Großfeuerwerk Ein neuer 27er im Forum - Adressen für F3

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PetardShark5, 21. April 2021.

  1. Ich weiß ja nicht wie fit Du in Sachen SprengG, SprengV und SprengLR bist. Aber das ist oder sollte Dir als "Pflichtlektüre" dienen.
    Es wird von keinem verlangt das er es in und auswendig wissen soll, aber die Basics müssen sitzen.
    Und wenn die gesessen hätten, wärst Du in deinem Schein selber über einiges gestolpert was da nicht so stimmen kann.;)

    Hättest Du dann, hier Fragen gestellt.... nun ja es hätte auf jeden Fall einen anderen wie den jetzigen Eindruck hinterlassen:rolleyes: Wie war das? "Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance"
    Aber das ist jetzt nicht mehr relevant.

    Mein Tipp:
    Befasse dich mit den Basics, wenn es zu dem einem oder anderen Fragen gibt dann frage.
    Mach es soweit bis Du deine Auflagen durch hast, und trete dann deinem Sachbearbeiter gegenüber.
    Die Änderungen sind an keine Frist gebunden.

    Wenn das alles soweit durch ist erweitere deine Basics:p
     
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  2. :D Dazugibt es unterschiedliche Meinungen.
    Ich würde zumindest binnen der ersten 4-Wochen erstmal nen Wiederspruch abdrücken. Wäre bei dem konkreten Fall ja problemlos möglich.
     
  3. Naja ..... hast Du eine Rechtsmittel Belehrung dazu bekommen;)
    Also eine Änderung ist wirklich jeder Zeit möglich. Er will ja nicht gegen Wiederspruch einlegen das seinem Antrag auf Erteilung statt gegeben wurde...... hoffe ich doch mal :D
    Also ich bin mir da ziemlich sicher :sneaky:
     
  4. Sei froh, dass du den Schein so bekommen hast, wie er ist. Je nach SB wärst du schon am Alter gescheitert.

    Außerdem: Wie es scheint hast du nur die Vorteile des 27ers gesehen, denke ich. Die Nachteile, Pflichten etc werden schwer wiegen, glaub mir. Alleine die Möglichkeit von unangekündigten Kontrollen...

    Wie komme ich zu der Annahme? Da du die eklatanten Fehler in deinem Schein nicht bemerkt hast. Diese haben keinerlei rechtliche Grundlage.
    Das zeigt mir, dass du dich nicht ausreichend mit SprengG und SprengV beschäftigt hast.

    Die zeitlichen Einschränkungen sind völlig willkürlich. War letzten Sommer als Helfer bei einem Feuerwerk in Billstedt/Mümmelmannberg, dort haben wir um auch nach 22 Uhr geschossen.
    Von den Artikeleinschränkungen mal ganz zu schweigen.
     
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  5. Alles eine schwierige Konstellation...
    Sehr jung für den Schein...
    Sachbearbeiter wird evtl. nachbessern müssen...
    Schau auf alle Fälle dass deine Lagerung passt!
    Evtl. Kommt ne Kontrolle unter den Umständen schneller als bei anderen.
     
  6. Ich hätte mit der Auflage, erlaubnisscheinpflichtige Böller und Raketen (welche ohnehin anzeigepflichtig sind) am Silvesterabend nur zwischen 18 Uhr - 1 Uhr morgens abzubrennen überhaupt kein Problem.

    Wie oft zeigt man unter dem Jahr schon ein Feuerwerk an, bei dem man Raketen und Böller (mit ausschließlicher Knallwirkung!) einsetzt?
     
  7. Jedes Mal. Die ersten drei Schuß, sind immer Salut. Wie auch die letzten drei. Intro und Outro. :D
    Hab ich mir im Laufe der Jahre so angewöhnt... ;)
     
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  8. 2-3 mal im Jahr definitiv.

    Die Hamburger Auflagen sind relativ typisch. Gibt es in HH oft. Die sind zwar nicht rechtens, stehen aber erstmal drin. Man könnte zwar gegenan gehen, das lohnt sich aber für die meisten nicht. Hab mich im Bekanntenkreis mal umgehört, einer hat die selben Auflagen drin, da kam der Schein auch nicht von Herrn J.
     
  9. Nicht könnte. Muss! Nur durch (rechtlich fundierte) Gegenwehr kann man gewinnen. Wenn man alles was man serviert bekommt unkommentiert schluckt, hat man schon verloren.
     
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  10. So, ich habe Antwort von meinem Berater bekommen ich werde es dabei belassen so wie es aussieht kein bock auf stress, bin wie viele hier schreiben erstmal glücklich das ich überhaubt eine erlaubnis bekommen habe! Werde mir das SprengG/SprengV jetzt erstmal näher anschauen,
    Desweiteren danke ich allen die mir ratschläge Etc gegeben und ihr wissen mit mir geteilt haben !
    Grüße
     

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  11. Warum nennst du ihn "Berater". Die Person ist ein "Sachbearbeiter" der nach geltendem Recht einen Verwaltungsakt auszuführen hat in deinem Fall... Ich finde die Antwort frech, er "droht" dir ja sogar gefühlt mit seinem Hinweis am Ende.
     
  12. Nach der Antwort hätte ich harte Geschütze aufgefahren. Aber durch dein Alter und die nach außen schon stark erkennbare Unsicherheit würde es vllt besser so sein.
     
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  13. Da zeigt es sich, was ich befürchtet hatte. Der Sachbearbeiter nimmt dich nicht für voll :unsure:
    Du bis leider mit einem Messer zu einem Pistolenkampf angetreten, jetzt für den Moment bedeutet das .... Kopf einziehen.
    Nur Interesse halber, was hast Du in deiner Mail zu stehen gehabt?
     
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  14. #64 TIE Fighter, 23. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 23. April 2021
    Schade so etwas, und ich fühle mich in meinem Verdacht bestätigt dass er dich ganz gewaltig abledert.
    Die entscheidende Passage hat er ganz aus versehen nicht wiedergegeben. Der zitierte Passus lautet in seiner vollen Länge:
    Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
     
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  15. Nach der Antwort hätte der den kompletten Fasching - aber ohne Funkenmariechen... So ein arroganter K*tzbrocken.
    Alter... Betrifft mich nicht direkt aber ich hab trotzdem grad 180 Puls. :mad:
     
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  16. Wenn der Threadersteller den Schein eigentlich nur für Silvester beantragt hat, sind die Einschränkungen ja erstmal nicht ganz so wild, bis auf die Zeitliche Beschränkung der Raketen, Änderungen kann er ja immer noch beantragen wenn die Vorschriften und Gesetze etwas fester sitzen.
    Also die dicke F3 Batterie vor 18 Uhr ist voll oke, aber die 20g F2 Rakete ist vor 18 Uhr ganz ganz böseo_O
    Würde dem Sachbearbeiter ja empfehlen sich mal hier beraten zu lassen, damit er auch mal etwas Durchblick in die Materie bekommt:D
     
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  17. Ich stelle mir das grad bildlich vor wie Du da im Zimmer vom Sacharbeiter stehst :rofl::rules:

    Da wäre ich gerne dabei :good:
    Ich glaube wenn Du fertig mit ihm bist macht er freiwillig ne Umschulung zum Nachtwächter
     
  18. Ja, um es nochmal auf "Neu Deutsch" auszudrücken: "Der SB sieht Dich als Opfer".
    Mich persönlich würde allein dies dazu animieren in voller Hätte dagegen vor zu gehen und dem SB zu zeigen, was geltendes Recht ist!

    Wie schon gestern geschrieben, brauchen manche SB den Gegendruck um korrekt (im Sinn des Gesetzes) zu funktionieren.

    Gehst Du nicht dagegen vor, dann leistet Du nicht nur Dir, sondern auch dem nächsten Antragsteller einen Bärendienst.
     
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  19. Die 20g-Rakete ist auch OK, schließlich benötigt er dafür keine Erlaubnis...
     
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  20. Hi leute , ich fühl mich auch etwas
    -verarscht- hier meine Email ich werde mich wohl mit einem Fachmann zusammensetzen oder es auf sich beruhen lassen!
    Grüße
     

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  21. @chr
    Als U21-jähriger hat der Antragsteller überhaupt keinen Anspruch, den er geltend machen könnte....
     
  22. @PetardShark5
    Ich würde dir dringend empfehlen, die Füße stillzuhalten und dich an deinem Schein zu erfreuen....

    Lass dich dich doch hier nicht verrückt machen!
     
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  23. Ich schließe mich da @Feuer_und_Flamme! an. Ich würde es mir mit dem Sachbearbeiter auch nicht verscherzen wollen (unangekündigte Kontrollen usw.). Klar, das braucht dich nicht zu beunruhigen, sofern du dich an alle Regeln hältst. Aber wer ein Haar in der Suppe finden will, der findet es auch.

    Wenn du den Schein sowieso nur beantragt hast, um ganzjährig Feuerwerk zu kaufen, aber nur an Silvester zu zünden, ist es ja erstmal egal. Wenn es doch mal Relevanz bekommt, kannst du es ja später vielleicht von einem anderen Sachbearbeiter ändern lassen.
     
  24. Wenn ich es genau nehme steht dort >im Hamburger Stadtgebiet< Ich wohne 15 min von SH entfernt ist diese Auflage nicht demnach hinfällig wenn das feuerwerk in SH geschossen wird?
    Laut paragraf 28 sprengG ist nur eine Anzeige bei der zuständigen behörde zu machen in diesem fall wohl ordnungsamt SH
    Grüße !
     
  25. Wenn er ein Bedürfnis nachweisen kann schon. Es ist ab 21 Jahren nicht mehr nötig.

    Sprich wenn der Schein ausgestellt wird und er ein Bedürfnis nachweist hat er schon Rechte.
     
    chr gefällt das.
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