Großfeuerwerk "Beste F3 Böller" und mögliche Kontrollen bei (privaten) § 27ern

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PetardShark5, 28. April 2021.

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"Beste"F3 böller

  1. Dumbum 120

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    3,9%
  2. Dumbum scratchhead

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  3. Dumbum 2g

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    1,3%
  4. Dumbum 2g+

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    3,9%
  5. Dumbum purple

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  6. Funke trueno 1

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  7. Funke trueno 2

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  8. Funke trueno 3

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  9. Funke trueno 4

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  10. Donnerschlag

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  1. Man darf das ganze jetzt aber auch nicht auf die Goldwaage legen und vorschnell nur aufgrund eines Threadtitels voreilig Schlüsse ziehen!

    Denn sind wir mal ehrlich, ein gewisser "Spaß- bzw. Unterhaltungsfaktor" ist bei Feuerwerk immer dabei, unabhängig der Kategorie! Ich habe z. B. auch einen riesen Spaß dabei, 150er Bomben bei einem Volksfestfeuerwerk von Hand zu zünden! Dass in der aktuellen Zeit aber etwas mehr Vorsicht geboten ist leuchtet auch jedem ein ;)

    Meine Meinung, um ein wenig Wind aus den Segeln zu nehmen!
     
  2. Hi das wusste ich vorher auch nicht
    Hab einfach beim thema erstellen runtergescrollt und gesehn das man eine umfrage machen kann bin mobil dabei ich weiss nicht wie das am pc aussieht grüße!
     
    Silberblau gefällt das.
  3. Mal ganz ehrlich ... auch als 27er kannst du mit f3 böllern deinen spaß haben.
    Der einzige Knackpunkt ist ein passender abbrenner aber wenn der gefunden ist schreibt man in die Anzeige einfach Bodenfeuerwerk mit rein und gut ist.
    Muss doch nicht alles hier immer gleich über den Kamm geschert werden.
     
  4. Richtig Feuerwerk ist für mich eine sache die immer 1 mal im jahr im fokus stand nun habe ich einen 27er und weiss das ich nun verantwortung übernehmen muss und das kein böllern mit china böllern ist nur wird man aufgrund einer Frage hier für blöd verkauft ich frage mich was gekommen wäre wenn ich nach der besten 200g rakete gefragt hätte
    Knallkörper gehören genau so zum feuerwerk wie batterien und Vulkane!
     
    Kevin1887 gefällt das.
  5. So siehts aus
     
  6. Achja um zum Thema was beizutragen ... zumindest die Klasek Scatchhead Böller sind alle P1, da bks Böller wohl aus sicherheitstechnischen Gründen als Reguläres Feuerwerk keine Reibzündung mehr haben dürfen.

    Zumindest die DB 120 Scatchhead sind schon in Ordnung, schöner Reibkopf und die Verarbeitung ist auch Top.
    Zu den Klasek Böllernkann dir wohl @progres99 einiges erzählen.

    Ansonsten fallen mir da in F3 aktuell auch nur noch die Klassischen Jorge Fp3 ein.
    Aber ob die noch aufm Markt sind weiß ich nicht, von Jorge hört man ja die letzten Jahre nichtmehr wirklich viel.

    Der Markt an F3 Böller ist aktuell auch ehrlich gesagt sehr rar, da die meisten Importeure durch p1 bekannterweise nu versucht haben F3/F4 Böller an jederman zu bringen.
    Hoffentlich finden einige P1 Knaller wieder ihren Weg zurück nach F3, das wäre auf jedenfall eine bereicherung.
     
  7. Wie haben wir früher immer gesagt:
    dat muss derart scheppern, dass die Hühner im Stall vor Begeisterung vonne Stange fallen:good::whistling:.
    Alle andere ist nicht mehr als ein lauter Furz:rolleyes:.
     
  8. #33 Christoph, 28. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2021
    Genau das meinte ich mit "Spaß" Dobi :D

    Und dabei aber immer strikt die Gesetze einhalten! Dann ist man sauber und kann trotzdem Spaß haben!
     
    JonnyThunderkong, Kevin1887 und Dobi gefällt das.
  9. Da ich ja hier erwähnt wurde...

    Von den genannten Klasek Knallern hatte ich alle schon. Schwierig zu sagen welcher der beste ist, da es unterschiedliche Chargen und Ausführungen gab.

    Beispiel Dumbum Purple. Den gab es einmal mit 2g Blitz und mit 5g Blitz. Die mit 2g hieß Dumbum middle purple.
    Bei den 2G+ gab es eine Charge mit 2g Blitz und die aktuelle Charge hat 0,49g NEM pro Böller (9,8g pro Schachtel), weiß der Geier wie viel davon Knallsatz ist.

    Dumbum 120db, ich gehe mal davon aus, dass du die F3 Variante mit Visco und 1g Blitzsatz meinst. Ein schöner kleiner Knaller aus europäischer Produktion. Knall ist recht hell, was an der NEM liegt.
    Die P1 Variante (Scatchhead) mit 0,5g ist übrigens auch eine Überlegung wert, da genauso fut wie die Cobra P1, nur halb so teuer.

    Bei den 2G+ kann ich nur sagen, pass auf, welche Charge es ist. Die noch 2g haben sind gute Knaller fürn schmalen Taler, die anderen sind nichts. Die 2 Gramn Purple sind genauso gut wie gute charge 2G+.

    Mein persöhnlicher Favorit deiner genannten, in Sachen P/L ist definitiv der 2G. Einfach ein top teil. Bei meiner letzten Bestellung, haben wieder 2 Schachteln den Weg in den Warenkorb gefunden.

    Trueno No 1 von Funke, was kann man dazu sagen? Kann man machen. Mit knappen 5€ für 20 Knaller noch ok vom Preis.

    Trueno No.3 von Funke. Für unter 10€ kann man die mitnehmen.

    Trueno No.4 von Funke. Starkes Teil. Mein Favorit neben dem Donnerschlag B von JGWB in F3.
    Leider ein Auskaufartikel, da die Produktion 2016 oder 2017 eingestellt wurde, wie bei allen F3 Knallern von Funke. Dadurch werden die immer teuer. Teilweise werden die schon für 15€+ angeboten.

    So wie die aktuelle Lage in China ist wird das auch so bleiben. Da kommt nichts mehr an Blitzböllern. Da hat Klasek mit teils europäischer Produktion auf lange Licht einen klaren Vorteil.

    Der beste von den genannten ist definitiv der Donnerschlag. Preis ist halt so eine Sache. Ich möchte jetzt hier keine Phrasen dreschen, aber Qualtität kostet nunmal.

    Kommt auf den Abbrenner an. Klar, auf freiem Feld muss man mit den 5g nicht anfangen, für kleiner Abbrenner sind die aber wieder super.
    Ich hab das Privileg, alles Klasek Knaller schon gehört zu haben, der Schlüssel ist, den richtigen für den Abbrenner auszuwählen. Auf dem Abbrenner, wo ich meine Silvester-Show geschossen habe, waren die Dumbum 50 schon zu drüber. Dumbum 30 und Viper 5 waren da das Maximum, dank der brillianten Akustik.

    Beste Grüße
     
  10. Hm, also nur weil jemand schreibt dass er "Spass mit F3-Knallern" haben will regst Du Dich auf, willst gar VERBIETEN dass Leute darüber schreiben?
    Was es bei Dir im Kopf anstellt ist das eine, eine böswillige Unterstellung ("zieht man um die Häuser") ist das andere.
    Als F4-Feuerwerker mit 27er zünde ich an Silvester und 1x unterjährig sehr viele F3- und F4- Böller, die scheppern richtig laut und heftig. Ganz nach der Devise von Dobi :) - aber alles IMMER legal und auf einem vorher definierten und gesicherten Abbrennplatz. Bin noch nie "um die Häuser" gezogen mit mehr als herkömmlichen F2-Knallern. Der einzige "Proll" hier bist übrigens Du - denn Du unterstellst Dritten ohne Grund erst einmal dass sie kriminell handeln.


    Warum sollte es sich nicht lohnen für die Spassböllerei eine ANzeige zu schreiben.
    Bei mir steht bei jedem privaten Feuerwerk als Zweck immer "zum Privatvergnügen".
    Ich habe den Abbrenner, die Versicherung, den Brandschutz und die Erlaubnis des Grundstückeigentümers.
    Da kacke ich auf irgendwelche Bedenkenträger der Sorte "aber das könnte ja charakterliche Probleme" bedeuten.
    Nix da - man kann sehr sicher, sehr legal und absolut sauber F3/F4-Böller und Bodensaluts zünden. Auf einem angezeigten Abbrennplatz.

    Denn - derjenige der sich die Teile organisieren will - holt sie sich halt über die bekannt problematischen (DPD-Paket ohne Gefahrgut, unsicher, teilweise Eigenlaborate, etc) Onlineshops.
    Ich bin überzeugt, derjenige der VORHER (also vor F3-27er) wild böllernd durch die Gegend gelatscht ist wird es sich jetzt 3x überlegen und lieber auf einem Abbrennplatz legal und sauber zünden. Zumal mit den 27er auch das Recht auf die Unversehrtheit der eigenen Wohnung weg ist - d.h. die Polizei kann JEDERZEIT ansatz- und verdachtslos in Deine Wohung/Dein Haus...

    Nun, der Spass beim Murmeln von Hand zünden erschliesst sich mir nicht mehr - dazu liebe ich mein Leben dann doch zu sehr (ab 150er tut mir der Abschussknall auch trotz Gehörschutz zu sehr in den Ohren weh - bei 2-3m Abstand zum Rohr), elektrisch kann ich dann wenigstens auch mal was vom teueren Zeug sehen. Aber ich verstehe was Du meinst.
    NUR - gerade jetzt gilt es sich legal, gesetzeskonform, ansonsten aber so wie immer zu verhalten. Wer meint den Todfeinden des Feuerwerks "entgegenkommen" zu müssen hat schon verloren.
     
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  11. Quelle? Oder wieder Märchenstunde...
     
  12. Sorry, mir geht es um Privatpersonen - die genannten Paragraphen sind für

    Gewerbetreibende, wo ist die Quelle für Privatpersonen?

    Nu ist es exakt.
     

  13. Der Paragraph 31 Satz 1 und 2 betrifft nicht nur Gewerbetreibende, sonst wäre nicht von Personen "die einer Erlaubnis nach §27 bedürfen" die Rede....
     
  14. Bezieht sich doch auch auf Privatpersonen. Da steht:
    ....... sowie Personen, die einer Erlaubnis nach § 27 bedürfen, .....
     
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  15. Da solltest aber nochmal genau lesen.;)
     
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  16. #42 Adnan Meschuggi, 29. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. April 2021
    Die Kollegen haben es Dir "in the face" besorgt.
    ....

    Man sollte sich eben mit dem was man will auch mal auseinandersetzen. Und wer etwas in Zweifel zieht kann sich ja auch selbst schlau machen.

    ODER - einfach mal denen die viel mehr Ahnung haben als Du hast glauben.
    Zwar ist dank des Infektionsschutzgesetzes diese Unverletzbarkeit für JEDEN aufgehoben, für 27er und 20/7er aber schon immer

    Aufklärung tut not - höre ich da gerade einige hektisch "Material" verfänglicher Art wegschaffen? ;)

    Der 27er trägt die VOLLE Verantwortung - deshalb auch die Versicherung und die Pflicht Feuerwerke anzuzeigen.
     
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  17. Pardon - da steht tatsächlich etwas von 27er. Wenn Einigkeit besteht, dass 30-32 die relevanten §§ sind, dann weiter im Text.

    Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung:
    Hmmh, allerdings "nur" bei §31 (2) Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten
    (klingt also mehr nach richterlicher Anordnung, oder Gefahr in Verzug, SEK tritt die Wohnung ein).

    Von Routinemäßigen kontrollen kann ich da nix erkennen.


    Was ist das dann hier?
     
  18. Erziehung auch.

    Und a bissle weniger Fantasie wäre auch schön ;-)
     
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  19. Theoretisch besteht immer der "Verdacht" auf Gefahr. Denn wir bewahren Explosivstoffe auf. Es muss also kontrolliert werden können ob alles seine Richtigkeit hat.
     
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  20. Dann gab es bestimmt schon haufenweise routinemäßige Kontrollen bei (privaten) 27er in Wohnräumen ohne richterliche Anordnung.

    Bei wem? Oder wer kennt wen? Oder wer kennt wen der wen kennt?
     
  21. Das hängt meiner Meinung nach ursächlich erstmal davon ab was du als Aufbewahrungsstätte angegeben hast bzw. angibst. Diese darf verdachtsunabhängig kontrolliert werden. Wie auch die regelkonforme Aufbewahrung bei Jägern/Sportschützen auch kontrolliert wird. Ich habe genau aus diesem Grund meine Aufbewahrung frei nach SpengLR410 von Außen frei zugänglich gewählt. So besteht bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle überhaupt kein Grund das Wohngebäude zu betreten. Gibst du den Keller an geht die Kontrolle im Keller weiter, oder im Abstellraum, Bad oder was du auch immer angibst.
    Bei einer Kontrolle mit Verdachtsmomenten kommen die sowieso mit Durchsuchungsbeschluss und nehmen dir die Bude auseinander.
     
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  22. Theorie und Praxis... es heißt nicht das es sein muss aber es kann. Und wenn der Tag kommen sollte darf der Betroffene eben nicht "jammern". Waffenbesitzer kennen es auch, sie können ebenso kontrolliert werden ohne Termin. Es gibt Sachen da versteht der Staat eben 0 Spaß
     
    Quinzy, Tibola und Micha87 gefällt das.
  23. Was ich auch noch zu Bedenken gebe, da sich wohl die wenigsten darüber bewusst sind :
    Der Zugriff auf F3 darf nur der 27er haben, sonst niemand, niemals. Kommt es zur Kontrolle während der Abwesenheit des 27ers und die Frau/Mann/Mitbewohner macht dem Kontrolleur die Türe zum Aufbewahrungsraum auf, wirkt sich das echt ganz schlecht auf den längerfristigen Besitz des 27er aus. Der ist dann nämlich futsch und man hat evtl. mehrere Strafverfahren am Hals. Natürlich nur solange sich dann auch tatsächlich ptGs der Kat F3 im Raum befinden.
     
  24. Quelle? Geht aus dem 30-32§§ nicht hervor.

    WaffG §36 - andere Baustelle , bin selber LWB

    Dito. WaffG §36 - andere Baustelle


    Also sind wir doch wieder da :

    Kommt in der Praxis nicht vor, da 1. unnötig da die meisten sehr verantwortungsvoll sind und 2. weil es keine Rechtsgrundlage gibt.
    Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht so leicht heribeizuspinnen bei Feuerwerk (PTG)....
     
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