Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. Hallo Paul.
    Auch wenn du meinen Versicherungsvertreter nicht glücklich gemacht hast, Glückwunsch zum erfolgreich erkämpftem 27er. :good:
    Die NEM würde ich aber wirklich ändern lassen - das ist ja nicht einmal ein halber Einkauf. Du bist doch kein Böllerschütze...;)
     
    JustFun und Paul_1909 gefällt das.
  2. Es geht mir hauptsächlich um F2, von daher ist es mir nicht ganz so wichtig gewesen. ;)
     
    Lutzmannrollerfahren gefällt das.
  3. Na dann is ja alles gut. Wenn es für dich passt, lass es so.
     
  4. Hallo, ja danke dir auch für deine Hilfe damals! :)

    Ich war froh die SB überzeugt zuhaben die Begrenzung bei F2 wieder zustreichen.

    Vielleicht habt Ihr Recht und ich werde beim Thema F3 nochmal nachhacken. :)
     
  5. Kein Ding. Jederzeit und immer wieder gern - zumal es ja funktioniert hat. ;)
    Und du warst in den letzten 5 Monaten, einer der leichteren Fälle. :D
    Wenn ich da an Patrick denke... :wall:
     
  6. Da schau Dir mal das F3 Angebot an :D da wirst Du ganz schnell fündig, und 20kg sind da nichts, nen netter Vulkan hat ja schon 500g+

    Das frage ich mich auch bis heute noch..... wie soll das kontrolliert werden? Und eine Dokumentationspflicht für pyrotechnische Artikel, wäre mir auch neu ..... kann mich aber auch täuschen
     
  7. Nope, du täuschst dich nicht. PTG's sind da raus.
     
    JustFun gefällt das.
  8. Hi,
    ne bitte nicht falsch verstehen. Ich möchte keinen Shop kritisieren, sondern ganz im Gegenteil.

    Ich kritisiere die Politik kurz vor dem letzten Silvester.

    Die Shops haben uneingeschränkt mein Verständnis, auch wenn sie vielleicht "überkorrekt" sind mit kein F2 bei nur F3-Eintragung.
    Ich wäre vielleicht auch selber ein Pendant, wenn ich einen Pyroshop hätte und da meine ganze Existenz dran hängt.

    Daher an dieser Stelle einmal ein :love: an alle Händler. Danke das es Euch gibt!
     
    Z-MANN, Kevin1887, Santa Claus und 4 anderen gefällt das.
  9. Das unterschreibe ich!
     
  10. Erster Rückschlag bei mir:

    Auf der Seite der BR Köln steht, dass man sich für private Zwecke an die Kreisordnungsbehörde wenden soll.
    Die dort zuständige SB schreibt:
    "eine Erlaubnis nach § 27 SprengG ist ausschließlich für Tätigkeiten als Wiederlader, Vorderlader; oder Böllerschützen vorgesehen. Eine Genehmigung für andere Zwecke ist leider nicht vorgesehen.
    Wir können einen Termin vereinnbaren ggf. mit Kollegen der BR Köln, um Ihnen den Sachverhalt genau zu erläutern".

    Fällt mir nichts mehr zu ein. Dachte bis eben, dass man mit Freundlichkeit und Sachlichkeit was erreicht. Womöglich ist das im Raum Aachen politisch motiviert.
     
  11. Einfach mit deiner Freundlichkeit und Sachlichkeit weitermachen. Den Termin dazu nutzen den Bearbeiten den Sachverhalt genau zu erläutern ;)
     
  12. Interessant, warum steht dann bei den Hinweisen der Erlaubnis folgendes:
    fd397377-75c1-4d8b-91e2-f2ddd0868af9.jpg
     
    Christoph und Amonshie gefällt das.
  13. Hab meinen in Euskirchen problemlos bekommen und hatte dabei auch Kontakt mit der Bezirksregierung Köln.
     
  14. Nicht vorgesehen... Ich brech gleich ins Essen.

    Reiche einfach deinen ordentlich ausgefüllten Antrag auf Erteilung des 27er ein.
    Nachweislich per Einschreiben oder Abgabe mit Zeuge an der Info.
    Du musst dem SB weder seinen Job erklären noch insgesamt seine Arbeit machen. Wenn der zu dumm für seinen Job ist, soll er was anderes machen.
     
    Tibola und JustFun gefällt das.
  15. Was gibt es? ..... schade um das schöne Essen.
    .... oder via Fax;) da hast Du auch ein Beleg.
    Nicht das der SA schon versetzt wurde, und das die 2te Stelle ist:eek:
     
  16. Hallo Leute !

    brauche mal euren Rat ....

    Wie manche hier bereits wissen warte ich seit nun fast 7 Monaten darauf meinen 27er in den Händen zuhalten.

    Zum SB besteht nur wenig Kontakt da dieser sich nicht selbst meldet und ich keine Lust habe jedesmal dem hinter her zu telefonieren.

    Anfang des Monats rief ich ihn an und da ist er das 1. mal erreichbar gewesen.

    Ich fragte ihn wie der aktuelle Stand der Bearbeitung meines Antrags sei. Er antwortete ich bekomme in den nächsten Tagen einen Anruf. Komisch das man mir das als SB nicht sofort sagen kann aber egal. Im übrigen kam kein Anruf.

    nun denke ich über eine Untätigkeitsklage nach aber brauche dafür ein paar Infos,

    • Brauche ich dafür zwingend einen Anwalt ?
    • An wen wende ich mich zwecks Einreichung der Klage ?
    • mit welchen Kosten muss ich rechnen ?

    vielen Dank erstmal :)
     
    • Nein
    • Das für dich zuständige Verwaltungsgericht
    • Null
    Wenn du Hilfe brauchst - und auch bereit bist, das bis zum Ende durchzuziehen - kannst du dich gern per PN an mich wenden. Telefonnummern tausche ich ungern komplett öffentlich.
     
    Tibola und kanne81 gefällt das.
  17. Hast du denn gegenüber deinem Sachbearbeiter mal das Wort Untätigkeitsklage fallen gelassen? Manchmal bewirkt schon das bloße laut darüber zu philosophieren Wunder.

    Wie hast Du deinen Antrag eigentlich eingereicht? Hast Du einen Nachweis darüber das er eingegangen ist und damit meine ich nicht der SB ist dran und vertröstet mich andauernd. Sondern einen Beleg, Sendebericht vom Fax, Einschreiben oder der gleichen.

    Condomino war mir eine sehr große Hilfe im internen Austausch und wir sind erfolgreich ans Ziel gekommen. Am Ende war auch keine Klage notwendig, jedoch war ich von Anfang an bereit diesen Schritt wenn nötig zu gehen. Das muss dir einfach klar sein.
    Risiko hält sich ja auch in Grenzen. Hier geht's um einen einfachen Verwaltungsakt auf Basis von Bundesrecht und da spielen persönliche Belange der jeweiligen BzReg oder des SB keine Belange. Die dürfen keine Rechtsbeugung begehen. Gut nur weil sie es nicht dürfen heißt das nicht, daß es der ein oder andere in diesem Spiel nicht doch versucht, spätestens wenn das jedoch bei einem Richter, bei deinem Verwaltungsgericht auf dem Tisch liegt ist die Sache an sich recht einfach.
     
  18. Einen Nachweis das mein Antrag eingegangen ist habe ich am 05.02.2021 Per Email vom SB bekommen. Dieser schrieb in der email :

    „Ihr Antrag vom 11.11.2020 (Posteingang LAVG) befindet sich in Bearbeitung.“

    zudem steht dort noch folgendes drin :

    „Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist noch nicht abgeschlossen. Die abschließende Bearbeitung kann erst erfolgen, wenn alle Auskünfte der beteiligten Behörden vorliegen.“

    so langsam fühle ich mich auf Deutsch gesagt ziemlich verarscht.

    nach dieser email habe ich am 15.03.2021 eine email an den SB verfasst mit dem Inhalt :

    „ist die Bearbeitung der Zuverlässigkeit bereits abgeschlossen oder befindet sich diese nach wie vor in der Bearbeitung ?“

    => blieb unbeantwortet.

    Am 26.04.2021 schrieb ich dann erneut eine email an den SB mit folgendem Inhalt :

    „ich wollte noch einmal kurz nachfragen wie der aktuelle Stand der Bearbeitung meines Antrages ist.“

    => blieb unbeantwortet.

    Am 03.05.2021 versuchte ich es dann per Anruf da scheinbar auf emails nicht geantwortet wird.

    Dort konnte man mir keinen aktuellen Stand der Dinge nennen und sagte mir das man sich in den nächsten Tagen melden möchte. Ich sollte daraufhin meine Telefonnummer durchgeben.

    => bis heute kein Rückruf.
     
  19. #4445 chrisL, 28. Mai 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Mai 2021
    Hm, das scheint echt verfahren zu sein bei dir und ich dachte schon wir hätten zu kämpfen gehabt.

    Gut ist auf jede Fall, dass Du einen Nachweis hast, das Dein Antrag eingegangen ist und in Bearbeitung ist.

    Jetzt kommt jedoch schon wieder eine Hintertür. Der SB stellt anheim, dass die Überprüfung der Zuverlässig noch nicht abgeschlossen ist. Das kann man jetzt glauben oder nicht. Bei mir hat es nach der grundsätzlichen Klärung, die sehr langwierig war und nachdem die Überprüfung dann endlich angestoßen worden war, trotz Corona, nur ca. 6 Wochen gebraucht. Nachdem die Überprüfung dann durch war habe ich sogar noch einen netten Anruf meines SB bekommen, das er jetzt alles fertig macht und zwei Tage später lag dann die förmliche Zustellung mit Kostennote im Briefkasten.

    Bist du evtl. in den letzten Jahren häufiger umgezogen oder besteht die Möglichkeit, dass irgendwo was an Einträgen im Zentralregister steht? Dann kann sich so eine Überprüfung schon mal länger hinziehen, weil jeder Wohnort oder auch Zweitwohnsitze abgefragt werden. Sollte was im Zentralregister stehen ist das auch langwieriger. Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass beides bei dir nicht zutrifft.

    Jetzt hast du nur noch zwei Möglichkeiten. Schicke deinem SB ein Nachricht wo Du einen Zustellnachweis drüber erhälst, setzte ihm in diesem eine letzte Frist und mache deutlich, dass wenn diese fruchtlos verstreicht Du eine Untätigkeitsklage bei dem für Dich zuständigen Verwaltungsgericht einreichst.

    Möglichkeit zwei, Du reichst sofort Klage ein.

    Immer bedenken, man sieht sich im Leben immer zweimal, das gilt auch für deinen SB.

    Ich drücke dir auf jede fall die Daumen.
     
  20. Das letzte mal umgezogen bin ich im Mai 2016.

    Naja ich habe mal eine Anklage wegen Betrug bekommen ( 50€ ) aber das Verfahren wurde eingestellt da es 1. nach Jugendrecht ging ( tat wurde mit 20 begangen ) und 2. hab ich die 50€ vollständig zurück gezahlt und freiwillig 100€ an eine Organisation gezahlt als „Strafe“. ( bin jetzt übrigens 23 Jahre )

    Ich denke also das im register nichts drin steht.


    Habe erstmal eine Nachricht an @Condomino verfasst. Voreilig mach ich erstmal noch nichts :)
     
  21. Noerm gefällt das.
  22. Genau dass bedeutet dass leider.
     
    Santa Claus und Elroh gefällt das.
  23. Korrekt
     
    Santa Claus und Hakky gefällt das.
  24. Mist
     
  1. Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren, diese deiner Erfahrung anzupassen und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten.
    Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden