Bestimmung Bestellung von F3 aus dem Ausland

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Westharzer, 31. März 2021.

  1. Hallo Forum,

    vielleicht kennt sich jemand aus. Ich würde ich gerne mal kleine BKS Böller (kein P1) wie die FP3 small oder Mefisto Manna von Jorge bestellen. Diese sind F3 und haben CE, kann mir etwas rechtlich passieren, wenn die Shops es nicht als Gefahrgut deklarieren? Hab schon die Suche bemüht, aber nur was über verbringen gefunden.
     
  2. Laut ADR und GGVSEB, ja.
    Dort heißt es "alle am Transport beteiligte Personen" was wiederum bedeutet...... Absender, Beförderer und Empfänger.
     
  3. Okey danke dir, dann lass ich das.
     
  4. So ein ähnliches Thema gab es hier schon einmal vor Jahren, sehr umstritten das ganze. Meine Ansicht ist dazu: solange der Shop nicht dubios aussieht und du Versandkosten bezahlst die einigermaßen denen eines wirklichen Gefahrgutversand entsprechen - bist du fein raus und der Absender wird alleine haftbar dafür gemacht. Selbst wenn du jetzt nur 15€ für den Versand bezahlst, aber 1.3g enthalten ist, solltest du ebenfalls nicht haftbar dafür gemacht werden können. Den
    A) du hast in erster Linie keine Möglichkeit zu beeinflussen ob der Versender richtig deklariert das Zeug raus schickt und
    B) du nach leicht erhöhten Versandkosten, des Checkens der Website bereits das meiste in deiner Macht stehende getan hast um davon ausgehen zu können das alles Legal abläuft.

    Guck mal bei Röder in den YT Kanal rein, was die schon alles von Importeuren zugesendet bekommen, bzw was Röder selbst schon zu Testzwecken vor Jahren mal bestellt hat ---> Pyro*ans.eu. In Summe war da augenscheinlich auch kein Gefahrgutversand am Werk. Das Thema wird mMn heißer gekocht als es wirklich ist.
     
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  5. Sorry.... da liegst Du falsch und da gibt es kein Spielraum für Interpretation.
    Mein Letzter von mittlerweile 3 ADR Kurse liegt nicht all zu lang her, und das ist eins der Themen die bei fast jeder Prüfung dran kommt und schon seit Jahren so ist.
     
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  6. #6 Snajdan, 31. März 2021
    Zuletzt bearbeitet: 31. März 2021
    Dann wird aber wohl auch in der ADR klar geregelt und definiert stehen, wie den ein Empfänger haftbar für etwas gemacht werden kann, obwohl er 0,0 darauf Einfluss nimmt. Mag sein das es vielleicht so ist, aber aus meiner Sicht totaler Humbug und kein Richter der Welt, der normal denken kann würde den Empfänger für so etwas in die Verantwortung ziehen.

    Mit so einem Thema hat unser Sicherheitsbeauftragter täglich mit zu tun, jeden Tag landen ein oder zwei Strafverfolgungen auf dem Tisch. Der Grund ist immer der gleiche - Kartons bzw Paletten falsch deklariert/belabelt. Bisher hat in erster Linie immer die Firma gezahlt, wenn es eindeutig war dann der Verlader... In nächster Instanz das Versandunternehmen, aber von einem Kunden der eine falsch deklarierte Palette bezahlen sollte, habe ich noch nie gehört und ist für mich wie oben angesprochen völlig realitätsfern.
     
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  7. So dachte ich das eigentlich auch, im Fall der Fälle hätte ich nichts bestellt, was ich nicht auch besitzen dürfte und 20€ Versand hätte ich auch bezahlt.
     
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  8. Das Problem liegt in diesem Fall das dem Empfänger der Inhalt des Versandstück bekannt ist, sollte diese nicht gekennzeichnet sein und er das Versandstück endgültig entgegen nimmt, ist er somit wissentlich am Transport beteiligt.
    Anders schaut es bei falsch gekennzeichnete Versandstücke aus, dort ist nur der Versender haftbar zu machen. Unter Umständen auch der Beförderer, wenn aus dem Frachtbrief ersichtlich wird das die Kennzeichnung abweichend ist.
     
  9. Das schlimme ist ja, das unsere Beamten da absolut stur wie Steinböcke sind. Und wie gesagt.... immer unter der Voraussetzung das der Empfänger wissentlich und endgültig das Versandstück annimmt und dann dabei einer Kontrolle unterzogen wird.

    Sind halt unsere Gesetze..... wie war das .... Theorie und Praxis? ;)
     
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  10. Okey also kann ich theoretisch erst haftbar gemacht werden, wenn es klingelt der Paketbote kommt. Ich sehe aha es ist nicht gekennzeichnet, es annehme und in dem Moment dann kontrolliert werde. Das wäre ja schonmal sehr unwahrscheinlich, was ist vor allem wenn das Paket kontaktlos vor die Tür gestellt wird, wie es zur zeit oft der Fall ist.
    Alles ziemlich verwirrend, mir ging es auch eher darum was passiert wenn der Zoll das Paket öffnet, zu diesem Zeitpunkt kann ich nicht wissen wie es gekennzeichnet ist.
     
  11. also wenn der Empfänger das Gut annimmt findet ja keine Kontrolle durch eine Aufsicht mehr statt, der Postbote / Spediteur wird ja auch kaum ein verdeckter Ermittler sein
     
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  12. Da kann Dir nix passieren, wenn die Produkte in DE zugelassen sind.
    Und dem Zoll selber .... naja da geht es um das SprengG, nicht das sie grad Langeweile haben und den Versand bis zum Empfänger überwachen. Aber das wäre schon ein seltener Extremfall.
     
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