Bestimmung Ordnungswidrigkeit nach dem Abbrand von Silvester Feuerwerk in Berlin

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von rocketlauncher, 29. März 2021.

  1. #51 Condomino, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Nein, nein und nochmal nein!
    Als Beschuldigter muss ich gar nichts nachweisen. Weder vor Gericht noch im Vorfeld. Und wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, daß der Vorwurf zutrifft, heißt es (derzeit noch):
    in dubio pro reo
    Du hast das System des Strafrechts immer noch nicht verstanden. Oder das staatliche System aus gezielter Desinformation und Angst, funktioniert schlimmer als ich dachte.

    Edit
    Außerdem wird mit diesen Bußgeldern gegen die Bestimmtheit im Straf- bzw OWirecht verstoßen, was regelmäßig zur Einstellung der Verfahren führt...
     
  2. Versuche einem Blinden, Farben zu erklären.
    Einer Person, die nicht mal weiß, dass sie als Beschuldigter das Recht hat, nichts zur Sache zu sagen....Landläufig "Schweigerecht" genannt.

    Ein Untertan macht alles, was die Obrigkeit will, hinterfragt nicht, wehrt sich nicht. Er ist die Stütze des Systems.
    Wie gesagt; frag nicht ob, sondern wie tief Du dich bücken sollst.
     
  3. Also so ein Unsinn...... habe ich schon lange nicht mehr gelesen :wall:
    Der Verstoß ist bewiesen und es gibt Zeugen!
    Und was Du immer auf dem Strafrecht rum reitest..... es ist eine OWi und das hat mit Strafrecht mal überhaupt nichts zu tun. Sonst wäre es eine Straftat :haehae:
    Mir erweckt sich der Eindruck das Du hier doch nicht so bewandert bist wie Du es sagst, denn wer den eine OWi mit einer Straftat vergleicht.... naja
     
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  4. oh je, jetzt wird es ganz hart.
     
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  5. Das nennt man Aussageverweigerungsrecht :wall:

    Soweit zum Thema Farben und Blinde:crazy::phantastic:
     
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  6. #56 JustFun, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    So.....
    Damit hat wohl jeder seine Meinung gesagt.

    Bin grad auf der Rückfahrt von Pyrographics.... mal wieder ein schöner Einkauf von Funke, Argento und BlackBoxx

    EDIT: die Anwaltliche Beratungsstelle meiner Rechtschutzversicherung hat so eben am Telefon meine Aussage bestätigt.
     
  7. Ne, jetzt wird's eher lustig für mich... :D
    Wir können uns über das Thema gern im Juraforum weiter bashen. Da gibt es einen ellenlangen Thread der sich um diesen Kernpunkt dreht. Sind bisher knapp 160 Seiten fundiertes Fachwissen. Bitte anmelden und beitragen.
    Hier nicht mehr zumindest nicht mehr mit mir bei dem Thema.
    Hier ist mMn das FWK Forum und sollte sich um unser Hobby drehen.
     
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  8. #58 e_clipse, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Deshalb schrieb ich ja "landläufig" Der Sinn ist gleich. Schrieb ich schon Bei #42
    Und noch was, das Ordnungswidrigkeitenrecht ist Teil des Strafrechts.
    Wenn Du dich gerne an Formulierungen aufhängst...viel Spass noch.
     
  9. Eventuell ist das ja verständlich genug für Dich :p

    Im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist die Ordnungswidrigkeit definiert.

    1. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand des Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
    2. Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist. (§ 1 OWiG)
    Zusammengefasst: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Recht und Gesetz.

    Und hier etwas zum lesen
    Ordnungswidrigkeit und Straftat: Das ist der Unterschied
     
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  10. #60 Blast Maniac, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    @JustFun
    Ordungswidrigkeit = Der Staat will nur dein bestes, dein Geld und das durch Androhung von Beugehaft.
    Die Beugehaft selber ist nur dafür gedacht das du endlich dein Portemonnaie aufmachst.
    Wenn du dem nachkommst, wirst du sofort entlassen.
    Das ganze hat nichts mit einer schweren kriminellen Handlungen zu tun.
    Die wollen einfach nur dein Geld, mehr nicht...

    Man bekommt sogar im Vorfeld einen schriftlichen Bescheid.
    Am z.b. 04.04.21 um 10:30 kommen wir vorbei und nehmen dich mit.
    Sein sie bitte zu diesem Zeitpunkt anwesend oder bezahl den Mist und alles hat sich erledigt.

    Die ganzen sehr aggressiv geschriebenen Briefchen haben den psychologischen Effekt das man sich selbst eingestehen soll das man eine kriminelle Handlung begangen hat, sich Schuldig fühlt und die Kohle abdrückt.
     
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  11. Es geht hier drum das hier Aussagen getroffen werden wie "OWi = Strafrecht" und hier jemanden empfohlen wird sich gegen Fakten und Tatsachen zur wehr zu setzen. :rolleyes:
    Dann kennen hier einige den Unterschied zwischen OWi und Strafrecht nicht.
    Der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz ist doch belegt, da braucht es keinen Beweis mehr da dieses schon erbracht wurde.
    Naja was will man auch großartig für Aussagen erwarten wenn der Unterschied zwischen OWi und Straftat nicht einmal erkannt wird und es neuerdings schon eine Schweigepflicht gibt:D
     
  12. Okay.
    Du hast Recht und ich meine Ruhe.

    Es gibt da so ein schönen Spruch mit Bezug auf einen bestimmten Schlag Mensch, seine Diskussionskultur und Erfahrungswerte... :rolleyes:

    Stimmt auffallend und ich werde mich danach richten. Mein Angebot für's Juraforum steht trotzdem - wäre sicherlich sehr interessant.
     
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  13. @Condomino

    #56 <-;):good:
    Was soll ich in einem Forum fragen wenn ein 》》Anwalt《《 mir die Frage schon beantwortet hat :rofl:
     
  14. Interessant ist doch am Ende wieviel diese kostet, sprich wenn ich 100 Flocken zahlen soll, zünde ich lieber unbeschwert Feuerwerk trotz schwammiger Infektions-Gesetze.

    Ich denke aber in diesem Beispiel, war es wirklich großes Pech. Sprich Willkür und Machtausübung weil sie es halt konnten. Bei mir ist eine Polizeistation in der Nähe und mich und meiner Familie hat keiner genervt. Die hatten allerdings auch mit größeren Jugend Gruppen zu tun wie ich schon mal berichtet habe. Um 00:00 dachte ich erst die wollen mich einkassieren als 3 Wannen losfuhren im meine Richtung. Dann bemerkte ich aber eine Schlägerei die zu einer Massenschlägerei wurde. Da lagen halt Leute am Boden und Feuerwerk und Notarzt kam noch. Ich wette da war Alkohol im Spiel.
     
  15. Das ist ja mal ne interessante Diskussion. Ich hatte ja die letzten zwei jahre in der Schule Rechtskunde der Lehrer war selbst ein Rechtsanwalt.
    Der hat uns immer super Tips gegeben. Er meinte dass wenn wir von den Sheriffs mal wegen was beschuldigt werden, nichts sagen und gleich nen Rechtsanwalt fragen, klar dass er das sagt, aber die kennen sich eben aus und drehen es so hin wie du es brauchst.
    Die Frage ist halt, wieviel du bezahlen sollst, frag doch mal beim Amt ganz freundlich nach, was das in etwa kosten wird. Ich habe vor zwei Jahren mal nen Rechtsanwalt gebraucht für ne Beratung und habe dann für zwei mal 45 Minuten 200.- Euro bezahlt. Und wenn es zu einem Verfahren kommt wird das wesentlich mehr kosten. Du hast aber auch die Möglichkeit dir einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt ausstellen zu lassen, dann kostet die Erstberatung nichts, leider weiss ich nicht mehr wo es diesen Schein gibt, bei irgendeinem Amt.
     
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  16. Ist es nicht auch Aufgabe der anwaltlichen Beratungsstelle, Kosten für die Versicherung zu vermeiden? Nicht umsonst sagt man, 4 Anwälte, 5 verschiedene Meinungen.....
     
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  17. Wie kommst Du da drauf? Ich wurde immer und zufrieden beraten ob sinnvoll oder nicht, oder ob Anwalt nötig oder nicht ....:p
    Also das spricht nicht unbedingt für deine falls vorhandene Rechtschutzversicherung.
    Und als Berufskrafahrer im Tank ADR Bereich, kenne ich mit einer guten Rechtschutzversicherung und auch OWi doch gut aus:D:D
     
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  18. Ich glaube das es diesen Schein beim zuständigen Amtsgericht gibt, bin mir aber nicht ganz sicher.
    Und das mit den Kosten ist wie Du sagst so ne Sache. Da gibt es ja bei den Verstoß und die Bemessung der Höhe des Bußgeldes ein Ermessensspielraum, und ich bin fest der Meinung das wenn ich da gleich als Krawallbürste auftrete, der Sachbearbeiter das Bußgelde nicht grad an der untersten Grenze ansetzt.
     
  19. Das ist ja mal ein hübscher Service für den Verwundeten. Feuerwehr wäre aber doch sinnvoller. :)
     
  20. Jetzt beruft sich ausgerechnet der, der auf jede abweichende Ansicht mit "So ein Schmarrn", "So schwer ist das doch nicht zu verstehen", "Quatsch", "Niemand ist so blind wie der, der nichts sehen will!" oder "lasst euch weiter von oben für dumm verkaufen und stellt keine Fragen" reagiert (alles innerhalb dieses einen Threads) auf Diskussionskultur.
    Verrückte Zeiten...
     
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  21. #71 Tibola, 30. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 30. März 2021
    Ich denke mal eher, das du meinen Text nicht verstanden hast.



    Völlig korrekt. Nichts anderes habe ich behauptet. Das Vergehen war das verlassen des Hauses ohne triftigen Grund.Feuerwerk ist kein solcher.
    Okay, die Liste kannte ich nicht, ändert aber nichts am Grundprinzip: Es kann keiner beweisen, ob du nicht irgendwas davon machen wolltest.


    Auf dieGutachterin komme ich, weil der Fragesteller etwas von einer Sachbearbeiterin gesagt hat. Die meinte ich damit, keine Gutachterin. Das ist in der Tat ein Unterschied, den Fehler bitte ich zu entschuldigen.


    Es gibt eine Beweispflicht dafür, das er nicht noch aus einem anderen,wichtigeren Grund als dem Feuerwerk draussen gewesen ist. Man kann mehr als einen Grund haben.


    Er soll sich ja gar keinen angeblichen Grund erfinden, das was ich oben geschrieben habe an Gründen die man angeben könnte war ja grade ein Beispiel dafür, das man das eben nicht so machen sollte. Eben weil dann die Gefahr besteht, das der Sachbearbeiter vom Stuhl fällt. Nix verstanden? :rolleyes:
    Er soll nur sagen , das er einen Grund hatte, aber eben nicht den blöden Fehler machen, den zu benennen. Dann ist nämlich die Gegenseite dran mit der Beweispflicht


    Eben nicht. Es ist ja noch gar nicht mal festgelegt, ob es überhaupt eines geben wird und wenn in welcher Höhe. Hat @rocketlauncher doch am Anfang gesagt, das die Sachbearbeiterin das noch gar nicht entschieden hat. Deswegen ist auch das hier:

    überhaupt nicht mit dieser Situation zu vergleichen. Da ist das Bußgeld bereits festgelegt. Hier bittet die Sachbearbeiterin doch sogar ausdrücklich noch darum, sich genauer zur Sache zu äußern damit sie überhaupt erst entscheiden kann, ob überhaupt Geld fällig werden soll.


    Und auch hier nochmal: Es gibt überhaupt noch gar keinen Bußgeldbescheid. es wird in dieser Stufe erst entschieden, ob es überhaupt einen geben soll.


    Nein, muss er nicht. Er kann weiterhin jede Aussage zu dem Vorwurf verweigern. Was sollen sie dann machen? Ihn auspeitschen, bis er den Grund rausrückt? :rolleyes:
    So weit wird es aber mit Sicherheit gar nicht kommen weil die kein Gerichtsverfahren für so eine Lappalie anstrengen werden. Und wer ein solches am Schlus bezahlen würde ist überhaupt nicht gesagt.


    Wenn er so blöd ist, das zuzugeben, natürlich schon. :crash: Benutzt die Regierung Corona als Ausrede ein sinnfreies Feuerwerksverbot durchzudrücken benutzen wir eine Ausrede um uns gegen ungerechtferigte Bußen für diesen Quatsch zu wehren. Das war der ganze Sinn vom Thread.


    Nicht wenn es genug nicht-Krawallbürsten gibt die den Dreck klaglos bezahlen. Dann ist es leichter, die weiter abzuzocken als sich die unbequeme Vorfolgung der Krawallbürsten anzutun.;)



    Da sage ich mal gnädigerweiße nicht viel dazu :whistling:, nur soviel: Das ist schon nicht mehr Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern Apfelmus mit Birnbäumen. Dürfte für den Fragesteller so hilfreich sein wie die Frage,ob er lieber Mus oder Saft aus seinen Äpfeln machen soll mit: "Schmeiss sie lieber gleich alle weg, weil in Brasilien ständig die Holzplantagen brennen." zu beantworten. Aber Hauptsache George Floyd ist mal irgendwie erwähnt worden. Oh, verzeihung George Perry Ffloyd natürlich, macht die Nachricht ja anscheinend gleich doppelt so wichtig. :rolleyes:
     
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  22. Tja, ich bin halt nicht auf der Welt um jedem zu gefallen. Wie sagte F. J. Strauß mal:
    Wer everybody's Darling sein möchte, ist zuletzt everybody's Depp.
    Aber um es dir - und nur dir zu erklären, ich meinte eigentlich den schönen Spruch:

    Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau runter und besiegt dich aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung.

    oder

    Man soll mit niemandem diskutieren, dessen Fernseher größer ist, als sein Bücherregal.

    Aber egal, meine Ruhe ist mir wichtiger als endlose Diskussionen die enden wie das Hornberger Schießen.
    Möge jeder tun wie er es für richtig hält. Inzwischen tut es mir leid, das ich überhaupt etwas dazu gesagt habe - die Zeit hätte ich sinnvoller investieren können... Zum Beispiel Farbe beim trocknen beobachten.
     
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  23. Wie du dich einfach schon fünfmal aus diesem Thread verabschiedet hast, aber der Geltungsdrang dann doch immer wieder zu stark ist...
    Beide Daumen gedrückt, dass es diesmal klappt! Viel Spaß mit der Farbe.
     
  24. Also nur sagen ich hatte einen triftigen Grund ohne diesen zu benennen, und die Gegenseite soll nachweisen das es diesen triftigen Grund der nicht bekannt ist nicht gibt, halte ich für sehr abwegig.
    Das wäre so als wenn ich eines Mordes verdächtig bin und den Beamten sage ich hab ein Alibi aber ihr müsst schon selber rausfinden welches, irgendwie Weltfremd.
    Da dann lieber auf das „Schweigerecht“ berufen und gar nicht reagieren.

    Ansonsten sind zwei Polizisten als Zeugen das er Silvester draußen war mit einem „Berg“ Feuerwerk und das ist ein Verstoß gegen die C-Verordnung gewesen, egal ob er im Anschluss noch irgendwas auf der erlaubten Liste machen wollte, oder dies vorher getan hat.

    Wie schon geschrieben mit einem Rucksack voll Feuerwerk könnte man glaubhaft machen das man unterwegs (beim Spazieren gehen oder auf dem Weg zur Kranken Oma) nebenbei zünden wollte, aber ab einer gewissen Menge Feuerwerk kannst du dich nicht mehr rausreden.

    Wenn man ohne Maske in der Bahn angetroffen wird, dann reicht da auch die Aussage der Polizisten das du keine Maske getragen hast, die müssen das nicht per Foto oder Videoaufnahme beweisen,
    da ist man dann selber in der Beweispflicht, das man z.B. eine Masken-Befreiung hat o.ä.

    Letzendlich muss jeder selber entscheiden wie er/sie/es darauf reagiert, genug Meinungen sind ja jetzt hier aufgeführt, da kann der Threaderöffner die für sich passende raussuchen.
     
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  25. Der arme TE. Der ist jetzt vermutlich unsicherer als vorher wie er sich verhalten sollte:D
     
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