Großfeuerwerk "Beste F3 Böller" und mögliche Kontrollen bei (privaten) § 27ern

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PetardShark5, 28. April 2021.

Schlagworte:
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"Beste"F3 böller

  1. Dumbum 120

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    3,9%
  2. Dumbum scratchhead

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  3. Dumbum 2g

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  4. Dumbum 2g+

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  5. Dumbum purple

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  6. Funke trueno 1

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  7. Funke trueno 2

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  8. Funke trueno 3

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  9. Funke trueno 4

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  10. Donnerschlag

    30 Stimme(n)
    39,5%
  1. Ich hab mir die 2g+ und 2g mal Gegönnt laut Artikel Beschreibung sollen sie 2g Haben Also Genau wie es Soll !
    hast mir Sehr Geholfen!

    Ps.die jgwb waren ausverkauft sonnst hätte ich sie auch probiert!

    Viele Grüße Petardshark5
     
    Kevin1887 gefällt das.
  2. #77 Adnan Meschuggi, 29. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. April 2021
    Nun, Du wolltest mir in "unverschämter Weise" ("Märchenstunde") *** Und die haben halt ALLE Recht und Du stehst mehr und mehr wie der vollkommene .... da.

    Korrekt - Beispiel:
    1.) An Silvester: Polizist A und B wollen Person Z kontrollieren. OHNE berechtigten Anfangsverdacht bekommen Sie keinen Durchsuchungsbescheid von einem Richter. Und "Gefahr im Verzug" muss korrekt begründet werden - betreten sie die Wohnung und finden KEINE "Beweismittel" stehen sie sehr schnell bis zum Scheitel in den Fäkalien.
    2.) Der Pyrotechniker X, 27er F4, mit angemeldetem Bunkerplatz und alles einwandfrei bekommt zuhause Besuch von A und B. Diese können IMMER, eben weil IMMER eine Gefährdung vorliegen kann, die Wohnung/das Haus durchsuchen. OHNE Durchsuchungsbescheid. Dies ist sauber im SprengG geregelt.

    Wer - wie Kanne81 dies nicht akzeptieren kann sollte m.E. nach keinen Schein für den Umgang mit ptG der Kategorie F3 oder gar F besitzen.

    Du leistest hier hervorragende Arbeit - besser kann man es nicht darstellen. Daneben kommen die Erfahrungsberichte auf Wiederholungslehrgängen, von Veranstaltern und Teilnehmern - bei allen ist klipp und klar das Feedback "Polizei kommt jederzeit ansatzlos rein, wenn sie es denn will". Aber die haben natürlich alle keine Ahnung, nur Kanne81 kennt die Wahrheit (TM). Und die Kritik an Deinem hervorragenden Kommentar ist absolut unpassend und unverschämt. Statt froh zu sein dass einem Experten hilfreiche Informationen liefern wird - weil die Botschaft nicht passt - der Bote attackiert. Das ist tatsächlich ein ernstes Problem dieses Forums.
    Was für ein saudummes Gewäsch
    1.) Niemand macht irgendwem Angst. Wir, d.h. Feuerwerker die wissen was Sache ist informieren andere (neue) Feuerwerker. Die Faktenlage IST eindeutig. Typen Deines Schlages glauben, wenn sie der anderen Seite nur besonders agressiv eine Breitseite verpassen, dass diese einknicken und man selbst "einen Sieg" errungen hätte.
    2.) Rechtsanwalt Wübbe ist der absolute Experte in Sachen Recht/Gesetz/Umgang im Konfliktfall in Sachen Feuerwerk. NIEMAND hat hier ein tieferes Wissen über die Möglichkeiten/Einschränkungen. Der Kollege hat von ihm zitiert - und Du kleiner Wicht - statt DANKBAR zu sein dass man Dir die Fakten darlegt - urinierst den Schreiber an? Das ist ein ernstes Problem, so können Neulinge eben NICHT an die wichtigen Fakten gelangen.
    3.) Wieso sollte ein Neuling, der den 27er will Angst vor Hausdurchsuchungen haben? Weil - Achtung Vorurteil - da zentnerweise Explosivstoffe illegaler Art rumliegen? Daneben die 100kg Koks und noch ein paar illegale Schusswaffen? Nein - eine Hausdurchsuchung ist für gesetzestreue Menschen kein Problem. Es kann aber psychologisch ein Traumata bedeuten. Und daher ist es gut und wichtig dass Menschen die sich für diesen Schein interessieren diesen Pferdefuss dabei KENNEN. Wenn dies lichtscheues Gesindel, die bei einer Durchsuchung 16 Jahre in den Knast müssten abgehalten werden ist dies um so besser.
    4.) Menschen Deinen Schlages - so jemand will ich nicht in der Feuerwerkergemeinschaft sehen. Statt von erfahrenen, viel klügeren Pyrotechnikern etwas zu lernen glaubt der Frischling entgegen den Fakten irgendwelches falsches wirres Zeug abzusondern.
    Zudem scheinst Du ne Schneeflocke zu sein, weil Du "verärgert" über meine Replik warst, Deinen unverschämten Ton ("Märchenstunde") aber als gottgegeben und richtig gehalten hast.
    PS: Wenn Du was lernen willst in fachlicher Hinsicht - höre auf Dobi und Anton, wenn auch letzterer wohl längers nicht hier war. Beide haben mehr über Feuerwerk vergessen als der Rest von uns F4-Feuerwerkern je lernen könnte.
     
  3. Kann man den Typen ignorieren - außer Fäkalsprache nix gewesen - Null Fakten

    Luftpumpe ohne Verstand, leider...


    Quelle?

    Aber da wird nix kommen, außer pöbeln ist da nix. Selber denken hamm wa net geläääärnt.
     
    psymon gefällt das.
  4. Dann hoffe ich für dich, dass dein Händler noch Altbestände hat. Ich hab letztes Jahr eine VE 2G+ direkt über den deutschen Vertrieb von Klasek (Firma Pyroartists) bestellt. Meine hatten 9,8g pro 20er Schachtel und waren nicht wirklich toll.
     
    KohleGold gefällt das.
  5. Hi also ich hoffe jedenfalls das ich dann die richtigen bekomme sonnst werd ich sie wohl nicht annehmen weil 10g/schachtel echt ein witz ist
    Habe bei Neumann Bestellt und hol die tage ab!

    Wenn 2g in der beschreibung stehen sollte ich ja uch 2gramm kriegen
     
  6. Mach bitte den Kopf zu, bzw. pack das Handy weg oder lass die Tastatur ruhen.

    Ich finde es schade, das jemand wo "Pyrotechniker" unterm Nick steht hier im Forum 1. einen solch schlechten Umgangston an den Tag legt ("Märchenstunde") und zweitens so ignorant ist auf seine faktisch falsche Meinung zu beharren, nachdem anderem Member ihm den Sachverhalt korrekt dargelegt haben.
    Ein solches Verhalten kenne ich sonst nur von F3 27ern die den Schein frischen haben und keine Ahnung von Tuten oder Blasen haben. Diese adaptieren dann oftmals den Standpunkt/die Meinung des Sachbearbeites.

    Ich teile oft die Ansichten und Meinungen von Adnan nicht, mal bleibe ich still, mal äußere ich mich. Ich bin aber bei Meinungsverschiedenheiten immer sachlich geblieben, genau wie er. Ich weiß auch, dass er seine Beiträge absichtlich so schreibt, wie er es tut und das mit Erfolg, da es seinen Gegenüber auf die Palme bringt.
    Was man nunmal einfach ihm annerkennen muss, ist das er fachlich gut aufgestellt ist. Seine Beiträge haben fachlich Hand und Fuß.

    Obwohl er ist wie er ist, schätze ich ihn als Bereicherung des Forums.

    Beste Grüße
     
  7. Meine "Interpretation" des SprengG für (private) 27er Inhaber


    versus Eure "Profi Interpretation"


    Und

    ist halt meilenweit auseinander.


    Und bislang konntet IHR keinen Beleg (praktisch in Form von echt stattgefundenen Kontrollen oder theoretischer Grundlage ala Gesetzestext) für den höheren Wahrheitsgehalt eures Standpunktes liefern....



    Ich lerne SEHR GERNE dazu, nur halt kein Höhrensagen oder Angstgemache ohne Nachweise. (§§30-32 + Verwaltungsvorschrift habe ich Dir entkräftet ; jedenfalls so absolut wie DU diese interpretierst).


    -----------------------------------------------

    Kommt jetzt noch etwas FACH-Wissen von den Profis hier oder nur persönliche Anfeidungen und Geschwurbel?

    Würde gerne wissen wo ich falsch liege.
     
  8. Nachdem ich hier auch meinen Namen gelesen habe, möchte ich der aufgebrachten Menge;), folgendes zu bedenken geben:

    Über die Beiträge von Adnan kann man geteilter Meinung sein, aber es ist richtig, dass Personen, welche eine Erlaubnis (egal welche) nach SprengG haben, mit Kontrollen rechnen müssen.
    Ob das irgendwo steht.......ganz ehrlich..........ich weiss es nicht. Habe auch noch nie im Gesetz danach gesucht. Es wäre mir auch egal.
    Man sollte nur wissen, dass die Behörde es machen kann und i.d.R. werden diese Kontrollen auch vorher angekündigt.
    Das gilt übrigens auch für Waffenbesitzer. Nur muss man deshalb nicht beunruhigt sein.

    Nur mal so als Beispiel:
    Wenn ein Nachbar gerne denunziert und den Verdacht einer Straftat äussert, oder wenn bei Überprüfung des Händlers festgestellt wurde, dass die erworbene Menge an SP oder NC nicht konform mit den zulässigen Lagermengen ist usw.

    In der Regel findet dann auch keine filmreife Hausdurchsuchung statt, sondern ein "Frage- und Antwortspiel". Wenn alles passt ist die Störung nach fünf Minuten vorbei.
    Um jemanden die Bude auf den Kopf zu stellen, ist ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich und den gibt es nur, wenn ein rechtssicher begründeter Verdacht besteht. Ausser, es ist erkennbar Gefahr in Verzug oder man wird "auf frischer Tat" erwischt.
    Oder die Hundertschaft hat sich in der Tür geirrt:rolleyes:
     
  9. Hallo Dobi,
    vielen Dank für diesen ehrlichen und guten Post. Finde ich klasse und führt evtl bei dem ein oder anderen zum Nachdenken / Überdenken der unverrückbaren Statements vorab.


    Inhaltlich 100% d'accord, nur würde ich es anders formulieren:
    Personen mit SprengG Erlaubnis tun gut daran die empfohlenen Sichheitsregeln (LR410, etc) aus eigenem Interesse zu beherzigen.
    (Kontrollen im Rahmen des privaten 27er sind doch recht unwahrscheinlich. Viel besser ist doch die sinnvollen Regeln für sich/Famiele/Kinder umzusetzen)

    Dieser Satz zeigt wahre Größe.


    Das passiert m.E. im Wesentlichen bei Waffenbesitzern (LWB) und ist über §36 WaffG (3) abgedeckt, oftmals haben Waffenbesitert einen 27er für Pulver für Wiederladen oder Vorderladerschießen (Bin selbst LWB und WIederlader):
    (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt

    Abgedeckt ist bei Waffenbesitzern aber dann nur die Besichtigung der Waffen/Munition - das Pulverlager gehört explizit nicht dazu. (In der Praxis wird das aber oftmals "übereifrig" mit erledigt - was ja auch nicht schlimm ist).

    Inhaltlich 100% d'accord, als gesetzestreuer Steuerzahler muss man vor nichts Angst haben,





    Klingt gar nicht mehr so brisant - vielen Dank für Deine Einschätzung.
     
    Dobi gefällt das.
  10. @progress99: Schön dies zu lesen. Aber nein, ich provoziere solche Leute nicht, ich haue ihnen die Fakten links und rechts um die Ohren.
    Warum? Man kann Fragen stellen, man kann auch seine eigenen Aussagen verteidigen.
    Wer aber gleich mal mit "Beleg - oder Märchenstunde" einsteigt BETTELT um die grobe Kelle. Und dennoch bekommt er nur ein leichtes Tsts... das hat seine Gründe.
    Die Kollegen haben ihm die Realität anhand der Gesetzeslage dargelegt, wir haben eine Aussage von RA Wübbe, der DER Experte im SprengG und im Kampf gegen die teilweise unfairen Behördenvertreter ist.
    Wenn dieser also kundtut - ja die Behörden können jederzeit die Wohnung betreten - dann ist das als gegeben zu sehen, eben weil es in den entsprechenden Paragraphen steht.

    Mir waren diese bekannt, viel wichtiger aber als der Text im Gesetz waren die Aussagen - in der Sprengschule Siegen als ich meinen Schein machte und dann dort einmal verlängerte und dann auch bei Herrn Hummig, der trotz vielfacher Kritik (die ich nicht immer für sachlich halte) wohl einer der bestens mit dem Gesetz zu tun habende Experte ist. ALLE, inkl. der Teilnehmer (bei den Wiederholungslehrgängen) haben auf das Risiko hingewiesen. Da wir mit Explosivstoffen hantieren dürfen, ist aus SIcht des Staates eben BESONDERES Augenmerk auf uns.
    Und aus dieser Logik macht es NATÜRLICH Sinn dass ansatzlos die Polizei mal das Haus anschauen können (nicht dass sie es immer tun) wenn sie es wollen. Denn bei uns ist IMMER ein Risiko. Wer im Bunker 500kg NEM lagern hat, bspw. 1.3G Murmeln, bei dem schaut man eben auch mal zuhause nach. Ganz ohne richterlichen Beschluss (der eben mit vielen Verdachtspunkten gefüttert sein müsste)

    Was der verwirrte oder einfach pöbelnde "Möchtegern-Pyro" da tut ist halt "ich will aber recht haben, auch wenn jeder was anderes schreibt und auch noch mit FAKTEN und Gesetzesabschnitten belegt" Geblubber.

    Für mich hat jemand, der sich SO verhält an für sich nicht die Reife mit ptG >F2 umzugehen. Diese Menschen outen sich immer recht einfach. Sie sind es, die uns - den Hobby-Pyros mit Anspruch (aber eben auch dem Willen sich an die geltenden Gesetze zu halten) das Leben schwer machen. Leider.

    Einfach komplett ignorieren - das hilft um solche Marktschreier ins Leere laufen zu lassen. Klopft bei ihm die Polizei an, wird er ja sehen was passiert ;D
     
  11. Absolut Beschugge, bitte halte Dich doch zurück. (Name ist Programm)

    Zum Thema kannst Du ohnehin nix mit Deiner mangelnden Kinderstube, Lese- und Schreibfähigkeit sowei Sachkompetenz beitragen.

    Es gibt genug Fachleute hier im Forum, die am sachlichen Austausch interessiert sind und dazu auch etwas beitragen können - Du halt nicht...
     
  12. Die JGWB sind die qualitativ besten Böller, die ich je in der Hand hatte.

    Klar, muss man dafür mehr Geld auf den Tisch legen. Aber es ist 100%Made in Germany, ultimative Qualität und ganz ehrlich, das Leben ist zu kurz, das man sich nicht das Beste gönnt :)
    Aber die Funke Trueno sind auch geil :D
     
  13. Die Provokation besteht darin, wie du die Fakten dareichst;) -Um ein bisschen Denglisch einzubauen- Du formulierst, ob bewusst oder unbewusst (das weist nur du) edgy.
    Ich hab meinen Frieden damit geschlossen, da ich weiß, damit umzugehen.

    Thema Kontrolle. Mein SB kommt einmal im Quartal zum kontrollieren. Ehrlich gesagt finde ich es sogar gut und würde es begrüßen wen jeder SB es so machen würde bei den 27ern. Ich will nicht wissen, was bei einigen im Keller oder im Wandschrank so schlummert.
    Durch die Kontrolle ensteht mir auch keine Trauma, der einzige Schaden den ich dadurch erleide, sind 30 Minuten meiner Zeit die ich verliere und eine Tasse Kaffee.
    Ich habe auch nichts zu befürchten, da meine Sachen alle (bis auf 2-3 Schachteln Böller und ein paar F2 Raketen) auf Palette im Bunker stehen.

    Beste Grüße
     
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  14. Namensverballhornung nutzt Du als probates Mittel?
    Das sagt ja schon viel über Dich aus..
     
    Maro gefällt das.
  15. Vielen Dank für deinen Input - das ist wriklich sehr regelmäßig..... Hast du außerhalb des (privaten) 27er noch weitergehende Erlaubnisse? Evtl. (Pyro)Gewerbe angemeldet?

    Falls nicht, sprich einzige Erlaubnis ist der 27er, dann würde mich interessieren ob Du ggfs den SB (man kennt sich ja schon ein wenig) mal fragen kannst auf welcher (Rechts-)Grundlage er Dein Wohneigentum oder die Aufbewahrungsstätte (auf deinem Privatgrundstück) kontrolliert.

    Bei Gewerbe sind die regelmäigen Kontrollen (mindestens 1x im Jahr) ja durch das SprengG begründet, nur halt bei Privatpersonen (sprich reine 27er) meines Erachtens nicht....
     
  16. Wir sind hier schon soweit ab, deshalb platziere ich meine Frage auch mal hier:

    Nehmen wir an jemand hat jetzt bei der Beantragung eine Aufbewahrungsstätte in einem unbewohnten Raum angegeben und wollte dort alles herrichten. Alles völlig konform. In der Bearbeitungszeit etc. erscheint dieser Person das jedoch nicht mehr ganz so gut, da er doch gerne mehr NEM "bevorraten" möchte als er es eben in seinen eigenen vier Wänden rechtlich konform darf. Nun wird sich beim Pyrotechniker ins Lager "eingemietet". Wenn jetzt, warum auch immer, jemand erscheint und mal nach der angegebenen Aufbewahrungsstätte schauen möchte, ist dies dann ein Problem weil diese ja gar nicht mehr, oder noch nie vorhanden waren?
     
    kanne81 gefällt das.
  17. In dem Fall ist die angegebene Aufbewahrungsstätte halt leer. Nix vorhanden. Ende...
    Man kann dann ja bei Bedarf gern zum Bunker fahren und selbigen in Augenschein nehmen lassen.
    Ich verstehe das Problem gerade nicht. In meinem angegebenem Aufbewahrungsort ist im Moment auch nur ne handvoll F2. Der Rest liegt beim befreundetem Pyrotechniker.
     
  18. Ich bin ganz klar für den Donnerschlag, die Dumbum 2g sind auch i.o. Das erst genannte ist in der Qualität und Leistung einfach nur top.
     
    Amonshie gefällt das.

  19. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, hat mir der Eigentümer eines Bunkers (habe dort einen Stellplatz) eine Bestätigung ausgestellt, welche ich der zuständigen Behörde zugesandt habe....
     
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  20. Wurde denn angegeben Wo der unbewohnte Raum liegt? Meines Erachtens spricht nichts dagegen mit seiner Aufbewahrungsstätte unzuziehen, solange alle Vorschriften beachtet werden.
     
  21. Mein SB hat zu mir gesagt, die Aufbewahrungsmoeglichkeit dürfte nicht Fremdeigentum denn er könne ja sonst nicht jederzeit dorthin um zu kontrollieren.
     
  22. #97 kanne81, 30. April 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. April 2021
    Die Anlage von LR410 gibt perfekten und wirklich übersichtlichen Aufschluss über die Anforderungen an eine Aufbewahrungsstätte (welche Punkte der LR410 relevant sind für welche Stoffe/Gruppe, also kann man ganz gezielt die paar Paragraphen lesen für z.B. Klasse II anders als Klasse III) aber halt auch in Abhängigkeit von Gewerbe-Räumen oder privaten (nicht gewerblich).

    Ich nehme aber an über die Anforderungen aus LR410 an die Aufbewahrungsstätte ist man sich im klaren - Sofern du PRIVAT (nicht gewerblich) aufbewahrst bist du lediglich Auskunftspflichtig nach §31 SprengG (d.h. auf Nachfrage mitteilen wo/wie gelagert wird), ansonsten darfst du (ordnungsgemäß) deine Aufbewahrung haben wo du willst und auch jederzeit ändern z.B. weil es woanders besser "passt".


    EIne routinemäßige Kontrolle findet nicht statt bei (privaten) 27ern. Ohne Ankündigung schon mal gar nicht. Das sind Märchen für die Neu-Feuerwerker ;-)

    D.h. die ordentliche Aufbewahrung machst du zum Schutz Deiner Familie/Kinder im Fall der Fälle (Feuer + Zugriff für die Kinder verhindern wenn du nicht da bist) sofern du (privater) 27er bist.
    Vorsicht - Bei Gewerbe sieht das ganz anders aus!


    P.S.: Manch "Profi-Feuerwerker" glaubt die ihm (vor Jahren) erzählten Märchen noch heute.... Und erzählt sie weiter....
     
    Mr.Matthew gefällt das.
  23. @Mods : Evtl kann der ganze "Lagerkram" (OT für den Threadersteller) in ein eigenes/neues Thema verschoben werden (Vorschlag: "Routine"Kontrolle bei (privaten) 27ern ein Mythos?) zur besseren Übersichtlichkeit

    Mir ist es wurscht.
     
  24. Das finde ich wiederrum eine gewagte Aussage.
    Aber gut, kann man so machen/meinen, muss man aber nicht.
    Es kann aber auch daran liegen das du eine andere Berufsgruppe ansprichst, diese hier im Forum aber nicht im Fokus steht (und mir von dir schon der Vorwurf gemacht wude falsche/unpassende Rechtsbereiche anzuführen):
    Feuerwerker – Wikipedia ;)
     
  25. Lass gut sein - mein Tipp.;) Wenn er den Aussagen von Wübbe schon kein Glauben schenkt.
     
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