Besucher F3 Erlaubnis Dortmund

Dieses Thema im Forum "Kurze Fragen, schnelle Antworten" wurde erstellt von F3 Desire, 27. August 2021.

  1. Hallo,
    es gibt hier im Forum einen großen Thread zum Thema F3. Die entsprechenden Paragraphen kenne ich nun, welche mir mein Recht zusprechen. Wie sieht's in Dortmund aus?
    Habe hier im Forum von einer aussichtslosen Situation gelesen und gescheiterten Anträgen.
    Weiß da jemand mehr oder brauche ich mir die Mühe garnicht erst machen? Klagen möchte ich nicht.

    Danke und Gruß
     
  2. Kurz und knapp.............vergiss es.
     
  3. Was mich an dieser Thematik schon immer etwas gewundert hat:
    Wieso hat eine ausstellende Behörde eigentlich überhaupt einen Ermessensspielraum? Bei so ziemlich allen anderen Lizenzen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Scheinen, usw. sind vorher die zur Erteilung/Genehmigung nötigen Voraussetzungen klar definiert.
    Sobald diese erfüllt sind, hat die entsprechende Behörde einfach nur den Mund zu halten und den "Zettel zu unterschreiben" - was sie dann üblicherweise auch tut.

    Warum ist es denn in diesem Kontext anders?
     
  4. Das würde mich auch mal interessieren. Denn es ist ja klar geregelt, welche Voraussetzungen notwendig sind.
    Hab meinen Schein erst frisch bekommen (BaWü) und da gab es absolut kein Problem.
    Was ist in Dortmund anders?
     
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  5. Bei mir in Brandenburg gab‘s prinzipell auch keine Probleme nur das die Bearbeitung ziemlich lang gedauert hat.
     
  6. #6 Flashpowder, 27. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2021
    Was ich mir vorstellen kann ist, dass es hier von der nächst höheren Instanz entsprechende Weisungen gibt, da verhindert werden soll, dass Leute die Erlaubnis kriegen. Das sind nur meine Vermutungen. Um dagegen anzukommen müsste man sicherlich wirklich klagen.
    Ich hatte auch mal in meiner Stadt quasi Testweise einen Antrag ausgefüllt und bis heute nichts gehört. Ist in meinem Fall nicht schlimm, da ich mich mittlerweile dagegen entschieden habe, da sich der Schein aus meiner Sicht doch nicht lohnt.
     
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  7. Es gibt keinen Ermessensspielraum seitens der Behörden! Wenn die gesetzlich geregelten Voraussetzungen erfüllt werden, muss! ausgestellt werden. Punkt!

    Der einzige Grund warum gebietsweise die Scheine nicht ausgestellt werden, ist, daß die Leute permanent den Schwanz einziehen. Sie den Kommentar oben...
    Ich hatte in meiner langen Zeit als "Scheini" schon öfter damit zu tun - auch hier im Forum - jeder und ich meine jeder, hat seinen 27er bekommen! Manchmal hat es etwas gedauert aber am Ende stand immer die grüne Pappe.
     
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  8. #8 chrisL, 27. August 2021
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2021
    Ich kann mich dem nur anschließen. Habe es auch mit einer großen Portion Hartnäckigkeit und Condominos Unterstützung geschafft. Komme zwar nicht aus Dortmund, jedoch gleiche BezReg,... lass dich von dem gesagten und teilweise gelesenen nicht abschrecken.

    Der Schein wird ganz sicher ausgestellt wenn Du eine saubere Weste hast und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Du musst einfach nur fest im Sattel sitzen. Die haben keine Lust auf eine Klage, weil dann haben die ein Urteil gegen sich und wenn das erstenmal im Umlauf ist, kann sich jeder selbst ausrechnen was das für die bedeutet.

    Ihr Ziel erreichen die Behörden doch, limitiere die Ausgabe der Scheine soweit wie möglich. Wir haben die wirresten Geschichten von dem SB der Behörde gehört, warum, wieso es nicht möglich wäre den Schein auszustellen. Die wollten mich Partou in die §20er Ecke drücken, habe dann mal freundlich nachgefragt was ich als Privatperson damit soll,... Nächste Frage von mir an den SB war ob er mir das Thema mit der Schwarzarbeitsunterstellung und Steuerhinterziehung dann auch so im abgängigen Bescheid mitteilen würde,... Dann wurde er scheinbar hellhörig und wollte noch mal Rücksprache halten. Zwei Tage später kam dann der Anruf, wäre alles bloß ein Missverständnis gewesen.

    Ich kann Condominos Unterstützung nur empfehlen. Kann meine Hilfe auch anbieten. Du musst nur bereit sein für dein Hobby einzustehen.
     
  9. Sehe ich genauso. Sofern die Anforderungen erfüllt sind und keine Versagensgründe vorliegen, die auch im SprengG aufgeführt sind, muss die Behörde die Erlaubnis erteilen.
    Alles andere wäre so, als würdest man die Fahrschule besuchen - alle Pflichtkurse absolvieren, Prüfungen schaffen, etc. und dann die Behörde sagt "Ällabätsch - dein Gesicht gefällt mir nicht - du bekommst den Führerschein nicht."
    Das wäre dann Behördenwillkür.
     
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  10. Und eben diese scheint ja sehr gern versucht zu werden, wenn es um 27'er geht.
    Ich selber habe kein Interesse an einem 27er, würde aber alle mir zur Verfügung stehenden Mittel und Wege nutzen, um zu meinem Recht zu kommen.
     
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  11. Ich würde als ersten Schritt mal direkt vorbeigehen oder anrufen.
    Die erste Reaktion zeigt meist recht deutlich mit welch Einstellung man es zu tun hat.
    Auf der Grundlage würde ich entscheiden ob ich zB die wunderbare Hilfe von Condomino nutze, es sein lasse oder gleich einen Anwalt schreiben lasse.
     
  12. Ich würde es auch auf jeden Fall erstmal versuchen. Um dir den Schein zu verwehren, müssen klare Versagensgründe vorliegen - im Falle einer Ablehnung ohne sinnvolle Begründung hilft es daher meistens schon, einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Ablehnung zu fordern. Damit hat man dann im Zweifelsfall auch was in der Hand, mit dem man zu einem Anwalt gehen kann.
     
    AlexBu01 gefällt das.
  13. Einfach um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten und hinzufügen, dass man bedauert nun auch noch einen Anwalt hinzuzufügen zu müssen. Und sich beide Parteien den Aufwand und die entstehenden Kosten hätten sparen können.
    Beim Stichwort Anwalt und Kosten geht es manchmal ganz schön schnell mit der positiven Bescheidung.

    Und wer sich an die Aufbewahrungsvorschriften ect. hält, hat auch nichts zu befürchten.
     
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