Bestimmung F1 Feuerwerk Regelung Altersheim

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Anonymus._, 16. Februar 2021.

  1. Ja wir mussten echt unsere taschen leeren und den rest zeigen. Dann haben sie es einfach in dem Mülleimer geworfen.
     
  2. Also du scheinst ja noch jünger zu sein und Ich möchte dich da nicht verziehen... aber Ich persönlich würde mit dem Ordnungsamt nicht kooperieren. Klar man soll nett sein, allerdings werde Ich einen Teufel tun und denen meinen Perso etc. geben oder mich durchsuchen lassen.
     
  3. Bloß mal so nebenbei, vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant, aber, als ich mal ne AG beantragt hatte, hab ich mich bei der zuständigen Behörde nach der Definition einer "unmittelbaren Nähe" erkundigt, und da wurde mir mitgeteilt, dass es sich um 20 m handelt. Allerdings würde ich mich da jetzt nicht unbedingt drauf verlassen, dass dies alle Ämter so auslegen, da die alle ihr eigenes Süppchen kochen. Eine juristische Definition von "unmittelbarer Nähe" habe ich bis dato noch nicht gefunden. Falls sich da einer von Euch auskennt, schreibt mal was dazu.
     
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  4. #29 KracherFan, 18. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2021
    Ja, sehe ich ähnlich. Freundlich immer gerne aber übermäßig kooperativ ist auch nicht nötig. Ein paar Befugnisse bezüglich Feststellung der Personalien hat das Ordnungsamt aber wohl schon. Die dürfen ja auch Platzverweise erteilen. Zeigen würde ich denen das wahrscheinlich auch (einfach damit die Situation klar ist) aber ich will das zurückhaben und hole es mir notfalls auch wieder. Mülleimer stecken gibt eine dicke, fette Beschwerde bei der Dienstaufsicht...

    Querstellen wäre natürlich auch eine Option. War halt F1 und die können kaum das Gegenteil beweisen. Dann wird sich schon zeigen wie sicher die sich ihrer Sache sind und ob sie sich trauen eine Zwangsmaßnahme anzuordnen (zu lassen) aber man will ja eigentlich nur das Misverständnis aus der Welt schaffen... Denkt man sich zumindest...
     
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  5. Mich würde interessieren ob das Ordnungsamt die Befugnisse hat, Taschen zu kontrollieren!?!
    Da müssen die doch die Polizei dazu ziehen oder!?
     
  6. 20m :D, also wenn es da bei F2 um Lärmschutz geht, insbesondere bei Krankenhäusern und Altersheimen, dann ist diese Regelung ein Witz.
     
  7. Also laut Dr. Google, dürfen die nur im dringenden Tatverdacht Taschen durchsuchen. Ansonsten müssen die Herren im anderen Blau hinzugezogen werden.

    Aber inwiefern das Zünden von Kat. 1 einen Tatverdacht darstellt...
     
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  8. Das frage ich mich auch. Ich habe mal Google befragt. So richtig befriedigt haben mich die Ergebnisse nicht aber es sieht so aus als ob sie (zumindest in manchen Bundesländern) durchsuchen dürfen. Allerdings nur zwecks feststellung der Personalien falls sich die Person nicht ausweisen kann.
     
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  9. Oha, ich habe gerade nochmal nachgelesen. Die dürfen das tatsächlich o_O
     
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  10. Das kann man leider nicht pauschalisieren. Ordnungsrecht ist mal wieder Ländersache
     
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  11. Ich frage mich ob das vielleicht irgendwo mit der Umbenennung in "Ortspolizei" zu tun hat die z.B. hier in Hessen gemacht wurde.
     
  12. Aber worüber hier diskutiert wird, ist sowieso lächerlich. Taschenkontrolle und Aufnahme der Personalien, wegen dem Zünden von Kat. 1.

    Gut ich war nicht dabei, vielleicht wurde es ja auch unsachgemäß benutzt. Aber falls nicht, ist es doch nur unverhältnismäßig.
     
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  13. Ich würde die so genannte unmittelbare Nähe, mal ganz frech an den Schutzabständen der Feuerwerkskategorie festmachen... ;)
    Da hat man wenigsten ne Orientierung.
     
  14. Sei ehrlich, da waren doch bestimmt auch ein paar Knallerchen dabei :D
     
  15. :);):(:mad::confused::cool::p:D:eek::oops::rolleyes::unsure:o_O:sneaky::dontthinkso:

    :good::bad::whistling::lol::rofl::shutup::waitandsee::cry::praise::sick::sleep::love::x3::kicher::nerd:

    :applause::bleye::bye::crash::crazy::haehae::phantastic::ignore::quote::rules::schacka::shok::shout::spiteful::strike::this:wakeup:friendsdrink::wall::narr:

    Zu erst zu wichtigen Dingen: Wahnsinn, wie viele verschiedene Smileys man hier zur Verfügung hat. Wenn ich richtig gezählt habe, sind es 50! Die wollte ich schon immer alle in einem Beitrag verwenden. Endlich hat das gepasst.

    Jetzt zu anderen Dingen:
    Ich glaube, die F1 Frage, Ordenungsamt- Frage, was entsorgen und entleeren von Tascheninhalt und das abbrennen von F1 i.d. Nähe von einem Altersheim angeht, wurde hinreichend beantwortet.

    Macht doch nicht mehr Diskussionen daraus, als notwendig.
    LG an alle.
     
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  16. Ist die unmittelbare Nähe bei euch nicht festgesetzt?

    Bei uns sind das immer 200 meter zu Pferdehöfen, Krankenhäusern, Kirchen, Reetdächern, Altenheimen und Friedhöfen
     
  17. #42 KracherFan, 18. Februar 2021
    Zuletzt bearbeitet: 18. Februar 2021
    Ich nehme mal an je häufiger es relevant ist (Stichwort: Pferde, Reeddächer) desto höher ist die Chance, daß sich die lokalen Behörden schon mal damit auseinandergesetzt haben was ihrer Meinung nach in dem Kontext "unmittelbar" ist. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen kann es gut sein, daß das Gericht dann auch nochmal eine andere Vorstellung davon hat. So gesehen ist die Meinung der betreffenden Behörden erstmal auch nur ein Richtwert.
     
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