News Feuerwerksverbot in ganz Mittelfranken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bengalo, 29. Dezember 2020.

  1. Aktuelle Rückmeldung: nichts.

    Habe beim Verwaltungsgericht nach dem Stand gefragt. Aussage: "Ich bin zuversichtlich, dass Ihre Klage dieses Jahr noch entschieden wird."
     
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  2. Wäre es nicht so traurig, würde ich sagen, ich lach mich Tod.

    Offensichtlich wird es noch vor Silvester 2021/2022 entschieden, wegen der Signalwirkung für den nächsten Jahreswechsel.
     
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  3. Wenn die Hauptentscheidung so ausfällt wie die Begründung des Beschlusses für den vorläufigen Rechtschutz, dann geht die Signalwirkung aber nicht in die von der Politik und Verwaltung gewünschten Richtung.
     
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  4. Bin so Froh das ich nicht noch kurzfristig eine Klage eingereicht haben und mir das ganze jetzt ersparen bleibt...
     
  5. Das Signal das Du damit aber sendest ist folgendes:
    "Ihr könnt gerne verbieten, macht mir nix aus, sofern es meine Bequemlichkeit nicht stört."

    Denke Mal in Ruhe über Deine obigen Zeilen nach.
     
  6. Ja das stimmt auch...
     
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  7. Ich kann den Gedanken aber auch nachvollziehen. Als ich die Kostenrechnungen von rund 550€ bekommen habe, habe ich auch gedacht was für ein Idiot ich bin, mich mit rechtstaatlichen Mitteln zu wehren. Ignorieren und im Zweifel ein Bußgeld bezahlen erschien mir kurzfristig als vernünftigere Alternative.

    Und dann bin ich wieder auf den Weg des Querulanten gesprungen, und ziehe die Klage durch. Auch wenn es objektiv fast nichts zu gewinnen gibt. Aber ich kann vor mir selbst dastehen, und weiss dass ich mir nicht jeden ****** gefallen lasse. Klares Don-Quichote-Syndrom:)
     
  8. zieh durch! Zur Not mach ein Spendenaufruf. Das hat nichts mit Querulant zu tun.
     
  9. Frechheit
     
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  10. Darum sollten im Wiederholungsfall so viele wie möglich klagen. Damit es richtig teuer wird.
     
  11. Super, Burschi! Das hört man doch gerne. ;)
     
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  12. Das heißt konkret?
    Kann man Klageschrift und Urteil/Urteilsbegründung dann gelegentlich öffentlich einsehen?
     
  13. Das würde mich auch interessieren. Geschwärzte Persönliche Daten und den Rest bitte vernünftig eingescannt. Könnte ich meins nämlich nochmal aufrollen lassen... ;)
     
  14. Interessant wäre ja auch, ob es überhaupt rechtens war, nur den Klägern aus Nürnberg das zünden auf privatem Grund zu erlauben und allen anderen aus NBG, die nicht geklagt haben nicht.

    Bei mir- in einem anderen LDKR aus MFR war es ja allen auf privatem Grund erlaubt und nicht nur den Klägern.

    Ist dieser Youtuber eigentlich auch hier im Forum aktiv? Falls ja, vielleicht könnte er uns dazu ja einiges beantworten.:)
     
  15. Ihn hier glaub noch nicht gesehen...
     
  16. Ich denke ja. War allerdings länger nicht mehr aktiv, zumindest nicht mit diesem Account:
    @extremfireworker4
     
    Silberblau gefällt das.
  17. Das genaue Urteil wäre mal interessant
     
  18. Ein Brief vom Verwaltungsgericht aus Ansbach:

    Unbenannt.png
    Meine Antwort: aber sicher will ich das Verfahren weiterführen. Ohne Klatsche gehe ich nicht nach Hause. Hoffentlich gibt es die Klatsche klar und deutlich für die Stadt Ansbach, und nicht für mich:confused:
     
  19. Das nötige Interesse besteht in der Tat, nehme ich an. Silvester naht, die Fallzahlen steigen, und es droht Wiederholungsgefahr, da sich die Städte und Kreise schon letztes Jahr von der Rechtsprechung des OVG nicht sonderlich beeindruckt gezeigt haben, sondern das Verbot trotzdem durchgezogen haben.

    Das solltest Du in der Antwort auch schreiben.
     
  20. Die denken, man hat kein Interesse...kann ja auch nicht sein, so ein Aufriß, wegen ein paar lächerlichen Knallerchen.
    Fragt sich nur, wer hier den Aufriß macht.
    In NRW ging ja zünden auch auf öffentlichem Grund, von daher war ich zumindest in der Hinsicht nicht selbst betroffen.
    Sollte sich das ändern, werde ich ebenfalls klagen.
     
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  21. Nachtrag: Auszug aus meiner Antwort ans Gericht

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe am 31.12.2020 eine Klage gegen die Allgemeinverfügung Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
    (LStVG); Feuerwerksverbot in der Stadt Ansbach am 31.12.2020 und 01.01.2021
    der Stadt Ansbach vom 29.12.2020 eingereicht, und zusätzlich um die Gewährung des vorläufigen
    Rechtsschutzes gebeten.

    Ich habe weiterhin ein starkes Interesse daran, dass das Gericht meine erheblichen Zweifel an der
    Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung klärt. Die Zweifel wurden durch einen Artikel in der Fränkischen
    Landeszeitung, Ansbacher Ausgabe, vom 02.01.2021 bestärkt. Die Aussage „Die Behörden
    setzten mit Erfolg auf kurze Frist für Kläger“ lässt mich ahnen, dass den Erlassern der Verfügungen
    klar war, das diese einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten würden. Deshalb wurde
    mit einer aus rechtstaatlicher Sicht sehr fragwürdigen Strategie, der kurzfristigen Verkündung, gearbeitet.
    Ich sehe hier fehlenden Rechtsgrundlage zusätzlich auch noch eine Einschränkung des
    Grundrechts Artikel 19 (4). Jedem, der durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird,
    steht der Rechtsweg offen. Bei einer derart kurzen Dauer zwischen der Veröffentlichung am 29.12.
    und der Wirkung ab 31.12. sehe ich dieses Grundrecht kaum nutzbar.
    Ich werde sicher zur mündlichen Verhandlung am 12. Oktober vor Ort sein.

    Mit freundlichem Gruß
     
  22. bitte folgenden Fehler korrigieren:

    "Ich sehe hier neben der fehlenden Rechtsgrundlage, zusätzlich auch noch eine Einschränkung des
    Grundrechts Artikel 19 (4)."

    Falls noch nicht abgesendet ;)
     
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  23. Habe ich inzwischen auch gesehen. Ist aber schon unterwegs. Egal, sie werden es schon verstehen. Ich berichte wenn es was neues gibt.
     
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  24. Bitte wirklich auch die Wiederholungsgefahr anführen, da diese ein weiterbestehendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit begründet.

    Es ist rechtlich gesehen kein Pappenstiel, wenn schon Städte und Kreise etwas tun, was selbst Bundesländer nicht dürfen... Bundesrecht brechen, und zwar geplant, vorsätzlich, entgegen letztinstanzlicher Rechtsprechung, und unter Aushebelung effektiven Rechtsschutzes.
     
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