Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Die Kontrollen sind bei jedem Erlaubnisinhaber möglich, das sollte jedem vorher klar sein. Sehe das nicht als großes Problem an, wenn es unordentlich aussieht ist das eben so, wir sind ja eh alle Menschen. Muss ja nicht immer alles tip top aussehen.
     
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  2. Wieder was gelernt ;)
     
  3. Es ist ja eher so dass mit "lagern" Umgangssprachlich das Aufbewahren im gewerblichen Bereich gemeint ist.
    Wenn man es genau nimmt, müsste man immer von Aufbewahrung sprechen.
    Es gibt im Sinne des SprengG kein lagern, sondern nur das Lager
     
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  4. Absolut korrekt. :good:
    Der Unterschied ist dabei eigentlich nur die NEM/Nettomasse.
     
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  5. #3930 ThiefRainbow, 4. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. März 2021
    So, glücklich wie ein Honigkuchenpferd darf ich mich jetzt auch 27er schimpfen.
    Eingang des Antrags war der 9.2. Kat 2 und 3 sind drin unter Ausschluss nach §20 1. SprengV.

    Wenn man der Seriennummer glauben kann, ist das der 6. der dieses Jahr ausgestellt wurde im Landkreis
     

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  6. Glückwunsch, ging doch auch schnell. Wie viel musst Du abdrücken?
     
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  7. Bei meiner ursprünglichen Anfrage bei der Behörde nannte man mir 142Eur.

    Die Rechnung kommt noch, lag keine dem Büchlein bei.
     
  8. Guten Abend,

    Morgen genau vor einem Monat erhielt ich vom zuständigen Sachbearbeiter eine email das die Zuverlässigkeit noch überprüft wird. Täglich öffne ich den Briefkasten und muss traurigerweise feststellen das nix gekommen ist :(

    wann sollte ich da nochmal nachfragen ?

    andere frage , wie lange dauert so eine Überprüfung und wie läuft die ab ? Keine Sorge ich hab nix zu befürchten aber interessieren würde es mich trotzdem :D
     
  9. Also ich hab für nen guten Kumpel - den ich vom 27er überzeugt habe - den Antrag mit ausgefüllt und abgeschickt. Das war am 21.01.2021.
    Er hat heute Bescheid bekommen das alles durch ist und er nächste Woche Termin zum abholen hat. Der zuständige SB möchte jeden neuen Knallkopp ;) persönlich kennenlernen und den Schein aushändigen. Gebührenbescheid über 84,80 € lag bei.

    Finde das sehr fair und schnell. Vor allem problemlos. :good:
    Bin nur gespannt was alles drin steht - oder auch nicht.
     
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  10. Die Ausstellung einer Unbedenklichkeit dauert in Köln so ca. 4-6 Wochen. Da werden einfach verschiedene Register abgefragt.
    Z. Zt. dauern aber einige Behördengänge eindeutig länger da etliche Sachbearbeiter aus den verschiedensten Behörden in der Corona-Dienst abgezogen wurden
     
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  11. Aber meinst du es wäre sinnvoll morgen mal beim Sachbearbeiter anrufen oder soll ich noch ein wenig die Füße still halten ?
     
  12. Nach 4-6 Wochen kann man schon mal anrufen und freundlich nachdem Zwischenstand fragen. Nicht nervig und drängeln sondern einfach nur freundlich. Macht mMn nen guten Eindruck und da der Ton bekanntlich die Musik macht...
    Weißt sicher was ich meine. ;)
     
  13. Naja wenn man‘s ganz genau nimmt warte ich schon seit knapp 4 Monaten auf die Fertigstellung des Scheines :D
     
  14. Wenn man den Schein erstmal in den Händen hält, ist wie mit Gollum, mein Schatz.. Und man muss ihn Streicheln:rofl:
     
  15. :eek: Irgendwie überlesen. Sorry. Dann nicht freundlich anrufen sondern gar nicht.
    Nach (exakt) drei Monaten ohne Reaktion, hätte ich schon Untätigkeitsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Danach geht's ganz fix... :D
    Geht doch gar nicht. Es gibt Fristen an die haben sich auch Behörden zu halten. Gerade die.
    Aber wehe du reichst etwas nicht innerhalb der Fristen ein - da geht die Post ab...:mad:
     
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  16. Es ist ja schon etwas passiert aber nur durch nachhaken meiner Seite :D

    am 11.11.2020 hab ich den Antrag gestellt.

    am 05.02.2021 erhielt ich dann eine email vom Sachbearbeiter.

    nun haben wir den 05.03.2021 und ich hab immernoch nix :D
     
  17. #3942 TIE Fighter, 5. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2021
    Also ich würde, wenn es meiner wäre, noch warten.
    Der Vorgang scheint ja zu laufen und offensichtlich hält dich dein Amt ja auch auf dem Laufenden. Das ist nicht selbstverständlich und machen die wenigsten, zeigt aber dass dein Amt durchaus gut organisiert zu sein scheint.
    Und naja ...... wir haben März. Wenn du nicht etwas spezielles vorhast sollte noch genügend Zeit vorhanden sein ;)
     
  18. Wenn man es genau nimmt, hat eine Behörde für einen nicht außergewöhnlichen Antrag (egal welchen) 3 Monate Zeit. Wenn ein freundliches Nachfragen auf Gegenwehr stößt oder der Sachbearbeiter zu dir sehr unfreundlich ist, nennt sich das Zauberwort Untätigkeitsklage. Bei vielen Bearbeitern wirkt nur das Wort schon Wunder;)
     
  19. Ach nee... :D
    Aber schön das ich nicht der einzige bin, der das Zauberwort mit "U" kennt und benutzt. ;)
     
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  20. Naja die Email habe ich denke ich nur erhalten weil ich angerufen hatte.

    aber ja ich warte noch ein wenig da ich den Schein ja eh erst zum Jahresende brauche :D
     
  21. Eigentlich schade. Da hast du mal die Möglichkeit, den Amtsschimmel die Peitsche spüren zu lassen und dann lässt du diese Chance ungenutzt...
    Würde mir nicht passieren. ;)
     
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  22. #3947 TIE Fighter, 5. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. März 2021
    Man sieht sich immer zweimal im Leben.
    Wenn du deinem Sachbearbeiter auf die Füße trittst, tritt er dich evtl. aus irgendeiner Richtung, aus der du es am wenigsten vermutest, irgendwann zurück. Also kann, muss nicht unbedingt. Wäre aber blöd wenn doch ;)
     
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  23. Etwas machen nur weil man es kann, ist selten ein guter Ratschlag.
     
  24. Streit bzw. Stress gehe ich nach Möglichkeit sehr gern aus dem Weg. Ich habe keinen Zeitdruck , daher fange ich keinen Rechtsstreit an ;)
     
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  25. Ich würde auch niemals sofort mit der Klagekeule kommen! Leider ist das wieder typisch deutsch (or american?) und zieht sich durch alle Bereiche des Lebens!

    Wenn eine Klage angebracht ist sieht die Sache natürlich anders aus! Aber in meinen Augen definitiv nicht bei solch einer Lapalie wie die etwas längere Wartezeit auf eine Erlaubnis nach §27 ;)

    "Wie man in den Wald hineinschreit..." fällt mir dazu spontan ein!
     
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