@Voggi bitte vergiss nicht, dass dein Antrag bei der Behörde nicht das Einzige ist woran aktuell gearbeitet wird. Auch wenn es für dich nervig ist zu warten, so ist es eben manchmal so. Das dies von Behörde zu Behörde unterschiedlich ist sollte selbstverständlich sein. Ich habe auch über einen Monat keine "Eingangsbestätigung" oder so erhalten. Geklappt mit dem 27er trotzdem und das sogar in Gänze dann für mein Empfinden relativ zügig und zu einem annehmbaren Preis. Einfach bisschen entspannen. Falls du jedoch schon im März ein Feuerwerk geplant hattest kann es natürlich sehr knapp werden
Grundsätzlich ja, völlig richtig. Deshalb hatte ich auch schon Rücksprache mit der Post. Diese sagte mir dass es vorkommen kann dass der Rückschein verloren geht, aber der Brief dennoch nachweislich ausgeliefert wurde. Und das hätte ich halt gerne bestätigt
Wofür Bestätigung? Du hast vom Einschreiben die IDent Nummer.Gehe auf Sendungsverfolgung bei dem Unternehmen,dann weißt du,ob ausgeliefert wurde.
Hallo in die Runde, ich bin gerade von meiner Versicherung ziemlich genervt! Gefühlt haben die wenig bis keine Ahnung! Vorab mir geht es nur darum den §27er Schein in meine PHV mit abzusichern. Durch die Best-Leistungs-Garantie meiner Versicherung wurde mir das auch zugesagt. Im ersten Schreiben vom 09.02.2021 zur geänderten PHV inklusive § 27 stand folgendes: - "Versichert ist ausschließlich für private Zwecke die gesetzliche Haftpflicht aus dem Umgang mit und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen gemäß § 6 Abs. 6 und 7 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz ('1. SprengV) ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung von Feuerwerken. Nicht versichert sind Sprengungen außerhalb von Feuerwerken. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Erfüllung aller erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen durch den Versicherungsnehmer, insbesondere das Vorliegen einer Erlaubnis gemäß § 27 SprengG. Die Gültigkeit der Erlaubnis ist rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. Ohne gültige Erlaubnis entfällt der Versicherungsschutz. Den § 6 mit den Abs. 6 und 7 gibt es doch gar nicht, oder? Ansonsten ist soweit alles nachzuvollziehen. Aussage der Versicherung das Schreiben war für gewerbliche ??? Hä, der § 27 ist doch für nicht gewerbliche also genau das was ich benötige. Nur halt die Absätze im § 6 waren falsch. Daraufhin kam heute ein neues Schreiben der Versicherung mit folgender Änderung: - Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Umgang mit und der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen gemäB § 6 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung von Feuerwerken. Nicht versichert sind Sprengungen außerhalb von Feuerwerken. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Erfüllu ng aller erforderlichen gesetzl ichen Voraussetzungen durch den Versicherungsnehmer, insbesondere das Vorliegen einer Erlaubs gemäB § 7 SprengG oder § 27 SprengG sowie der Besitz eines Befähigungsscheins gemäß § 20 SprengG. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so gilt Ziffer 26 AHB (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten). entweder § 7 oder § 27 SprengG verstehe ich noch aber der Zusatz sowie § 20 SprengG ist doch falsch und gar nicht Notwendig oder sehe ich das Verkehrt? Wofür steht der § 20 SprengG genau? Der ist doch nochmal extra zubeantragen... Vorab vielen Dank für eure Hilfreichen Kommentare. Gruß Paul
Hallo Paul, Matze hier. So wie es aussieht, ist die Generali völlig überfordert... Die vermischen - und versauen damit - gerade alles. Der 20er ist gewerblich. Ende aus, Mickey Mouse. Du wirst dort wahrscheinlich nie Ruhe rein bekommen... So wie ich das sehe, feht denen einfach der Durchblick. Der 27er ist rein privat und bei vielen Standart Versicherungen nicht bekannt. Die DEVK legt das z.B. komplett ab. Bei dem Murks den die Generali hier veranstaltet, solltest du vielleicht doch noch einmal über mein Angebot bzgl. Herrn Koß nachdenken. Die wissen wie der Hase läuft und eiern nicht rum.
Hallo Matze, wahrscheinlich wirst du Recht haben aber ich wollte jetzt Ungern nach der eigentlichen Zusage durch die BLG der Generali nicht noch eine zusätzliche PHV abschließen. Ich werde noch ein letztes Mal Kontakt mit denen aufnehmen. Es nervt extrem. Kann mir bitte jemand verdeutschen warum die Versicherung den §6 erwähnt werde daraus nicht Schlau §27 würde doch vollkommen ausreichen, oder ?
Sorry Dobi, ist sehr dünnes Eis wo ich mich da bewegt habe. Aber, wenn du dir den §20 vom Wortlaut her nimmst, landest du schnell bei gewerblich - auch wenn es nicht so deutlich vormuliert ist. Ist aber versicherungstechnisch irrelevant. Für privat gibt es den 27er, alles andere ist Grauzone und kann dir gehörig ans Bein laufen...
Der Befähigungsschein nach §20 SprengG bescheinigt die erworbene Fachkunde für den Umgang mit PtG F4 / T2 / S2. Die Fachkunde für den Umgang mit diesen PtG kann auch in eine private Erlaubnis nach §27 SprengG eingetragen werden. Grüße Patrick
Habe heute mal bei meiner örtlichen Behörde angerufen ( NRW ) und nachgefragt wie das ohne deutsche Staatsbürgerschaft aussieht. Der nette Herr wusste erstaunlicher weise sofort worum es geht und sagte mir das solange der Wohnsitz in den letzen 5 Jahren in Deutschland gewesen sei kein Grund für eine Ablehnung vorliege. Also werde ich es auch mal In Angriff nehmen. Zu den Versicherungen: Bei der AXA sind alle privat veranstalteten Feuerwerke aller Klassen, zu denen keiner einen „Eintritt bezahlt“ in der normalen PHV inbegriffen
Recht du hast... Da aber S2, T2 und F4 im Privatbereich eher selten bis gar nicht anzutreffen sind und der 27er ja eben explizit keine Fachkunde voraussetzt, kommst du mit der Kombi (27 + 20), ziemlich in Erklärungsnot... Es sei den du hast durch Lehrgang usw. eh alle eingetragen.
@Voggi als ich meinen Antrag stellte habe ich erst nach knapp 2 Monaten nachgefragt was so der aktuelle Stand der Dinge ist. Dann ist nochmal knapp 1 Monat vergangen , als ich dann eine email vom Sachbearbeiter erhalten habe. manchmal muss man einfach ein wenig Geduld haben.
Hi Leute , wenn es mir nur darum geht Feuerwerk der Kategorie 2 zu bestellen und das erst an Silvester zu zünden reicht ja der 27er Schein ?
Jo, sollte sofern du F2 eintragen lässt... Wäre allerdings ein wenig sinnfrei F3 nicht gleich auch mitzunehmen
„Den“ 27er gibt es nicht. Es gibt einen für Böllerschützen, einen für Wiederlader und einen für Feuerwerk. Für die ersten zwei brauchst du eine Befähigung. Nicht aber für Feuerwerk bis F3. Bei Feuerwerk erst ab F4.
Der liebe Herr Röder hat zu dem Thema "Erlaubnis nach §27 SprengG für F3" mal ne PDF zusammengeschustert, ist ein guter Einstieg zum einlesen und die relevanten Passagen in den Gesetzen/Verordnungen zu finden https://shop.roeder-feuerwerk.de/media/pdf/fc/03/ec/F3-Kat3-Recht-Gesetze.pdf
Wenn du in Bayern wohnen würdest,würdest du so etwas nicht schreiben. Aber egal,das Thema war hier schon oft genug..