Meldung Vermutliches Aus für P1

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von QwerT21, 16. März 2021.

  1. @Oggel Wie interpretiert ihr das Schreiben? Das endgültige aus für P1?
     
  2. Die EU ist wie Alice S: Sie wird immer schöner.
     
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  3. Das glaube ich kaum... zumindest die A-Böller müssten auch in F2 möglich sein. Auch der B-Böller dürfte gerade noch gehen. Was die Funke-Böller (zumindest die kleinen) angeht bin ich relativ zuversichtlich
     
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  4. Mit Sicherheit nicht. Nur das Aus für P1-Artikel die den Zweck verfolgen bestimmte nationale Beschränkungen oder Schallpegelgrenzen für tatsächliche Feuerwerksartikel (im Speziellen F2) zu umgehen. ;)
     
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  5. Sehe ich auch so.
     
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  6. Aber wieso speziell nur F2? F3 wird doch auch umgangen mit BKS in einigen Artikeln. Sollte doch auch dafür sein.
     
  7. Ich habe nicht geschrieben ausschließlich... Davon mal abzusehen, geht es vor allem um nationale Beschränkungen und/oder Pegelbeschränkungen bezüglich F2. z.B. in D und Ö Verbot/Abgabe-Verwendungsbeschränkung von Bodenknallkörpern mit BKS in F2. Lärmpegelbeschränkung in F2 bei 120dB auf 8m. Klar reißen auch manche P1-Artikel die F3 Pegelbegrenzung, aber meiner Meinung nach geht es vor allem um das Umgehen von nationalen Beschränkungen bezüglich F2 und das aushebeln von 120dB auf 8m.
     
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  8. eumüll.png
    Das Bild braucht nicht gelöscht werden, da es Copyright frei ist.
     
  9. Dann muss ich noch schnell einen Funke a Schinken bunkern. Das betrifft dann ganz klar funke p1 böller. Schon die Satzmengen Begrenzung in China,und jetzt diese Sache. Funke P1 böller werden dann wohl demnächst Geschichte sein. Aber Malte hatte das ja schon mit der EU voraus geahnt. Im letzten Jahr bei der Feuerwerksvitrine talk hat er sich dazu schon geäußert.
     
  10. Sorry, aber ohne die EU/CE Richtlinien, würden wir weitaus unspektakuläreres Feuwerk haben.... ist aber eher OT...
     
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  11. Von der Seite habe ich es noch nicht betrachtet. Also mit der Abgabebeschränkung unter dem Jahr. Stimmt, hier wird sicher der Punkt auch zählen. Dachte die Aussage bezog sich eher auf die NEM. Deswegen nachgefragt. Danke.
     
  12. Die Abgabe unterm Jahr ist das eine, aber es geht wohl vor allem (speziell in D und Ö) um das BKS Verbot für Bodenknallkörper in F2.
     
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  13. Bin mir darüber bewusst. Ich bin trotzdem Gegner der aktuellen EU Politik.
     
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  14. Die Funke A-Böller würden mit Sicherheit auch den F2-Richtlinien entsprechen. Die roten Korsare, die nebenbei lauter als die A-Böller sind, gibt es auch schon seit Jahren, ohne je großartig beanstandet worden zu sein... da wird sich Malte sicherlich etwas einfallen lassen!
     
  15. Wenn man sich den Text durchliest, findet man einige Punkte, die letztlich vom Hersteller zu berücksichtigen sind:
    1. Das Produkt darf nicht den Anschein erwecken, Unterhaltungsfeuerwerk zu sein -> kann mit schlichter Verpackung erledigt werden. Am besten möglichst schlicht und hässlich, z.B. grau-olivgrün oder Bonbonpink, da denkt man nicht an Unterhaltung.
    2. Die objektive Bewertung ist auch relativ einfach: Man benötigt einen möglichst lauten Knall, um bspw. Tiere abzuwehren. Die Vermutung liegt nahe, dass das eher in der Land- und Forstwirtschaft zum Einsatz kommt. Aufgrund der Weite des Feldes muss hier BKS rein, da ein Feuerwerkskörper mit Schwarzpulver nicht die erwünschte Wirkung erzielen kann. Das sollte man mit einem einfachen Test relativ einfach objektiv darstellen/nachweisen können. Der Punkt ist dann auch abgehakt.
    3. Nachweis des Marktes: Das ist ein sau blöder Punkt den jeder Hersteller ggf. juristisch angehen sollte. Welche Erfahrungswerte will man denn bitte schön hier heran ziehen, wenn das Thema P1 noch so jung ist und nach Auffassung der Kommission bislang ja sowieso Unterhaltungsfeuerwerk war? Immerhin könnte man heranziehen, wie viele landwirtschaftliche Betrieb mit wie viel bewirtschafteter Fläche und wie viel bewirtschaftete Waldflächen es gibt. Daraus kann man schlussfolgern, dass ein Markt gegeben sein MUSS, da das Produkt ja dafür konzipiert wurde. Das müsste man für alle Zwecke durchexerzieren, bspw. Paintball, Militär- und Polizeiübungen, Ausbildung (bspw. Jagdhunde, Polizeipferde usw.).
    4. Man will die Verwendung von regulär in P1 eingestuften Artikeln, die aber als Feuerwerk (laut Kommission) einzustufen seien, in der breiten Öffentlichkeit verhindern. Da P1 zumindest hierzulande nur in Fachgeschäften vertrieben wurde, kann von "Verwendung in der breiten Öffentlichkeit" keine Rede sein. Sei´s drum. Der Hersteller verweist auf der hässlichen Verpackung darauf, dass der Artikel von Fachhändlern an jeden ab 18 Jahren frei vertrieben werden darf. Bei Fachhändlern kauft die breite Öffentlichkeit nicht ein. Zudem kann man auch als Kommission davon ausgehen, dass sich Käufer bei Fachhändlern beraten lassen oder bereits entsprechende Erfahrungen im Zünden pyrotechnischer Gegenstände haben.

    Fazit: Die Einstufung von Artikeln in P1 wird deutlich erschwert, aber nicht unmöglich gemacht.
    Was ist mit Artikeln, die bereits in P1 eingestuft und zugelassen sind? In Deutschland wurde bspw. für Artikel eine Lagergruppenzuordnung vergeben. Diese sollten nach wie vor ihre Gültigkeit haben.
     
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  16. Sehr schöne Zusammenfassung an der Stelle!:good: Die Schallerzeuger von Pyrounion dürften da ja keinerlei Probleme haben, was die Hässlichkeit der Verpackung angeht!:rofl: Irgendwie wird es mit Sicherheit einen Weg um die Regelung herum geben... ist ja schließlich einer dieser schwammigen EU-Beschlüsse!
     
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  17. Hm und wie sieht es mit Übergangsfristen aus? Ist das ganze nur eine Empfehlung oder hat das schon Bestand?

    Einspruch! Mag sein dass die ersten A-Böller leiser waren, die hatte ich nie. Die 2020er (egal welche Charge) waren deutlich lauter als die roten Korsaren!
     
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  18. Mathau, Knallmeister und RapidFire gefällt das.
  19. Da scheinen meine A-Böller 2020er Charge etwas schwach oder die roten Korsare von meinem Kumpel verdammt stark gewesen zu sein. Kann natürlich auch am schärferen Knall der Korsare liegen, wodurch ich sie als lauter empfunden habe
     
  20. Das Ding ist noch nicht mal durch... also einfach mal locker durch die Hose atmen. Desweiteren kann man von ausgehen, dass alles was bisher oder bis zur Umsetzung dieser Richtlinie/Empfehlung so an P1 verkauft wurde Bestandsschutz hat. Wir reden hier immer noch von 100% legalen PTGs.
     
  21. Da kann ich das Video von Skydancer 77 empfehlen. Bei seinem test der Funke a böller hat der Rote corsar gewonnen.
     
  22. Das hört/sieht/liest man ja immer wieder. Und es lässt mich etwas ratlos zurück.
    Ich habe die aktuellen Funke A auch als deutlich(!) stärker als die Roten Korsaren wahrgenommen.
    Bin mit den Korsaren verschiedener Chargen aber auch nie wirklich warm geworden. Fand die immer okay, nie wirklich stark.
    Kann nur vermuten, dass das nicht an wiederholtem "Chargenpech" liegt, sondern die individuelle Wahrnehmung und Bewertung verschiedener Klangfarben einfach recht stark variiert.

    PS: Vielleicht auch 'ne Art Placebo-Effekt, bei dem das nostalgische Erscheinungsbild und die schöne Zerlegung der kleinen Funke Böller das objektive Urteil beeinflusst. Keine Ahnung.
     
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  23. Bestandsschutz ist das eine... aber wenn der Beschluss in Kraft tritt kann das zu einem Verkaufsverbot für uns Händler führen. In diesem Fall hätte ich dann für den Rest meines Lebens Funke Böller.
     
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  24. Und danach weg mit großen Verbünden!
    Und wenn wir schon dabei sind, BKS in Battierien muss auch verboten werden.

    Wie kann man als Pyro sowas gutheisen ...

    Sorry aber sowas nannte man früher Trojaner ...




    Aber hier wird lieber durchgewischt ...


    Achtung.
    Lappen kommt.
     
  25. Aus Sicht der Händler ist das natürlich anders zu betrachten. Wobei ich mir auch hier vorstellen kann, dass es entweder Übergansfristen gibt oder, dass bereits zugelassene Artikel ihre Zulassung behalten bzw. noch abverkauft werden dürfen. Aber wie bereits erwähnt ist das aktuell nur ein "Vorschlag" und noch garnicht umgesetzt.
     
    Gattaca303 gefällt das.
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