Gibt mit anderen Worten keine Schutzgebiete ? Sagenhaft Hochspannungsmaste und Leitungen sind bei "uns" auch nicht verzeichnet. Aber sehr wohl Altenheime, Krankenhäuser, Reetdachhäuser usw. und sofort
So sieht es aus Zitat: "Soweit feuerwerksspezifische Gefahren betroffen sind, können Maßnahmen nur durch die sprengstoffrechtlich zuständigen Behörden ergriffen werden und dies auch nur im Rahmen der §§ 24, 32 SprengG. Dies schließt Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, sowie den Tier- und Naturschutz explizit aus. Insbesondere durch § 23 und 24 der 1. SprengV sind der Umgang mit Feuerwerk hinsichtlich der damit einhergehenden Explosionsgefahren sowie der damit verbundenen Lärm Immissionen als feuerwerkspezifischen Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber geregelt (Bundesrecht bricht Landesrecht). Dies gilt erst Recht für die Kommunen." Hier zu lesen: https://www.kanzlei-wuebbe.de/_documents/Aktuelles_Sprengstoffrecht_2016.pdf Naturschutz kein zulässiger Schutzzweck im SprengG Entscheidung vom 26.05.2016 Az. 1 B 129/16 https://www.kanzlei-wuebbe.de/_documents/VG_Goettingen.pdf BImSchG auf Feuerwerke i.d.R. nicht anwendbar Entscheidung vom 29.11.2017 Az. 5 B 8662/17 https://www.kanzlei-wuebbe.de/_documents/VG_Oldenburg_5_B_8662-17.pdf
Bei der 1. Verlinkung bin ich schon ausgestiegen.....lese dir mal den Absatz, ach was, die ersten Wörter einmal mal durch. Danke Der 2. Link....mit dem Beschluss......"Der Antragsteller ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG)....." Verwechselt mal wieder ein paar Dinge ? Gewerblich und privat ? Sicherlich mag es für Gewerbetreibene Ausnahmen geben. Natürlich. Gärtner hantiert in der Mittagsruhe, Schlüsselnotdienst fräst nachts ein Schloss auf.....Pyrotechniker schießt sonntags mal ein Feuerwerk.
Und die Begründung lässt sich nicht auf den privaten 27er übertragen? Da greifen dann wohl plötzlich andere Gesetze? Von meiner Seite ein Dankeschön an TIE Fighter. Da es in unserem schönem Land ja keine Präzedenzfälle gibt, ist das auf jeden Fall, eine sehr gute Argumentationshilfe. Zumindest wenn man sich die Streitereien zutraut.
Das ist eine gute Frage....müsste man dann im großen U klären lassen. Nur Ausübung des Berufs bzw. Hinderungen dessen und "Privatvergnügen" sind 2 paar Schuhe. Mir persönlich bringen Gerichtsentscheidungen die mich nicht betreffen, herzlich wenig. Übrigens nicht nur im Bereich Feuerwerk.
Hast du für die Zeiten evtl. eine Angabe wo ich das so exakt finde ? Macht das, sowohl bei Zeiten als auch Schutzgebiet, Sinn dagegen an zu gehen oder einfach ignorieren und ggf. gegen Probleme bei der Anzeige vorzugehen ? Vielen Dank
@Skark Zu den Zeiten: Lies dir mal folgende Beiträge von #4311 bis #4314 durch. Hier die Verlinkung. Großfeuerwerk - Schein für Kategorie F3 Feuerwerk Edit: Duch einen dummen klick beim bearbeiten hatte ich meinen letzten Beitrag hier dummer Weise selbst gelöscht. Deswegen nochmal neu geschrieben.
Steht aber alles auch genauestens im SprengG bzw. in der SprengV... <= Pflichtlektüre für Scheini's Außerhalb der Sommerzeit (November – Februar) bis 22:00 Uhr In den Monaten Mai, Juni, Juli bis 23:00 Uhr Restliche Sommerzeit (März – Oktober) bis 22:30 Uhr. Gern wird auch - je nach Bundesland - mit dem Landesemissionschutzgesetz gedroht. Von wegen das ein FWK nur 30 Minuten dauern darf...
Hallo Community.. stehe jetzt auch etwas auf dem Schlauch. Mein Antrag war quasi schon durch, jetzt ist der Sachbearbeiter länger erkrankt und eine neuer kümmert sich um den Antrag. Dieser sieht für F3 kein Problem, hat aber angekündigt, dass in den 27er F2 nicht eingetragen werden wird. und verweist auf §4 I 1. SprengV. Damit könnte ich zwar ganzjährig F3 kaufen aber kein F2. Damit wird das Ganze reichlich sinnbefreit. Das dumme an der Sache ist: Wenn ich das nachlese hat er sogar recht! Hat er einen Denkfehler / ich einen Lesefehler oder ist die rechtliche Lage wirklich so? VG
So wäre die Erlaubnis eigentlich auch völlig richtig. Auch wenn nur F3 eingetragen ist, kann aus meiner Sicht F2 gekauft werden.
... die Frage ist nur: Wo ist das geregelt? Habe jetzt mal bei einem Pyrotechnik Handel nachgefragt...
1. SprengV §22 Absatz 1 Es gibt aber wohl Shops, die sich dann quer stellen, wenn der Eintrag (F2) nicht im Schein steht. Zumindest war es hier schon zu lesen Edit: @Noerm war schneller
Danke! Zitat SB des Gewerbeamtes: Jetzt habe ich nach 20 Jahren Sprengstoffrecht wieder etwas dazu gelernt....
Vollkommen richtig, habe auch nur F3 eingetragen und kann trotzdem überall F2 kaufen, nur auf F2+ muss man verzichten.
Ich hatte diese Diskussion auch. Weil es aber wohl in der Vergangenheit bei einigen Händlern Probleme mit F2 gab, habe ich höflich um eine Eintragung gebeten. Mir wurde dann F2 eingetragen.
Korrekt Aber.... Nach der Scheisse, die letztes Jahr Silvester abging habe ich mir neben F2 sogar F1 explizit in meine 27er eintragen lassen. Ich habe da einfach keinen Bock drauf am Ende mit irgendwelchen Shops zu diskutieren, weil politisch ideotische und nicht gut ausgearbeitete Regeln erlassen wurden, wo sich jeder Fragt, was den nun genau erlaubt ist und was nicht.
Achte freie Meinungsäußerung... Ich gehe immer davon aus, dass wer mit F3 umgehen kann und darf auch mit F2 gerade so klarkommen müsste. So als "Einschlussklasse". Und ganz ehrlich - wenn ein Shop meint, deswegen rumdiskutieren zu müssen... Es gibt genügend andere. Ich kenne so einen Fall nur vom hörensagen vom Kollege. War ein recht bekannter, großer Anbieter, der hier selbstverständlich auch vertreten ist... Aber bei diesem bestelle ich seitdem auch nicht mehr. Pech gehabt.
... da hat leider kein Weg mehr hingeführt. Aber mit dem Ist-Stand kann ich nach dem Beginn der heutigen Situation mehr als leben. VG und Danke für die schnelle Antwort
Ich habe meinem SA nur eine E-Mail geschrieben und er hat es mir dann schriftlich bestätigt. Kopie ist beim Schein dabei. Ich kenne 2 Verkäufer die das so handhaben Aber da ich zu 95% beim Pyrotechniker vor Ort kaufe, sollen diese "Händler" meinet wegen auf ihr Unrecht pochen
Hallo liebe Leute, nun bin ich auch endlich nach 5-monatigen Krampf mit Corona etc. stolzer Besitzer des §27 SprengG Schein
Was ist nen §27 Spreng Schein 20 Kg NEM F3/Jahr? ....... Hilfe das ist ja mal garnichts Trotzdem Glückwunsch
Jup ist gar nichts. Jedoch wird es ja keinen Händler jucken, da ja die Mengenbegrenzung eindeutig nicht für PTGs vorgesehen ist.. Wir hatten das Thema ja schon oft. Mich würde eh interessieren wie sich ein SB das "nachweisen" davon irgendwie vorstellt.