Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Nach LR410 kannst und darfst du - entsprechende Räumlichkeiten vorausgesetzt - auch nen "normalen Standartspind" benutzen.
    Gibt es aus Werkstatt- oder Firmenauflösungen recht günstig. ;)
    Haben wir beim Kollege gemacht. Super Sache. 5-türigen Spind fest an der Wand verankert, noch etwas ausgesteift. Passt. Kontrolle auch schon überstanden - abgesegnet. :good:
     
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  2. Eine Frage zwischendurch, konnte leider im internet nichts vernünftiges dazu finden wie es genau gelesen wird.

    Bei vielen Scheinen steht die beschränkung "Diese Erlaubnis gilt nicht für die in §20 Abs. 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 1. SprengV genannten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2."

    soweit ist das auch verständlich, wenn jedoch im Schein eingetragen wurde

    "Diese Erlaubnis gilt nicht für die in §20 Abs. 4 S. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – 1. SprengV genannten pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2.

    ist ja noch zusätzlich der hinweis zu Satz 1.

    sehe ich das richtig dass somit lediglich "Knallkörper und Knallkörperbatterien mit Blitzknallsatz" nicht im Schein enthalten sind? und die Raketen in F2-> zb die 905 schon?

    Grüße aus Bayern
     
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  3. [
    Korrekt
     
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  4. Danke für die Hilfe :D
     
  5. Welcher LK in Bayern?
     
  6. Rechnung ist gekommen und ich bin positiv überrascht. 70 Euronen rund.

    Im Großen und Ganzen habe ich mir das dramatischer vorgestellt mit dem Antrag von dem was ich hier gelesen habe.

    Wenn man der Behörde ein nettes Anschreiben im Vorfeld zusendet kann man schon mal die Attitüde der Sachbearbeiter/Behörde zu dem Thema einschätzen.

    Außer in Bayern. Da gelten andere Spielregeln :p
     
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  7. Bei mir zieht es sich leider weiterhin in die Länge :(

    letzte Woche versucht den Sachbearbeiter Telefonisch zu reichen - denkste , jedesmal im Außendienst.

    Montag schrieb ich dann morgens eine freundliche email und fragte nach dem Stand der Dinge.

    Bis heute keine Rückmeldung auf meine email :(
     
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  8. Das lutscht. Ist der SB der einzige Kontakt den du hast wegen der Erlaubnis?
    Bei mir ging das von der Abteilung "Kreispolizeiangelegenheiten" zum Rathaus Abteilung "Sprengstoffrecht", vielleicht kannst du jemanden dazu bewegen aus dem Sekretariat dir die Nummer vom Diensthandy raußzurücken oder jemandem anderen dein Anliegen weiter geben.

    Würde mir aber auch unendlich auf den Keks gehen...
     
  9. Hallo, nachdem ich meinen Antrag für die Erlaubnis nach §27 abgeschickt habe rief mich der SB an und sagte mir u. A., ich müsste ein Privatgrundstueck angeben auf welchem ich die ptgs der f3 zünden wollen würde. Nun hat natürlich nicht jeder geeigneten Privatgrund und zudem variiert der Ort an dem ich Silvester verbringe auch hin und wieder. Es geht mir ausschließlich um Silvester. Meint ihr ich habe mit dieser Begründung eine Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch? Feuerwerk mit ptgs der Kat f3 muss ja ohnehin auch immer bei der Behörde angemeldet werden. wozu also diese sinnfreie Festlegung eines einzigen privaten Grundstücks?
     
  10. #3985 JustFun, 4. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2021
    @legalillegalegal
    prinzipiell hast Du Recht und ich denke das der Sachbearbeiter versucht Dir den 27er mit Gewalt zu versagen.
    Es gibt keine Pflicht das Du bei Antragstellung ein Platz oder Grundstück benennen musst.

    Hast Du schon eine Ablehnung bekommen oder ist es nur die Aussage des Sachbearbeiter am Telefon gewesen?

    Generell hast Du ja immer das Recht Wiederspruch einzulegen, was ich in deinen Fall auch machen würde.

    Momentan versuchen die Ämter leider die "Flut" an 27er Anträge mit wie in deinem Fall den ungeheuerlichsten Dingen abzulehnen.
    Ich kenne Fälle da wurde F3 raus gestrichen :eek:
     
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  11. Ich würde mal nett nach dem § fragen welcher diese Beschränkung regelt.
    Gibt's nicht, aber zu Silvester brauchst du trotzdem einen abbrenner für den du eine Erlaubnis vom Besitzer benötigst um dort F3 zu zünden und anzuzeigen. Privat muss dass Grundstück auch nicht sein.
     
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  12. Genau das habe ich angegeben "wechselnd" als es um die Örtlichkeit ging. Ist ja auch logisch. Soll ich Silvester immer in meiner Bude alleine verbringen? Im Sommer möchte man ja auch mal die Familienfeier untermalen oder zu einem Geburtstag etwas zünden.

    Was auch sein kann, so ist meine Auffassung dazu, kann die Behörde sowieso Auflagen erteilen wie es der Behörde beliebt egal ob es zu deinen Gunsten steht oder nicht, jedoch frage ich mich dann warum es die Versagensgründe gibt.
     
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  13. Genau darum ziehen ja die Ämter dieses Theater ab, sie kommen mit den Versagensgründen nicht weiter.

    Ein § für diese Angabe bei Antragstellung gibt es meines Wissens nicht, und das überschreitet glaube auch den "Spielraum" des Amtes bezüglich der Antragstellung.

    Wie gesagt, kenne Scheininhaber den wurde F3 total versagt, oder sogar F3 aber maximal in 1.4.
    Da laufen die Widersprüche aktuell.
     
  14. naja, um genau zu sein, hat er mir auf meine Bitte sogar ne Email geschrieben weil ich zum Zeitpunkt des Anrufs auf Arbeit war. Ich kopier das mal eben hier rein..
    . Die Erlaubnis wird nur für den privaten Bereich erteilt. Wir benötigen eine unterzeichnete Erklärung, dass das Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie F 3 ausschließlich für eigene private Zwecke erfolgt.


    2. Die Erteilung der Erlaubnis ist ohne Fachkundenachweis nur für den Bereich von Feuerwerk der Kategorie F 3 rechtmäßig und zulässig (§ 4 Abs. 4 1. SprengV).


    3. Für das Abbrennen ist ein geeignetes privates Grundstück zu benennen. Sind Sie nicht Eigentümer, so müssen Sie die Zustimmungserklärung des Eigentümers vorlegen. Ob dort ganzjährig Feuerwerke möglich sind, ist mit dem Umweltamt, der Unteren Naturschutzbehörde und der Feuerwehr abzuklären.


    4. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung. Sie persönlich müssen Versicherungsnehmer sein. Die Deckungssummen müssen mindestens 2 Millionen € für Personenschäden und 500 T€ für Sachschäden abdecken. Möglich sind nur eine bestimmte Anzahl von Feuerwerken pro Jahr. Bitte legen Sie diese Versicherungsbedingungen und die Anzahl möglicher Feuerwerke offen.


    5. Nachweis vorhandener Aufbewahrungsmöglichkeiten, die die Anforderungen nach Nr. 4 i.V.m. Anlage 7 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV erfüllt (bitte nachlesen). Benötigt wird eine Erklärung, wonach die zuständige Behörde Zugang zu dem Abbrenngrundstück und dem Lagergrundstück erhält. Die Aufbewahrungsbedingungen sind vor Genehmigungserteilung vor Ort zu prüfen.


    6. Wollen Sie nicht ausschließlich privat abbrennen, können Sie nach Erfüllung der Voraussetzungen bei der Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz eine Erlaubnis nach § 7 SprengG beantragen.


    7. Erwerb, Verwendung und Vernichtung der Gegenstände sind durch Sie zu dokumentieren, d.h. es wird eine dahingehende Auflage geben.

    ich sehe das soweit alles ein, bis eben die Sache mit dem Grundstück.
     
  15. Also ich halte den Sachbearbeiter nach der Mail eigentlich für kompetent. Ich gehe auch davon aus, dass er dir nur mitteilen will, dass dann für jede Anzeige eines Feuerwerks inkl. F3 diese Voraussetzung zu erfüllen ist.

    Mein Tipp: Anrufen und fragen ob du das richtig verstanden hast :)
     
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  16. Ist nur ein Hinweis

    Soll meiner Ansicht nach auch nur als Hinweis dienen.

    Normaler Hinweis

    Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, das ist Schwachsinn.

    Du bist nicht zu einer Aufbewahrung verpflichtet, würde ihm schreiben das die Pyrotechnischen Gegenstände erst am Tag des geplanten Feuerwerk's gekauft und vollständig verbraucht werden.

    Ein Schreiben aufsetzen und fertig ist es, denn wenn Du nicht aufbewahrst kann er nichts kontrollieren und ein Feuerwerk meldest Du ja nicht bei dem Sacharbeiter an.

    Das ist für dich in diesem Fall absolut irrelevant.

    Das ist mir nicht bekannt das es bei Feuerwerk solch § gibt, ist bei Böllerschützen ect. schon was anderes.
     
  17. Wenn ich deine Bedenken richtig interpretiere geht es dir um den Punkt

    3. Für das Abbrennen ist ein geeignetes privates Grundstück zu benennen. Sind Sie nicht Eigentümer, so müssen Sie die Zustimmungserklärung des Eigentümers vorlegen.

    Dieser Punkt ist aber ganz normal und muß in jeder Anzeige sowieso benannt werden.
    Deiner Argumentation, in so weit dass du einen festen Abbrennen benennen musst der dann unverrückbar feststeht kann ich so nicht bestätigen und sehe ich in der Aussage des SB auch nicht gegeben. Einzig und allein ist eindeutig geregelt das in deinem Kreis ein Feuerwerk auf öffentlichen Grund nicht gestattet ist. Dann ist das so und ist auch legitim.
    Der 27er ist aber nicht an einen bestimmten Kreis oder dein Wohnort gebunden. So kann ein 27er aus Hamburg durchaus ein Feuerwerk im München anzeigen und abbrennen. Wo, wie, bei wem und auf wessen Grundstück du das dann machst hängt von den Gegebenheiten dort ab und nicht von den Vorstellungen deines SB ab. Wie allerdings die Behörde in München die Auflage in deinem 27er interpretieren wird, könnte interessant werden :rolleyes:
    Quatsch ist natürlich das wie in Punkt 4 angeführt nur eine bestimmte Anzahl an Feuerwerken zugelassen sei, mal ganz davon abgesehen was dein SB als bestimmte Anzahl ansieht?
    1?
    5?
    23?
    Keine Ahnung o_O
    Und Punkt 7 ist genau so ein Mythos. Aber hey. Die Erlaubnis kann durch die Behörde mit weiteren Auflagen belegt werden.
    Am besten einfach machen :confused::D
     
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  18. Sorry. Vor solchen Aussagen kann ich nur warnen:
    A) kannst du davon ausgehen das du dann des Öfteren bei deinen Feuerwerken Besuch bekommst und du erklären kannst wo du denn deine Artikel herbekommen hast wenn du am Sonntag oder Feiertag ein Feuerwerk abbrennst und du deine Artikel tagesaktuell einkaufst und
    B) kannst du auch ohne Erklärung deiner Aufbewahrung kontrolliert werden, da die Kontrolle alleine aufgrund des 27ers geschieht und nicht irgendeiner Absichtserklärung.
     
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  19. #3994 JustFun, 4. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2021
    Ich kann da nur aus Erfahrung sprechen, und das wurde in Bayern auch so akzeptiert. Der Hinweis einer richtigen Aufbewahrung stand dann in III
    Und es gibt egal was der Sachbearbeiter sich einbilden will oder nicht keine Verpflichtung zur Aufbewahrung, somit kann er sich da drauf auch nicht berufen.
    EDIT: und auch wäre es wenn überhaupt eine Vermutung vom Sacharbeiter das man Feiertags oder Sonntags ein Feuerwerk zündet.
    Ich z.B. könnte sogar Sonntags zu meinen Pyrotechniker fahren und Feuerwerk was ich dort Lager abholen.
    Und es hat dem Sacharbeiter "einen *****" zu interessieren wo und wann ich meine Produkte kaufe und/oder bzw. wann ich sie gekauft habe.
    Es gibt dafür keine gesetzliche Regelung zur Aufzeichnungspflicht!


    Das ist ja nun weitläufig bekannt, der Sinn an dieser Erklärung liegt bei der Aufbewahrung auf Grundstücken in Gebäuden wo Du nicht das "Hausrecht" hast, denn dort wäre ohne Beschlüsse oder Gefahr im Verzug das betreten nicht so einfach möglich.
     
  20. Ich denke der SB meint unter Punkt 4 das es Versicherungen gibt, die die Haftung auf eine bestimmte Anzahl von Feuerwerken pro Jahr limitiert. Deswegen hat er geschrieben "möglich" und er solle die Versicherungsbedingungen offen legen. Ich lese das so, dass nicht er die Anzahl der Feuerwerke begrenzen möchte, sondern ob in den Versicherungsbedingungen eine Begrenzung statt findet.
    Fände ich dennoch sinnfrei, wenn er das im Schein dann eintragen möchte (?). Versicherungen kann man wechseln, dann müsste man wieder zur Behörde und den Eintrag ändern lassen.
     
  21. Danke schonmal für eure Antworten :)
    Hat jemand Erfahrung welche Versicherung ebenfalls F3 Fwk absichert? Bei meiner Haftpflicht bei der Sparkasse ginge das angeblich nicht mit rein, stattdessen versuchte man mir eine Betriebshaftpflichtversicherung für ~1000 Euro jährlich anzudrehen.
     
  22. #3997 JustFun, 4. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 4. April 2021
    VHV bist F4

    Edit: und keine Begrenzung der Feuerwerke/Jahr nur der ausdrückliche Hinweis nur im Privaten Rahmen
     
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  23. ja, so hatte er es am Telefon erklärt. Er hat mir das alles einmal am Telefon vorgekaut und später dann auf meine Bitte die Email verfasst, weil ich grade nichts zum Schreiben parat hatte.
     
  24. #3999 Strobe, 5. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 5. April 2021
    Bei uns kommt dann die berühmte Rückfrage: "Was machen Sie, wenn das Feuerwerk (z.B. witterungsbedingt) ausfällt oder abgesagt werden muss?"
     
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  25. Was wäre wenn..... :rolleyes:
    Dann bringe ich meine Produkte zum Pyrotechniker in meiner Nähe. Fertig ;)
    Abgesehen davon gibt es mir bekannt kein § der mich zur Aufbewahrung (unter Umständen nötige Aufbewahrung) verpflichtet. Damit muss sich dann auch der Sachbearbeiter, ob er will oder nicht begnügen.
     
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