Und ich habe geschrieben ACHTUNG COPY & PASTE Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf (GGVSEB, Anlage 2, 2.1 a): Genständen mit Explosivstoff der Klasse 1, Unterklasse 1.1 bis 1.3 mit einer Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen von max. 5kg und bei der Unterklasse 1.4 von max. 50kg sind von der GGVSEB ausgenommen. Die Güter müssen einzelhandelsgerecht abgepackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend. Es ist kein Feuerlöscher erforderlich. Außerdem ist bei Eigenbedarf auch kein Beförderungspapier erforderlich. Aber eine Ladungssicherung im Fahrzeug muß gewährleistet sein! Erst danach gilt die Regelung mit 1000 Punkten gemäß ADR Was genau ist daran nicht zu verstehen ? Interessant wäre an deiner Auführung wirklich, ob eine Privatperson mit ADR-Schein tatsächlich mehr befördern darf, mit entsprechender privater Aurüstung.
Aber ja, in einem EXII Fahrzeug mit kompletter Ausstattung. Allerdings keine erlaubnispflichtige Ware, aber z.B. 1.4 bis zum zGG.
sicher?? Die Erklärung ist damals, wie heute, die gleiche ... wie komme ich an meine Punkte ... also die ADR-Punkte, nicht Punkte in Flensburg, wobei das indirekt auch zusammenhängen kann und in den Thread ging es ja lediglich um die "Berechnung"
Da ja alle 5 Jahre ein geändertes ADR gibt, müsste man genau schauen ob die wesentlichen Punkte von der Fassung 2009 noch die selben sind. Weißt Du noch wo Du die Fassung her hast? eventuell gibt es da ja ne Aktuelle Version.
Naja... Bei meinem letzten ADR Lehrgang, musste ich mal wieder feststellen, dass es eigentlich reicht wenn man einen gespitzen Bleistift mit geschlossenen Augen in Richtung "Fragebogen" wirft. Wo der trifft, ist die richtige Antwort...
Das kann doch "nur" Grundkurs für Stückguht gewesen sein...... denn bei meinen letzten Lehrgang musste man schon richtig zielen
erste Seite des PDF's ... Ministerium für ... aus den Freistaat Sachsen ... aber wo ich das damals aufgetrieben habe ... keine Ahnung mehr.
Es wurde doch schon ausgiebig belegt, das die 1000-Pkt-Regel auch heute gilt. Daher verstehe ich nicht, was Du da noch immer dranherum diskutiert. Aber Du darfst natürlich gerne sehr tief ins ADR-Recht einstigen. Da wird Dich hier keiner bremsen und Lesestoff kann ich Dir bieten https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/gefahrgut/adr-2021-band1.pdf.download.pdf/ADR 2021 Band I.pdf https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/gefahrgut/adr-2021_band2.pdf.download.pdf/ADR 2021 Band II.pdf https://www.astra.admin.ch/dam/astr...nie_tped.pdf.download.pdf/richtlinie_tped.pdf
*hust* warte mal.... sehe grad nichts, lag ne Menge Staub auf dem Beitrag Und das mit den alle 2 Jahre fällt Dir 18 Tage später ein Nunja ich hatte bei meiner Aussage die notwendige Schulung im Kopf
Hallo, jetzt mal ein praktisches Beispiel !! Wie viel Pakete darf ein Jedermann davon in seinem Auto transportieren ? Einmal mit und einmal ohne Feuerlöscher bitte . {}
Hier noch eine Frage : Das Bild zeigt die Tropenpalmen von Funke. Die werden so ohne Umverpackung verkauft. Keine weitere Kennzeichnung weder Bruttogewicht noch ein 1.4G auf diesem Artikel. Wie sähe das dort aus .... es fehlen ja teilweise die Berechnungsgrundlagen. {}
musst du wiegen und in entsprechende Kartons verpacken falls über 50kg. Theoretisch musst du auch noch nachsehen ob die ohne Verpackung überhaupt 1.4G ist.
Und zwecks der Gefahrenklasse, die Datenbank vom Forum ( Funke Fajerwerki Tropenpalmen ) hilft da weiter oder googlen, ist jedenfalls ein 1.4G Artikel und das Bruttogewicht ist 2230 g.