Böller & Pfeifen P1 Schallerzeuger

Dieses Thema im Forum "Effekte, Feuerwerkskörper, Technik, Hilfsmittel" wurde erstellt von 13Rocketlauncher37, 28. Oktober 2021.

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  1. Hey, ich dachte mir um etwas Spaß ins Forum zu bringen, öffne ich mal ein P1 Thema ;)
    Ich würde gerne Wissen wie es um die LGZ steht bei P1 in Privat Wohnung nicht bewohnter Raum, zusätzlich dann noch wie viel Schallerzeuger KAT P1 ich verbringen kann.
    Und was nutzt Ihr als Grund fürs zünden.

    LG
     
  2. Gleich kommt wieder die Diskussion übers Lagern und Aufbewahren.
    Ich hohle mir mal Popcorn
     
  3. Gott was bin ich froh dass das P1 Kapitel geschlossen ist.
     
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  4. #4 PyroNetWorker, 28. Oktober 2021
    Zuletzt bearbeitet: 28. Oktober 2021
    Naja P1 ist ja nicht gleich P1, wenn es um die Frage nach der LGZ geht.
    Ich glaube Funke Böller sind sogar in 1.4S(?)
    Dann gibt es aber auch Artikel in 1.4G (z.B. die Cobra P1 müssten 1.4G sein, da Röder sie mir ohne Probleme zugesendet hatte).
    Gibt sicherlich auch Artikel in 1.3G.

    Du müsstest also schauen, was für Artikel du hast, welche LGZ die jeweils haben. Dann nimmst du die "strengste" LGZ (wenn du einen Artikel 1.3G hast z.B. gilt 1.3G) und wendest die dazugehörigen Regelungen an. Das gilt dann aber auch völlig unabhängig von der Kategorie (P1, F1, F2, F3 usw.)
     
  5. Ich spiegele mal den Browser vom Tablet auf den TV im Wohnzimmer, läuft eh gerade nicht Interessantes. :whistling: :ignore:
     
    Bangzilla und Vakarian gefällt das.
  6. Also ich hab ca 35 Batterien, 180 funke Raketen plus 2400 Kat P1 Böller. Ich denke mal ich bin knapp drüber mit der lagerung.
     
  7. Er meinte bestimmt die Artikel, die man oft aus Polen und Tschechien in P1 bekommt
     
  8. Die Funke Oldschool Böller sind allesamt 1.4G.
    Ansonsten gibt es nur die Cobra P1 und Pyrounion Schallerzeuger mit LGZ und die haben auch 1.4G.

    Alles andere hat keine lgz und ist ausnahmlos in der Gefahrgutklasse 1.3G.
    Uund genau die bestimmt was du lagern und transportieren darfst.
    In bewohnten Räumen darfst du da generell nichts aufbewahren, in zb Kellerräumen maximal 3kg
    Anlage 7 zum Anhang 2. SprengV - Einzelnorm

    Knapp drüber? Du bist dermaßen weit drüber über das was du lagern darfst das ich mir da eher gedanken machen würde das dich keiner verpfeift
     
    PyroNetWorker gefällt das.
  9. Selbst wenn alles 1.4 wäre, bist du maximal drüber.
    Aber bitte lasst diesen Thread wieder sterben... :confused:
     
  10. Das ist ein satire thread, wie gesagt wollte mal etwas Spaß machen da ich weiß wie beliebt das Thema hier ist :)
     
  11. :good::good::good:
    Bier steht bereit.
    Yippie, lasst die Spiele beginnen :rofl:
     
    tribun77 und Pyro_mit_JP gefällt das.
  12. So beliebt wie Fusspilz.
     
  13. Hab dann endlich mal eine Beschäftigung für das Wochenende, hatte Angst das ich keine neue Serie auf Netflix finde. Aber das hat sich ja jetzt erledigt. Was gibt es denn schönes als Sinnlose Diskussion mit zu lesen
     
    tribun77 gefällt das.
  14. Ein enttarnter Kommissar Kugelblitz. ;)
     
    PyroNetWorker gefällt das.
  15. Ist für die Vergabe der LGZ in P1 nicht die DUH zuständig?

    *Danke, ich finde alleine raus*
     
    tribun77 gefällt das.
  16. Wenn Du alles und wirklich alles über P1 erfahren willst, dann gib den Namen mal oben rechts in die Suchmaschine ein. ;)
    Die Antwort gibts dann oben links.
     
    Knallmeister und tribun77 gefällt das.
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