News Feuerwerksverbot in ganz Mittelfranken

Dieses Thema im Forum "Termine, Neuigkeiten" wurde erstellt von bengalo, 29. Dezember 2020.

  1. So, ich hatte die mündliche Verhandlung zu meiner Klage gegen die Stadt Ansbach. Ernüchternd.

    Als juristischer Laie gebe ich es so wieder wie ich es verstanden habe.

    Anwesend waren: 3 Richter, eine Protokollantin, eine Rechtsrätin der Stadt Ansbach, ein Vertreter der Fränkischen Landeszeitung und ich.

    Gegen die Allgemeinverfügungen in Mittelfranken seien 20 Anträge eingegangen. Während die anderen Anträge auf den vorläufigen Rechtschutz zielten ("man darf auf Privatgrund abbrennen"), hatte ich auch die Rechtmäßigkeit der gesamten Verfügung in Frage gestellt. Und hier fängt das Problem an:

    Die Anfechtung der Verfügung ist nun nicht mehr zulässig, da diese nicht mehr in Kraft ist. Sie war befristet gültig und lief 01.01.2021 24 Uhr aus. Seit diesem Zeitpunkt kann man nicht mehr dagegen vorgehen. Außer man ändert seinen Antrag zu einer Fortsetzungsfeststellungsklage. Das ist aber nur in 4 Fällen möglich: Schadenersatz (trifft hier nicht zu), Wiederholungsgefahr (Aussage Rechtsrätin: "Nein, ist nicht geplant.") und zwei weitere, die ich mir nicht mehr notiert habe. Die aber auch nicht zutreffend sind.

    Bleibt nur eine Hauptsacheerledigungserklärung von mir und der Stadt, damit das Verfahren regelhaft beendet wird. Folgen: Reduktion der Kosten von 3fachen auf 1fachen Satz, die Hälfte davon muss die Stadt zahlen. Also von 438€ muss ich noch 73 € zahlen, zu den 109,50 die ich bisher auch schon bezahlt habe.

    Der Richter war sehr freundlich, und hat mir die juristischen Dinge so gut es geht erklärt. Er hat auch betont, dass ich im Prinzip Recht habe, es aber formal kein Urteil geben kann dass dies so klar sagt. Es wird nur auf die Begründung der Gewähr des vorläufigen Rechtsschutzes verwiesen, was eine Unzulässigkeit der Verfügung für wahrscheinlich hält. Auch mein Einwand mit der kurzen Frist zwischen Verkündung und Inkrafttreten konnte er nachvollziehen, auch er sieht es so dass die rechtliche Widerspruchsmöglichkeit stark eingeschränkt ist. Bei einer Verordnung wären andere Rechtsmittel möglich.

    Fazit: Im Prinzip habe ich Recht, und die Verfügung hatte keine Ermächtigungsgrundlage. Damit wäre sie nichtig gewesen. Ich werde jedoch kein entsprechendes Urteil bekommen, sondern habe dennoch 182,50€ bezahlt, und die Stadt hat keinen Rüffel bekommen für ihre rechtwidrige Verfügung und auch nicht für die fragwürdige kurze Frist, um Widerspruch zu verhindern. Es kann also alles weiter so laufen wie bisher.

    Meine Begeisterung für solche Rechtstreite ist deutlich gesunken. Trotz fast eindeutiger Rechtslage bekommt man nur teilweise Recht, muss zahlen und die Gegner bleiben unbehelligt.

    Nach dem Termin habe ich mich noch ein paar Minuten mit dem Vertreter der Presse unterhalten. Warum ich geklagt habe, was mir Feuerwerk bedeutet, ob ich das professionell mache.

    In der Fränkischen Landeszeitung kann ich online nur die Titelseite sehen, dort steht:
    "RIchter: Böllerverbot nicht rechtens". Den Artikel kenne ich bisher nicht.
     
  2. Soviel zum Thema Rechtsstaat. Sie dürfen eigentlich nichts, tun aber alles, und werden dafür nicht einmal juristisch belangt.
    Und wir sind nichts als leidiges Fußvolk, welches man ausschließlich zum Erhalt des eigenen Wohlstands benötigt. Erbärmlich und abscheulich.
    Vielen Dank für deinen Einsatz, der es wirklich in sich hatte. Respekt! Ich hoffe, du kannst dieses Jahr uneingeschränkt zünden. Hau raus!
     
  3. Vielen Dank für deine Mühe!!
     
  4. Das ist ja wie in Russland...

    Respekt, das Du es durchgezogen hast. Finde Ich richtig stark! ;)
     
  5. Meinen Respekt verdienst Du auch das Du Dich aufbäumst gegen die Unverhältnismäßigkeit.Dankeschön
     
  6. Danke @hexoplast75 das Du Dich gegen dieses Unrecht auch juristisch geehrte hast! Respekt dafür!

    Zur Entscheidung des Gerichts fallen mir kaum forentaugliche Worte ein.
     
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  7. Ich finde es ausgezeichnet das du dich wehrst. Respekt.
    Mit Anwalt wäre das wahrscheinlich noch ein bisschen anders ausgegangen...
     
  8. #408 AlexBu01, 15. Oktober 2021
    Zuletzt bearbeitet: 15. Oktober 2021
    Naja ich möchte hier keine Rechtsberatung machen.
    Aber auf die Wiederholungsgefahr könnte man schon gehen. Immerhin haben wir ja noch immer eine epidemische Lage bis von nationaler Tragweite bis 31.12. (zumindest hat der Bundestag diese erst verlängert).

    Und damit stehen wir kurz vor Silvester vor der gleichen rechtlichen Ausgangslage.

    Nur weil die „Dame vom Amt“ sagt, dass da nichts geplant sei, würde ich mich damit nicht abfinden.

    Ggf. würde ich mit diesem Argument probieren, dass du ohne Kosten aus dem Verfahren kommst.

    Und der tiefgreifende Grundrechtseingriff ist auch nicht völlig daneben.

    Wenn du magst und zB Paypal hast, kannst mir gerne ne PN schreiben.
    Ich steure gerne ne Kleinigkeit bei.
    Alleine die Überschrift des Artikels hilft!
     
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  9. Nicht bis zum 31.12., sondern bis zum 25.11.2021.
     
  10. Vielen Dank @hexoplast75 für Dein für Dich sehr forderndes und für uns klärendes Vorgehen! Letztlich hast Du zwar kein Urteil, aber für dieses Jahr, sollte es wieder dazu kommen, sollte das Verfahren trotzdem vorbereitend helfen können.

    Können wir hier Dich etwas finanziell unterstützen?

    Das Gericht hat formal richtig gehandelt, so wie ich das verstehe. Lediglich die Wiederholungsgefahr sollte vermutlich nicht so pauschal + vage verneint werden können.

    Meine Oma würde sagen "Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge". War also schon früher/immer so (das macht es aber nicht besser).
     
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  11. :p
    Sehr guter Punkt. Bei zukünftigen Verfahren würde ich auch sagen, dass das, bereits gesprochene Urteil, als Referenz genommen wird oder werden kann und somit ein Verbot nicht mit der gleichen Begründung ausgesprochen werden kann.

    Ach die Omas! Höre meine in diesem Moment dasselbe sagen.
     
  12. Stimmt war ja am 25.8.
     
  13. Also die Idee einer finanziellen Unterstützung wie vom Pyro genannt finde ich garniert schlecht ;)
     
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  14. Erstmal vielen Dank das du das durchgezogen hast. Respekt.

    Dem Punkt mit der finanziellen Unterstützung würde ich mich, auch wenn ich aus Thüringen komme, anschließen.

    Was mich aber interessieren würde, sorry falls ich es irgendwo übersehen haben sollte, gibt es jetzt schon ein abschließendes Urteil und wenn ja, welches Aktenzeichen hat das denn?
    Denn die Begründung wäre ja hilfreich, gerade im Hinblick auf eventuelle Wiederholung oder ähnliche Verfahren in anderen Regionen.
     
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  15. Stand jetzt wird es kein Urteil geben.
    Die Sache wird für erledigt erklärt und fertig.

    Man hätte den Richtet ggf. bitten können, ob er einige der „Hinweise „ zu Protokoll nehmen könnte. Dann hätte man für den nächsten Prozess (der hoffentlich nicht nötig wird) zumindest etwas in der Hand.

    So bleibt nur die Kostennote, aus der ersichtlich wird, dass die Sache nicht völlig korrekt war, da sonst die Kosten voll beim Kläger geblieben wären.
     
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  16. Wäre vielleicht ne Idee, alles was in dem Zusammenhang steht, zentral zu sammeln.
    Pyro?
     
  17. Jup Gute idee alle Urteile oder Gerichtserfahrungen zusammen tragen. So hat man dann reichlich Argumentations materiall für andere verhandlungen wo man dann sagen kann. Urteil hier und entscheid des richters hier und soweiter. Natürliches alles im schutze der daten. Aber eine liste von den die geklagt hatten und material für andere Prozesse bei steuern können wäre doch sicher nicht schlecht!

    Denn ich will nicht schwarzmalen aber ich denke es wird wieder so kommen wie im letzten jahr!
     
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  18. Zum Thema Fortsetzungsfeststellungsklage sagt Wikipedia (ja, nicht die beste Quelle, aber als Laie meist ein brauchbarer Anfang):
    Wiederholungsgefahr
    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann sich aus einer Wiederholungsgefahr ergeben. Diese liegt vor, falls die Behörde erkennen lässt, dass sie unter vergleichbaren Umständen einen gleichartigen Verwaltungsakt erneut gegenüber dem Kläger erlassen wird, falls sie dies für notwendig erachtet. Nicht ausreichend ist der drohende Erlass eines gleichartigen Verwaltungsakts gegenüber Dritten.

    Ich sehe hier leider keinen Ansetzungspunkt. Und damit keine Möglichkeit, im Rahmen einer Forsetzungsfeststellungsklage eine finale Bewertung zu bekommen.

    Ich habe meine Sachen ja teilweise hier eingefügt, zudem bekommt Röder die gesamten Unterlagen damit sie die für ihre Lobbyarbeit nutzen können. Wer sonst Interesse hat kann sich gerne melden. Das Protokoll zur Verhandlung vom 12.10. ist noch nicht bei mir angekommen. Sobald das da ist werde ich es, in Auszügen, hier posten.

    Wegen dem Thema Kosten: Ich hatte die Sachen ja schon bezahlt, und gedanklich abgehakt. Also die rund 550€. Jetzt bekomme ich was zurück, und nehme es als Schmerzensgeld. Es ist nett, dass sich einige beteiligen wollen, aber nicht notwendig.
     
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  19. Ja das iss wohl so,ich meine was kommt wissen wir nicht, man sah nur das letztes Jahr gegen jede vernünftige, gerechtfertigte Grundlage ein Verbot erwirkt wurde. Ich freue mich jedoch auf dieses Jahr desweiteren macht protest auch nur dann Sinn wenn man genügend Menschen mobilisiert und unter einem Dach vereint. Meine Meinung zumindest.
     
  20. Es gibt zwar kein Urteil, aber man kann rauslesen das die Allgemeinverfügung letztes Jahr nicht rechtens war.
    Sollte es also dieses Jahr wieder so kommen (ich glaube zwar nicht dran, aber wenn dann in letzter Sekunde also 27.12) bliebe also nur den Spieß umzudrehen. Das Feuerwerk möglichst an verschiedenen Orten bunkern (damit bei einer Beschlagnahmung nicht alles weg ist) und dann einfach immer weiter Feuern.
    Dann muss der Staat einen verklagen und man wird zu einem Urteil kommen.
     
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  21. Zu dem Thema gibt es von mir mal wieder sehr bekannte Sprichwörter;):

    Vielen Dank für deine Mühe.
     
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  22. Dieses Gutachten spricht eine eindeutige Sprache, wobei da die Frage ist inwieweit das tragfähig ist in Bezug auf die Pandemische Notlage in der wir uns nach letzterer Abstimmung immer noch befinden :unsure: oder? Die ja als vorwandt für einige nicht so schöne Dinge war.
     
  23. Sehr aufschlussreich, die Verbotszonen in Berlin zur Gefahrenabwehr (Alexanderplatz etc.) Zu Silvester wären damit nichtig sofern sie sich nicht nur auf "Böller" beziehen.
    Das behalte ich Mal im Hinterkopf :cool:
     
  24. Diese Verfügung bezog sich nicht auf Corona-Verordnungen oder das Infektionsschutzgesetz. Sondern auf das Polizeirecht, da bereit vorher gerichtlich ein Verbot mit Begründung durch das InfSchutzG irgendwo (Augsburg? Regensburg?) gekippt wurde.
     
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