Bestimmung Transport von Feuerwerkskörpern (inkl. "1000 Punkte-Regel")

Dieses Thema im Forum "Gesetze und Bestimmungen" wurde erstellt von Thore, 28. Mai 2021.

  1. Und ich habe geschrieben ACHTUNG COPY & PASTE Freistellungen von Kleinstmengen für Privatpersonen für den eigenen Bedarf (GGVSEB, Anlage 2, 2.1 a):
    Genständen mit Explosivstoff der Klasse 1, Unterklasse 1.1 bis 1.3 mit einer Bruttomasse je Beförderungseinheit/Wagen von max. 5kg und bei der Unterklasse 1.4 von max. 50kg sind von der GGVSEB ausgenommen. Die Güter müssen einzelhandelsgerecht abgepackt sein. Eine einfache Verpackung ohne UN-Prüfzeichen ist ausreichend. Es ist kein Feuerlöscher erforderlich. Außerdem ist bei Eigenbedarf auch kein Beförderungspapier erforderlich. Aber eine Ladungssicherung im Fahrzeug muß gewährleistet sein!

    Erst danach gilt die Regelung mit 1000 Punkten gemäß ADR

    Was genau ist daran nicht zu verstehen ? Interessant wäre an deiner Auführung wirklich, ob eine Privatperson mit ADR-Schein tatsächlich mehr befördern darf, mit entsprechender privater Aurüstung.
     
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  2. Meinst du mich?
     
  3. .
    Nein allgemein, gibt vielleicht ja den ein oder anderen
     
  4. Aber ja, in einem EXII Fahrzeug mit kompletter Ausstattung. Allerdings keine erlaubnispflichtige Ware, aber z.B. 1.4 bis zum zGG.
     
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  5. hallo,

    ist zwar schon was älter (2009) - erklärt aber das Thema 1000pkt in meinen Augen ziemlich gut
     

    Anhänge:

  6. 2009 bringt da nichts..... in der Zeit hat sich viel geändert.
     
  7. sicher?? Die Erklärung ist damals, wie heute, die gleiche ... wie komme ich an meine Punkte ... also die ADR-Punkte, nicht Punkte in Flensburg, wobei das indirekt auch zusammenhängen kann ;)

    und in den Thread ging es ja lediglich um die "Berechnung"
     
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  8. Da ja alle 5 Jahre ein geändertes ADR gibt, müsste man genau schauen ob die wesentlichen Punkte von der Fassung 2009 noch die selben sind.
    Weißt Du noch wo Du die Fassung her hast? eventuell gibt es da ja ne Aktuelle Version.
     
  9. Naja... Bei meinem letzten ADR Lehrgang, musste ich mal wieder feststellen, dass es eigentlich reicht wenn man einen gespitzen Bleistift mit geschlossenen Augen in Richtung "Fragebogen" wirft. Wo der trifft, ist die richtige Antwort... :D
     
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  10. Das kann doch "nur" Grundkurs für Stückguht gewesen sein...... denn bei meinen letzten Lehrgang musste man schon richtig zielen :p:rofl:
     
  11. erste Seite des PDF's ... Ministerium für ... aus den Freistaat Sachsen ... aber wo ich das damals aufgetrieben habe ... keine Ahnung mehr.
     
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  12. Es wurde doch schon ausgiebig belegt, das die 1000-Pkt-Regel auch heute gilt.
    Daher verstehe ich nicht, was Du da noch immer dranherum diskutiert.

    Aber Du darfst natürlich gerne sehr tief ins ADR-Recht einstigen. Da wird Dich hier keiner bremsen und Lesestoff kann ich Dir bieten :)

    https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/gefahrgut/adr-2021-band1.pdf.download.pdf/ADR 2021 Band I.pdf

    https://www.astra.admin.ch/dam/astra/de/dokumente/gefahrgut/adr-2021_band2.pdf.download.pdf/ADR 2021 Band II.pdf

    https://www.astra.admin.ch/dam/astr...nie_tped.pdf.download.pdf/richtlinie_tped.pdf
     
  13. Hallo,

    Es gibt alle zwei Jahre, nämlich immer in den ungeraden Jahren, ein neues ADR.
     
  14. *hust* warte mal.... sehe grad nichts, lag ne Menge Staub auf dem Beitrag:rofl:
    Und das mit den alle 2 Jahre fällt Dir 18 Tage später ein:whistling:
    Nunja ich hatte bei meiner Aussage die notwendige Schulung im Kopf :D
     
  15. Hallo,

    jetzt mal ein praktisches Beispiel !!

    Wie viel Pakete darf ein Jedermann davon in seinem Auto transportieren ?

    Einmal mit und einmal ohne Feuerlöscher bitte .

    prezident_piro2.jpg
     
  16. #66 PyroB@rney, 18. Dezember 2021
    Zuletzt bearbeitet: 18. Dezember 2021
    Mit Feuerlöscher 167 Stück, aber das wären dann 2,6 Tonnen an Zuladung ;) und ohne drei Stück.
     
  17. 2 Kg NEM x Faktor 3= 6
    1000:6 = 166,6
     
  18. es sind aber nur 1.944kg NEM, jede Batterie zählt.
     
  19. Deswegen hab ich ja aufgerundet auf 167 ;)
     
  20. Ok Danke !!
    Würdet ihr 13kg oder 16kg rechnen ?
     
  21. Die Brutto 16 Kg musst du rechnen.
     
  22. Hier noch eine Frage :

    Das Bild zeigt die Tropenpalmen von Funke.

    Die werden so ohne Umverpackung verkauft.
    Keine weitere Kennzeichnung weder Bruttogewicht noch ein 1.4G auf diesem Artikel.
    Wie sähe das dort aus .... es fehlen ja teilweise die Berechnungsgrundlagen.

    Tropenpalmen.jpg
     
  23. musst du wiegen und in entsprechende Kartons verpacken falls über 50kg.
    Theoretisch musst du auch noch nachsehen ob die ohne Verpackung überhaupt 1.4G ist.
     
  24. Und zwecks der Gefahrenklasse, die Datenbank vom Forum ( Funke Fajerwerki Tropenpalmen ) hilft da weiter oder googlen, ist jedenfalls ein 1.4G Artikel und das Bruttogewicht ist 2230 g.
     
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