Meldung Vermutliches Aus für P1

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von QwerT21, 16. März 2021.

  1. Ich vermute dass es nicht so einfach ist, kann aber leider auch nicht viel zu sagen.
    Büro hört sich schon wieder gewerblich an und dort gibt's andere Rechte und Pflichten, und vorallem hat man da ja noch den Aufenthalt von Personen.
     
  2. also wir haben einen Raum der leer ist und als Lager dient
     
  3. Die Lagerung in einem Büro ist nicht zulässig, da dieser Raum für Arbeitsprozesse genutzt wird.
    Eine Lagerung (Aufbewahrung) ist nur in Räumen statthaft "die nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen" dienen.
    Ein abgesperrter Bereich in einem Lagerraum wäre dagegen kein Problem.
    Grundsätzlich sollte jeder, der z.B. die 27er Erlaubnis beantragt, vorher mit seiner Behörde Rücksprache halten.
    Was in XXX genehmigt wird, kann in YYY zum Versagen der Erlaubnis führen.
     
  4. Ich frage mich, wer einen Verbund alla Fireball zum lagern aufteilt?

    Die meisten Käufer wissen davon mit Sicherheit nichts...

    Die Hersteller tricksen und tricksen...

    Ich glaube wenn ich so tricksen könnte, dann hätte ich meine eigene Show in Las Vegas:D
     
  5. Ich weiß nicht was daran getrickst sein soll. Die Kennzeichnung der Artikel ist völlig korrekt. Eine Funke Fireball zum Beispiel beinhaltet 10 Batterien, in der Summe sind das 4,84 kg NEM und dies ist eingestuft als Lagergruppe 1.3G.
    Der nichtgewerbliche Endkunde hat sicherlich das Thema, dass maximal 5kg NEM in 1.3 erlaubt sind in einem Gebäude ohne Wohnraum. Wer kein Gebäude ohne Wohnraum nutzen kann, muss aufteilen und z.B. 5 Batterien (also <3kg NEM) am einen Ort aufbewahren, und die anderen an einem anderen Ort.
    Nachzulesen hier:
    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm
    Vermutlich werden aber die normalen Endkunden ohne F3-Schein ihr Silvesterfeuerwerk erst kurz vor Silvester nach Hause holen, so dass das Thema nur für 24-72 Stunden relevant ist.
    Übrigens gibt es für die Ganzjahresaufbewahrung auch oftmals die Option, dass man gegen eine geringe Gebühr im zugelassenen Lager des örtlichen Händlers des Vertrauens einlagern kann.
    Gruß, Uli
     
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  6. Bin mir ziemlich sicher das 98 Prozent der Fireball Kunden nicht drauf achtet.

    Korrekte Kennzeichnung wäre der Hinweis aufs korrekte lagern, wird wohl kein Hersteller machen...

    Will aber dagegen jetzt nicht wettern...Meinte nur..
     
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  7. Kann dir uns ja auch total egal sein. Der LGZ Quatsch ist sowieso überzogen
     
  8. Wieso, wenn ich fragen darf?
     
  9. Wieso dir das egal sein kann?
    Weil es weder dein Grundstück noch dein Haus ist in welchem Leute lagern die sich nicht an die Mengen halten.

    Außerdem, wie oft brennt denn ein Haus ab in dem Zufällig auch Feuerwerk gelagert wird? Wo liegt das Problem wenn man in unterschiedlichen Räumen oder in einem Raum mit Brandschutz Tür (oder halt auch ohne) mehr lagert?

    Bei Wohnungen kann Ich eine Begrenzung ja noch zu einem gewissen Teil verstehen. Aber bei Häusern und Gartenhäusern? Nicht wirklich.
     
  10. Ich bin zwar da anderer Meinung als Sie aber ok..... ist eh OT.
     
  11. Und wenn es dann doch mal Brennt und das Zeug geht in dem Moment hoch wo die Feuerwehr das Haus betritt um zu löschen, wäre ich Feuerwehrmann würde ich mir wünschen das da dann nicht mehr lagert als darf.
     
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  12. Der Feuerwehrmann wird bei der Umsetzung bestimmt merken das die nem um 1kg überschritten war
     
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  13. Ich glaube das @Onejah hier nicht das 1kg NEM meinte, sondern die 10kg+ ect.
     
  14. Gilt das eigentlich pro Raum oder pro Haus?
    Also wenn man einen Raum im Keller und EG unbewohnt hat in einem Haus- = 2x 10 KG oder 1x ?
     
  15. Ich will nichts falsches sagen, aber ist das nicht pro Brandabschnitt?
     
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  16. Dann wäre es in einem „normalen“ Haus also eher 1x10 KG
     
  17. Neee neee neee ..... Kleinmengenregelung heißt das Zauberwort
     
  18. Also in der 2.SprengV Anlage7 ist die Rede von "Räume" und "Gebäude" nicht von Brandabschnitt....
     
  19. Danke Euch!
    Endlich mal Fachwissen und Sachverstand in diesem Thread. Was manche hier so absondern ist nicht mehr lesbar und lässt mich nur noch den Kopf schütteln.
    Wir brauchen wirklich keine Feuerwerksgegner mehr, wir zerlegen uns schon selber!
    Großes Kino Leute.

    @Pyro
    Bei anderen Themen wird ja doch schon mal zügig durchgewischt. Wollen wir das hier auch mal anwenden? Ich persönlich finde es nicht gut, wenn teilweise unter den Usern strafbare Handlungen unterstellt werden. Wenn die Schlammschlacht schon vollzogen werden muss, so sollten wir sotwas in einem öffentlich zugänglichen Teil des Forums zumindest nicht für jeden lesbar stehen lassen.
     
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  20.  
  21. Der Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) spricht auch von Brandabschnitten.
     
  22. Aber es steht doch geschrieben....

    Für die Aufbewahrung kleiner Mengen gelten die Anlagen 1 bis 4 nicht.

    Oder verstehe ich da was falsch ?
     
  23. Es geht nicht um Anlagen 1-4 sondern um den o.g. Anhang, speziell den Punkt:
    4. Aufbewahrung von Explosivstoffen und sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen außerhalb eines genehmigten Lagers (kleine Mengen)
     
  24. Also ich glaube da steh ich grad etwas auf der Leitung..... ich werde diesbezüglich mal morgen beim GAA anrufen und ein Freund bei der Feuerwehr fragen.
     
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  25. Sag Bescheid was dabei rauskam
     
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