Großfeuerwerk Schein für Kategorie F3 Feuerwerk

Dieses Thema im Forum "Großfeuerwerk, Indoor-Pyrotechnik, SFX" wurde erstellt von Big Nut, 21. Oktober 2015.

  1. 4. F3 bestellen und zu einem Pyro fahren wo es nicht so viele Probleme gibt. :)

    Ich brauche hier auch garnicht erst versuchen F3 zu schießen.
     
  2. 4. ist ja dann 3. mit neuem Versuch :)
    Bin froh dass es hier sehr locker und unkompliziert geht. Einzige Auflage war die Anwohner zu informieren.
     
  3. Danke. Wieder was gelernt. In BY kostet es soweit ich weiß nichts. In der Gebührenordnung meiner Kommune steht auch nichts explizites.
    Evtl. Fällt es unter 'sonstige Amtshandlungen'
     
  4. Ich hab in verschiedenen Gruppen nun schon einige bescheuerte Auflagen gesehen. Von Leuten, die keine F2 Raketen mehr kaufen dürfen, aber F3 Raketen kaufen dürfen, über Leute die ihre Waren Ein- und Ausgänge dokumentieren und jedes Jahr unaufgefordert der Behörde vorlegen müssen bis hin zu Leuten deren Erlaubnissschein auf den Kreis begrenzt wurde.

    Der Passuns mit den Auflagen wird immer mehr zelebriert. Da kommen dann durch das Unvermögen (ich bin so nett und unterstelle keine böswillige Absicht) einiger Sachbearbeiter dann Auflagen bei raus wie:
    "Verboten sind Pfeifartikel, Knallkörper und Artikel die einen Blitzknallsatz enthalten"
    Effektiv begrenzt die Auflage den Scheini auf Leuchtfeuerwerk und Schüttraketen.
    Besonders kreativ sollen die SB's in NRW und HH sein. Wobei HH entfaltet die kreativität eher bei den Anzeigen, als bei den Erlaubnissen.

    Ich halte nichts von Behörden, einzig meine Erlaubnisscheinbehörde hat sich meinen Respekt verdient.
    Meine Gemeinde hingegen drangsaliere ich mittlerweile mit Anfragen zu jedem erdenklichen Mist, und sei es nur, wann endlich der Baum neben dem Verkehrsschild geschnitten wird, weil ein Ast das Schild verdeckt. (Natürlich nur die Sesselpupser die mich verärgert haben)

    Beste Grüße
     
    EdwardTeller, Z-MANN und Silberblau gefällt das.
  5. #4680 Lavastion, 17. September 2021
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2021
    Das ist jedoch eine berechtigte und im Grunde genommen immer zu erwartende Auflage, da die SprengV #20 Abs.4 (ich find das paragrafensymbol am handy nicht) für diese Artikel die Erlaubnis fordert. Kleine Ungenauigkeit bei deiner Formulierung ist, dass es um Knallartikel mit BKS in F2 geht und nicht allgemein, da sonst auch Zerlegerraketen dabei wären.
    Unter diesen Paragraph werden auch für f2 raketen >20g die Erlaubnis eingefordert
     
  6. Pfeiffartikel? Und ja, wenn um Knallartikel geht ok, aber wenn es generell um BKShaltige geht, fällt so gut wie alles mit Zerleger weg.

    P.s. das symbol versteck sich i.d.R. unter dem S - kurz gedrückt halten ;)
     
  7. Haha danke. §
    Ich unterstelle ihm mal, das er die Formulierung aus dem Kopf geschrieben hat und deswegen nicht so exakt ist. Wer den §20 Abs.4 kennt weiß ja worums geht
     
    Noerm gefällt das.
  8. Wenn dann aber der SB in den Beschränkungen sich nicht auf den Paragrafen 20 Abs. 4 bezieht (der sich ja ausschließlich auf F2 bezieht) sondern die Beschränkung eigenständig auf F3 ausweitet bleibt einem nicht mehr viel vom 27er übrig :D:lol::rofl: 90135DBC-8314-4F91-804E-A95FF17EBEB0.jpeg
     
    chr gefällt das.
  9. Dann sieht die Sache in der Tat ganz anders aus. Da war wohl jemand etwas ungenau und schludrig in der Textformulierung.
    Aber wurde ja geändert wie man sieht
     
    AlexBu01 gefällt das.
  10. Sehr schön, du hast den Kasus Knacktus gefunden.
    So wie es dort formuliert ist, fällt auch jeglicher Zerleger in F2 und F3 unter die Beschränkung.
    Man könnte es für den üblichen §20 Absatz 4 Kram halten, durch die Formulierung es aber eine Beschränkung die über 90% der am Markt erhältlichen Artikel betrifft.

    Ob man dem SB da nun Kalkül oder Unfähigkeit unterstellt, muss jeder selber wissen.
    Eben das ist das Problem. 27er beantragt und erhalten, aber dank Auflagen defakto unbrauchbar.

    Beste Grüße
     
  11. Moin. Ich habe jetzt meinen 27er bekommen. Dort steht drin … die Erlaubnis zum Umgang und Verkehr pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F3. Ist dort der Verkehr mit F2 unter dem Jahr eingeschlossen ?
     
  12. Ja ist mit eingeschlossen, außer F2+
     
  13. Ja heißt aber nicht direkt das du auch F2+ Artikel kaufen und zünden darfst.

    bei mir wurde das auf der 4. Seite direkt ausgeschlossen mit dem Absatz :

    „4. Diese Erlaubnis berechtigt nicht zum Umgang und Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 gemäß Paragraph 20 Abs. 4 der 1. SprengV.“
     
    Z-MANN gefällt das.
  14. Hallo,

    ich komme aus Halle/S. und habe auch meinen § 27er neu bekommen.
    Er ist ebenfalls auf F3 beschränkt,hier steht:

    "Der Umgang wird beschränkt auf das Erwerben,Verbringen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 3 im Rahmen des Abbrennens von Feuerwerken im privaten Bereich".

    Habe 4 Wochen nach der Antragstellung darauf gewartet und 60 € bezahlt.

    Nun kann es losgehen.
     
    Hakky gefällt das.
  15. Steht drin, dass es F2 ausschließt?
    Wenn nicht, gratulation zu F2 inkl. F2+ (sofern nicht noch §20 Abs.4 eingeschränkt ist)
     
  16. Nein,steht nicht drin.
     

  17. Wenn nur F3 eingetragen ist, kann er kein F2+ kaufen. Es schließt nur F2 mit ein.
     
    Z-MANN und Elroh gefällt das.
  18. Ja, der Wortlaut sagt ja nicht aus "bis F3" Bin da auch der Meinung wie Du.;)
    Jedoch schneiden sich hier ja immer die Geister bei dem Thema.
     
  19. Habe auch nur F3 drinnen stehen und bis jetzt haben mir alle Händler den kauf von F2+ verweigert, weil F2 mit eingetragen sein muss.
     
  20. Die Antwort geben doch die Händler,die das Zeug verkaufen.

    Warten wir ab.......
     
  21. Bei mir geht es soweit. Da murrt keiner rum.
    Jedoch steht auch explizit geschrieben
    "Erwerb, Umgang (ausgenommen Herstellen) mit sowie Beförderung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 und F3 [....]"
    weiter
    "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2,
    Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3,
    erforderliche Zündmittel"
    und letztlich unter II & III keine weiteren Einschränkungen bzw. Auflagen zu den Kategorien.
     
  22. Hi leute hat jemand Das/ein blanko formular Zum Anzeigen eines Feuerwerks Für Hamburg ?(27er)
    Finde das Auf der Hamburg Seite leider nicht?! Viele Grüße!
     
    chr gefällt das.
  23. PetardShark5 gefällt das.
  24. Danke! Wenn ich auf Öffentlichem Grund Anzeigen Möchte hole ich mir dafür die erlaubnis beim Sachbearbeiter? Ich frage hier mal vorher bevor ich mir beim bearbeiter unnötige fehler Erlaube
    Bzw. Hat hier jemand schon auf Öffentlichem Grund Angezeigt?
    Grüße!
     
    chr gefällt das.
  25. Ich kann hier nur für Bayern sprechen!
    Kommt auf die Definition von "öffentlichem Grund" an. Wenn du auf einem Feldweg usw. anzeigen willst musst du dich informieren wem dieser Grund gehört, meistens der Gemeinde etc.
    Diese kann dir dann hierzu auch die Erlaubnis erteilen auf ihrem Grund anzuzeigen!
     
    chr, PetardShark5 und Elroh gefällt das.
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