Sonstiges Aufbewahrung bis F3

Dieses Thema im Forum "Pyrotechnik allgemein, Erfahrungen, Tipps" wurde erstellt von Lars2707, 4. Mai 2021.

  1. Guten Abend,
    sein ein paar Tagen erfreue ich mich darüber Besitzer eines 27er Scheines zu sein. Nun stehe ich vor der Frage wie ich nach dem schoppen der Feuerwerkartikel bestmöglich die maximale zulässige Menge aufbewahre. Meine Idee geht in richtung Muncontainer Waschbeton wie bei der Bundeswehr vorhanden, im Datenblatt ist vermerkt das dieser für Munition bis Gefahrenklasse ll zugelassen ist. Kennt sich jemand damit aus wie die Gefahrenklassen von Munition auf Feuerwerk anzuwenden ist, bzw. so ein Container überhaupt zu gebrauchen ist? Schon mal vielen Dank im voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lars
     
  2. Ich kann nicht aus Sicht der Munitionsaufbewahrung sprechen, da fehlt mir jegliche Kenntnis.
    Wie wäre es denn mit einer anderen Idee? Es gibt für Feuerwerk die Möglichkeit Schränke aufzustellen (paar Sachen beachten) und zu verschließen. Diese sind an den Ort gebunden aber bestens geeignet.
    Sonst könnten noch Gefahrgutkisten von der Firma Zarges (gibt sicher auch andere) in Frage kommen, welche auch Gefahrgutklasse 1 ermöglichen. Wichtig ist nur das niemand drittes zu diesen Zugang erhält. Gilt generell für jeden Artikel der unter die Erlaubnis fällt - diese ist nur für DICH bestimmt.
     
  3. Vielen Dank für die schnelle Antwort, das Problem mit dem Schrank sind die zu beachtenden Sachen, habe leider kein Keller oder ähnliches, sowie das Unterbringen in der Garage in der auch andere Gefahrstoffe aufbewahrt werden eher nicht geeignet. Deswegen kam die Idee mit dem Munbehälter, immerhin 1,5T schwer und extrem Einbruchsicher und kann außerhalb von Gebäuden aufgestellt werden.
     
  4. Munition fällt m.W.n. in die Klasse 1 aber Unterklasse 1.4S - Feuerwerk in G. Glaube das es nicht zulässig ist. Einzig wenn dieser Container eben das auch abdeckt.
     
  5. Geile Idee - aber hast du auch geguckt was der Spass kostet? Transport?

    Hmm, ganz ehrlich - a Wahnsinn ;-)


    P.S.: Einlagerung beim bekannten Pyrotechniker oder Anmietung von Lagerpatz ebenfalls möglich, sofern die vorhanden Möglichkeiten mit LR410 so gar nicht mit dem guten Gewissen vereinbar sind...
     
  6. Also neu ist das ganze schon echt teuer und lohnt wohl nicht, hab ein Angebot bekommen waren 4000€ inklusive Transport.... gebraucht hab ich die Dinger so um die 300€ gefunden. Meistens gibts vor Ort Gabelstapler oder ähnliches zum verladen, Anhäger mieten und ab dafür.
     
    kanne81 gefällt das.
  7. Wie hast du den dein Schein beantragen können bzw bekommen ohne einen Lagerplatz vorweisen zu können? Bekommt man 27er jetzt hinterhergeworfen ohne ein wenig Vorkenntnisse der Materie? Die Anfragen von frischen 27ern häufen sich das solche fragen aufkommen
     
    psymon gefällt das.
  8. Ein "Lagerplatz" muss nicht zwingend nachgewiesen werden solange kein Feuerwerk erworben wurde. Er kann sich auch jetzt erst darum bemühen, darf vorher eben nichts aufbewahren.

    Hört doch auf jetzt jeden anzupissen nur weil es bei euch wohl mehr Arbeit war. Meine Güte.
     
    KLONK, Amonshie, Lars2707 und 3 anderen gefällt das.
  9. Nun ich habe ja nicht vor groß zu lagern sondern kurzfristig aufzubewahren. Dies ist ja auch so in der 410 geregelt. Macht ja aber schon ein gewissen Unterschied ob ich 3kg NEM oder 5kg NEM der Gefahrgutklasse 1.3 aufbewahren darf. Da ich Nachweis führen muss wann ich wieviel wovon gekauft habe sowie wann ich was verwendet habe kann die Behörde ja nachvollziehen ob ich mich an die Vorschriften der Aufbewahrung gehalten habe
     
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