Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.


  1. Kommt eben auf die Kommune an.
    Prinzipiell ist es egal was man anzeigt.
    Man braucht immer das Einverständnis des Grundstückseigentümers. Egal ob privat oder öffentlich.

    Wenn ein ordentlicher Platz zur Verfügung steht und die Stadt da kulant ist, gibt es kein Problem.

    Eine Anzeige (keine Genehmigung!) kann erstmal nicht so einfach untersagt werden. Wenn du auf öffentlich Grund anzeigst, kann die Stadt prinzipiell die Nutzung des Grundstücks untersagen.

    Ein freundliches Gespräch sollte da die Weichen stellen.

    Zur Haftpflicht:
    Es steht ja jedem frei sich seine Versicherung auszusuchen.
    Wird dann eben gewechselt.
    Anrufen, nachfragen, bei negativer Rückmeldung nach nach Kündigungsmodalitäten fragen. Hilft oftmals.

    Alternativ gibt es übern BVPK auch eine Versicherung.
     
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  2. Das habe ich voraus gesetzt. Wenn man den Schein hat, sollte man das wissen. Ist mittlerweile sehr schade, dass man hier wirklich bis auf den letzen Punkt der Gesetze eingehen muss.
    Vielleicht hast auch nur den vorherigen post von mir überlesen, in der meine Intention geschildert wurde. Ist aber vielleicht auch zu schwere Kost für manche
     
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  3. #4653 Hakky, 15. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. September 2021
    Ich z.B. wurde vom Sachbearbeiter und der Bezirksregierung gefragt ob ich denn auch unbedingt F3 im Schein haben möchte. Es ist auch möglich die Erlaubnis nur mit F2 zu bekommen, kommt aber halt immer auf den Sachbearbeiter drauf an.

    Dass mit dem "Bitte Vorsicht" weil es ein Recht neues Mitglied ist und auch noch keine Erlaubnis hat. § Deutsch ist für den normalo nicht gerade leichte Kost. Ich hab mich auch schwer damit getan bis es irgendwann leichter wurde :D
     
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  4. Hier dürfen keine Fragen gestellt werden. Ich würde eher beim Amt anrufen und hoffen das du jemanden erreichst der Ahnung hat. Hier jedenfalls nicht. Tut mir leid.
     
  5. Du bist auf dem Holzweg^^
    Der 27er Schein ist kein Fachkundenachweis an sich...da dafür bis F3 kein solcher nötig ist.
    Hast du einen solchen Nachweis könntest du auch F4 eintragen lassen u. alle weiteren Fragen selbst beantworten ;)

    Nun sind aber durch ein unsinniges Gerichtsurteil die F2+ Sachen fachkundenachweispflichtig.
    Nun kann man vom größeren (F3) zum kleineren argumentieren u. je nach SB Glück haben dass F2+ nicht ausgeschlossen wird.
    Händler dürfen dann an Erlaubnissinhaber abgeben...sofern nicht ausgeschlossen.

    Ein 27er sollte in viellerlei Hinsicht wohl überlegt und auch bestens vorbereitet sein.
    Edit: Wegen 1-2 Packungen 905er lohnt er sich nicht.
     
  6. Es kommt eher drauf an wie man die Fragen stellt oder ob man sich selber schon mit der Thematik beschäftigt hat.

    Wer hier ankommt und am liebsten den ausgefüllten Antrag haben möchte.... warum sollte man sich die Mühe machen und demjenigen helfen?

    Demjenigen der sich selber vorbereitet und sich wissen aneignet, dann aber vor ne Wand läuft weil er etwas nicht versteht oder sich unsicher ist bei bestimmten Sachen und hier fragt bekommt auch meist eine vernünftige und hilfreiche Antwort / Erklärung.

    Dass man mal eine flapsige Antwort bekommt weil man sich nicht bereits bei Antragstellung Gedanken um seine Versicherung macht kann schonmal passieren, sollte man aber nicht zu persönlich nehmen und dann nur noch sagen Fragen werden hier nicht beantwortet.
     
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  7. This!
    Das kann ich bestätigen. Wenn man den Thread mit 187 Seiten durchliest weis man schon fast alles. Bei Detailfragen wurde mir hier sehr geholfen, u.a. per PN.
     
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  8. Deine Meinung, werde ich dir nicht nehmen.
    Meine Meinung habe ich ebenfalls beschrieben. Du kannst Kommentare verfassen und ich auch. Deine Aussage ist irreführend und gehört nicht zur Frage des Verfassers.
    Du möchtest ihm nicht helfen aus Grund xy und ich sage er soll beim Amt anrufen und sich erkundingen weil er hier keine 100%ige Antwort bekommt. Muss ich nicht verstehen aber du ja auch nicht :) Mach weiter so
     
  9. Ich kann dir empfehlen stell den Antrag auf F3 einschließlich F2 und wenn du nicht in den Röder Club eintreten möchtest kannst du auch in den BVPK eintreten. Dort kannst du die Versicherung dazu buchen und ich glaube es sind inklusive Versicherung 60eur pro Jahr.
    Es ist dort gestaffelt je nachdem wieviel f3 man zündet hat man einen kleinen Beitrag zu zahlen.
    Bis 300eur kein zusätzlicher Beitrag
    Danach 300 bis 500 sind 10eur pro Feuerwerk und darüber hinaus 25eur
    Wenn du sowieso kein f3 zünden willst musst du dies nicht anmelden beim bvpk da f2+ ohne Genehmigung nutzbar ist.
     
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  10. Eben nicht, der SB handelt somit ohne rechtliche Grundlage...
    Nur ein sehr stümperhafter Versuch F3 zu vermeiden...
     
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  11. Jeps aber

    Eben doch.
    Für jemanden der sich nur mit F2 unterm Jahr eindecken will wäre es eine Möglichkeit. Ob da eine rechtliche Grundlage existiert oder nicht spielt dabei keine Rolle wenn dass so vom SB durchgewunken wird. Wenn dass jemand so möchte wird er sich auch nicht beschweren wenn ihm die Möglichkeit gegeben wird.

    Manchmal ja, manchmal nein. In meinem Fall wurde abgeklärt ob ich nur die Möglichkeit nutzen möchte mich unterjährig einzudecken oder ob ich auch wirklich Interesse an F3 habe.
    Ich wollte F3 und habe es auch ohne Probleme eingetragen bekommen. Inklusive F2 ohne Beschränkungen.
     
  12. Die sollen dort das eintragen was Allgemeingültig gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht was sich ausgedacht wird. Da hat kein SB irgendwas eigenes zu entscheiden!
    Die Behörden sind doch sonst auch immer so überkorrekt, warum wird in dem Fall ein anderer Maßstab genommen?!
     
  13. Bei mir werden es jetzt bald acht Monate seit Antragstellung...
     
  14. Genau so sehen die das auch, wobei man den Führerschein jedoch noch schneller verliert....;)
     
  15. Leider kann sich eben doch jeder SB irgendetwas eigenes ausdenken und das Gesetz gibt dieses auch her. Im SprengG steht:
    „Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.“
    Das heißt, wenn der SB der Meinung ist das diese oder jene Auflage unbedingt zur Verhütung von erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist, dann gibt es wenig Möglichkeiten sich dagegen zu wehren.
     
  16. Und genau das wird vermehrt von diversen Behörden praktiziert.
    Hier mal ein Textauszug eines Schreibens einer Behörde aus NRW, an der Antragsteller:

    Ein fehlender Nachweis der Fachkunde ist zwar gemäß § 4 der 1. SprengV kein Versagungsgrund für die Erteilung der Erlaubnis, jedoch würde eine Erlaubnis von hier zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte nur mit der Auflage erteilt werden, dass ein Nachweis der Fachkunde im Sinne des § 9 SprengG vor Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten zu erbringen ist.

    Der Antrag wurde zurück genommen.

    Anderer Fall: dem Antrag auf 27er wird stattgegeben. Aber die mit der Anzeige verbundenen Auflagen sind so kostenintensiv, dass es uninteressant ist, ein Fw zu schiessen.
    Verhindern kann man die Ausstellung nicht.......aber dann :cry:
     
  17. Das klingt schon hart grenzwertig, da es ja mit der "Auflage" wiederum den §4 1. SprengV aushebelt.
    Zudem müsste begründet werden, welche Gefahren für Leben,.... usw. durch die Fachkunde verhütet werden, die durch die fehlende Sachkunde entstehen würden.

    Ob das einer rechtlichen Überprüfung standhält?
     
  18. Die Frage hat sich der Antragsteller auch gestellt. Wenn keine Versagungsgründe vorliegen und er den Rechtsweg einschlägt bekommt er zwar den 27er, nur würde dieser mit derart hohen Auflagen versehen, die er u.U. gar nicht erfüllen kann / will.
    Denn die "unterlegene" Behörde hat leider viele Möglichkeiten, einem 27er den Spass zu nehmen.
    Es wurde schon für ein popeliges F2 Fw auf einem ca. 100x100 m grossen Parkplatz keine Brandsicherheitswache, sondern ein kompletter Löschzug plus Sanitätsfahrzeug als Auflage gemacht. Da bist Du mal eben bis zu 700 Euronen los.
     
  19. Für ein angezeigtes FW durch einen 27er oder eine Sondergenehmigung?
    Im Grunde ja auch egal. Was sind die Folgen denn daraus? Es wird derjenige dann ja nicht sagen, "och dann hab ich keinen Spaß mehr an FW", sondern alternative Beschaffungswege eruieren. Ob das zielführender ist...?
     
  20. Was haben "alternative Beschaffungswege" damit zutun? Es geht hier nicht um die Beschaffung sondern die Durchführung.
    Da hat man jetzt nur die Wahl: 1. Legal, kaum Spaß und teuer, 2. Illegal, kaum Spaß und höchstwahrscheinlich seeehr teuer oder 3. Sein lassen, billig und kein Spaß.
     
  21.  
  22. #4672 Dobi, 16. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2021
    Ganz sicher nicht.
    Wenn ich mal 10-15 Jahre zurück denke........wie einfach und unkompliziert war es, einen 27er zu bekommen. Allerdings ist da noch keiner auf die Gesetzeslücke gestossen, auch Fw darin eintragen zu lassen. Und die Glücklichen, die es hatten, haben angezeigt, geschossen und sich gefreut.
    Heute sieht die Sache anders aus. Man versucht krampfhaft, die Gesetzeslücke zu schliessen, weil der 27er vermehrt missbräuchlich und auch zu strafbaren Handlungen genutzt wurde z.B. gewerbsmässige Tätigkeiten, Lagermengenüberschreitungen, wissentlich falsche Angaben in der Anzeige usw. usw. Damit wurden nahezu alle in einen Topf geworfen und es ist mehr als bedauerlich, dass es schon bei der Antragstellung einiger Forianer derarte Auswüchse seitens der Behörden gibt.

    Ich bin mittlerweile froh, in D kaum noch Fw zu machen, denn die Auflagen werden auch im gewerblichen Bereich immer krasser.
    Beispiel: Am Abbrennplatz stehen in 90m Entfernung einige Büsche oder Bäume. Dann brauchst Du eine Freistellung von "Wald und Forst", Gelsenkirchen. Weil es keine 100m sind. Kostet 46,00€.
    Ob mich das Amt von meiner Haftung befreit, wenn das Grünzeug abfackelt?? Ich habe doch die Freistellung:rolleyes:
    Die Behörde macht aus deiner Anzeige (die mittlerweile an Gott weiss wieviele andere Ämter geschickt wird) einen Verwaltungsakt. Kosten zwischen 35,00€ und 160,00€. Wie sagt man bei uns......kaikki paska täällä;)
     
  23. Da schein NRW ja ganz besonders "kreativ" zu sein :eek:

    Dein Verwaltungsakt für eine Anzeige und die damit verbundenen Kosten, laufen die in NRW nur für gewerbliche auf oder würden die auch dem privaten 27er auferlegt?
     
  24. Aber ja, ein 27er ist auch Erlaubnisinhaber.
    Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige eines Erlaubnisinhabers über das beabsichtigte Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände nach § 23 Absatz 3 1. SprengV gebührenpflichtig. Nach Tarifstelle 11.11.34 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) ist hierfür eine Rahmengebühr von 50 bis 800 Euro vorgesehen.
     

  25. Warum Gesetzeslücke?
     
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