Meldung Vermutliches Aus für P1

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von QwerT21, 16. März 2021.

  1. JA, und den Bürgermeister meine ich auch;)
     
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  2. hmmmmmmmmmmmmmmmm :rolleyes:
     
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  3. @JustFun Meinte mit Bunker ein Lager halt was die Auflagen erfüllen muss.

    Glaube war da nicht was mit nur 3Kg NEM für 1,3G für zuhause? Kenne mich damit nicht aus.

    Dann noch Feuerwerk 2 Wochen vorher anzeigen und auf Genehmigung hoffen, Versicherung usw.

    Wie gesagt habe darauf nicht wirklich Lust...

    Weiß nicht zu 100 Prozent warum so viel F3 jetzt in P1 zugelassen wurde. Scheint denke ich einfacher für den Hersteller zu sein, war nur eine Vermutung von mir die aber Plausibel klingt:D
     
  4. Na P1 verkauft sich besser in DE/AT/NL, wenn das nicht mehr geht ziehen die Hersteller den Stecker da der Hauptmarkt in Polen/Tschechien/Ostblock liegt in Sachen BKS-Knallkörper und dort F3/ ab 21 bzw. ganzjähriger Verkauf kein Problem sind. Dafür ist der Markt einfach zu klein hier.
     
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  5. #230 Saul.Goodman, 26. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. März 2021
    Achso, der Vorwurf galt wem anderes? Das habe ich dann wohl falsch aufgefasst.

    Zum Thema persönlich anschreiben gebe ich dir auch ansich recht.
    Prinzipiell sinnvoller.
    Wenn man vermeintlich "ver*rscht" wird aber auch etwas sinnfrei.
    Ich hatte zb wegen gewissen Reibern und fehlender Plastikschiene jemanden privat angeschrieben (welche Lagergruppe haben sie denn nun?) und als Reaktion etwas von durchgerutschter Ausnahme erzählt bekommen. Das ganze garniert mit einem schlecht gefaktem Bild.
    Zeitgleich haben die Sponsoropfer aber auch genau das "Problem" auf Youtube etc bildlich untermauert.
    Für jemanden der gern einen Teil zu Haus in der Vitrine lagert ist das einfach ein Riesenunterschied ob sie nun 1.4 oder 1.3 sind.

    Das ist für mich ebenso bekloppt wie "dann kauf halt nicht mehr von Hersteller XY, er verzichtet sicher gern auf dein Geld".
    Als wenn ich direkt dort kaufe.. der einzig leidtragende wäre mein Händler/Widerverkäufer.
    Der Hersteller verkauft seine Ware dennoch.

    Hier wird von gewissen Leuten einfach derart viel absurdes in verschiedenste Situationen reininterpretiert das man schnell die Lust verliert überhaupt weiter drauf einzugehen.
    Seit Corona stechen sie auch noch derart raus das man es nicht mehr ausblenden kann.

    Im Ursprung sollte mein Beitrag eigentlich nur darlegen das die Böller so (mMn!!) nicht in F2 kommen können.
    Es war sicher nicht meine Absicht Firma Funke an den Pranger zu stellen oder das ich, so die Vermutung mancher, ein Problem mit Malte habe.
    Ich kenne ihn nicht einmal persönlich.
    Der einzige direkte Kontakt war eine Anfrage sein Label auf Jacken sticken zu lassen.. das wurde mir sogar erlaubt.
    Wie ich aber auch schrieb bin ich da ein Noob und es könnte andere Erklärungen geben.


    Danke für dein Statement.
    Betriebsgeheimnisse muss man auch garnicht wissen, wenn es deiner Aussage nach nichts mit anfeuern/BKS zu tun hat neige ich dem zu glauben.
    Sah bisher zumindest noch keinen Grund dich als unehrlich einzustufen.



    Und ja, mit Anzeige drohende PNs zu meiner bösen Delaborierung (bzw dem unerklärlichem Phänomen des spontanem Selbst-Wasserbades) habe ich natürlich auch mehrfach bekommen. :rolleyes:
     
  6. #231 Excalibur75, 26. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 26. März 2021
    Genau das habe ich durch die Blume auch gelesen, bzw. vernommen. Aber mehr als 50 Seelöwen haben ja geklatscht.
     
  7. Auf eine Genehmigung brauchst du nicht hoffen, du hättest dann ja bereits eine Erlaubnis und musst nur F2/F3 unterjährig anzeigen sowie F3 auch zu Silvester. Es gibt nur gewisse Versagensgründe wie z.B. Waldbrandgefahr.

    Bei einigen PHV ist F3 bereits inbegriffen.


    Das gilt unabhängig zur Erlaubnis, also für jederman.
     
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  8. Man darf nicht wahllos F3 in der BRD abbrennen. Man darf auch entsprechend dafür zahlen (Versicherung). Auch hat man mehr Pflichten, als jemand der einmal im Jahr F2 abbrennt. So easy wie das manche wohl sehen ist das nicht.
     
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  9. Na so schlimm ist es nun auch nicht.... Anlage 7 2.SprengV und SprengLR 410 hört sich schlimm an, ist es aber nicht, was die Umsetzung angeht.
    Und Haftpflichtversicherung wenn vorhanden einfach mal anfragen ob Feuerwerk in welchen Klassen mit versichert ist.
    Zur Not VHV Haftpflichtversicherung knapp 60€/Jahr bis F4
     
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  10. @Pyrofan1985

    Ein nicht bewohnten Zimmer mit Fenster und Tür reicht Quasi aus.
    Bei der Tür gibt es noch ne Kleinigkeit wegen dem Schloss..... oder ein Schrank der verschlossen und gegen Fremdzugriff gesichert ist.
    10Kg NEM 1.4 und 3Kg 1.3g zählt aber wie schon gesagt für "jedermann"

    Versicherung ist auch nicht wild... ca. 60€/Jahr
     
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  11.  
  12. Kontakt mit Behörden (Anzeigen), wenn man nach Abbrenner sucht. Das muss der "Normalo" wie er es nennt nicht. P1 hätte eigentlich kaum Aufmerksamkeit erreicht. Würde nicht jeder Hersteller sein ganzes F3 Programm umwerfen.
     
  13. wenn du 3 kg 1.3G hast geht kein 1.4G mehr da die 1.3G für die 1.4G dann mit gelten

    was ich mich immer schon gefragt habe ist warum dann Batterie 1.3G mit mehr als 3 kg überhaupt verkauft werden dürfen ?

    oder gehen die davon aus das zb wie ich die Batterie auf mehrer Haushalte verteilt ?

    Ich habe meine Fireball ja auf meine Eltern im Keller verteilt damit aus 4,8 kg = Max 3 pro Keller werden
     
  14. Wenn Du es zusammen Aufbewahren tust zählt die gefährlichste Klasse, das ist richtig.
    Tust Du also nur 1 Artikel 1.3g z.B. BlackBoxx Vogelsckreck Batterie zu deinem 1.4 dazu, ist die gesamte NEM als 1.3g zu rechnen.
    Tust Du es getrennt Aufbewahren, liegt gemäß Kleinmengenregelung 2.SprengV Anlage7 die Mengen in nicht bewohnten Räumen bei 10kg NEM 1.4 und 3Kg NEM 1.3g

    Solch Batterien sind meistens in einem Käfig verpackt um die Aufbewahrung unter 1.4 sicher zu stellen. Sobald der Käfig entfernt wurde, ist es wieder 1.3g siehe 6er Karton BlackBoxx Vogelsckreck
     
  15. Aber eben nicht alle, siehe Funke Supernaut, Fireball etc.
     
  16. Darum habe ich ja geschrieben "meistens" o_O
     
  17. Schon klar, die Frage war ja aber, warum 1.3g mit mehr als 3kg dann überhaupt verkauft werden darf. Da ist dann der Hinweis mit den Käfigen irgendwie überflüssig bzw. am Thema vorbei, mal ganz davon ab gesehen, dass das eh jedem bewusst ist, wofür der Käfig ist.
     
  18. genau genommen wird wohl auch niemand diesen Käfig draußen vor dem zünden entfernen, sondern vorher abpopeln im Keller oder gar in der Wohnung

    habe grad gelesen das Büros räume ohne Mitarbeiter als unbewohnter Raum gelten ? Muss ich dich glatt mal mit meinem Chef reden :)
     
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  19. Dann ist dein Kommentar aber min. genauso unnötig:bad: :rofl: und absolut am Thema vorbei..... also selbst mal an die Nase fassen ;) und erst überlegen bevor man kritisiert :rofl:
     
  20. Bin jetzt noch nicht 100%ig bewandert in dem Thema, meine aber mal gelesen zu haben das man in unbewohnten Gebäuden (also Lager im Industriegebiet z.B.) unter gewissen Umständen 5kg 1.3 und/oder 15kg 1.4 aufbewahren kann.
    Weiß allerdings nicht ob das noch aktuell ist bzw. jemals war, weil hier sonst meistens nur von unbewohnten Räumen geschrieben wird.
     
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  21. Die ganzen 3-X KG verbünde sind ja alles Einzel Verbünde, die man noch verbinden muss. So gesehen kauft man ja nur mehrere Verbünde mit jeweils maximal 2 KG NEM die man theoretisch ja getrennt lagern kann. Dass die Verbünde zusammengehören ist ja klar, effektiv sind es trotzdem mehrere die alle maximal 2 KG haben. Ist ja im Endeffekt auch nicht das Problem des Herstellers, wie die Kunden das Zeug lagern können :D
     
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  22. Doch :D:D:D Siehe das Video von unserem YT-Star der gerne supported wird.
     
  23. In unbewohnten Gebäuden ist es richtig, zählt aber nicht für unbewohnte Räume.
    Da macht der Gesetzgeber Unterschiede.
    Ein unbewohnter Raum z.B. ein Zimmer in einem Haus, Gebäude ist eine Halle z.B.
     
  24. Weil in Gebäuden OHNE! Wohnraum 5kg Nem in 1.3G erlaubt sind.

    Ein Freund hat seine Fireball z.B. in einem Raum der über einer alleinstehenden Doppelgarage ist, dann nochmal Batterien und Raketen in einem Gartenhaus und im bewohnten Raum liegt auch noch etwas.
     
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  25. ah alles klar - also könnte ich die quasi im Büro komplett lagern ohne Aufteilung - das klingt gut
     
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