Großfeuerwerk "Beste F3 Böller" und mögliche Kontrollen bei (privaten) § 27ern

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von PetardShark5, 28. Apr. 2021.

Schlagworte:
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"Beste"F3 böller

  1. Dumbum 120

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  2. Dumbum scratchhead

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  4. Dumbum 2g+

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  5. Dumbum purple

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  6. Funke trueno 1

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  10. Donnerschlag

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  1. Konnte ich mir einfach nicht verkneifen :D:lol::rofl:
     
  2. Ja, gebe ich dir recht. Aber ist mit Absicht so polarisierend formuliert.

    Weil noch Aussagen wie Deine hier

    im Raum stehen.

    Du hälst ja scheinbar weiterhin daran fest, dass (private) 27er immer verdachtsunabhängig mit spontaner Kontrolle in ihren privaten Wohnungen (Aufbewahrungsstätten) rechnen müssen.
     
  3. Quelle? Habe nur eine gelesen, die war deutlich in Richtung meiner These.
    Wo sind die anderen Aussagen?
     
  4. Korrekt. Und zur Verdeutlichung noch ein-zwei letzte Punkte meinerseits:
    Es darf/kann/könnte die Aufbewahrungsstätte Verdachtslos kontrolliert werden. Ich habe niemals "es wird auf jeden Fall" geschrieben oder dass das auch so gemacht wird/wurde. Das hast du alles darein interpretiert. Seltsamer weise nimmst du von Dobi die gleiche Info dankend an.
    Seltsam, nichts anderes hatte ich geschrieben. Ich hatte das Beispiel mit den Schützen gebracht und wurde von dir runter gemacht, da das ein anderer Rechtsbereich sei und nichts mit dem Vorgang hier zu tun hätte. Bei der gleichen Aussage von Dobi bist du wieder
    Mal davon abgesehen dass das eher nichts mit treuen Steuerzahlern zu tun hat, habe ich niemals gesagt das eine verdachtslose Kontrolle der Wohnung geschehen kann. Ich habe immer nur von Aufbewahrungsstätte gesprochen. Wenn sich diese in der Wohnung befindet darf der Kontrolleur die Wohnung betreten um zur Aufbewahrungsstätte zu gelangen. Das Beamen wurde bekanntlich noch nicht erfunden. Im Gegensatz, ich habe darauf hingewiesen das ich meine Aufbewahrungsstätte nach SprengLR410 von außen zugänglich habe, um genau einen Zutritt zu meiner Wohnung verhindern möchte. Nicht weil ich etwas zu verbergen hätte, sondern weil ich das einfach nicht möchte. Das ist mein gutes Recht und da muss ich mich vor niemandem rechtfertigen.
    Dieses war mein letzter Post in diesem Thema mit dir, da mir deine polemische, herablassende, besserwisserische und leicht beleidigende Art und Weise gehörig auf die Nüsse geht. Was mich aber nicht von meinem Standpunkt abbringt und mich auch nicht daran hindern wird meinen Standpunkt weiterhin hier kundzutun.
     
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  5. Quelle?

    Bei (privaten) 27er ist dem nicht so. Und da hat Wübbe auch nichts anderes gesagt (Gerichtsbeschluss - Verdacht auf Straftaten) , da ist nix mit verdachtslos vorbeikommen und mal gucken....


    Klar, kann man an seiner Meinung fest halten und diese auch verteidigen. Aber wissentlich an einer falschen Meinung festhalten - Wieso?
     
  6. Mal komplett OT:
    Jungs, wenn wir uns in dem Tempo weiterhin zerfleischen, braucht es weder dir Grünen, noch die DUH... Dann sorgen wir selbst dafür, daß es in absehbarer Zeit, keine privaten Feuerwerke(r) mehr gibt. :(

    In diesem Sinne einen schönen Feiertag und ein schönes Wochenende.
    Ich schieße heute Abend ein privates, angezeigtes 20 Minuten Hexenfeuer-Feuerwerk und freu mich drauf. :bye:
     
    JustFun, Kevin1887, DoppelBlitz und 9 anderen gefällt das.
  7. Dann viel Spass! Ich hab tatsächlich den überblick verloren wie es zu der diskussion kam , es ging doch nur um ein paar Böllero_O
     
    kanne81 gefällt das.
  8. Wir freuen uns auf ein Video! 20 Minuten! Net schlecht!
     
  9. Ich mag nur nicht wenn (privaten) 27er-Anwärtern erzählt wird (exemplarisch, soll keinen hier im Forum angesprochen fühlen):
    - Vorsicht, Sprengstoff, jederzeit Kontrolle durch Poizei (Wohnung oder Aufbewahrungsstätte) möglich
    - Alles so furchtbar, die kontrollieren DICH und ob du richtig lagerst
    - alles so kompliziert mit der Aufbewahrung von 1.4 und 1.3
    - SprengG so kompliziert, stehst direkt mit einem Bein im Knast

    Was ist das für ne Werbung/Eintrittshürde in die Feuerwerkerei (Pyrotechniker, ja - ich weiss). Es sind doch schon in DE genug zusätzliche Hürden (F3 beantragen, Versicherung, blabla) im Vergleich zur EU.

    Ich freue mich um JEDEN der den Schritt wagt.... Aber dafür sind derartige Märchen nicht hilfreich. Und Schaden dem Hobby im Allgemeinen.


    my 2cents
     
    Kevin1887 gefällt das.
  10. Dann stell ich die frage mal weiter, wie sieht es aus wenn die Erlaubnis nur auf Anlage 7 SprengV ohne Angabe von Lagerort ausgestellt wurde?
    Formell müsste dann eine Kontrolle doch der klassischen Hausdurchsuchung gleichgestellt sein, welche ja nu nicht so einfach rechtzufertigen ist?

    Desweiteren, haben wir in Deutschland nicht immer noch den Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung?
    Ich spreche jetzt vom reinen f3 27er, die F4 Geschichten bei denen meist ein Gewerbe dranhängt ist ja soweit alles plausibel und nachvollziehbar.
     
  11. Da ich heute mal ganz oldschool mit der Hand zünde, werde ich auf jeden Fall einen der Kollegen dafür einspannen müssen. Ich verspreche aber lieber nichts.
    Hab schon keine Videos von Silvester weil alle nur geglotzt haben... :rolleyes:
     
    Amonshie gefällt das.
  12. Nein.
    Bei einer Kontrolle zeigst du dem Kontrolleur deine Aufbewahrungsmöglichkeit, wo auch immer diese ist. Im Keller, auf dem Dachboden, im Bad, in der Scheune, Schuppen, Garage, Gartenhaus oder auf der Terasse. Dann beurteilt der Kontrolleur ob alles den Vorgaben (Diebstahl-, Brandschutz, Mengenbegrenzung) entspricht, gibt Ratschläge, Verbesserungsvorschläge und Anregungen, trinkt noch einen Kaffee und geht dann wieder.

    Bei einer Hausdurchsuchung kann dir das "Durchsuchungskommando" die Bude auf den Kopf stellen, jeden Raum betreten, jeden Schrank durchwühlen, in die Kaffeedose und hinter den Ofen gucken.
    Das sind schon zwei paar verschiedene Stiefel.
     
    JustFun gefällt das.
  13. Ich versuche es mal:

    Bitte präzisieren, was für eine Erlaubnis - und wieso sollte ein Lagerort oder Verweis auf Anlage 7 enthalten sein? (als Auflage oder was)
    Aufbewahrungsstätten werden i.d.R. nicht konkret in der Erlabnis 27er beschrieben. Allgemein als Auflage ggfs. nach LR410 in Verbindung mit blabla

    Auf keinen Fall. Unterschied wie Tag und Nacht, auch die Kollegen sind andere. Kontrolle = Behörde ; Hausdurchsuchung = i.d.R. Polizei
    Juristisch ein himmelweiter Unterschied! Immnernoch Rechtstaat. ;-)


    Absolut, ist nur mit richterlicher Anordnung oder Gefahr in Verzug - keine einfache Sache für die Behörden/Polizei, da braucht es konkrete Beweise.


    Ja, der gilt! Absolut korrekt. Und das GG ist auch nicht so einfach auszuhebeln. Selbst bei Inhabern der Erlaubnis nach 27er SprengG ;-)
     
  14. Aha... § 28 IfSG sagt dir aber was? So schnell kann es gehen. Eklatante Einschnitte in unsere Grundrechte... Inklusive Abbrennverbot.
    So einfach ist das in einem Land, in dem wir gut und gerne leben... :(
     
    Z-MANN und kanne81 gefällt das.
  15. Naja mir ging es eher darum ... wenn der Typ vom Amt die Anlage 7 prüfen will, müsste er ja theoretisch die gesamte Bude inkl Keller usw begutachten/kontrollieren.

    Ich musste im gesamten Prozess keinen Aufbewahrungsort angeben und wurde auf besagte Anlage verwiesen bzw wurde eingetragen, deswegen könnte ich auch nur auf einen angemieteten bunkerplatz verweisen.
     
    kanne81 gefällt das.
  16. Wenn den überhaupt mal jemand kommt würde ich es nicht unnötig verkomplizieren.

    Er wird dich fragen wo du denn eine ptG aufbewahrst und das zeigst du ihm dann. Er schaut es sich an und guckt von mir aus ob der Schrank, die Box, die Tür, das Fenster usw. in Ordnung ist. Sollten ptG anwesend sein wir er wahrscheinlich nach CE und Kategorie schauen. Thats it. Er wird dir nicht die Bude auf den Kopf stellen, da dafür tatsächlich der dringende Tatverdacht vorliegen muss. Dann greifen aber sowieso ganz andere Mechanismen.

    Pyrotechnische Gegenstände die nicht unter deiner Obhut sind, sind nicht Gegenstand der Kontrolle und gehen den Kontrolleur auch nichts an. Ich würde ja meinem Kontrolleur auch nicht sagen das ich bei eine Händler bestellt habe und die Ware noch nicht da ist sondern erst übermorgen geliefert wird. Warum sollte ich?
    Deine Ware liegt vorschriftsmäßig in einem zugelassenem Lager. Warum wieso weshalb geht ihn einfach nichts an.

    Mal so zur Verdeutlichung. Ich bin ein durchaus regelkonformer und gesetzestreuer Bürger mit einem 27er. Nun reicht mir die maximale Aufbewahrungsmenge aber nicht. Jetzt könnte ich das bisschen F3 bei mir Aufbewahren, aber dann bin ich ausgereizt. Was tun?
    Jeder Bürger darf F2 zu den maximal zulässigen Mengen aufbewahren. Also gehe ich zu 10 Nachbarn die selber nicht Feuerwerk abbrennen und deponiere sachgerecht bei diesen meine überschüssigen Mengen. Muss ich nun dem Kontrolleur erzählen das 10 meiner Nachbarn regelkonform ptG für mich aufbewahren?
    Mir fällt echt kein Grund ein warum ich das tun sollte.
    Also sei froh das du die Möglichkeit hast, halt den Mund und denk dir deinen Teil.
    Solltest du zuhause gar keine Aufbewahrungsstelle haben würde ich dir, wenn möglich, dazu raten der einfachheitshalber eine "Alibi-Aufbewahrungsstelle" zu "organisieren". Dann hat er was zu kontrollieren und ist glücklich. Gibts du nur und ausschließlich den Bunkerplatz an könnten blöde Fragen die Folge sein:
    Was machen Sie den mit der Ware zwischen Anlieferung/Abolung und Abbrand. Was passiert kurzfristig mit der Ware wenn wettertechnisch und gesundheitlich kein Abbrand möglich sein sollte........ Theoretisch benötigst du ab der ersten Sekunde in der sich ptG der Kat F3 in deinem Haus aufhält (auch zur Vorbereitung) einen entsprechenden Platz.
     
    kanne81 und Vakarian gefällt das.
  17. Genau, Auskunftspflicht (31SprengG) nachgekommen - Details wie Adresse und Co des Bonker freundlich anbieten rauszusuchen und per Mail zu schickn . Fertig.

    Und Tschüss, da darf er wieder gehen. ;)

    Deswegen kommt keiner .... ;)
     
  18. Naja, nicht ganz - das Stichwort ist "ortsbewegliche Aufbewahrung" lt. LR410 , bis zu 72h
     
  19. #119 kanne81, 30. Apr. 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Apr. 2021
    Hallo Tie,
    ich glaube wir liegen gar nicht mehr so weit auseinander - das freut mich wirklich. Das meine ich auch so.
    Wenn ich Dich in den ersten Posts missverstanden habe und zu stark deine Meinung zur Polarisierung genommen habe, tut es mir leid.


    Glaube wesentlicher Unterschied bei uns ist "nur" noch:


    Fettfärbung durch mich. Dort bin ich entgegengesetzter Meinung, dass es keine Rechtsgrundlage für die "Besichtigung" der Aufbewahrungsstätte bei (privaten) 27ern gibt (Gewerbe ist ganz was anderes!).

    sofern ich Deine letzten Posts richtig verstehe.


    Oder siehst du noch weitere Punkte wo wir auseinander liegen?
     
    schnix, TIE Fighter und Ashenvale gefällt das.
  20. Die verdachtslosen Kontrolle, wo wir wahrscheinlich nicht auf einen grünen Zweig kommen werden.
    Ich bleibe dabei, das diese möglich ist und begründe es auch noch mal kurz ohne einen Anspruch zu erheben das du dem folgen wirst. Zum Glück kann sich jeder sein eigenes Bild machen und seine eigenen Schlüsse ziehen. Angst zu verbreiten liegt mir fern. Aber die Konsequenzen aufzeigen finde ich legitim.
    Das entscheidende Wort in diesem Zusammenhang ist Betriebsanlage. Ja, ich weiß ....... aber mal kurz innehalten und überlegen.
    Der Unternehmer hat natürlich Betriebsanlagen, aber was hat der 27er? Er hat eine Aufbewahrungsstelle die einer Betriebsanlage gleich zu stellen ist, da sie bestimmte gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllen muss, also wenn man möchte die nötig ist um den "Betrieb" des 27ers zu ermöglichen. Das ist natürlich kein Betrieb im wirtschaftlichen Sinn, aber es ist ein ..... "Ding", ohne das es eben nicht geht. Laut Gesetz ist die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung beauftragten Personen befugt, Grundstücke, Betriebsanlagen, Geschäftsräume, Beförderungsmittel und (erste wenn sich während der Kontrolle Anhaltspunkte ergeben) zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch Wohnräume des Auskunftspflichtigen zu betreten......

    Der allgemeine Konsens, der mit mir auf mehreren Kanälen so kommuniziert wurde (RA, Behörde, BezReg, Forum) geht dahin, das die Betriebsanlagen (beim Unternehmer das Lager) der Aufbewahrungsstätte des 27ers gleichzustellen ist. Diese befindet sich beim 27er aber zu 95% in der Wohnung (selber Schuld :D). Somit ist eine Kontrolle möglich, nicht das ich wüsste das es je eine gegeben hätte oder das es Sinn mach diese unangemeldet durchzuführen, da wie in meinem Fall ich zu den Arbeitszeiten der Behörden zu 90% nicht zu Hause bin. Egal, nicht mein Problem, aber ich rechne irgendwann schon damit.

    Ja, die ortbewegliche Aufbewahrung nach SprengLR410:

    4.1 (10) Die ortsbewegliche Aufbewahrung darf nur kurzzeitig erfolgen; sie ist auf das unumgänglich notwendige zu beschränken und nach örtlichen Gegebenheiten vorzunehmen.
    Aus Anlass von Schießwettbewerben o. ä. darf Schwarzpulver oder Treibladungspulver in einer Menge von bis zu 1 kg im eigenen Kraftfahrzeug im verschlossenen Kofferraum aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrung soll in der Regel nicht mehr als 72 Stunden (z. B. Dauer eines Wochenendes) betragen.

    4.2 (10) Die ortsbewegliche Aufbewahrung ist nur dann zulässig, wenn die Aufbewahrung in einem ortsfesten Lager nicht möglich ist. Sie darf nur kurzzeitig und unter besonderen Sicherungsmaßnahmen (z. B. Bewachung oder Alarmanlage) erfolgen.

    Ohne jetzt näher darauf einzugehen sehe ich das nicht mal so eben Umsetzbar.
    Klar, Kurzzeitig ist mal wieder so ein super präziser Gummibegriff. Aber die 72 Stunden sehe ich nur für Schwarzpulver oder Treibladungspulver bis max 1kg in Verbindung Schießwettbewerben o. ä. (o. ä. - Na Super).
    Aber egal, ich sehe in 4.1 (10) Satz 2 keine Möglichkeit den auf ptG anzuwenden (meine Meinung).
    Zusätzlich wird bei einer ortbeweglichen Aufbewahrung besondere Sicherungsmaßnahmen gefordert. Na Toll.
    Kurz zusammengefasst. So einfach finde ich das nicht umzusetzen und für mich ist das auf keinen Fall erstrebenswert, geschweige eine Lösung ;)
     
    Strobe und kanne81 gefällt das.
  21. #121 kanne81, 30. Apr. 2021
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Apr. 2021
    We can agree to disagree , Top.

    Dir einen schönen Abend und Danke für den konstruktiven Austausch.


    P.S.: In der Anlage zum 410 ist der 4.1 (10) bei fast allen "Gefahrenstoffen" aufgeführt, bei dem Gummiparagraphen bin ich tiefenentspannt. Soll halt kein Dauerlager - sorry Aufbewahrung - sein.
     
  22. Ich komme aus dem staunen kaum raus...
    Die Regelung zum privaten 27er gehört sowas von überarbeitet.

    Wusste der SB überhaupt was er da ausstellt?
    Bei dem vermeintlichem Wissen und Auftreten des TE grenzt das doch an Fahrlässigkeit. :confused:
     
    Snajdan gefällt das.
  23. Da ich hier grad um diese Späte zeit noch nen bisschen gelesen habe hab ich deine Antwort noch gesehen und muss sagen das ich es echt krass finde wie mann hier teilweise Angep**st wird
    "Bei dem vermeintlichem wissen und Auftreten des TE grenzt das schon an fahrlässigkeit"
    Irgendwann hat das dann auch mal ein ende mit den Unterstellungen und Beleidigungen ich weiss echt nicht was manche sich hier Rausnehmen an Verurteilungen und Bevormundungen SO MACHT DAS HIER KEINEN SPASS! Ich würde mich freuen wenn hier Dicht gemacht wird Den pyros die mir fachlich geholfen haben danke ich !
    Denen die aber anscheinend nichts Anderes zu tun haben als mich hier runterzumachen weil es ihnen nicht Passt das Es leute gibt die SPASS am zünden von Pyrotechnik haben muss ich sagen das es ganz schön traurig ist hier Online Polizei und Moralapostel zu Spielen!:sick:
    Dazu fällt mir nichtsmehr ein
    Guten Abend.
     
    Kevin1887 gefällt das.
  24. Es hat mehr mit der Art des Umganges seitens Behörden zu tun als mit Dir selbst.
    Zu deinem Verständnis:
    Von anderen werden für sowas Helferscheine etc gefordert, die Gesetzteskenntnis akribisch hinterfragt, ein Mindestalter von 21 vorrausgesetzt etc.

    Zu deinem Glück scheint man hier sehr "Lachs" rangegangen zu sein.. das sollte aber nicht heißen das ich es Dir nicht gönne. :)
    Du nimmst dir ja die Hinweise an; die Grundlagen hätten aber dennoch schon vorher sitzen sollen.
     
    frank dux gefällt das.
  25. Einmal pro Quartal?! Ich kenne LWB die werden pro Dekade seltener kontrolliert als du pro Quartal.
    Wie schätzt du deinen SB ein? Eher pro (will er vielleicht einfach nur sehen was es so gibt?) oder gegen Feuerwerk?
    Wo findet die Kontrolle statt? Bei dir Zuhause oder am Bunker? Wenn Zuhause was macht ihr in der halben Stunde? Und vor allem musst du für die Kontrolle zahlen? (außer den Kaffee?)
     
    kanne81 gefällt das.
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