Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Vorhin mit dem Amt telefoniert. Der Sachbearbeiter ist heute nicht im Hause aber morgen. Er schaut sich meinen Antrag dann morgen an und vielleicht habe ich dann bald meinen 27er :rolleyes::rolleyes:
     
    Bigdog71 gefällt das.
  2. Sind wirklich nicht ganz günstig, aber eine Vernünftige Lösung. Wenn man bereit ist, dass Geld in die Hand zu nehmen, kann man mit sowas sehr glücklich werden.

    Schau dir mal bei Google die Suchergebnisse zu "Gefahrstoffschrank" oder "Gefahrstoff Depot" an, da sind vllt auch passende Ausführungen für dich dabei.

    Diese, ich sag mal Schränke, sind unschprünglich für die Aufbewahrung von Flüssigen Gefahrstoffen verschiedener Kategorien gedacht.

    Es gibt ähnliches auch in kleiner Ausführung, als Chemikalienschrank, wie man ihn aus Schulen kennt, allerdings sind hier oft die Beschläge außen und damit eher weniger geeignet.

    Beste Grüße
     
    DocTorHL gefällt das.
  3. Wie erwartet habe ich von der VHV die Bestätigung in Form der hier schon bekannten Klausel erhalten:
    Mitversichert ist zudem die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten Abbrennen von privaten Kleinst- und Kleinfeuerwerken (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 bis F4 gemäß § 3 a des Sprengstoffgesetzes in Verbindung mit § 4, Absatz 4 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz 1.SprengV"

    Einerseits Einschluss von F1 bis F4, definiert durch § 3 a SprengG. andererseits spricht man wie gehabt von Kleinst- und Kleinfeuerwerk. Riecht schon sehr stark nach einem Fuß, den man sich da seitens VHV schon in die Tür stellt.
     
  4. Entweder du nageltst sie auf PTG's F 3 bzw. §27 SprengG fest oder du hoffst da du nie nen Schadensfall hast.
    Wechseln ist die einzig sinnvolle Option.
     
    Kevin1887 und schnix gefällt das.
  5. Wollte den Schein auch beantragen weil ich nächstes Mal wieder mit einem Verkaufsverbot rechne. Meint ihr das ist sinnvoll??

    Wohne in NRW.
     
  6. Nö. Denn wenn es ein Verbot gibt, dann ein komplettes. Dann bringt es dir auch nicht viel Feuerwerk zu hause zu haben
     
  7. Wenn ein hypothetisches Verbot wieder wie das in 2020 aussieht kann es schon von Vorteil sein. Zünden war ja nur nicht gestattet in Verbotszonen, also Privatgelände/Garten und abgehts...
     
  8. Dann hoffe ich, daß du sehr gut in der Materie stehst. NRW ist für - wir machen was wir wollen, §27 uns doch egal... - bekannt.
    Ich hab noch nie soviel Borniertheit, Selbstherrlichkeit und Ignoranz erlebt. :sick:
     
    ArneKoe84 gefällt das.
  9. Das kommt aber auch noch ein wenig darauf an wo in NRW man die Erlaubnis beantragt.
     
    Oxy gefällt das.
  10. Passt ja gerade zum Thema NRW.

    Gestern habe ich mal die zuständige Stelle für meine Gemeinde angeschrieben um nachzufragen was die alles in einer Anzeige sehen wollen.

    Da tickt ja jede Behörde etwas anders also lieber vorher informieren.

    Als Antwort kam dass hier.

    Ihre Anzeige sollte folgendes enthalten:
    1. Ort, Datum und Anlass der Veranstaltung
    2. Erlaubnis des Grundstückseigentümer
    3. Ihren Auftraggeber = Ich
    4. Verantwortliche Person vor Ort
    5. Ihren Befähigungsnachweis = Erlaubnis nach §27 sprengG.

    Mehr wollen die nicht haben.



    Ich habe meine Erlaubnis Ende letzten Jahres in Euskirchen beantragt und im Januar im Briefkasten gehabt.

    In meinen Augen ist es definitiv sinnvoll. Aber Achtung, man hat nicht nur mehr Rechte sondern auch Pflichten! Aber dass sollte hier ja jedem klar sein.
     
    wert709 und Micha87 gefällt das.
  11. Oh...
    Scheint wirklich am wo zu liegen.
    Auch mal schön zu lesen, das es doch anders geht. :applause:
     
  12. #3712 progres99, 3. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 3. Februar 2021
    NRW soll teilweise selbst bei Anzeigen speziell sein. Mir wurde von einigen mitgeteilt, dass man dort von jedem Artikel die CE mit angeben muss, sowie die Gefahrenbeurteilung vom Hersteller.

    Dazu meine Dorfbehörde hier in SH...
    Ich: Was soll ich alles in meine Anzeige reinschreiben, neben den Angaben zu Ort, Zeit usw? Brauchen sie noch Informationen zum Umfang, den Steighöhen der Artikel oder den Sicherheitsabständen?
    Beamter: Nö, sie brauchen keine weiteren Angaben zu machen. Viel Spaß.

    Und was folgern wir daraus? Föderalsimus kann toll sein, muss aber nicht:D

    Schönen Abend!
     
    DocTorHL, tabsi, dvldr und 2 anderen gefällt das.
  13. Eben hab ich eine email vom Sachbearbeiter bekommen :)

    „Ihr Antrag vom 11.11.2020 (Posteingang LAVG) befindet sich in Bearbeitung. Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist noch nicht abgeschlossen. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle Auskünfte der beteiligten Behörden vorliegen.“

    kann ich bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit in irgendeiner Form behilflich sein ?
     
  14. Nein, leider nicht. Und da zur Zeit einige Behörden Mitarbeiter in den Corona-Nachverfolgungsdienst abgestellt haben könnte es noch etwas dauern.
     
  15. Nagut okay dann gedulde ich mich noch ein wenig :)
     
  16. Du Glücklicher kommst aber garantiert nicht aus Neumünster, hier wirst du schon durchs Telefon inhaliert wenn du nach einer Ausnahmegenehmigung fragst.
     
  17. Das habe ich heute von meiner Versicherung bekommen
     

    Anhänge:

    schnix und Zedy gefällt das.
  18. Das klingt so, wie es klingen sollte. :applause:Trotzdem würde ich mir die Bedingungen mal genau ansehen.
    Darf ich fragen welche PHV das ist?
     
  19. Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse
     
    Condomino gefällt das.
  20. Soo, hat sich nun doch nochmal richtig gezogen, aber heute rief mich überraschend meine Sachbearbeiterin an und meinte, der Schein geht morgen in die Post, somit wird er übermorgen wohl bei mir sein.

    Es sollen einige Auflagen drin sein. Die Bearbeitungsgebühr liegt bei ziemlich genau 150€.
    Ich bin mal gespannt, freue mich aber erstmal, dass das Warten nun wohl ein Ende hat.

    Beantragt wurde er im September 2020, ursprünglich sollte es 3-4 Wochen dauern :D.
     
    Bigdog71, wert709, DocTorHL und 4 anderen gefällt das.
  21. Ich habe heute endlich einen Rückruf von meinem Versicherungsagenten bekommen. Aussage die Generali übernimmt ohne Aufpreis zu meiner aktuellen PHV den §27 SprengG, durch die Best-Leistungs-Garantie.


    Wäre der Anruf heute nicht gekommen hätte ich bei deiner Versicherung eine PHV abgeschlossen. Danke für deine Hilfe ;-)
     
    wert709 gefällt das.
  22. Fein, freut mich für dich.

    Schön das ich dir helfen konnte. Wenn es wieder mal so passt, meine Kontaktdaten hast du ja. ;)
     
    Paul_1909 gefällt das.
  23. Die Sachbearbeiterin hat Wort gehalten. Heute ist mein 27er eingetrudelt. F2+ wurde ausgeschlossen, sonst gibt es keine nennenswerten Beschränkungen.
    Endlich! :)
     
  24. Das machen die Ämter gerne, F2+ auszuschließen. Das hatten die sogar bei meinem 27er für F4 versucht. Aber nicht mit mir! ;)
    Nach einem freudlichen Gespräch auf dem Amt wurde der Passus aus meinem 27er gestrichen. Argumentation war einfach: Warum darf ich kein F2+ verwenden wenn ich fachkundig bin und F4 verwenden darf...
    Das hat er dann auch gleich eingesehen... ;)

    Gruß

    Tobias
     
    ArneKoe84 und Pyro tha dragon gefällt das.
  25. Ich finde die Bezeichnung F2+, gelinde gesagt affig... Wer hat das eigentlich rausgehauen? Dabei geht es doch eigentlich immer nur um die 75 Gramm Zink Raketen.
    Ich darf mit 27er Raketen bis 200 Gramm NEM schießen... Wo liegt das Problem?
     
    Z-MANN, Manikotu und Santa Claus gefällt das.
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