
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