Bestimmung Ordnungswidrigkeit nach dem Abbrand von Silvester Feuerwerk in Berlin

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von rocketlauncher, 29. März 2021.

  1. Geben Sie den Verstoß zu: Nein
    Begründung/Anmerkung: Ich bin mir keiner Schuld bewusst.
    Fertig, return to sender, abwarten
     
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  2. Unter den Umständen, finde ich es einen sehr schlechten Rat....
     
  3. Geh zu einem Anwalt.

    Das ist der einzige sinnvolle Rat in meinen Augen.
     
  4. Kommt halt drauf an.
    Wenn er es zugibt und sagt, es tut ihm leid und war ihm nicht bewusst, wird das Bußgeld vermutlich ziemlich niedrig ausfallen. Bezahlen und Vergessen.

    Wenns aber ums Prinzip geht, was ich durchaus verstehen kann, dann ist der Rat sicherlich der Richtige, wobei man da am Ende eventuell höhere Anwaltskosten hat, als das Bußgeld gewesen wäre.
     
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  5. Wenn man gar nicht reagiert, wird nach Aktenlage entschieden, und die Akten sagen das du entgegen der Coronaverordnung ohne driftigen Grund draußen warst.
    Dagegen kann man natürlich noch nach erhalt der Ordnungsstrafe Wiederspruch einlegen.

    Oder man versucht die Wogen zu glätten, dann sollten Mmn. folgende Punkte aufgeführt werden:
    —Unübersichtliche Lage durch sich ständig verändernde Verordnungen.
    -Einhaltung der Personen-Obergrenze und Abstände.
    -Das Abbrennen von Pyrotechnik war erlaubt, Personen ohne geeigneten Garten wurden hier eindeutig schlechter gestellt (Gleichbehandlungsgrundsatz)

    Punkte die vermutlich nicht so gut ziehen (je nach Sachbearbeiter):
    Bewegung im Freien (du standest dort und hast Feuerwerk gezündet)
    Abwendung einer Gefahrensituation (zwar ist es unmöglich beim zünden auf einem Balkon oder dem Fenster die Sicherheitsabstände einzuhalten, besonders bei Batterien, aber durch nicht zünden wäre die Gefahr effektiver abgewendet worden, auch wenn das für uns natürlich keine Alternative ist)

    Kann mich da nur einigen Vorschreibern anschließen, mit Anwalt oder Rechtsberatung hast du die besten Chancen eine Ordnungstrafe abzuwenden.
     
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  6. Ja, da magst Du mit den Kosten Recht haben. Aber Kosten sind nicht Alles, eine weissen Weste ist in meinen Augen mehr wert.
     
  7. #32 bottzi, 29. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. März 2021
    Eine Ordnungswidrigkeit ist keine Straftat .

    Edit : Die Herren sollten sich mit dem Bußgeldbescheid beeilen . Da gibt es Fristen die eingehalten werden müssen .

    Edit :
    ich ziehe das erste Edit zurück :cool:
     
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  8. Das ist ja schlimmer hier als bei Dr.Google :D

    Frage: Ich habe Kopfschmerzen, was kann das sein ?
    Antwort: Krebs im Endstadium mit weit fortgeschrittener Neurosyphilis.
    Am besten direkt ein Sanatorium aufsuchen.
     
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  9. Stimmt prinzipiell, aber es ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. Da gibts keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Ist wie mal zu schnell gefahren.
     
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  10. #35 Tibola, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Ich gebe Condomino da in vollem Umfang Recht. Die Müssen dir beweisen das du keinen Grund hasttest das Haus zu verlassen und das können sie nicht.


    Nein!! Das Zünden von Feuerwerk war NICHT der Grund. Der Grund war, das er sich nicht draußen aufhalten durfte ohne einen vernünftigen Grund. Was er dann da draußen gemacht hat ist völlig nebensächlich. Feuerwerk abzubrennen war zu diesem Zeitpunkt nicht verboten, nur der Aufenthalt draußen ohne guten Grund. Das Feuerwerk wurde beendet, weil der der es gezündet hat um diese Zeit im Haus zu sein hatte, die hätten es auch beendet wenn er da im Schein der Strassenlaterne Mensch ärgere dich nicht gespielt hätte. :rolleyes:
    Das Problem ist also gar nicht, das da Feuerwerk im Spiel war, sondern nur der fehlende Grund für den Aufenthalt im Freien. Die Komponente Feuerwerk können wir in diesem Fall also vollkommen vernachlässigen.

    Es geht hier als somit nurnoch darum, einen triftigen Grund zu finden, warum er das Haus verlassen hat. Da es keine Liste von akzeptierten Gründen gibt, wäre die Akzeptanz eines solchen aber letztendlich vollkommen vom Ermessen der Gutachterin abhängig. Natürlich kann man jetzt darauf hoffen, diese irgendwie gnädig stimmen zu können. Z.B durch:
    -dumm stellen (habe ich nicht gewusst),
    -versuchen Feuerwerk als triftigen Grund zu verkaufen (ich hätte es sonst ein Jahr im Haus lagern müssen - ist doch viel gefährlicher oder auch gleich: Ohne Feuerwerk kann ich nunmal nicht leben.)
    - Versuchen irgendwas anderes als triftigen Grund zu verkaufen (Spaziergang an der gesunden Luft, Sport etc.)
    - Dreist einen echten triftigen Grund erfinden (Meine Oma hat sich plötzlich unwohl gefühlt und auf dem Weg zu ihr habe ich rein zufällig diesen Sack voll Feuerwerk gefunden)
    - den reumütigen Büßer spielen (Es tut mir ja so Leid, ich werd's auch ganz bestimmt nie wieder tun)
    - um Gnade betteln ( bitte, bitte nur eine kleine Strafe)
    Das KANN durchaus klappen. Die Betonung liegt auf kann. Ganz nachdem, wie die Gutachterin eben drauf ist. Mit sehr viel Glück, passiert vielleicht sowieso gar nichts, wenn du eine verständnisvolle Person erwischt hast. Wenn du Pech hast, ist es aber vielleicht auch eine feuerwrkshassende Giftnatter, die nur darauf wartet dir eins reinwürgen zu können.

    Condomino's Methode dagegen ist sicher. Einfach behaupten, das man einen triftigen Grund hatte, diesen aber nicht benennen und konsequent die Aussage über den Grund verweigern. In dem Moment liegt die Beweislast komplett bei der Gegenseite. Und die kann einfach nicht nachweisen, das kein triftiger Grund bestand, weil die selber gar nicht wissen, was das überhaupt alles sein kann und auch nicht wiederlegen können, das du nicht irgendwas davon noch machen wolltes oder vorher schon gemacht hast. :rules:

    Nochmal: Um das beendete Feuerwerk geht es hierbei überhaupt nicht. Es geht darum, zu behaupten, das man einen ANDEREN Grund dafür hatte, die Wohnung zu verlassen und die Gegenseite niemals das Gegenteil beweisen kann. Und in dem Fall greift dann die Unschuldsvermutung und man ist fein raus.:haehae:
    Ist zugegeben nicht die ehrlichste Art, wäre mir persönlich bei solchen sinnfreien Verboten aber egal, wenn ich Opfer davon geworden wäre. :sneaky:

    In einem Rechtsstaat sollte diese Methode funktionieren. (Falls wir uns noch in einem solchen befinden sollten).:(
     
  11. #36 Feistelmatze, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Meine Erfahrungen...

    Wachtmeister: Warum waren sie nicht angeschnallt?
    Ich: War ich.
    WM: Nein waren sie nicht mein Kollege hat es auch gesehen!.
    Ich: Durch die getönte Scheibe von hinten?
    WM: Jetzt werden sie mal nicht frech.
    Ich: Ich war angeschnallt.
    WM: Ok sie wollen nicht anders sie bekommen Post.

    Woche später: Post 35€ wegen nicht angeschnallt.Zeuge er selber und sein Kollege.

    Verschiedene Anwälte angerufen alle einig lohnt sich nicht.

    Wisch bezahlt...Chance gegen 2 Grüne/Blaue haste da nicht. Und ja es war hier in DE...

    So wirds bei Ihm laufen, ob gerecht oder nicht spielt keine Rolle.Du bist indem Fall der dumme Bürger und fertig.

    Die tollen Tipps nur ,,Angaben zur Person"usw klingt alles schön nur wenn du in der Realität angekommen bist, ist es halt anders...

    Zieh dir mal das Video von ,,George Perry Floyd" rein da siehst du was passiert wenn du dich wehrst.Er hat um sein Leben gebettelt, gesagt er bekommt keine Luft...war alles egal.9 Minuten lang Knie im Nacken.Jaja ich weiss ist Amerika die sind härter kann man nicht mit hier vergleichen...

    Auch hier schlagen Sanitäter fixierte Menschen mit voller Wucht gegen den Kopf und es wird von der Ordnungsmacht nicht eingegriffen.
    Klar hat der Typ sich vorher daneben benommen, gespuckt usw nur wenn ich dafür da bin Menschen zu helfen, darf mir als Profi sowas nicht passieren.

    Mir wurde schon vor Jahren auf der Wache erzählt wie man intern mit aufmüpfigen Leuten umgeht:,,Was glauben sie denn, wenn wir uns alles gefallen ließen?,,...dann fällt er halt mal die Treppe runter und schlägt sich die Knie auf,wenn man nicht so will wie wir wollen"...

    Habe selber schon mit gespreizten Beinen am Auto gestanden und mir wurde heftigst in den Schritt gefasst und nur weil ich eine Verkehrskontrolle nicht so mitmachte wie gewünscht.Wenn du glaubst du hättest hier Rechte wird dir das ganz schnell gezeigt.

    Daher diese ganzen Tipps sind in der Theorie ganz toll nur im richtigen Leben halt nicht.

    Skandal? Dachte ich damals auch! Dann überlegt geht man an die Presse?Schildert diese Situationen?
    Was bringt es die Typen werden versetzt und du stehst auf der Abschlussliste in den nächsten Jahren.

    Habe damals sogar mein sehr auffälliges Auto verkauft weil ich immer und immer wieder angehalten worden bin> mit Urinprobe nachts mitten an der Tanke, angeblich positiv auf irgendwelche Substanzen die ich noch nie gehört habe...Pusten lassen weil ich angeblich gebremst habe...und darauf erzwungene Blutabnahme.Alles negativ aber der Abend war mal wieder gelaufen.

    Die ,,geilste" Verkehrskontrolle bislang war aber:WM: bitte öffnen sie ihren Kofferraum.
    Ich: Kofferraum auf.
    WM: Verdächtig LEER!

    Alter nen leerer Kofferraum ist verdächtig.Nicht irgendwie nen aufgerollter Teppich ne nen leerer Kofferraum.

    Wenn du also nicht zuviel Zeit und Geld hast bezahl den Quatsch und hoffe nicht auf irgendwelche netten Sachbearbeiter die dir das erlassen weil du noch ne tolle Stellungnahme reingekritzelt hast.
     
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  12. Die Komponenten Feuerwerk kann eben nicht so einfach vernachlässigt werden.
    Ich wurde auch von der Polizei verjagt, bei zwei Ikea-Taschen voll Feuerwerk, wollte der Polizist auch nix von Bewegung an der frischen Luft wissen, mir wurde direkt angedroht eine Ordnungswiedrikeiten-Anzeige zu schreiben wenn ich nicht nach Hause gehe, was mit 500€ zubuche geschlagen hätte, pro Person.
    Der Polizist hat mir auch gesagt das sie die Dienstanweisung hatten Feuerwerk in der Öffentlichkeit so zu unterbinden.
    Mit ein Par Böllern und Raketen die ich beim Spaziergang zünde hätte ich mich sicher rausreden können, aber mit den Taschen neben mir und den ca. 10 bereits abgebrannten Batterien, no Chance.
    Persönlich wäre ich dagegen vor gegangen mit Anwalt aber meine beiden Kumpels waren da nicht so scharf drauf.
    Wenn ich das mit dem Aufbau beim Threaderöffner richtig deute, war da auch etwas mehr Feuerwerk am Start als nur ein bisschen, was man auf dem Weg zur kranken Oma mal so nebenbei hätte abbrennen können.
    Ich hatte das Glück das mir das nur angedroht wurde und der Polizist sagte nach Hause gehen und nix von „auf direktem Weg“, da hat das nach Hause gehen dann halt noch mal 8Stunden gedauert

    PS: eine Liste mit triftigen Gründen ist in der Coronaverordnung aufgeführt, wurde hier im Thread auch schon verlinkt, aber mit Tüten/Kisten voller Feuerwerkskörper die man dabei hatte wird es schwer da einen von glaubhaft anzugeben
     
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  13. #38 JustFun, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Absoluter Unsinn..... Zumal hast Du mein Text scheinbar nicht verstanden:wall:
    Er hat das Haus ohne triftigen Grund verlassen, das ist Fakt! Und hat Feuerwerk gezündet, das ist auch Fakt! Also hat er gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen, zumal oft genug von seiten der Behörden drauf hingewiesen wurde dass, das verlassen des Hauses unter anderem zum zünden von Feuerwerk kein triftigen Grund darstellt.
    Ich kenne E-Mails von Scheininhaber die ein Feuerwerk auf einem Feld gegenüber des Hauses angezeigt haben und das wurde abgelehnt..... mit dieser Argumentation.:rules:
    Und es gab und gibt eine "Liste" "Aufzählung" von triftigen Gründen....
    :rolleyes:


    Und wie Du in diesem Zusammenhang auf eine Gutachterin kommst ist mir fraglich :cool: Es geht hier um eine Ordnungswidrigkeit, da kenne ich keinen Fall wo ein Gutachten erforderlich wäre.
    Und es gibt keine Beweislast für die Gegenseite, er wurde nach Beginn der Ausgangssperre draußen und ohne triftigen Grund von 2 Polizisten angetroffen, was gilt es da noch zu beweisen? Er müsste beweisen das er ein triftigen Grund zu diesem Zeitpunkt gehabt hatte. Dazu kommt noch die Thematik mit dem Feuerwerk, und somit hat sich der Fall erledigt.
     
  14. @Tibola hat Recht, der Grund für die Ordnungswidrigkeit ist nicht das Feuerwerk sondern das Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund. Feuerwerk war nicht verboten, öffentlichen Raum zum Spaß zu betreten schon.
     
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  15. #40 JustFun, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Das schreibe ich doch die ganze Zeit o_O
    Er hat die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen und dazu kommt die Thematik mit dem Feuerwerk.
    Und das versuche mal zu erklären.... und dann immer diese Aussagen mit "Unschuldsvermutung" und "Beweislast" :D:D:D:D
    Er war nach Beginn der Ausgangssperre draußen und da gibt es nichts dran zu rütteln, und wenn er dann noch versucht sich raus zu reden und ein angeblichen Grund zu erfinden, fällt der Sacharbeiter vor lachen vom Stuhl und wird fragen... " und das Feuerwerk haben sie immer dabei" :D:p
    Und sorry aber wer Aussagen trifft das es keine Auflistung der triftigen Gründe gibt, hat wohl was verpasst.
     
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  16. #41 lotusXback, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Die Vitrine war auf dem Parkplatz von Lidl, Ecke Storkower Str. / Kniprodestr. - klingt jetzt etwas Klischeehaft aber die Polizei hat da ganz andere Sorgen da in der Nähe mehrere Unterkünfte für Oberdachlose und Flüchtlinge ist. Da gibts permanent Streitereien und Einsätze. Sprich die haben weder Zeit noch die Lust sich dort um Feuerwerk zu kümmern.

    Meinerseits waren natürlich meine Kinder hilfreich, als Grund gilt Begleitung von Kindern. Kam zwar nicht dazu aber ich hätte es dann angegeben.
     
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  17. #42 e_clipse, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Nur persönliche Daten angeben und sonst nichts. Selbst das ist eigentlich Bullshit. Weil Die haben dich ja erreicht mit ihrem Wisch.
    Alles was Du schreibst und sagst, wird auf alle Fälle gegen dich verwendet. Schweigen ist Gold, Reden ist Bußgeld. Und das gilt nicht nur in diesem speziellen Fall.
    Leute, nochmal...haltet einfach die Klappe und sagt nichts zu allem, was euch vorgeworfen wird. Ihr habt ein Schweigerecht (für die Erbsenzähler - Aussageverweigerungsrecht) als Verdächtigter einer Owi oder Straftat. Die müssen Euch was nachweisen und nicht umgekehrt.
    Auch brauchst Du nicht bei der Polizei antanzen. Entsprechende Schreiben sind Sondermüll. Nur wenn die Staatsanwaltschaft Dich vorlädt, musst Du kommen.
    Wenn was kommen sollte, Widerspruch einlegen und abwarten.
     
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  18. Schweigen? Echt jetzt? Der Verstoß steht doch fest, da sollte versucht werden die Höhe der "Strafe" so gering wie möglich zu halten, das schafft man mit Mitarbeit und nicht durch Schweigen.
    Und egal ob sie dich per Post erreicht haben oder nicht, Du bist verpflichtet Angaben zu deiner Person zu machen. Und was zum Geier ist Schweigerecht?
    Es ergibt sich immer mehr der Eindruck als gäbe es hier zuviel Theoretiker die zudem noch zuviel Rosenheim Cops geschaut haben.
    Die Realität sieht da anders aus....
    Und nochmal..... es liegt doch nachgewiesen und eindeutig der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz und der damit verbundenen Ausgangssperre fest. Das ist Beweis genug für ein Bußgeld. Und wie man hier gleich auf Polizei und Staatsanwaltschaft kommt ist mir schleierhaft.
     
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  19. Verdächtig leerer Kofferraum... Ich schmeiß mich weg :)
    Glaub ich sofort dass das so war. Das kann nur so gewesen sein :(
     
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  20. #45 e_clipse, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Dann zahlt mal alle schön eure Bußgelder für die Inanspruchnahme der Grundrechte. Wehrt euch nicht gegen den Schwachsinn, der Aufgrund eines nachranigen Gesetzes veranstaltet wird.
    Nicht umsonst werden nach und nach Bußgelder wieder aufgehoben und Verordnungen aus 2020 wieder von OVG`s kassiert. Weil sie schwammig, stümperhaft und nicht normenklar konstruiert sind.
     
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  21. Kofferraum: So genial wie "Wer rennt, macht sich verdächtig." - das bekam Ich mal von einer Bullette zu hören, die (+ ihr Kollege) meinte, mich nach der Arbeit kontrollieren zu müssen. Dabei rannte Ich nur zur Straßenbahn (die meist zu früh abfährt).
     
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  22. Ich muss doch nochmal - danach ist dann hoffentlich genug... :rolleyes:
    1. Das er die Wohnung ohne triftigen Grund verlassen hat, weißt du woher? Wenn er sagt er hatte einen triftigen Grund, bist du in der Beweispflicht, das es nicht so war. Merkst du worauf das hinausläuft?
    Ja, schweigen. Zumindest zum Vorwurf. Der Verstoß steht nämlich nicht fest, sondern "wird behauptet". Noch einmal zum mitschreiben: Ordnungswidrigkeitenrecht ist Strafrecht! Die zuständige Behörde ist in der Amtsermittlungsplicht! Die bloße Behauptung reicht nicht. Es müssen alle Umstände berücksichtigt werden - auch die (und gerade die), die zur Entlastung dienen.
    Zur "Mitarbeit" bin ich nur insoweit verpflichtet, das ich Angaben zur Person machen muss(!). Alles andere ist Sache der ermittelnden Behörde.
    Das erkennst du woran? Ich habe eher den Eindruck, das hier zuviel Leute mit ganz gefährlichem Halbwissen, Ratschläge geben, die Leute in juristisch ziemlich prekäre Situationen bringen.
    Das hätten unsere Blockwarte, Verzeihung, Polizeibehörden u.ä. gern. Wenn man sich zu wehren weiß aber nicht!
    Und nochmal...
    Es liegt weder ein eindeutiger noch ein nachgewiesener Verstoß vor sonst gäbe es keinen Anhörungsbogen sondern ein festgesetztes Bußgeld.

    Und nur um Spekulationen vorzubeugen:
    Ich habe sehr lange im Bereich Ordnungswidrigkeiten gearbeitet - also glaub mir bitte einfach, das ich noch immer, sehr gut in der Materie stehe.
    Des weiteren, stehen die gesamten OWi Anzeigen auf sehr tönernen Füßen. Jeder und ich meine jeder, der sich bisher intensiv, rechtlich fundiert
    • nur Angaben zur Person, keine Angaben zum Vorwurf außer "triftiger Grund vorhanden"
    • warten auf den Anhörungsbogen, nur Angaben zur Person, keine Angaben zum Vorwurf außer "triftiger Grund vorhanden"
    • warten auf einen Gerichtstermin
    und innerhalb der Fristen gewehrt hat, wurde bisher mit einem Schreiben belohnt in welchem sinngemäß steht "Verfahren wurde eingestellt".

    PS:
    Ich habe jetzt wirklich keinen Bock mehr! Niemand ist so blind wie der, der nichts sehen will!
    Zahlt brav eure "Bußgelder", lasst euch weiter von oben für dumm verkaufen und stellt keine Fragen.
    Wo das hinführt ist geschichtlich mehrfach nachgewiesen...


    :wall:
     
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  23. Wenn das Staat von euch will, dass ihr euch bückt, habt ihr nur zu fragen: "wie tief"!
     
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  24. Also ich kenne kein Bußgeld was in Zusammenhang mit der Ausgangssperre aufgehoben wurde, da Du scheinbar einige kennst kannst Du sie ja mal hier Verlinken.
    Auch kannst Du mal gerne darlegen was die Staatsanwaltschaft mit dieser Thematik zu tun hat.
    Auch wenn wir mal davon ausgehen würden das es sich um ein zu Unrecht erstellten Bußgeldbescheid handelt, ist immer noch das Thema Recht haben und Recht bekommen.
    Dann kommt noch der Kostenfaktor dazu, Anwalts Gerichtsgebühren ect. denn es würde sich nur lohnen wenn man trotz Niederlage unterm Strich Geld spart. Und das ist bei dem maximalen Bußgeld von 500€ doch mehr wie unwahscheilich.
     
  25. Aller spätestens bei einer Verhandlung muss er den triftigen Grund vorweisen. Denn ist es aber schon soweit das es zu Verfahrenskosten gekommen ist, hat er kein triftigen Grund zahlt er diese.
    Dann wenn man den Ersteller sein Beitrag liest und versteht, war der Grund nun einmal das zünden von Feuerwerk, ergo kein triftiger Grund.
    Und in diesem Fall wird die Behörde alle Faktoren mit einbeziehen, auch den das er trotz Ausgangssperre beim zünden von Feuerwerk angetroffen wurde.
    Und am Ende des Tages steht eine Behörde und 2 Polizisten da die dir ans Bein pissen wollen.... da kannst Du Krawallbürste spielen wie Du willst, Du hast das schlechtere Blatt.
     
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