Großfeuerwerk "Beste F3 Böller" und mögliche Kontrollen bei (privaten) § 27ern

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PetardShark5, 28. April 2021.

Schlagworte:
?

"Beste"F3 böller

  1. Dumbum 120

    3 Stimme(n)
    3,9%
  2. Dumbum scratchhead

    0 Stimme(n)
    0,0%
  3. Dumbum 2g

    1 Stimme(n)
    1,3%
  4. Dumbum 2g+

    3 Stimme(n)
    3,9%
  5. Dumbum purple

    0 Stimme(n)
    0,0%
  6. Funke trueno 1

    2 Stimme(n)
    2,6%
  7. Funke trueno 2

    0 Stimme(n)
    0,0%
  8. Funke trueno 3

    4 Stimme(n)
    5,3%
  9. Funke trueno 4

    33 Stimme(n)
    43,4%
  10. Donnerschlag

    30 Stimme(n)
    39,5%
  1. Weist‘e was. Mach doch was du willst und wie du das für richtig empfindest. Ich mache wie ich das für richtig halte, mit der BezReg und dem Amt durchgekaut habe. Alle Quellen sind im SprengG, der 1. und 2. SprengV SprengLR410 und SprengVWV zu finden.
     
    Quinzy gefällt das.
  2. Helfer?
     
  3. Das darfst du auch, nur dann behaupte hier nicht so vollbrüstig Sachen die du nicht belegen kannst.
     
  4. Wo?
     
  5. Hier:

    Und hier:


    Viel könnte/hättte/ evtl - Vermutungen, null Belege
     
  6. Wird sich jetzt eigentlich überall im Forum zerfleischt? :confused:

    Auch ich hab seit ein paar Jahren nen 27er, bald auch in F4, und auch ich habe an Silvester viel Spaß mit diversen F3-BKS-Böllern. Was ja auch vollkommen legitim ist, mit geeignetem Abbrenner und entsprechender Anzeige bei der zuständigen Stelle...wo da das Problem sein soll verstehe ich ehrlich nicht.
     
    Quinzy, Bombenstimmung und chr gefällt das.
  7. Spaß ist doch das wichtigste! Und so ein schöner Donnerschlag hat was. Finde das jeder auch ein anspruch haben darf an Bodenknallkörper mit BKS sofern es konform abläuft und sich daran selbstverständlich erfreuen darf.;)
     
    Bombenstimmung, chr und Christoph gefällt das.
  8. Ich habe es mir jetzt noch öfters durchgelesen, kann aber keine unklaren Sachen erkennen die ich in irgend einer Art belegen müsste oder sollte.
     
  9. Ich lese immer wieder solche Sachen von den "Profis":

    Und

    Theoretisch belegbar durch Gesetze kommt nix (außer SprengG §§30-32). Diese gelesen geht daraus etwas ganz anderes als Routinekontrolle hervor.
    Belegbare Praxis (Gerichtsentscheide, oder wenigstens selbst erlebte Kontrollen) von (privaten) 27ern ebenfalls Fehlanzeige.....




    Nein, liegt mir fern.

    Nur sollten die "Mythen" hier nicht noch von den "Profis" verbreitet werden....

    Was soll das?

    Denke das ist ein FACH-Forum.

    Meine Meinung.
     
  10. Eben! Wenn der Spaß nicht im Vordergrund steht, warum zünde ich dann überhaupt privat Feuerwerk? Um die Nachbarn zu belästigen? Um Geld zu verbrennen, wie’s die ganzen Gegner immer so schön behaupten? Das würde mich jetzt wirklich mal interessieren ;)


    Das bezog sich mehr darauf, warum man sich hier überhaupt für vom Gesetzgeber erlaubte Sachen rechtfertigen muss... (siehe diverse Posts auf Seite 1) persönlich kann man von BKS-Böllern ja halten was man will, aber einem dafür die charakterliche Eignung etc. absprechen geht meiner Meinung nach gar nicht. :confused:
     
  11. @PetardShark5 Jetzt wurde dein Thema am Ende komplett in eine andere Richtung gelenkt. Naja... geht manchmal schnell hier. Unterhaltsam ist es trotzdem. :)
     
    Ashenvale gefällt das.
  12. #62 TIE Fighter, 29. April 2021
    Zuletzt bearbeitet: 29. April 2021
    Also hier mein letzter Versuch, wobei sich mir immer die Frage stellt wieso ein staatlich geprüfter Pyrotechniker nicht in den grundlegenden gesetzlichen Regelungen bewandert ist.
    Wenn der angefragte Kontext in den genannten §§ 30-32 SprengG behandelt wird und dir genannt werden, kann dir keiner einen weiteren § nennen, da es keinen weiteren gibt. Wenn du aus den entsprechenden §§ nicht die gewünschte Informationen ziehen kannst hast du mehrere Möglichkeiten:
    - Entweder du glaubst deiner eigenen Interpretation der Gesetzt und lässt es drauf ankommen.
    - Du liest die "Übersetzung" des SprengG in der SprengVWV nach, in der Leitfäden für Beamte und Sachbearbeiter gegeben werden.
    - Du sprichst mit deiner BezReg oder deinem Sachbearbeiter.
    - Du fragst einen Rechtsanwalt. Am besten einen der auf dem SprengG bewandert ist.
    Ich hatte einen ausführlichen und langen Schriftwechsel mit Rechtsanwalt Wübbe unter
    [email protected]
    Rechtsanwalt Wübbe
    Dieser hat mir den dir geschilderten Sachverhalt genau so bestätigt:

    "....."
    *Zitat entfernt.

    Glaub es, lass es, oder frag ihn selber. Mir egal.
    Hier noch die passende Passage aus der SprengVWV:
    31.3
    Die zuständige Behörde hat anlässlich der Überprüfung nach Nummer 31.2 zu prüfen, ob die Vorschriften über die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eingehalten werden. Besonders zu achten ist auf die diebstahlsichere Aufbewahrung, die diebstahlsichere Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen sowie auf die Vorschriften über die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen für die Aufbewahrung nach Nummer 4 des Anhangs zur 2. SprengV. ........................

    Und wie soll bei einer Überprüfung denn die zulässige Höchstmenge kontrolliert werden wenn du keine Aufbewahrungsstätte angibst? Danach richtet sich ja schließlich die zulässige Höchstmenge.
     
  13. Hi leute , ich hatte jetzt hier ein stück still mitgelesen und ich bin doch sehr froh das ich anscheind nicht der einzige bin der Feuerwerk mit Spass in verbindung bringe!

    Eigentlich hatte ich nach den Ersten post's keine lust mehr großartig zu schreiben weil es Tätsächlich so scheint Als wäre es hier manchen wichtiger Anstatt fachliche Antworten zu geben wilde Spekulationen/behauptungen Aufzustellen Und wie die hilfspolizei zu verurteilen das habe ich leider nicht erwartet als ich mich in einem Fachforum Angemeldet habe -Schade

    Ich danke denen die tatsächlich auch meine frage beantworten konnten und mir daduch geholfen haben!
    Grüße Petardshark5
     
    Micha87, bottzi, chr und einer weiteren Person gefällt das.
  14. §16 SprengG sagt dir was... ??!

    31.2 Das Verzeichnis nach § 16 SprengG soll mindestens einmal jährlich ohne vorherige Ankündigung geprüft werden. Die behördliche Prüfung ist im Verzeichnis unter Angabe des Datums zu vermer-ken. Wesentliche Beanstandungen sind in den Vermerk aufzunehmen. Werden bei der Prüfung Tat-sachen bekannt, die eine Änderung, Rücknahme oder den Widerruf der Erlaubnis veranlassen könnten, so sind diese der Erlaubnisbehörde mitzuteilen.
    31.3 Die zuständige Behörde hat anlässlich der Überprüfung nach Nummer 31.2 zu prüfen, ob die Vor-schriften über die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen eingehalten werden. Beson-ders zu achten ist auf die diebstahlsichere Aufbewahrung, die diebstahlsichere Beförderung von explosionsgefährlichen Stoffen sowie auf die Vorschriften über die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen für die Aufbewahrung nach Nummer 4 des Anhangs zur 2. SprengV. Die Anforde-rungen an die diebstahlsichere Beförderung ....
     
  15. Mal nebenbei, Meinung zum Funke Trueno no.6?
    Ist der Knall dumpf oder eher hell?
     
    Christoph und kanne81 gefällt das.
  16. Meine "Interpretation" des SprengG für (private) 27er Inhaber


    versus Eure "Profi Interpretation"


    Und

    ist halt meilenweit auseinander.


    Und bislang konntet IHR keinen Beleg (praktisch oder theoretisch) für den höheren Wahrheitsgehalt eures Standpunktes liefern....


    Ich lerne SEHR GERNE dazu, nur halt kein Höhrensagen oder Angstgemache ohne Nachweise. (§§30-32 + Verwaltungsvorschrift habe ich Dir entkräftet ; jedenfalls so absolut wie DU diese interpretierst).
     
  17. könnte ne spur dumpfer.... ;-)
     
    Ashenvale gefällt das.
  18. Eigentlich wollte ich zu den P1 dingern nichts Schreiben aber

    Ich nehme An das die Dem Ps5 Ähnlich sind und der sound von denen ist echt Brutal da Flattert es einem wirklich!
     
    Ashenvale gefällt das.
  19. Nur weil du keine Aufzeichnungspflicht hast, heißt das nicht das keine Kontrolle der anderen Punkte erfolgen kann.
     
  20. #70 kanne81, 29. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. April 2021
    Jetzt wird es richtig interessant....

    Ja, wieso? Quelle? Aus Basis von was?



    --> Kein Bedarf, ich lese da ganz klar meine Interpretation raus:

    Grundsätzlich schon eine Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung, allerdings "nur" bei §31 (2) Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten.

    Also, nur nach richterlicher Anordnung, oder Gefahr in Verzug also mit SEK.

    Von routinemäßigen Kontrollen steht nix im Gesetz für (private) 27er...


    Aber ich könnte mich auch irren, nur wo sind die Belege?
     
  21. Oberwachtmeister Walther steht vor der Tür und sagt es riecht verdächtig nach Cannabis und schon steht er im Haus und schaut sich in Ruhe um, ob du willst oder nicht.
     
  22. Dafür ist der 27er aber irrelevant - das kann er auch bei jedem anderen so machen....


    P.S.: Ich bin Nichtraucher. ;-)
     
  23. Ich verstehe nicht warum man den "Neuen" so ne Angst mit einer "jederzeit möglichen Polizeikontrolle und Hausdurchsuchung" machen möchte....

    Der Club der Feuerwerker soll doch wachsen...... Wo ist der Sinn diesen Mythos nicht zu entschärfen?
     
    Kevin1887 gefällt das.
  24. Sollte nur als Beispiel dienen wie einfach sich Zugriff zur Wohnung verschafft werden kann.

    Kann auch einfach auf die § 27er abgewandelt werden.
     
  25. Du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass die Polizei sich mit ner pfiffigen Ausrede bei 27er-Inhabern vorbeischauen und sich Zutritt in die WOhnung verschaffen um die Aufbewahrung routinmäßig zu kontrollieren da es das SprengG nicht hergibt..... Und das in Größenordnung bundesweit.....

    Also bitte.

    Klar, jeder Kriminelle Bürger hat das Risiko das irgendwann die Polizei vor der Tür steht - jeder gesetzestreue Bürger hat ein sehr sehr geringe Chance davon betroffen zu sein (Irrtum bei der Adresse für die SEK kommt ab und an ja auch vor).
    Nur ist deine geringe Chance als 27er Inhaber genauso gleich klein wie bei jedem anderen gesetzestreuen Bürger....

    Also, keine Panik.

    Nach meinem Eindruck und Verständnis sind die "Routinekontrollen" der (privaten) 27er ein Märchen....
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden