Bestimmung Ein paar Fragen zur Aufbewahrung von Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Thore, 28. Mai 2021.

  1. #1 Thore, 28. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2021
    Hallo,
    Ich habe jetzt schon seit einem Jahr den 27er Schein und habe nochmal ein paar fragen zur Lagerung/Aufbewahrung von Feuerwerk der Lagergruppen 1.3 und 1.4
    Erstmal was ich bis jetzt schon verstanden habe :
    • Wenn beide gruppen zusammen gelagert werden muss ich mich an die maximal menge der Gefährlicheren gruppe halten.
    • Die Tabelle auf der Anlage 7 mit den Maximalmengen habe ich auch gelesen und verstanden.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. Was gilt als Nicht bewohnter Raum ? Hier ein Paar Möglichkeiten bei denen ich Unsicher bin:
      1. Verschiedene Kellerräume (Heizungsraum, Waschküche, Vorratsraum und Unbenutzter "Party Raum")
      2. Dachboden.
    2. Was gilt als Gebäude ohne Wohnraum ? Hier ein Paar Möglichkeiten bei denen ich Unsicher bin:
      1. Gemauerter Schuppen der mit dem Wohngebäude verbunden aber nur von außen betretbar ist.
      2. Gemauerte eigenstehende Garage mit kleinem Werkraum die lediglich über einen gemauerten Torbogen mit Wohngebäude verbunden und ebenfalls nur von außen zu betreten ist.
    3. Müssen gewisse Sicherheitsabstände zwischen den Lagerplätzen liegen? Oder kann ich im Keller einen raum neben dem anderen Füllen?
    4. Wenn ich einen Speziellen Lagerschrank/Kiste habe darf ich dann auch mehr als auf der Tabelle steht an dem Ort Aufbewahren ?
    5. Wenn ich das Feuerwerk an Silvester abhole kann ich es dann einfach die Paar Stunden bis es genutzt wird in einem Raum oder sogar im Auto lassen ?
    6. Wenn ich das Feuerwerk an den beiden Tagen vor Silvester abhole/Geliefert bekomme Kann ich es dann die 2-3 Tage in einem Raum Aufbewahren?
    Zusatzinfos auf anfrage:
    Das Haus ist ein Einfamilienhaus und wie die anderen Gebäude auch Eigentum.
     
  2. Was aus deiner Fragestellung nicht hervor geht aber sehr relevant ist: Mietobjekt (MFH, EFH) oder Eigentum (MFH, EFH).
    Danach kann man sich dem Rest widmen. ;)
     
  3. #3 Thore, 28. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2021
    Ich habe die Frage Korrigiert, Ist alles Eigentum und ein Einfamilienhaus.
     
  4. zu 1: Kellerraum ist eine Möglichkeit. Nicht geeignet ist der Heizungsraum (Feuerstelle, wird auch in einigen Anträgen hingewiesen). Des weiteren dürfen keine brennbaren Materialien an dem Ort aufbewahrt werden. Also keine Lacke, Terpentin usw. Dachboden wäre auch ne Option.
    zu 2: Wenn der Schuppen direkt am Haus dran ist, zählt das meines Wissens nicht als separates Gebäude. Garage ist i.d.R. auch nicht geeignet (siehe Garagenverordnung in deinem Bundesland)
    zu 3: Jeden Kellerraum gemäß Anlage 7 befüllen ? Hmmm, was hast du denn beim Antrag als Aufbewahrungsort angegeben ? Ich habe auch viele Räume und viel Platz im Keller. Würde aber nie auf die Idee kommen, jeden Raum voll zu stopfen. Alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen. Wenn unerwartet doch mal was ist, wer haftet dann ? Wäre mir zu heikel.
    zu 4: Nein. Du musst dein Feuerwerk ja eh unzugänglich aufbewahren. Ob es nun ein separater Raum ist, oder ein Schrank ändert nichts an der Menge
    5: Ja kann man machen, im Auto gelten dann die Regelungen gemäß ADR/GGVS
    6: Nur gemäß Anlage 7

    Wie gesagt, lass mal was passieren und die Versicherung zahlt später nicht. Herzlichen Glückwunsch sag ich nur. Wie gesagt, mir wäre das Risiko persönlich zu hoch.
     
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  5. @Excalibur75 hat dir ja schon umfassend geantwortet. Zu 3 und 4 vielleicht noch ergänzend, die in Anlage 7 angegebenen Mengen gelten pro Brandschnitt (üblicherweise dein Grundstück, wenn nicht anders durch die Feuerwehr festgelegt). Du darfst natürlich jeden (geeigneten) Raum "füllen", aber in der Summe die Menge nicht überschreiten. Und in jedem Raum dann gegen unbefugten Zugriff sichern. Da du von 1.3G schreibst, dürfte es bei mehreren Räumen aber nicht für sehr viel Füllung reichen.
     
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  6. Bedeutet sobald ich 1.3 G Ware habe (was ja bei F3 Feuerwerk mal schnell so ist) darf ich auf meinem gesamten Grundstück nur 3kg bzw. 5kg an Feuerwerk haben ?!
     
  7. Wenn du von NEM redest, dann ja. Deswegen auch immer obacht, ob man den Drahtkäfig eines Verbundes wirklich abmacht und den Verbund auch schießt. Sonst ist doof
     
    Kevin1887 gefällt das.
  8. Brauche ich das Mit Drahtkäfig nicht mitzählen oder wieso ?
     
  9. Bei Verbünden mit Drahtkäfig werden die in 1.4 G eingestuft, ohne wären sie 1.3 G. Nimmst den Käfig ab, zählt es logischerweise als 1.3G.....ist doch doof bei 2 KG NEM oder ? Dann lieber in 1.4G (mit Käfig) lassen.
    Mich wundert, dass du dir diese Fragen erst nach einem Jahr als 27er stellst ? Normalerweise (und so sollte es auch sein) beschäftigt man sich vorher damit.
     
  10. Ja, Ich habe mich vorher damit beschäftigt aber anscheinend nicht genug.
    Da ich dieses Jahr aber mal vor habe etwas mehr zu kaufen als vor dem Schein wollte ich mich nochmal etwas mehr informieren.
    Hätte nicht gedacht das die Regelungen so streng sind.
    Gibt es da noch andere Möglichkeiten das unterzubringen, normale Miet-Lagerräume gehen da ja bestimmt auch nicht?
     
  11. Nope.
    Bunker beim Pyrotechniker wäre die sinnvollste Idee. Kostet jetzt auch nicht die Welt.
     
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  12. #12 Kevin1887, 28. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2021
    So ist es. Und deutlich günstiger meistens als einen (Standard)Lagerraum zu mieten. Ganz davon abgesehen, dass dieser eben nicht dafür geeignet ist. :)

    Einfach Mal bei deinem Pyrotechniker anfragen, wo du auch die Ware kaufst, ob du einen Palettenstellplatz mieten kannst. Sofern der Pyrotechniker in der Nähe von dir ist.

    Nachtrag: das alles ist ausführlich bereits im Thread zur Beantragung F3 Schein diskutiert und besprochen worden. Einfach Mal durcharbeiten. Dein aktuelles wissen um Lagerung ist ja noch vorsichtig gesagt ausbaufähig. Dort stehen auch viele andere wichtige Dinge drin.
     
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  13. Ich glaube es schreckt einfach ein wenig ab, wenn man auf ein Titel mit F3 Schein klickt und 178 Seiten sieht. Ich selbst hab schon ein paar sinnvolle Tipps gelesen aber nicht die Seite gespeichert und wieder verloren und dann wieder gesucht...
    Zwischen den einzelnen Seiten werden dann auch immer wieder eigene Erfahrungen und andere Ansichten erörtert etc.. Es ist nicht immer gerade klar wo die Reise beim lesen hingeht.
    Vielleicht macht sich ja irgendjemand die Mühe und fast die vielen tollen Punkte aus dem Thread zusammen und bündelt das Wissen mit einem Verzeichnis, damit man darauf verweisen kann und die Fakten klar und deutlich zu finden sind.
     
  14. Richtig, habe den Thread eig. links liegen gelassen und mich selbst um alles gekümmert soweit möglich. Lese mir doch nicht stundenlang hunderte Seiten durch wo zu (geschätzt) 70% Schmarrn steht :D
     
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  15. Ganz böser Fehler! :mad:
     
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  16. Nö, nicht im Forum. Alles was hier steht, steht auch im Gesetz. Da muss ich mir nicht elendige Diskussionen durchlesen.
    Mag für Dich nicht verständlich sein - aber mein Standpunkt dazu steht. Hier ist ein "Profi" nachdem anderen zu finden.
    Die Gesetze geben das volle Spektrum her und da muss ich hier nicht ewige Diskussionen und Meinungen durchlesen für.
     
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  17. So gesehen macht es Sinn. Hab es auch so gemacht. Erst mit der Thematik und den Gesetzen beschäftigt und dann hier gelesen. Tagelang... :eek:
     
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  18. Das ist doch schön, für Dich.;) Nur muss das nicht jeder machen und ist gleich ein böser Fehler. Jeder so wie er mag, wenn es ohne geht ist es eben so. Nimm das einfach so hin und gut. Genug OT von mir dazu.
     
    Dr.Wolf gefällt das.
  19. @Dr.Wolf @Elroh mein Post war auch nicht anklagend gemeint, nur als Hilfestellung.

    Ja es schreckt erstmal ab, wenn man die Seitenanzahl sieht, aber wissen erarbeitet man sich und eine Seite im Forum ist meistens weiß Gott nicht mit Minutenlangen lesen verbunden.

    Die Sache ist halt, wenn man so viele grundlegende Fragen hat und einfach Mal ein wenig mitliest, liest man häufig Mal 1-2 Themen, die man so vielleicht noch gar nicht betrachtet hat oder gar nicht auf dem Schirm hatte. Mir war vor beantragen der Versicherung nicht bewusst, das ich ein Problem haben kann, wenn ich über meine Haftpflicht versichert bin, aber mein Helfer nicht. Nur ein Beispiel aus meiner Zeit wo ich mich angefangen hatte mit dem 27er zu beschäftigen.
     
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