Bestimmung Ist P1 anzeigepflichtig ?

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Strichard09, 16. März 2021.

Schlagworte:
  1. Hallo,

    mir ist das selbst grad ein wenig peinlich zu fragen , aber es geht um die P1 Schallerzeuger.

    mir sagt grad jemand das P1 Schallerzeuger keinerlei Anzeigepflicht benötigen.

    das würde ja bedeuten ich könnte mir nen 5 Grammer holen und einfach zünden ( vorausgesetzt mein zu testendes Mikrophon steht ).

    Ist das echt so ?
     
  2. Wenn's hart auf hart kommt, darfst du halt die zuständigen Behörden oder schlimmstenfalls 'nen Richter und ggf. Gutachter davon überzeugen, dass das ein irgendwie sinnvoller/notwendiger Test war.
    Wenn dich das nicht abschreckt, Feuer frei!
    Denk' aber an einzuhaltende Abstände und je nach Schallerzeuger notwendige Schutzausrüstung (Brille/Handschuhe/Gehörschutz).
     
  3. Echt ? :confused: Hätte ich nicht gedacht. Ich war die ganze Zeit der Meinung das auch Schallerzeuger vor dem Testen angezeigt werden müssen.

    ich hab’s nicht vor und zünd selbst auch keine BKS Artikel ( ausgenommen Raketen und Bombenrohre ).
     
  4. Gibt's in Deutschland keine Gesetze zum Thema Ruhestörung?
    Ich weiß nur dass du bei uns nicht einfach mit Quietschenden Reifen und aufheulendem Motor in eine Kreuzung einfahren darfst! Auch wenn du dabei keine Geschwindigkeitsübertretung begehst.
    Ein 5g BKS-Böller wird sicher auch nicht unbedingt ignoriert werden!
     
  5. nun ein Bohrhammer ist um einiges lauter und nerviger, es geht ja darum dass der Böller einen Zweck hatte, natürlich sollte kein normaler Mensch auf die Idee kommen sowas in der Innenstadt - am besten noch nachts zu zünden und vor allem nicht etliche davon
     
  6. Grundlegend muss erstmal geklärt werden, in welchem Rahmen der Schallerzeuger eingesetzt werden soll. Wenn er bestimmungsgemäß zur Schallerzeugung verwendet wird, z.B. um ein Mirko zu testen oder um Tiere zu vergrämen muss er nicht angezeigt werden.
    Wenn er allerdings in einem Feuerwerk eingesetzt wird, beispielsweise als Eröffnungsknall, muss er angezeigt werden.

    Ich weiß, es hört sich blöd an, es ist auch blöd aber so ist es in Absatz 3 §23 SprengV nunmal formuliert, da ist ausdrücklich von Feuerwerk die Rede. Da die P-Kategorien aber kein Feuerwerk sind, fallen sie aus der Anzeigepflicht raus, wenn sie nicht in einem Feuerwerk verwendet werden.

    Jetzt kommt aber ein ABER: Die Ruhezeiten sind zu beachten. Mal eben Nachts um 2 einen Mirkotest machen ist nicht.
    Und noch ein persöhnlichen Einwand/Hinweis/Tipp: Gibt wenn du sowas vorhast, lieber den Zustöndigen stellen Bescheid, die da wärwn Ordnungsamt und Polizei. Wir leben in einer Gesellschaft voller "besorgter Bürger" und Möchtegern-Dorfsherrifs ...
    In den neuen Bundesländern hießen die mal ehrenamtliche Helfer der Volkspolizei;)

    Ich bin im Umgang mit Behörden mitlerweile dank meines Berufes ziemlich gut, daher weiß ich, wie ich am einfachsten mit ihnen leben kann umd was soll ich sagen... für mich funktioniert es sehr gut:)

    Beste Grüße
     
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  7. #8 Excalibur75, 16. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. März 2021
    Meinst du einen Presslufthammer oder einen Bohrhammer ? Bohrhammer ist nicht lauter...wollen wir wetten wenn du mit deinem Bohrhammer ein Loch bohrst, daneben geht der 5g hoch, dass du den deutlich hörst ?

    Edit: Ich bin schon wieder ab vom Thema und wohl am Stammtisch angekommen...:rolleyes::rolleyes:
     
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  8. Das ist in D nicht anders. Wird bei nicht bestimmungsmässiger Nutzung die Lärmimmission überschritten, wird es als Ruhestörung gewertet und kann zu kostspieligen Problemen führen. Das bedeutet, dass z.B. ein Reifen bei sachgemässer Nutzung die Lärmwerte nicht überschreitet. Das würde auch für einen Presslufthammer gelten.

    Wird ein P1 Artikel bestimmungsmässig verwendet, ist das völlig legitim und ist von der Anzeigepflicht ausgenommen.
    Es kann aber passieren, dass bei Verwendung z.B. bei OpenAir Veranstaltungen dies der Behörde mitgeteilt werden muss,
    weil hier auch noch die V.Stätt.VO gilt.
    Ansonsten, einfach eine ruhige Stelle suchen und eine Kamera mitlaufen lassen. Man zündet ja schliesslich nicht zum Spass, sondern
    für seine Doktorarbeit:rolleyes:;).
     
    Mr.Matthew, progres99, ViSa und 3 anderen gefällt das.
  9. Äh meinte Pressluft, so OT genug :)
     
    Excalibur75 gefällt das.
  10. An alle Österreicher:
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