Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Okt. 2015.

  1. Wenn man in die SprengVwV schaut, ist ab F3 ein Helfer Pflicht....
     
  2. Muss anwesend sein, nicht zwangsläufig mithelfen.
     
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  3. Du beziehst dich bestimmt auf:
    Beim Aufbau und beim Abbrennen des Feuerwerks müssen mindestens zwei Personen anwesend sein; eine Person kann auch eine geeignete Hilfsperson sein.
    Meine Frau ist sowieso immer mit vor Ort - von daher. ;) Einer muss ja auch immer den Hund davon abhalten, seinen dicken Kopf auf einer Batterie zu parken und dann zu pennen... :D
     
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  4. Ich soll im Antrag die genaue Menge an Schwarzpulver, Nitropulver und Böllerpulver festlegen, die ich über den § 27 beantrage.
    In der Anlage 7 zur 2. SprengV finde ich diese Begriffe hinsichtlich Lagermengen nicht definiert.

    Sehe ich es richtig, dass Schwarzpulver und Nitropulver lediglich nur bei Munition relevant ist? Schwarzpulver wird häufig der Lagergruppe 1.1 zugeordnet-die ich ja nicht haben möchte. Möchte lediglich 1.4G und 1.3 entsprechend der Kleinmengenregelung in einem unbewohnten, abschließbaren Stall lagern.

    Bitte um kurze Aufklärung, und danke vorab :)
     
  5. Also Schwarzpulver wird nicht nur häufig, sondern immer 1.1 zugeordnet ;)

    Hast du irgend eine Befähigung im Sinne des SprengG?

    Wenn nein darfst du getrost überall 0,0kg eintragen, da du zum Erwerben mindestens den:
    - Grundlehrgang „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“
    - Grundlehrgang „Vorderladerschießen“ oder
    - Grundlehrgang „Böllern“
    bestanden haben musst :rules:
     
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  6. So ein Schwachsinn... Da verwechselt wieder mal ein SB, Böllerschützen und Pyro...
    Nichts ausfüllen und den Hinweis auf PtG. Ende...
     
  7. Kann auch einfach ein Standardformular sein, hatte ich auch. Alles, was mit meinem Antrag nichts zu tun hatte, hab ich durchgestrichen und in einem Anschreiben erklärt. Würde ich sowieso immer empfehlen, gerade bei planlosen Sachbearbeitern.
     
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  8. @TIE Fighter

    Du hast schon wieder vergessen, dass auch der Grundlehrgang „Abbrennen von Großfeuerwerk“ zählen würde. ;)

    Grüße Patrick
     
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  9. Ja, vielleich, aber was meinst du mit "schon wieder"? :confused:;)
    Für SP mag das gelten. Bei Nitropulver oder Böllerpulver bin ich mir nicht sicher.
    Aber das ist alles fürchterlich egal. Ohne Befähigung keine ptS. Davon mal abgesehen befinden sich alle Sätze in 1.1
    Diese werden nur noch in 1.1-1; 1.1-2 und 1.1-3 unterschieden und somit sowieso für @matze08 total uninteressant.
     
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  10. Ich möchte ja jetzt nicht klugsch****...
    Aber er hat ja deshalb "mindestens" dazugeschrieben! Bei dem Grundlehrgang für Großfeuerwerk sollte das ja selbstredend sein dass Schwarzpulver da mit inbegriffen ist ;)
     
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  11. Wir laufen hier ganz schön auf dem Zahnfleich. Oder? :rolleyes::rofl::whistling:
     
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  12. Böllerpulver ist auch SP, hat nur eine andere Körnung:rolleyes:. .......duck und wech;)

    Im Grundlehrgang "Abbrennen von Großfeuerwerken" soll wohl auch nur noch dann der Umgang mit SP bescheinigt werden, wenn dem Prüfling während seiner Schulungsfeuerwerke auch der Umgang damit beigebracht wurde (z.B. mit Verladeartikeln).
     
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  13. So habe ich es letztlich auch gemacht :)

    Danke an alle Antworten, ich war eben etwas verwirrt- das kommt von zu viel googlen und schlechten Quellen- hatte nicht die Zeit hier den ganzen Thread nochmal zu lesen da hätte ich es sicherlich auch gefunden ^^
     
  14. Schaun wir mal.
    Wenn es denn irgendwann mal klappen sollte werde ich dir berichten.
    Aber da die BG sich relativ eng nach den neuen Lehrgangsgrundsetzten richtet, die da lauten:
    Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang „ Abbrennen von Feuerwerken “ ist die Fachkunde für folgende Tätigkeiten erlangt:
    Verwenden von
    – pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F4
    – pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T2
    – pyrotechnischen Gegenständen nach § 20 Absatz 4 1. SprengV
    pyrotechnischen Sätzen der Kategorie S2
    – Anzündmitteln der Kategorie P2, z. B. Stoppinen
    beschränkt auf das Abbrennen von Feuerwerken,
    gehe ich mal davon aus dass das dann auch so, oder so ähnlich in der Befähigung stehen wird.
    Es bleibt spannend ;)
     
  15. Ja, aber dafür muss dann SP erstmal in S2 verfügbar sein.
    Soweit ich weiss, gibt es Stand heute noch kein SP auf dem Markt, welches in S2 zugelassen/eingeschlüsselt ist.
    Somit wirst Du vorerst wohl kein SP erwerben können.
     
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  16. Jetzt entschuldige bitte meine Unwissenheit bzüglich ptS. Unter was fällt des SP?
     
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  17. Schwarzpulver :)

    Klingt komisch, ist aber so.
    Es ist weder F4, noch S2 (zumindest heute).
    Daher kommt ja das heutige Dilemma.
     
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  18. Der ist gut :D:lol::rofl:
     
  19. Die BAM hat SP als ptS mit großer Gefährlichkeit eingestuft, weil SP massenexplosionsgefährlich ist. Damit wurde SP in S2 eingestuft.
    Ob das heute noch so ist, keine Ahnung. Steht auf jeden Fall als S2 in meiner Erlaubnis.
     
  20. #4370 chr, 19. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 19. Mai 2021
    Warum gibt es dann noch kein SP auf dem Markt, welches als S2 zugelassen ist?

    Oder anders herum, wer hat erfolgreich SP gekauft, bei dem nur S2 und nicht explizit SP in der Pappe steht?
    "Normales" SP wird Dir zu Recht kein Händler auf einen "reinen" S2-Eintrag herausgeben. Es muss schon explizit Schwarzpulver in der Pappe genehmigt werden.
    Weil eben noch kein Hersteller eine S2-Zulassung für sein SP erhalten, oder vielleicht sogar noch nicht Mal beantragt hat. Letzteres weiss ich aber nicht.
     
  21. In meiner 7er steht S2 und in meiner 27er Schwarzpulver. Ist mir aber auch egal.
     
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  22. Und wenn in der Befähigung nicht S2 sondern Treibladungspulver steht?
     
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  23. Treibladungspulver ist nach Definition der Oberbegriff über Schwarzpulver und Nitrozellulosepulver. Also ja geht :)
     
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  24. Hi, ja macht doch auch Sinn.
    Du bist schon so lange im Geschäft, das Du noch den Umgang mit SP gelehrt bekommen hast, daher SP im 27er.
    Warum Du beim 7er nicht SP UND S2 bekommen hast musst Du Deine Erlaubnis-Behörde fragen.

    Naja egal ist es eben für Leute die nun Ihren Lehrgang machen eben nicht.
     
    original.fan gefällt das.
  25. Sonstiges - Beantragung von Mengen im §27-Schein

    Dort ist mal der im Bundesanzeiger veröffentlichte Lehrgangsinhalt ab gedruckt. Dort ist ja eigentlich Schwarzpulver explizit aufgeführt und sollte eigentlich dann kein Problem darstellen.
     
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